Polo 9N Hagelschaden

Mein Polo BJ 04/2007 hatte einen Hagelschaden. Die Dekra hat im Auftrag der Versicherung geschätzt. Leider sind die Reparaturkosten mit 6.000 € höher als der Wiederbeschaffungswert (5.700 €, mehrwertsteuerneutral). Der Restwert beträgt lt. Gutachten 2.110 €. Die Windschutzscheibe habe ich für 550 € bereits ersetzen lassen. Bei Teilkasko sagte meine Werkstatt gibt es angeblich keine Maßgabe, dass die Reparatur bis 130 % Wiederbeschaffungswert kosten darf. Nach meiner bisherigen Recherche kann ich eine Reparatur vergessen. Die Versicherung zahlt wohl nur Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert), das wären dann wohl 3.590 €. Aber nur, wenn ich mich nicht täusche (der mehrwertsteuerneutrale Wiederbeschaffungswert heißt doch, dass die MwSt nicht einfach abgezogen werden darf, oder?). Was mir auffällt: Der Restwert wurde wohl über eine Börse ermittelt und es wurde der Höchstbietende genommen, der aber fast 600 km von mir entfernt ist. Meine Frage: Muss ich mir ein beliebiges Restwertangebot gefallen lassen? Nehmen wir an, mein Händler würde mir nur 1.100 € bezahlen, dann wäre die von der Versicherung zu tragende Differenz doch statt 3.590 plötzlich 4.600 €. Eigentlich wäre meine Frage jedoch: Ich verkaufe überhaupt nicht sondern fahre die Beule weiter. Aber ich möchte so eine fiktive Restwertberechnung nicht hinnehmen. Wer weiß was?

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Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
 
3. Du müßtest ja blöde sein, wenn Du statt 2110,- RW die 1100,- RW von Deinen Händler annimmst.

Nö.......lies noch mal seinen Beitrag in aller Ruhe......😁

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Hab ich noch nie gehört und kann ich mir auch nicht vorstellen.

Denn die neue Scheibe ist ja im Restwert vom Fahrzeug mitberechnet worden.
Er kriegt ja aufgrund der schon getauschten Scheibe mehr vom Restwertbieter, als wenn die Scheibe auch noch kaputt gewesen wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Jetzt wird sich zeigen, ob Du eine gute Versicherung oder eine andere hast. Denn es gibt durchaus Gesellschaften, die bei solchen Unwetter-Großereignissen die Scheiben, die sofort eingebaut wurden, um das Fahrzeug wieder fahrbereit zu bekommen, auch dann bezahlen, wenn sich am Ende herausstellt, dass es ein Totalschaden ist.

Jetzt wirds interessant... Ist dieses Vorgehen auch irgendwo geregelt oder sind das einfach Arbeitsanweisungen und damit Kulanzzahlungen?

Ich kenne keine AKB, in denen das steht, wenn Du das meinst.😉

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Hab ich noch nie gehört und kann ich mir auch nicht vorstellen.

Denn die neue Scheibe ist ja im Restwert vom Fahrzeug mitberechnet worden.
Er kriegt ja aufgrund der schon getauschten Scheibe mehr vom Restwertbieter, als wenn die Scheibe auch noch kaputt gewesen wäre.

Haben gebrauchte (im Sinne von schon mal eingebauten) Scheiben einen nenneswerten Einfluss auf den Restwert?

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wohl eher nicht.........

Ich bin sehr zufrieden, denn die Versicherung hat zusätzlich zum Wiederbeschaffungsaufwand auch die Windschutzscheibe bezaht.

Na also. 
@BerndM: Du kennst die falschen Unternehmen.😁

Zitat:

Original geschrieben von ritkla


Ich bin sehr zufrieden, denn die Versicherung hat zusätzlich zum Wiederbeschaffungsaufwand auch die Windschutzscheibe bezaht.

So ist es auch bei meinem Kunden gewesen, die Scheibe hin links war kaputt, er hat eine neue bekommen und später danach wurde geschätzt, war auch Totalschaden.

Erstellt am 24. September 2013 um 20:45:58 Uhr

Aber ich möchte so eine fiktive Restwertberechnung nicht hinnehmen. Wer weiß was?

Erstellt 26. September 2013 um 21:11:37 Uhr

Die Versicherung hat heute geschrieben, dass sie 3.590 € bezahlt hat

Erstellt am 29. September 2013 um 10:32:30 Uhr

Ich bin sehr zufrieden, denn die Versicherung hat zusätzlich zum Wiederbeschaffungsaufwand auch die Windschutzscheibe bezaht.

PremiumPremiumversicherung eben.

Dienstag abend Eingangspost, Donnerstag erstes Geld, Donnerstag abend nächste die Frage gestellt, Sonntag früh nächstes Geld.

Nicht nur, dass die alles in 3 Tagen abwickeln, die zahlen auch noch am Wochenende.

Top.

(Aber beim nächsten ausgedachten Fall bitte drauf achten, wenigstens die gängigen Bearbeitungszeiten der Versicherungen beim Posten zu berücksichtigen.)

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