Polo 2f coupe Style tuning! Was geht? Bitte um Tipps!!!!
Ich kriege demnächst aus der Familie eine Polo 2f 54Ps Style...
Wollte etwas am Wagen mache lassen, dachte an 7j und 8j mal 13 Smoor mir 175/50/13 Reifen und einer Tieferlung von so 70/40 oder 80/60. Ich bin aus dem Ruhrpott und jeder Tuner über TUININGPOINST bis RACELAND RAUHE winken immer ab. Sie sagen es geht nicht mehr mit 13zoll die ich will tüv spielt da nicht mehr mit, jetzt bitte ich euch eure Erfahrungen dazu. Hat jemand so ein TuningKompi in letzter Zeit gemacht? Oder kennt jemand einen Tuner egal wo in Deutschland der soetwas noch macht?
28 Antworten
@BenFish
Nur weil Du noch nichts davon gehört hast ist es nicht wahr? Was bist Du denn für einer? Ich empfehle die StVZO zu lesen, genauer den §30.
Es handelt sich um eine rechtsgültiige Vorschrift...
Gruss, Dirk
*dersichwundertwasleuteallesnichtglaubenwollen*
Hab jetzt echt mit einem Aprilscherz gerechnet *g*
Ist das denn echt so ein großes Problem?
Mein Polo steht auch auf 175/50 R13 bei 7" Breite und ist tiiiief. Ist aber alles eingetragen. Hab von alldem echt noch nie was gehört, also zumindest, dass man mit der "Konfiguration" Schwierigkeiten bis hin zur Stillegung bekommen kann.
*nixjuck*
Hier habe ich mal alle daten dazu zusammengetragen:
http://www.andi-tuning.de/.../mindesthoehefahrzeugteile.htm
Neben den Scheinwerfern gibt es auch Vorschriften für Heckleuchten, Nummernschilder, ... ;-)
Eingetragen ist die eine Sache, da diese Eintragung nie hätte vorgenommen werden dürfen (oder hast Du eine Ausnahmegenehmigung?), ist sie auch ungültig. Sobald also ein Bullizist nachmisst, wird er Dir eine Mängelkarte ausstellen. Dann ist ein neues Fahrwerk angesagt :-(
Gruss, Dirk
Zitat:
Original geschrieben von DirkPlettner
Ich empfehle die StVZO zu lesen, genauer den §30.
Hab ich getan:
http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_30.php3und...? NIX!
Zitat:
§53
(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
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Wir reden aneinander vorbei...
Ich dachte du meinst die Rückstrahler in den Heckleuchten...
Vorschriften Teil 1
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§60 Abs. 2 StVZO (Kennzeichen)
Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen...darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm...über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern...
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(3) ... Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen...
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein... Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm...über der Fahrbahn liegen...Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein...
§ 52a Rückfahrscheinwerfer
(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein..Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
§ 53d Nebelschlußleuchten
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
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Du siehst, alles ist verbindlich geregelt. Nur die Höhe der Blinker und der hinteren Reflektoren nicht.
Gut, der Rest ist klar. Hätte aber nie gedacht, dass das mit den Scheinwerfern so knapp ist. Muss ich nach Feierabend erstmal messen.
Kann man denn, wenn das eingetragen ist bei der nächsten HU Probleme bekommen???
:-)
Nö, sorry. Hab den Wagen letzten Sommer so gekauft. Der Tüv ist auch neu gewesen.
Falls ich meinen noch im nächsten Jahr hab, muss ich mir auch echt gedanken machen, wo ich hin fahr ;-)
Ja, Du kannst sogar in jeder Polizeikontrolle Probleme bekommen. Wenn die Höhe nicht stimmt ist klar, die Eintragung hätte so nir geschehen dürfen. Und schon hast Du eine Mängelkarte :-(
Bei uns haben sie gerade, trotz Eintragung, einen polo und einen Kadett stillgelegt.
hi.ich war beim tüv in cottbus.ist in brandenburg.wenn dir das etwas sagt.der tüvler hat nachgemessen hat aber nichts gesagt.
la la
Bei dem Fahrwerk 80/60 oder 70/70 ist das nicht mehr lustig zu fahren, dann noch die Bonrath-Teller und du kannst Dir Sidepipes bestellen, den Kat abschaffen und Dir eine V2A-Ölwanne kaufen, 12" Smoor vom Mini montieren, falls Du weisst, was ich meine.
Dirks Vorschlag mit 14" hat schon was korrektes.
Zum Thema 175/60 R13 Eintrag, sind die Gummis auf den BBS Felgen für Polo Style und G40, ist Standardeintrag.
Bei 175/50 13 auf anderen Felgen besorgst Du Dir eine Tachoangleichung, ist kein Problem.
Ziehe Dir aus Deinem Brief Deine ABE C292/1 oder C292/2 ( in deinem Fall) heraus und frag mal ein paar Standardgutachten an, da gibt es wenig, was in den letzten knapp 13 Jahren am Polo von Fahrwerk-Felgen-Konbination nicht verbaut wurde. Ansprechpartner ist die Tüv-Zentrale.
Also ein kumple von kir hat gestern noch seine 7X13 und 8x13 mit 175/50 und einer tieferlegung von 70/50 eingetragen bekommen! dürfte ach normalerweise non probs geben! bei uns zumindetsens! nur ich würde ihn nicht so tief machen ist nämlich net mehr schon damit zufahren! wenn gerade is no probs nur wenn dann mal ein paar schlaglöcher in nem ort kommen viel spass beim auspuff einsammeln!