Post aus Niederlande wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Hi Leute,, ich habe heute Post aus der Niederlande bekommen vom Centraal Justitieel Incassobureau wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Das ganze sollte am 10.05.2012 passiert sein bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h würde ich mit 68km/h geblitzt.
Ich soll jetzt bis zum 14.08.2012 157€ Strafe zahlen oder bis zum 31.07.2012 einspruch einlegen bei der Staatsanwaltschaft Niederlande, die gebühr muss ich auf jeden fall zahlen.
Das geile an der Sache ist das ich garnicht in Holland war oder sonst wer mit mein Auto.
Ich war nur einmal in Holland und das 1999 mit mein schicken Opel Kadett GT :-) und das nicht mit den gleichen Nummerschild wie ich jetzt habe.
Was würdet ihr tun oder mir Raten zu machen ?
mfg
Beste Antwort im Thema
oha... jetzt weiß ich wieder warum ich nen rechtsschutz hab...
78 Antworten
Was ich echt einfach vom Grundsatz her nicht kapiere ist, warum man selbst bei solch extrem kleinen Vergehen schon eine Strafe erhebt. Was zum Geier soll das? Wie bitte fährt man ohne Tempomant immer genau die zugelassene Geschwindigkeit. An jedem Hügel geht die Geschwindigkeit erst runter, und dann n bisschen rauf. Oder gerade in der Stadt. Wie bitte will man jede Sekunde genau 50 fahren?
Ich find das einfach so lächerlich im (europäischen) Ausland, das ist alles so eine Abzocke. 5km/h sollten immer drin sein.
Bin schon froh, hier zu leben, muss man mal ehrlich sagen. Gibt zwar viele Sachen, die einen hier ärgern, aber insgesamt leben wir schon im besten Autofahrerland der Welt. Hoffentlich bleibt das noch lange so, und die Gutmenschen, Oberlehrer und Naturschützer setzen sich nicht so bald durch. Wenn im Straßenverkehr jetzt nur noch jeder ein bisschen mehr Rücksicht auf den anderen nehmen und die "ich-zuerst" Mentalität ablegen würde, wäre alles perfekt. 😎
Wenn man die Vekehrsregelung mit einer "zulässigen Höchstgeschwindigkeit" wirklich ernst nimmt, ist es nunmal die Geschwindigkeit, die man nicht überschreiten darf, ohne Sanktionen zu erwarten. Diese sind dann meist gestaffelt. Dass man mit einem Tempomat da besser dran ist, ist richtig, aber nicht zwingend erforderlich. Früher mussten die Fahrer auch noch viel mehr fahrzeugrelevante Diinge beachten, da ist es nicht zuviel verlangt, heutzutage die Verkehrsregeln zu beachten, zumindest wenn man im Vollbesitz seiner Fahrtüchtigkeit ist, und nicht z.B. übermüdet.
Wenn es jemandem nicht immer möglich ist, das Fahrzeug so zu führen, dass er/sie die Regeln weitgehenst einhält, liegt es an der Person anhand der Bussen entweder ein Lernverhalten zu etablieren, einen regelmässigen Posten für Bussen in der Haushaltsplanung vorzusehen oder eben die Nutzung anderer Verkehrsmittel in Erwägung zu ziehen.
Die 7 km/h die vorgeworfen wurden sind übrig geblieben.
Die Tachonadel war aber sicher weiter als 10 km/h über der erlaubten Geschwindikeit.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 11. August 2015 um 11:30:29 Uhr:
Wie bitte will man jede Sekunde genau 50 fahren?
Kein Gesetzgeber verlangt von einem Kraftfahrer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit
immervoll auszuschöpfen.
Das Problem stellt sich daher in dieser Form garnicht.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 12. August 2015 um 20:01:41 Uhr:
Kein Gesetzgeber verlangt von einem Kraftfahrer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit immer voll auszuschöpfen.
Schön das du das "immer" Fettgemacht hast.😎
Österreich: Unbegründetes behinderndes Langsamfahren § 20 Abs 1 € 14 ~ € 25 1)
Geschw. Überschr. bis 20 km/h im Ortsgebiet § 20 Abs 2 € 21 € 29 bis 54 1)
Geschw. Überschr. bis 25 km/h im Ortsgebiet § 20 Abs 2 € 29 ~ € 54 oder - 1)
Komplett hier:
http://www.bazar99.com/cms/index.php?...
Langsamfahren ist also durchaus zeitweise Strafbar.
Moorteufelchen
Es mag dich erschüttern, aber es gibt durchaus auch eine Fahrweise zwischen "unbegründet behindert langsam" und "zu schnell".
Zitat:
@AMenge schrieb am 12. August 2015 um 21:01:35 Uhr:
Es mag dich erschüttern, aber es gibt durchaus auch eine Fahrweise zwischen "unbegründet behindert langsam" und "zu schnell".
Erschüttert mich keineswegs. Du hast sogar vollumfänglich Recht.
Leider wird über die Ausnutzung dieser Rechtsvorschrift in Österreich manch ungutes berichtet.
Und diese Berichte haben leider nichts mit ünbegründet behindernd zu tun und haben am Ende leider doch einen gewissen Betrag der Buße erwähnt.
Moorteufelchen
Wenn du leicht unterhalb der zHg bleibst, dann hast du auch nichts zu befürchten. Auch nicht in Österreich.
Zitat:
@AMenge schrieb am 12. August 2015 um 21:01:35 Uhr:
Es mag dich erschüttern, aber es gibt durchaus auch eine Fahrweise zwischen "unbegründet behindert langsam" und "zu schnell".
Eines hast noch vergessen.
Die Kntrolle ob unbegründet behindernd langsam gefahren wird kann nur die Exekutive durchführen.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 12. August 2015 um 21:15:55 Uhr:
Eines hast noch vergessen.
Die Kntrolle ob unbegründet behindernd langsam gefahren wird kann nur die Exekutive durchführen.
Und die Executive darf schätzen.
Moorteufelchen
Habe bisher auch auf die ausländischen Knöllchen wegen 3 km/h Überschreitung und so geschimpft bis mir ein Knöllchen aus Travemünde wegen 7 km/h Überschreitung angeflattert kam. Deutschland holt also auf:-)
Ich würde das prüfen lassen, erstmal Einspruch dagegen Erheben. Aber ums zahlen kommst du wenn es rechtens ist nicht drum herum...:-/
Zitat:
@Drahkke schrieb am 12. August 2015 um 20:01:41 Uhr:
Kein Gesetzgeber verlangt von einem Kraftfahrer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit immer voll auszuschöpfen.Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 11. August 2015 um 11:30:29 Uhr:
Wie bitte will man jede Sekunde genau 50 fahren?Das Problem stellt sich daher in dieser Form garnicht.
Ja, und genau diese Sichtweise endet damit, dass irgend welche Schnarchnasen dann mit 45 durch die Stadt zuckeln!
Neeeeervig. 🙁