Porsche Cayenne Diesel 262 PS

Porsche

Hallo,
habe vor ein paar Wochen einen Cayenne Diesel 3 Liter übernommen. Euro 6 mit Adblue.
Bei Übernahme wollte ich wissen, wo denn eine Anzeige für den Adblue -Tank ist - die gibts nicht,
es kommt irgend wann eine Meldung, wieiviel km noch gefahren werden können.
Dies hat mich dann aber doch bei so einen High-tec Fahrzeug verwundert.
Über einen Adblue -Verbrauch konnte uns auch keine genauen Angaben gemacht werden.
Im Nachhinein wundert mich dies jetzt nicht mehr, das hier keine Tankanzeige oder Angaben über den ADblue-Verbrauch vorhanden sind.

29 Antworten

Nach den kommenden Updates für betroffene Diesel wird der Verbrauch an Add-Blue wahrscheinlich deutlich in die Höhe gehen.

Neben den verprflichtenden neuen Updates sollte man die Hersteller dazu verpflichten, bei den bezüglich Schadstoffemissionnegativ betroffenen Wagen das Addblue kostenlos bis ans Lebensende dieses Fahzeuges zur Verffügung stellen zu müssen.

Aus dieser Verpflichtung sollten sie erst raus kommen, wenn ein richtiges Hardwareupdate zur Schadstoffreduzierung für das betroffenen Fahrzeug zu Lasten des Herstellers vorgenommen wurde.

Denke ich werde das gleich mal dem Dobrindt schreiben, und ihm das als Vorschlag unterbreiten.

Die reinen Soiftwarupdates die eben in der Diuskussion sind halte ich für eine einzige Mogelkpackung.
Wenn das sooo einfach mal nebenher ohne Nebenwirkungen wie erhöhhtem Kraftstoffverbrauch und Leistungsverlust via Software gehen würde, hätten die Hersteller diese Massnahme, die sie jetzt auf einmal mehr oder weniger auf einmal locker "aus der Schublade ziehen" können, schon lange selbst getroffen, bzw an den Fahrzeugen realisiert.

Jetzt sollen wir "Saubereren Mehrverbrauch und Leistungsverlust" natürlich
"kostenlos" via Sopftwareupdate untergejubelt bekommen.

An sich gehört jedes nach Gesetzteslage nachzubessernde Fahrzeug hinterher auf den Leistungs-Rollenprüfstand !
Bzw. wenigsten einige Musterfahrzeuge bei der der Abnahme der gesetzl. geforderten Nachbesserungsmassnahmen beim TÜV bzw beim Bundesamt für Verkehr.

Und wenn die lt. Papieren verkaufte Leistung abzüglich gesetzl. erlaubte Toleranz nicht mehr erreicht wird, oder nur noch durch erhöhten Kraftstoffverbrauch samt zugehörigen Schadstoffen wieder realisiert werden kann, sollte das wiederum für den Hersteller verpflichtende Konsequenzen gegenünber dem Fahrzeugbesitzer haben.

Es wäre aus meiner Sicht dennoch vermessen hier zwingend einen Rückkauf durch den Hersteller fordern zu können . Wir sind hier schliesslich nicht bei den bekloppten Amis die den Begriff Verhältnismässigkeit scheinbar nicht kennen.

Aber über eine Wertminderung mit einmaliger Ausgleichszahlung bei nachweislichem Leistungsverlust und/oder erhöhtem Verbrauch durch die gesetzl. geforderten Nachbessungen als einmalige Ausgleichzahlung an den Fzg-Besitzer, und die Erstellung entspr. neuer Fahrzeugpapiere sollte sich der Gesetzgeber schon mal Gedanken machen.

Wehrt Euch !!!!
Denn sobald die ersten nachgebesserten Fahrzeuge nämlich auf den Rollen-Leistungsprüfstand "versagen", würde die nächste Skandalwelle losgetreten.

Man könnte natürlich von Seiten der Hersteller für Vollast eine Erlaubnis zur Abschaltung der Abgasreinigung beim BA für Verkehr beantragen ..... 😁 ..... derzeit ist das aber denke ich eher eine schlechte Idee .....😉

mfg pspierre

Zitat:

@pspierre schrieb am 2. August 2017 um 14:21:30 Uhr:


Nach den kommenden Updates für betroffene Diesel wird der Verbrauch an Add-Blue wahrscheinlich deutlich in die Höhe gehen.

Neben den verprflichtenden neuen Updates sollte man die Hersteller dazu verpflichten, bei den bezüglich Schadstoffemissionnegativ betroffenen Wagen das Addblue kostenlos bis ans Lebensende dieses Fahzeuges zur Verffügung stellen zu müssen.

Aus dieser Verpflichtung sollten sie erst raus kommen, wenn ein richtiges Hardwareupdate zur Schadstoffreduzierung für das betroffenen Fahrzeug zu Lasten des Herstellers vorgenommen wurde.

Denke ich werde das gleich mal dem Dobrindt schreiben, und ihm das als Vorschlag unterbreiten.

Die reinen Soiftwarupdates die eben in der Diuskussion sind halte ich für eine einzige Mogelkpackung.
Wenn das sooo einfach mal nebenher ohne Nebenwirkungen wie erhöhhtem Kraftstoffverbrauch und Leistungsverlust via Software gehen würde, hätten die Hersteller diese Massnahme, die sie jetzt auf einmal mehr oder weniger auf einmal locker "aus der Schublade ziehen" können, schon lange selbst getroffen, bzw an den Fahrzeugen realisiert.

Jetzt sollen wir "Saubereren Mehrverbrauch und Leistungsverlust" natürlich
"kostenlos" via Sopftwareupdate untergejubelt bekommen.

An sich gehört jedes nach Gesetzteslage nachzubessernde Fahrzeug hinterher auf den Leistungs-Rollenprüfstand !
Bzw. wenigsten einige Musterfahrzeuge bei der der Abnahme der gesetzl. geforderten Nachbesserungsmassnahmen beim TÜV bzw beim Bundesamt für Verkehr.

Und wenn die lt. Papieren verkaufte Leistung abzüglich gesetzl. erlaubte Toleranz nicht mehr erreicht wird, oder nur noch durch erhöhten Kraftstoffverbrauch samt zugehörigen Schadstoffen wieder realisiert werden kann, sollte das wiederum für den Hersteller verpflichtende Konsequenzen gegenünber dem Fahrzeugbesitzer haben.

Es wäre aus meiner Sicht dennoch vermessen hier zwingend einen Rückkauf durch den Hersteller fordern zu können . Wir sind hier schliesslich nicht bei den bekloppten Amis die den Begriff Verhältnismässigkeit scheinbar nicht kennen.

Aber über eine Wertminderung mit einmaliger Ausgleichszahlung bei nachweislichem Leistungsverlust und/oder erhöhtem Verbrauch durch die gesetzl. geforderten Nachbessungen als einmalige Ausgleichzahlung an den Fzg-Besitzer, und die Erstellung entspr. neuer Fahrzeugpapiere sollte sich der Gesetzgeber schon mal Gedanken machen.

Wehrt Euch !!!!
Denn sobald die ersten nachgebesserten Fahrzeuge nämlich auf den Rollen-Leistungsprüfstand "versagen", würde die nächste Skandalwelle losgetreten.

Man könnte natürlich von Seiten der Hersteller für Vollast eine Erlaubnis zur Abschaltung der Abgasreinigung beim BA für Verkehr beantragen ..... 😁 ..... derzeit ist das aber denke ich eher eine schlechte Idee .....😉

mfg pspierre

Sehe das genauso, sobald ein evtl. Update drauf ist, wird mal die Leistung /Verbrauch gemessen und falls
entsprechende Abweichungen da sind, wird dementsprechend gehandelt !!!
Schöne Grüsse

Warum erst nach einen Update handeln ? Beschissen worden sind wir doch vorher.

Ähnliche Themen

Ich könnte euch einen Anwalt in Berlin nennen, der mich gegen Porsche vertritt. Die Kanzlei vertritt schon über 10.000 Käufer von VW Fahrzeugen. Ist also bestens mit der Materie vertraut. Ich lasse mich nicht von Porsche betrügen. Ich habe gute Aussichten dass Porsche den Cayenne zurücknehmen muss.

Die guten Aussichten erzählt Ihnen jeder Anwalt.
Bei den Margen, kein Wunder.

Zitat:

@pardonr [url=https://www.motor-talk.de/.../...yenne-diesel-262-ps-t6105299.html?...]. Ich habe gute Aussichten dass Porsche den Cayenne zurücknehmen muss.

zu welchem Preis werden sie den Wagen zurücknehmen? 🙂😕
ist ja wie ein Schuß ins eigene Knie...

Zitat:

@johro schrieb am 5. August 2017 um 10:25:20 Uhr:



Zitat:

@pardonr [url=https://www.motor-talk.de/.../...yenne-diesel-262-ps-t6105299.html?...]. Ich habe gute Aussichten dass Porsche den Cayenne zurücknehmen muss.

zu welchem Preis werden sie den Wagen zurücknehmen? 🙂😕
ist ja wie ein Schuß ins eigene Knie...

Zum Kaufpres, Johro. Der Kauf wird rückabgewickelt, wenn er getäuscht wurde. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung die das Gericht festlegt. Und wenn er einen Schaden nachweisen kann bekommt er auch noch Schadenersatz.

Es gab Gerichtsfall der positiv ausging. Da bekam die Dame den Zeitwert. :-(
Bitte nicht hier wieder anfangen, du hast ja den anderen Beitrag für deine Antworten. ...

Hallo,
warum werden hier solche Mutmaßungen angestellt?
Ich werde abwarten, was dabei herauskommt. Nach BGB wurde ich bewusst von Porsche getäuscht (betrogen). Ich warte ab, was Porsche macht, wenn das Schreiben meiner Anwälte bei denen eintrifft.
Mal schauen, ob die es auf einem Prozess ankommen lassen?
Ich habe gestern das beigefügte Schreiben vom PZ bekommen. die trauen sich sogar noch, um Vertrauen in die Marke Porsche und die Ingenieure zu bitten. Sollte ich auch einmal einen solchen Betrug in Betracht ziehen, würde ich mich vielleicht an die betreffenden Personen wenden. Die können es ja wirklich gut.
Ansonsten ist das Schreiben nur "erbärmlich". Die denken, wir alle sind dumm!!!
An meinem Cayenne werden die nichts machen. Erst wenn er zurückgenommen ist.

Ich jedenfalls schaue dem sehr gelassen entgegen. Bald ist Bundestagswahl! Mal schauen, wie die Politiker sich bewegen. Das Thema wird bestimmt so schnell nicht mehr aus der Presse verschwinden.
Es sind in Deutschland mehrere Millionen Käufer mit Diesel von den Konzernen betrogen worden. Das sind sehr viele Stimmen!!!

Schreiben-pz

Bei Betrug gibt es keine wie auch immer geartete Schonung.

Dazu kommt noch die adblue Lüge , wenn die Abschaltung nicht mehr funktioniert werden ca. 5L adblue pro 1000km fällig.

Letze Woche wurden alle Konzern Diesel nach USA mit einem Verkaufsverbot belegt . Sind die auch immer noch vermogelt?
Wenn Hr. Schmidt in den USA erstmal angefangen hat zu singen werden noch ganz andere Machenschaften zu Tage treten.
Heute steht in der Zeitung das mdb Weil seine Regierungserklärung zu VW zur "Durchsicht" gegeben hat .

Bin fassungslos!

Zitat:

@pardonr schrieb am 6. August 2017 um 11:22:07 Uhr:


Hallo,
warum werden hier solche Mutmaßungen angestellt?

Das ist schnell erklärt, @pardonr. Weil sich der Dieselskandal nicht nur um Dich und Dein Auto dreht. Das betrifft viele Leute, deswegen überall die vielen Fragen wie das so üblicherweise ausgeht. Weil es bei uns keine Sammelklagen gibt, ist jeder Fall individuell. Aber das Ziel der meisten, ist die Rückabwicklung. Betrogen wurdest Du vom Hersteller nicht vom Händler. Trotzdem gehen die meisten Klagen ähnlich aus, wenn Du Dir die vielen Links und Urteile anschaust. Wenn man Erfolg hat, wird vom erstatteten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Wird bei Dir nicht anders sein.

Zitat:

@Zsigmondy schrieb am 7. August 2017 um 16:13:03 Uhr:



Zitat:

@pardonr schrieb am 6. August 2017 um 11:22:07 Uhr:


Hallo,
warum werden hier solche Mutmaßungen angestellt?

Wenn man Erfolg hat, wird vom erstatteten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Wird bei Dir nicht anders sein.

Was wiederum ungefähr dem Zeitwert entspricht und man dadurch nichts gewonnen hat...

Zitat:

Was wiederum ungefähr dem Zeitwert entspricht und man dadurch nichts gewonnen hat...

Man erspart sich aber, einen Doofen suchen zu müssen, der dumm genug ist einem das Teil zu veranschlagten Zeitwert überhaupt noch abzukaufen !

Wenn zusätzlich P. die Diesel auf der IAA im neuen Cayenne wirklich aus dem Programm wirft, sackt der
Gebrauchtpreius der alten Dieselmodelle sehr schnell und, ....so tief will man gar nicht gucken......
....die haben wahrscheinlich eben schon mal auf ihre laufenden Bestellzahlen für neue Cay-Diesel geguckt, und bemerkt: holla, da läuft ja schon eben so gut wie gar nichts mehr ......keine Nachfrage, kein neues Cay-Diesel-Modell...so einfach ists.
Der Cay-Diesel war eh schon nur ein deutsches Phänomen. In den Hauptmärkten China/USA gabs denb eh nie im Angebot, ...da beitet sich gerade zu an, den jetzt und hier auch einzustampfen.
Nach dem Motto: Kein diesel kein Ärger.

Die alten Diesel-Cayenne soll P. also mal schön selbst für nur noch nen Appel und ein Ei Güterzugweise nach Polen öder weiter östlich verschachern ....

Auch werden die hubraumstarken privat genutzten Diesel die ersten sein, für die man die ersten Fahrverbote erteilen wird, wenn in paar Monaten der Updatezirkus wie absehbvar nicht die nötige Effizienz zeigen wird.....

Denn ganz schnell wird für Fahrverbote nicht mehr die bunte Plakette, sondern die absolute Menge an Schadstoffausstoss des jeweiligen KFZ als Selektionskriterium eingeführt.
Von der Sache her ist das nämlich mehr als vernünftig um möglichst schnell und leicht die Grenzwerte einzuhalten, und dabei gleichzeitig so wenig wie möglich Fahrverbote auszusprechen, was so auch politisch am ehsten gewollt, und vor der Bevölkerung darstellbar ist.

Spätestens dann ist der Preis für so einen gebrauchten Cay-Diesel so starkem Druck ausgesezt, dass man ihn quasi behalten MUSS, .... wohl dem der es dann schafft den als nachweislich gewerblich genutzes Baustellenfahrzeug dennoch in die Stadt bewegen zu dürfen.🙂😛

Man sollte also schon mal zum Bauunternehmer umschulen ... nur die werden dann in Zukunft noch in fast geschenkten Cay-Dieseln innerstädtisch in den Metropolen von Baustelle zu Baustelle fahren können.

mfg pspierre

Da gibt's dann noch die Barzahler die nicht in den Städten wohnen die ein Fahrverbot planen und den Wagen >10jahre fahren....mich juckt das nicht was hier so erpost diskutiert wird

Deine Antwort
Ähnliche Themen