Polizistin sagt: "sich einweisen lassen!"

Liebes Forum,

letze Woche hatte ich einen Unfall, bei dem ich magels ausreichender Sicht einem anderen die Vorfahrt genommen habe. Soweit mea culpa.

Allerdings war das in einer 30er Zone (Rechts-vor-Links), in der ich von einer einspurigen Straße in eine andere einspurige nach rechts abbiegen wollte. Genau auf der Kreuzing stand ein Auto mit getönten Scheiben und es war unmöglich nach rechts zu schauen, ob da einer kommt. (Wir haben das nach dem Unfall extra nochmal geprüft) Zudem hat es in Strömen geregnet!

Ich also langsam vorgefahren und Peng: Es hat gekracht und ich stand erstmal unter Schock...

Mein Unfallgegner stieg wutentbrannt aus dem Auto und brüllte mich erstmal an. Darum hielt ich es für besonders sinnvoll die Polizei anzurufen.

Nach einer guten halben Stunde im Regen kam die auch.

Fazit: Der falsch Parkende PKW tut nichts zur Sache, Schuld liegt zu 100% bei mir. Bußgeld plus Punkt inklusive.

Auf meine Frage, wie ich die Sache hätte anders lösen sollen, meinte die Polizistin ganz selbstverständlich: Sie müssen aus Passanten warten, die sie einweisen.

Meine Frage an euch: Schonmal davon gehört? Und falls ja, wie sieht das aus, wenn ich mich dann selbst an einer unübersichtlichen Stelle (verdeckt durch den Falschparker) stehe und mich gefährde. Immerhin waren beide Straßen "einspurig".

Vorab Danke, frl.winter

Beste Antwort im Thema

Von Passanten einweisen lassen muß man sich n.m.M. nur bei Grundstückszufahrten. In unübersichtliche Kreuzungen darf man sich vorsichtig "hineintasten".

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Zitat:

@frlwinter schrieb am 15. Mai 2019 um 10:07:29 Uhr:


Und das mit nem Spiegel an der Kreuzung kann ich mir auch in die Haare schmieren. Ein Freund von mir wohnt in einem ähnlichen Wohngebiet in unserer Stadt, genauso enge Straßen, ebenfalls viele Familien mit Kindern...

Die haben eine Anfrage bzgl Spiegel an die Stadt gestellt. Antwort: Nein.
Zweiter Versuch: Wir zahlen den selbst. Alle Anwohner möchten zusammenlegen. Antwort: Nein, ein Spiegel würde zu Leichtsinn und Geschwindigkeitsübertretungen führen.
Darauf ein Anwohner: Ich wohne an der Kreuzung und möchte mir einen auf mein Grundstück stellen. Antwort: Das gibt ne Anzeige.

Ich frage mich wie die entscheiden, wann und wo einer hinkommt. Nach tödlichen Unfällen?

Wieso gibt es eine Anzeige, wenn sich der Anwohner einen Spiegel auf sein Grundstück stellt?
Kann mir das jemand erklären?

Die Antworten von der Stadt klingen eher nach: Wir haben kein Geld dafür bzw. wollen nicht, da wir nicht da wohnen und es somit nicht unser Problem ist.

Zitat:

@frlwinter schrieb am 15. Mai 2019 um 09:59:02 Uhr:


... ich vermute die Kosten für das Abschleppen oder die Anfahrt des Ordnungsamtes... oder die 10 Cent für das Knöllchenpapier... keine Ahnung.

Quatsch, du meldest als Bürger eine gefährliche Handlung und dann muß das laufen.

Weder mußt du da eine Anfahrt zahlen (macht IMHO die Polizei wenn das OA zu hat), noch irgendwas anderes.

Das OA ist ja nicht dazu da Kohle zu verdienen (auch wenn es oft dazu verwendet wird), sondern um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Wenn das wirklich täglich ist und wie beschrieben gefährlich kann man das auch mal in die Politik eskalieren lassen wenn da weder von OA noch Polizei was passiert.

PS. Ne Ordnungswidrigkeitenanzeige kannst auch einfach Online machen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Mai 2019 um 10:23:09 Uhr:



Zitat:

@frlwinter schrieb am 15. Mai 2019 um 10:07:29 Uhr:


Und das mit nem Spiegel an der Kreuzung kann ich mir auch in die Haare schmieren. Ein Freund von mir wohnt in einem ähnlichen Wohngebiet in unserer Stadt, genauso enge Straßen, ebenfalls viele Familien mit Kindern...

Die haben eine Anfrage bzgl Spiegel an die Stadt gestellt. Antwort: Nein.
Zweiter Versuch: Wir zahlen den selbst. Alle Anwohner möchten zusammenlegen. Antwort: Nein, ein Spiegel würde zu Leichtsinn und Geschwindigkeitsübertretungen führen.
Darauf ein Anwohner: Ich wohne an der Kreuzung und möchte mir einen auf mein Grundstück stellen. Antwort: Das gibt ne Anzeige.

Ich frage mich wie die entscheiden, wann und wo einer hinkommt. Nach tödlichen Unfällen?

Wieso gibt es eine Anzeige, wenn sich der Anwohner einen Spiegel auf sein Grundstück stellt?
Kann mir das jemand erklären?

Die Begründung war, dass es Eingreifen in den Verkehr ist. Was ich im Prinzip auch nachvollziehen kann. Aber dass ein Spiegel zum Rasen oder unvorsichtigem Fahren in einer 30er Zone führt ist mir unklar. Zumal auch keiner nachschauen kam um zu prüfen, ob dass Sinn macht oder nicht.

Gerade in Städten mit alten Straßenzügen, die sehr schmal angelegt sind, hat man oft das Problem, dass das zu eng und uneinsichtig wird an Kreuzungen. Und über nen Lageplan lässt sich das auch nicht bewerten.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Mai 2019 um 10:23:09 Uhr:


Wieso gibt es eine Anzeige, wenn sich der Anwohner einen Spiegel auf sein Grundstück stellt?
Kann mir das jemand erklären?

Da würde mich der Tatvorwurf auch mal brennend interessieren.

1 Jahr für 'ne RS-Versicherung zusammenlegen und dann den Spiegel aufbauen. 😁

Gruß Metalhead

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 14. Mai 2019 um 20:55:44 Uhr:



Zitat:

@frlwinter schrieb am 14. Mai 2019 um 20:39:59 Uhr:


Da ich ihn nur seitlich erwischt habe und die Bilder vom Unfall zeigen, dass ich nur ein kurzes Stück auf seine Spur gefahren bin, ist das ein Indiz, aber leider kein Beweis für meine Fahrweise bzw seine Mitschuld. Daher würde ich ihn nicht belangen können und wollen.

Das du ihm in die Seite gefahren bist, zeigt, dass du zwar langsam aber für die Situation zu schnell warst. Du hättest so extrem langsam fahren müssen, dass genau das „in die Seite fahren“ nicht hätte passieren können.

Sie schrieb nicht, dass sie ihm *IN* die Seite gefahren ist und Bilder habe ich hier keine gesehen.

Genauso gut ist es möglich, dass sich der Unfallgegner bzgl. Restfahrbahnbreite verschätzt hat und an der Stoßstange des nun stehenden Autos der TE entlanggeschrammt ist. Dem ersten Anschein nach hat nunmal der Vorfahrtverletzende die Schuld. Und wenn man das Gegenteil nicht nachweisen kann, dann bleibt es auch dabei.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Mai 2019 um 09:32:06 Uhr:


Möglich ist alles, Du meinst absichtlich von dem Fahrzeuglenker auf der Vorfahrtstraße.

Könnt Ich mir gut vorstellen, denn wenn die Lage für @frlwinter schlecht übersichtlich war / ist, dann ändert sich daran auch nichts für den, der auf der Vorfahrtstraße ankommt.

So wie ich dich verstehe, gehst du davon aus, dass der Unfallgegner auch nichts sehen konnte, weil die TE nichts sehen konnte. Das stimmt so nicht. Der Vorfahrtberechtigte kann in so einer Situation schon lange vorher das querende Fahrzeug sehen, bevor dessen Fahrer die Vorfahrtstraße einsehen kann. Weil wir nicht dabei waren können wir auch nicht sagen, ob der Unfallgegner das Vorhaben der TE rechtzeitig hätte erkennen müssen.

@frlwinter

Jetzt würde mich doch mal interessieren wo die Schäden an den Fahrzeugen nun eigentlich sind?

Du schreibst das du ihn seitlich getroffen hast.
Dann steht weiter oben "schade um die teuersten Scheinwerfer auf dem Markt". Wo sind denn nun die Beschädigungen? Meinte er seine oder deine Scheinwerfer?

„…………...Aber soweit ich bis jetzt erfahren habe, war das Auto des Gegners noch 2200,- Wert/Reparatur soll wohl 8000,- kosten... schade um die, wie er sagte, teuersten Scheinwerfer auf dem Markt……………..  „
 
„…………….Aber genauso seltsam fand ich es, dass der mich in gutem Deutsch erst ordentlich angepflaumt hat und als ich den Wunsch geäußert habe, die Polizei zu rufen, sprach der plötzlich kein Wort Deutsch mehr bis die Polizei da war. Das kam mir komisch vor…………...“
 
passt in den Thread "provozierter Unfall"
 
Da würde ich mich erst recht um das Fahrzeug auf der Sperrfläche kümmern. Wer ist das usw.

Zitat:

@frlwinter schrieb am 15. Mai 2019 um 09:59:02 Uhr:


Wenn ich in Zukunft im Regen irgendwo stehe und keiner zum Einweisen da ist, ruf ich mal bei denen an und frag, ob die kommen können. Also wenn nochmal die Kreuzung zugeparkt ist. Am besten in ner Einbahnstraße, damit der mir nicht mit zurücksetzen kommt.

Ich hoffe dass das jetzt nicht dein Ernst ist. Wenn doch wäre ich hübsch vorsichtig damit, die Polizei für solch einen Schwachsinn anzurufen und damit eine Notrufleitung zu blockieren. Das kann dann ganz schnell nach hinten losgehen.
Vielleicht hilft ja einfach ein bisschen Autofahren üben bevor man auf solch abstruse Ideen kommt.

Dein Freund und Helfer.
Fragen kann man auch, indem man das zuständige Revier anruft, muss ja nicht gleich 110 sein.
Aber nur wenn da andere verkehrswidrig stehen.

Hallo, Geisslein,

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. Mai 2019 um 08:31:55 Uhr:


Abgesehen davon halte Ich die Abarbeitung des Unfalls der Pol. in dem Fall hier vor Ort doch eher etwas fragwürdig, wenn nicht sogar schon schlampig.

hier stellt sich die Frage, ob die Polizeibeamtin der Unfallverursacherin nicht sogar einen großen Dienst erwiesen hat, als sie sich, zumindest im Rahmen der Unfallaufnahme, nicht weiter um den Falschparker gekümmert hat und ob sie dies nicht gesondert im Nachhinein noch machen wird.

Insbesondere der Rat der Polizeibeamtin deutet darauf hin, dass sie die gleichen Befürchtungen hat, wie ich, wenn Frlwinter partout den Falschparkers mit ins Boot nehmen will.

Spielen wir den Fall doch mal vor Gericht durch und versetzen wir uns in die Lage des Anwalts des Falschparkers, dessen Aufgabe es ist, seinen Mandanten mit allen legalen Mitteln aus der Bußgeldsache herauszubekommen (denn dann hätte er auch gute Chancen, zivilrechtlich davonzukommen) und das könnte dann folgendermaßen so aussehen:

Frlwinter sagt bei der Verhandlung gegen den Falschparker als Geschädigte bzw. Zeugin aus und wiederholt, was sie hier im Forum geschrieben hat:

Zitat:

@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 21:48:57 Uhr:


Genau auf der Kreuzing stand ein Auto mit getönten Scheiben und es war unmöglich nach rechts zu schauen, ob da einer kommt. (Wir haben das nach dem Unfall extra nochmal geprüft) Zudem hat es in Strömen geregnet!

Ich also langsam vorgefahren und Peng: Es hat gekracht und ich stand erstmal unter Schock...

Einwand des Anwalts: Was, sie haben nichts gesehen und sind trotzdem weitergefahren, ohne Rücksicht darauf, dass von rechts kommende Verkehrsteilnehmer hier zu Schaden oder gar zu Tode kommen können, wenn sie nicht rechtzeitig anhalten oder ausweichen können?

Damit wäre das Gericht schon fast gezwungen, gegen Frlwinter wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c StGB zu ermitteln und sie wäre damit nicht mehr Geschädigte, sondern Beschuldigte und gleichzeitig gut beraten, keine weiteren Aussagen mehr zu tätigen.

Dies würde dem Anwalt natürlich genau in die Karten spielen, denn damit wäre sein Mandant schon fast aus dem Schneider.

So ähnlich könnte der Gedankengang der Polizeibeamtin gewesen sein, als sie von einer Anzeige gegen den Falschparker abgeraten hat.

Frlwinter kann m. E. in einem Bußgeldverfahren für sich selber nichts gewinnen, aber sehr viel verlieren, wenn es richtig dumm kommt, denn auch ohne eine Anzeige gegen den Falschparker könnte eine unbedachte Äußerung ihrerseits zu diesem Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung führen.

Bevor sie irgendetwas unternimmt, wäre sie deshalb gut beraten, sich erst einmal einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu suchen und diesem den Fall ausführlich zu schildern, am besten mit Fotos.

Dann kann man immer noch weitersehen.

Viele Grüße,

Uhu110

ok, dann also das nächste mal stehen bleiben, bis der falschparker wegfährt, evtl so 1-2 std oder den ganzen tag und alle hinter mir natürlich auch

Zitat:

@AS60 schrieb am 14. Mai 2019 um 20:59:33 Uhr:


Und dass der Falschparker hier haftungsrechtlich eventuell prozentual am Schaden beteiligt wird, hatte ich bereits erwähnt.

Auch gegen den Bußgeldbescheid könnte man mit dem Hinweis auf den Falschparker angehen. Wird dann wahrscheinlich vor Gericht landen.

Dazu auch:

Zitat:

OLG Karlsruhe

Stellt ein Kraftfahrzeugführer sein Fahrzeug (1) so Sicht behindernd ab, dass der in seiner Sicht behinderte Kraftfahrer (2) deswegen die Vorfahrt nicht gewährt und einen Unfall verursacht, haftet der Halter des Sicht behindernden Kfz zu 40 %.

Kommt natürlich auf den Einzelfall an. Und nicht jedes Gericht wird dem Falschparker 40 % zuschieben, in dem konkreten Fall hatte der Falschparker ein "Vorfahrt gewähren"-Schild verdeckt. Scheint mir trotzdem ein verfolgenswerter Ansatz zu sein.

Zitat:

Wird im Einmündungsbereich zweier Straßen so geparkt, dass die Sichtmöglichkeit eines Abbiegenden ganz erheblich eingeschränkt wird, haftet der Falschparker immerhin zu 20 % bis hin zu 50 % wenn das Fahrzeug bei Dunkelheit unbeleuchtet war.

Quelle

Hallo,Gunny-Highway,

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 15. Mai 2019 um 20:26:12 Uhr:


ok, dann also das nächste mal stehen bleiben, bis der falschparker wegfährt, evtl so 1-2 std oder den ganzen tag und alle hinter mir natürlich auch

ist es denn besser, sich blind vorzutasten und dann sein eigenes Fahrzeug und das eines anderen zu beschädigen, eventuell sogar mit Personenschaden?

Wenn man weiß, dass dort regelmäßig der gleiche Depp falsch parkt, kann man dementsprechend im Vorfeld schon mal regelmäßige Anzeigen schreiben und sollte dies nicht fruchten, die Presse mit ins Boot nehmen.

Ansonsten hilft eben nur, wie bereits beschrieben wurde, ein Einweisen durch Dritte.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Mai 2019 um 23:25:13 Uhr:


Hallo,Gunny-Highway,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Mai 2019 um 23:25:13 Uhr:



Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 15. Mai 2019 um 20:26:12 Uhr:


ok, dann also das nächste mal stehen bleiben, bis der falschparker wegfährt, evtl so 1-2 std oder den ganzen tag und alle hinter mir natürlich auch

ist es denn besser, sich blind vorzutasten und dann sein eigenes Fahrzeug und das eines anderen zu beschädigen, eventuell sogar mit Personenschaden?

Wenn man weiß, dass dort regelmäßig der gleiche Depp falsch parkt, kann man dementsprechend im Vorfeld schon mal regelmäßige Anzeigen schreiben und sollte dies nicht fruchten, die Presse mit ins Boot nehmen.

Ansonsten hilft eben nur, wie bereits beschrieben wurde, ein Einweisen durch Dritte.

Viele Grüße,

Uhu110

und dabei hätte ich schon wieder Angst, das der3. den Wagen dort abgestellt hat und mit dem von rechts kommenden zusammen arbeitet, siehe fingierter/provozierter Unfall, der 3. ist dann nämlich ganz schnell verschwunden und du stehst als Depp da, wenn nicht noch 2- 3 andere das gesehen haben und bezeugen, dass du von einem 3. der nun nicht mehr da ist eingewiesen wurdest.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Mai 2019 um 20:05:30 Uhr:



Spielen wir den Fall doch mal vor Gericht durch und versetzen wir uns in die Lage des Anwalts des Falschparkers, dessen Aufgabe es ist, seinen Mandanten mit allen legalen Mitteln aus der Bußgeldsache herauszubekommen (denn dann hätte er auch gute Chancen, zivilrechtlich davonzukommen) und das könnte dann folgendermaßen so aussehen:

Frlwinter sagt bei der Verhandlung gegen den Falschparker als Geschädigte bzw. Zeugin aus und wiederholt, was sie hier im Forum geschrieben hat:

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Mai 2019 um 20:05:30 Uhr:



Zitat:

@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 21:48:57 Uhr:


Genau auf der Kreuzing stand ein Auto mit getönten Scheiben und es war unmöglich nach rechts zu schauen, ob da einer kommt. (Wir haben das nach dem Unfall extra nochmal geprüft) Zudem hat es in Strömen geregnet!

Ich also langsam vorgefahren und Peng: Es hat gekracht und ich stand erstmal unter Schock...


Einwand des Anwalts: Was, sie haben nichts gesehen und sind trotzdem weitergefahren, ohne Rücksicht darauf, dass von rechts kommende Verkehrsteilnehmer hier zu Schaden oder gar zu Tode kommen können, wenn sie nicht rechtzeitig anhalten oder ausweichen können?

Damit wäre das Gericht schon fast gezwungen, gegen Frlwinter wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c StGB zu ermitteln und sie wäre damit nicht mehr Geschädigte, sondern Beschuldigte und gleichzeitig gut beraten, keine weiteren Aussagen mehr zu tätigen.

Dies würde dem Anwalt natürlich genau in die Karten spielen, denn damit wäre sein Mandant schon fast aus dem Schneider.

So ähnlich könnte der Gedankengang der Polizeibeamtin gewesen sein, als sie von einer Anzeige gegen den Falschparker abgeraten hat.

Frlwinter kann m. E. in einem Bußgeldverfahren für sich selber nichts gewinnen, aber sehr viel verlieren, wenn es richtig dumm kommt, denn auch ohne eine Anzeige gegen den Falschparker könnte eine unbedachte Äußerung ihrerseits zu diesem Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung führen.

Bevor sie irgendetwas unternimmt, wäre sie deshalb gut beraten, sich erst einmal einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu suchen und diesem den Fall ausführlich zu schildern, am besten mit Fotos.

Dann kann man immer noch weitersehen.

Viele Grüße,

Uhu110

Einspruch Euer Ehren !

Den Fall könnte man mit 1000en Szenarien durchspielen und am Ende kommt immer das selbe dabei raus. So wie man den Fall halt gerne zurecht gestrickt haben möchte.
Völlig unabhängig, ob @frlwinter in diesem Fall hätte nicht einfahren dürfen/sollen ist erst einmal nicht von Bedeutung.
In der STVO ist klar geregelt, daß man bei Sichtbehinderung sich langsam und vorsichtig hineintasten darf. Somit liegt hier auch keine Straßenverkehrsgefährdung vor, da nicht gegen die STVO verstoßen wurde.
Das nämlich, würde etwas anders aussehen.
Fakt ist, daß dieser Falschparker eben einen nicht unerheblichen Teil zum Unfall beigetragen hat und dieser ist auch nicht zu ignorieren.
Desweiteren wird der Anwalt der Mandantin frlwinter die Gegenfrage stellen, ob denn der auf der Vorfahrtstraße angefahrene Fahrer mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs war und ob dieser evtl die Situation aus seinem Blickwinkel hätte erkennen können... auch der Übersicht wegen.
Wäre das z.B. der Fall, wäre es erzwungene Vorfahrt.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Mai 2019 um 23:25:13 Uhr:



Ansonsten hilft eben nur, wie bereits beschrieben wurde, ein Einweisen durch Dritte.

Viele Grüße,

Uhu110

Wir wissen ja jetzt mehr als genug was mit wildfremden Einweisern passieren kann.
Man kann ehrliche Passanten erwischen, aber man kann auch an gewisse Andere geraten.
Ich als Passant z.B. würde, wenn mich jemand frägt, ob Ich denn kurz schauen könnte "Nein" sagen.
Der Autofahrer baut Bockmist und Ich bin dafür verantwortlich "Sie haben doch... !"
Als Autofahrer würde Ich nie auf die Idee kommen einen Passanten zu fragen ob er nicht kurz mal schauen kann.
Er schläft, baut Bockmist und winkt, Ich verlasse mich darauf, fahr los und es kracht. Entweder der Einweiser verdünnisiert sich, oder er wird sich aus seiner Verantwortung rausreden.
Jedenfalls bin Ich dann erneut der Depp.

Nene, das mit dem Einweiser lassen wir mal schön bleiben.

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