powercommander und der tüv

Hallo zusammen. Ich habe vor kurzem meinen Führerschein erstanden und mir eine gebrauchte street triple gekauft. Diese hatte schon den powercommander v verbaut. Da ich bald zum TÜV muss, ergibt sich für mich eine Frage dazu. Der powercommander ist bei mir unter der Sitzbank verbaut. Das ich dafür keine abe habe ist mir klar. Aber guckt der TÜV auch unter die Sitzbank oder sollte ich generell den powercommander vorher ausbauen?

Beste Antwort im Thema

Selbst wenn... Sein Beitrag hat, im Gegensatz zu Deinem, hilfreichen und themenbezogenen Inhalt für den Fragesteller.

61 weitere Antworten
61 Antworten

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 25. April 2017 um 09:21:34 Uhr:


Juristenscheiss, der niemanden interessiert

Eben, Hauptsache laut !

Ok. Danke an jene, die auf die frage bezogen geantwortet haben.

Der Prüfer wird schon nicht unter die Sitzbank schauen.
Das ist gar nicht seine Aufgabe... wäre ja noch schöner, wenn er sich für Dich auf Fehlersuche begibt.

Wenn die HU-Relevanten Werte nicht stimmen bekommst Du einfach keine Plakette und fertig.

Dann reisst Du den PC halt raus und fährst für die Nachprüfung nochmal zum TÜV.

Uns ist das doch schei... egal, ob Du deswegen Probleme bekommst. Betrifft uns ja nicht!
Aber Du hast gefragt und wir haben versucht Dir hilfreiche Ratschläge zu geben.

Viele scheinen irgendwie nicht zu wissen oder zu ignorieren, dass das hier eines der öffentlichsten Foren überhaupt ist.
Gibt wenig Foren, die bei google so hoch gelistet sind. Was man hier postet, kann sehr leicht gefunden werden.

Und die Anonymität ist sehr relativ. Von daher wird sich bei manchem, der hier antwortet, die gepostete Meinung von der am realen Moppedtreff unterscheiden.

Die Frage war aber durchaus ernst gemeint mit dem Nutzen. Dass Du als Fahranfänger unbegrenzt fahren darfst, ist ja hier nicht die Regel bei den Fahranfängern. Die Street Triple ist im Serientrimm weiß Gott nicht untermotorisiert und als Fahranfänger wirst Du einige Jahre und zig tausend Kilometer brauchen, um die Leistung mal ausreizen zu können. Und damit meine ich nicht auf der Geraden Gas geben. Wenn Du also Bedenken wegen des PC hast, bau ihn aus.
Gibt bestimmt einen Hinterreifen für.

Davon abgesehen, meinen Boosterplug hat der TÜV auch nicht beanstandet. Ich war zu faul, ihn auszubauen und habs drauf ankommen lassen. Wie WE666 schon gesagt hat. Fällste durch, musste wieder kommen. Von daher nicht am letzte Tag der TÜV-Plakette zum TÜV.

Ähnliche Themen

Zitat:

@stratoman schrieb am 25. April 2017 um 00:33:47 Uhr:


Da ist er wieder, der erhobene Zeigefinger....

Nein. Ist er nicht.

Ich weise den dümmlichen Beitrag von pre-evo ebenso zurück wie den Vorwurf des TE, man wolle ihn belehren. Das war nicht meine Absicht, ich ging -begründet durch die Naivität der Fragestellung - davon aus, dass der schlicht keine Ahnung hat.

Ich weiß nun nicht, inwieweit manche von solchen technischen Dingen und deren Konsequenzen überhaupt etwas verstehen. Ich mutmaße mal, eher wenig. So geht es Vielen und die können vielleicht so einen Hinweis auch mal brauchen, mir ist es letztlich egal, was sie daraus machen.

Ich bekomme immer wieder mal Post. Manche benötigen Hilfe vom Vergaserfachmann wegen eines mit dem (früheren) Dynojet-Mists verhunzten Vergasers, den ich wieder richten soll, andere erinnern sich daran, dass der Sammler gewisse Rechtskenntnisse insbesondere im Bereich des Verkehrsrechts besitzt und wollen wissen, was Ihnen blüht, weil sie gerade erwischt worden sind.

Abgesehen davon, dass von den Dynojet Kits oder den powercommandern nur einer einen Nutzen hat, nämlich die Firma micron-Systems, sind die schlau genug, den Hinweis, dass die Geräte im Bereich der StVZO verboten sind, ganz unten im Kleingedruckten des 400-Euro - Teils zu verstecken.

Daher war mein Hinweis nicht der erhobene Zeigefinger, sondern ein Tipp, falls der TE das nicht weiß. Wenn er es weiß und vorsätzlich mit einem Fahrzeug mit erloschener BE herumfährt, ist ja alles gut.

Sicherlich kann er dann auch komfortabel damit leben, dass z.B. im Falle eines Unfalles der Haftpflichtversicherer zuerst zahlt, aber im Rahmen des Regress' alles zurückfordert.
Je nach Schadenshöhe und persönlichen Verhältnissen das Regresspflichtigen, kann das die Lebensplanung auf den Kopf stellen.

Bei Unfällen mit bleibenden Personenschäden u.U. das Leben lang.

Das ist kein erhobener Zeigefinger, das sind Erfahrungswerte aus 40 Jahren Polizeidienst.

Ganz abgesehen davon, dass Lewellyn völlig Recht hat. An der Leistungsentfaltung der speed triple merkt der TE nicht den geringsten Unterschied, ob mit oder ohne den Unsinn mit dem PC.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 25. April 2017 um 10:52:09 Uhr:


Von daher nicht am letzte Tag der TÜV-Plakette zum TÜV.

Bei Wiedervorführung verlängert sich die Anmeldefrist um einen Monat (§ 29 Abs 7, Satz 2 StVZO)

Deine vorherige Antwort ist sachlich und fachlich korrekt, passt eigentlich auch auf die Ursprungsfrage, aber der Inhalt ist unangenehm und eigentlich nicht was der TE hören wollte.

Neben den möglichen unangenehmen rechtlichen und damit letztendlich finanziellen Konsequenzen führst Du jetzt auch noch auf, dass die Teile leistungsmässig nichts bringen.

Das ist doppelt negativ im Sinne des TEs.

Seit Trump wissen wir doch, dass es sich mit alternativen Fakten deutlich angenehmer leben lässt und eigentlich niemand durch unangenehme Fakten belästigt werden möchte.

Egal. In meinem Alter, denke ich zumindest mal, werde ich das schon abschätzen können. Was ich mir zutrauen kann oder eben nicht. Aber da man halt auch in meinem Alter nicht allwissend ist, habe ich halt nach dem TÜV gefragt. Nicht mehr und nicht weniger. Ich wollte somit keine Grundsatz Diskussion entfachen. Klar kann man sachdienliche Hinweise geben. Jederzeit nehme ich die auch gerne an. Aber man muss da dann nicht seitenweise drüber diskutieren. Jeder sollte wissen was er da macht und dann halt mit den eventuell entstehenden Konsequenzen leben.

Weil wir gerade dabei sind.....

Was passiert eigentlich man wenn bei einer Gebrauchtmaschine keine Ahnung von dem Manipulationen hat.
Ich frag nur weil wir uns eine Monster aus Italien besorgt hatten, und erst beim Kettensatz wechseln feststellten dass die Karre kürzer Übersetzt war. Weil da verliert das Mopped ja auch seine ABE
Ich mein jetzt im Extremfall, also bei Regress Forderungen.

Zitat:

@Dreamer0000 schrieb am 25. April 2017 um 13:29:07 Uhr:


Egal. In meinem Alter, denke ich zumindest mal, werde ich das schon abschätzen können. Was ich mir zutrauen kann oder eben nicht

Das hat Michael Schumacher sicher auch so gesehen. Aber egal!

Die Motoren sind in der Regel optimal abgestimmt, vorausgesetzt, sie werden regelmäßig gewartet. Bei modernen Motoren, wie unseren BMW, Vulkanistor, arbeiten wir beide mit dem GS-911, können unsere Maschinen selbst "lesen", justieren und optimieren.

Genau das verspricht Micron-Systems auch. Mehr nicht. Das ist also Kindergarten.

Man muss genau lesen. Der power commander bringt keine Mehrleistung, er bringt eine Leistungs"optimierung". Im Grunde bringt er nämlich gar nichts.

Leistungsoptimierungen erreicht man auch durch gute Wartung. Wenn ich mir so manche Antriebskette oder festsitzende Bremskolben anschaue, wüsste ich sofort, wie man hier völlig legal die Leistung optimieren und vermutlich um satte 10 bis 20 Prozent sogar steigern könnte.

Stattdessen baut man sich so ein Teil ein und vertraut auf dessen Placebo-Effekt. Mehr ist es nicht.
Ich würde einen Teufel tun, mir solch einen Mist in eine meiner BMW's zu basteln und dann z.B. ab 2500 Höhenmeter den Motor bis zum Exitus abzumagern. Die Gefahr besteht nämlich auch, wenn solche BastelWastls dran herumdoktern.

Aber das war ja auch nicht gefragt. Nur ob die vom TÜV doof sind. Nein. Sind die nicht. Denen ist das nämlich auch egal, weil sie sowas nicht erkennen "müssen" und dann interessiert die das auch nicht. Da sind bestimmte Punkte abzuprüfen und mehr macht der nicht. Der wäre ja blöd.

Was ich besonders unklug, aber auch anderen gegenüber schofel, finde, sind Kommentare wie die von stratoman, pre-evo und dem TE selbst.

Die haben als einzige Folge, dass diejenigen, die sich ein wenig auskennen, auf solche infantile Fragen eben nichts mehr posten.

Zitat:

@nebukatonosor schrieb am 25. April 2017 um 13:33:12 Uhr:


Weil wir gerade dabei sind.....

Was passiert eigentlich man wenn bei einer Gebrauchtmaschine keine Ahnung von dem Manipulationen hat.
Ich frag nur weil wir uns eine Monster aus Italien besorgt hatten, und erst beim Kettensatz wechseln feststellten dass die Karre kürzer Übersetzt war. Weil da verliert das Mopped ja auch seine ABE
Ich mein jetzt im Extremfall, also bei Regress Forderungen.

Nein. Verliert es nicht. Die StVZO ist eindeutig.

Dazu muss man den § 19 Abs. 2 genau lesen.

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn:

- die Fahrzeugart geändert wird. In Deinem Fall und in dem mit dem PC nicht.
- eine Gefährdung von VT zu erwarten ist - auch nicht.
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Beim Ritzel: Nein. Beim PC: ja.

Eine kürzere Übersetzung alleine führt nicht zum Erlöschen der BE. Erst ab 8% benötigt man ein neues Fahrgeräuschgutachten.

Zitat:

@nebukatonosor schrieb am 25. April 2017 um 13:33:12 Uhr:


Weil wir gerade dabei sind.....

Was passiert eigentlich man wenn bei einer Gebrauchtmaschine keine Ahnung von dem Manipulationen hat.
Ich frag nur weil wir uns eine Monster aus Italien besorgt hatten, und erst beim Kettensatz wechseln feststellten dass die Karre kürzer Übersetzt war. Weil da verliert das Mopped ja auch seine ABE
Ich mein jetzt im Extremfall, also bei Regress Forderungen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Du bist der Fahrer, also in dem Augenblick für das Fahrzeug verantwortlich.

Bezüglich gekaufte Maschine und Regress:

Dann musst du erst mal Beweisen, dass die Manipulation von der du ja keine Ahnung hattest oder nichts wusstest bereits beim Kauf drin war und nicht nachträglich von dir vorgenommen wurde.
Annähernd Aussichtslos

Wenn der Dyno tatsächlich "nichts" macht und nur einen Placebo-Effekt hat, frage ich mich natürlich, warum er dann im Bereich der StVZO verboten ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen