Polizistin sagt: "sich einweisen lassen!"

Liebes Forum,

letze Woche hatte ich einen Unfall, bei dem ich magels ausreichender Sicht einem anderen die Vorfahrt genommen habe. Soweit mea culpa.

Allerdings war das in einer 30er Zone (Rechts-vor-Links), in der ich von einer einspurigen Straße in eine andere einspurige nach rechts abbiegen wollte. Genau auf der Kreuzing stand ein Auto mit getönten Scheiben und es war unmöglich nach rechts zu schauen, ob da einer kommt. (Wir haben das nach dem Unfall extra nochmal geprüft) Zudem hat es in Strömen geregnet!

Ich also langsam vorgefahren und Peng: Es hat gekracht und ich stand erstmal unter Schock...

Mein Unfallgegner stieg wutentbrannt aus dem Auto und brüllte mich erstmal an. Darum hielt ich es für besonders sinnvoll die Polizei anzurufen.

Nach einer guten halben Stunde im Regen kam die auch.

Fazit: Der falsch Parkende PKW tut nichts zur Sache, Schuld liegt zu 100% bei mir. Bußgeld plus Punkt inklusive.

Auf meine Frage, wie ich die Sache hätte anders lösen sollen, meinte die Polizistin ganz selbstverständlich: Sie müssen aus Passanten warten, die sie einweisen.

Meine Frage an euch: Schonmal davon gehört? Und falls ja, wie sieht das aus, wenn ich mich dann selbst an einer unübersichtlichen Stelle (verdeckt durch den Falschparker) stehe und mich gefährde. Immerhin waren beide Straßen "einspurig".

Vorab Danke, frl.winter

Beste Antwort im Thema

Von Passanten einweisen lassen muß man sich n.m.M. nur bei Grundstückszufahrten. In unübersichtliche Kreuzungen darf man sich vorsichtig "hineintasten".

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Also was Uhu schreibt halte ich für Unsinn.
" 315c 2. : grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,..." ,
davon kann keine Rede sein wenn die Themenstarterin sich langsam in die Vorfahrtstraße hineingetastet hat.
Außerdem ist die Frage, ob der Unfallgegner hätte anhalten können wenn ihm ein Fahrzeug von rechts gekommen wäre. Wenn das nicht der Fall ist dürfte er aus der Betriebsgefahr seines Kfz mithaften.
Und dem Falschparker würde es viel mehr weh tun wenn er mithaften würde, in seiner Versicherung zurückgestuft würde, als ein Knöllchen von 10,- oder 20,- €.

Siehe auch meine Antwort vom 14. Mai 8:56 Uhr betreff Betriebsgefahr.

Außerdem muss man nicht alles ernst nehmen was ein(e) Polizist/in sagt. Mir wollte mal ei Polizist erzählen bei 3m Fahrbahnbreite könnte man einen Radfahrer überholen.

Zitat:

@baer-tram schrieb am 16. Mai 2019 um 11:01:21 Uhr:


Außerdem ist die Frage, ob der Unfallgegner hätte anhalten können wenn ihm ein Fahrzeug von rechts gekommen wäre.

Nö, war 'ne T-Kreuzung. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@baer-tram schrieb am 16. Mai 2019 um 11:01:21 Uhr:


Also was Uhu schreibt halte ich für Unsinn.
" 315c 2. : grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,..." ,
davon kann keine Rede sein wenn die Themenstarterin sich langsam in die Vorfahrtstraße hineingetastet hat.

Stimmt. Alles sehr theoretisch was Uhu da so geschrieben hat. Im Endeffekt wird dann ein Gericht entscheiden, ob der Falschparker am Schaden beteiligt wird oder nicht. Ich nehme mal an eher nicht. Und das mit dem "Einweisen lassen" ist ebenfalls sehr theoretisch, völlig praxisfremd, wird aber teilweise selbst bei Gericht als letztes Mittel erwähnt. Und beim Hineintasten bleibt immer ein Restrisiko wie eigentlich bei der gesamten Teilnahme am Strassenverkehr. Aber wenn man es riskiert und es knallt, hat man eben den schwarzen Peter.

Hallo, baer-tram,

Zitat:

@baer-tram schrieb am 16. Mai 2019 um 11:01:21 Uhr:


Also was Uhu schreibt halte ich für Unsinn.
" 315c 2. : grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,..." ,

das Problem an der Geschichte ist, dass es kein festes Schema gibt, wo "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" beginnt und wo es ggf. "nur" ein Vorfahrtsverstoß ist.

Hier kommt es sehr auf das subjektive Empfinden des Geschädigten an.

Glaubst Du im Ernst, dass dieser vor Gericht angeben wird, dass Frlwinter sich langsam und vorsichtig vorgetastet hat und somit für ihn als Hindernis zu sehen gewesen wäre?

Ganz sicher nicht, denn damit würde er sich automatisch selber belasten und dafür sorgen, dass er womöglich eine Mitschuld (zumindest zivilrechtlich) am Unfall bekommt.

Nein, die Praxis sieht eher so aus, dass der Geschädigte angibt, dass die Dame ganz plötzlich vor ihm aufgetaucht ist und dass er deshalb keine Möglichkeit hatte, den Unfall zu vermeiden und damit steht der Richter vor der Frage, ob er es bei einer Verurteilung wegen einer Owi belässt oder ob er den Fall höher einstuft.

Ich habe in einigen Jahrzehnten im Polizeiberuf genug Verhandlungen miterlebt, in denen aus einer Owi plötzlich eine Straftat wurde und würde deshalb auch in diesem Fall nicht ausschließen, dass es so kommen könnt (wie gesagt: könnte, nicht muss).

Deshalb bleibe ich bei meinem Rat: Bevor irgendetwas unternommen wird, erst einmal einen kompetenten Anwalt einschalten, der das Ganze durch Akteneinsicht und ggf. durch persönliche Überprüfung der Örtlichkeit wesentlich besser beurteilen kann als wir, die wir nur die Schilderung der TE´in haben.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

@baer-tram schrieb am 16. Mai 2019 um 11:01:21 Uhr:


[...] Mir wollte mal ei Polizist erzählen bei 3m Fahrbahnbreite könnte man einen Radfahrer überholen.

Ist doch mit dem Motorrad kein Problem... 😉

Den anderen auch wenn er nicht die Vorfahrt hat, per Lichthupe und winken die Vorfahrt gewähren lassen und so lange stehen bleiben, bis die Straße wirklich frei ist.

Hallo, BMWBernd320d,

grundsätzlich eine gute Sache, aber diese setzt voraus, dass der abbiegende Fahrer, in diesem Fall Frlwinter, Dich auch sieht und das war hier eindeutig nicht der Fall.

Viele Grüße,

Uhu110

Wenn die Sicht nicht frei ist, dann gilt es die Scheiben frei zu machen. Da kennt die Polizei keine Gnade, und gucken bis die Augen schmerzen, ob keiner um die Ecke kommt, langsam und vorsichtig bei unübersichtilchen Stellen fahren, sollte eigentlich jeder beherzigen.

Hallo, BMWBernd320d,

hast Du eigentlich gelesen, um was es in dem Thread tatsächlich geht?

Es war nirgends die rede davon, dass die TEín keine freie Sicht aufgrund ihrer Scheiben hatte, sondern nichts sehen konnte, weil ein Fahrzeug mit abgedunkelten Scheiben falsch parkte und weil es zusätzlich auch noch stark regnete.

Viele Grüße,

Uhu110

Deshalb sollte man da auch besonders vorsichtig fahren, ich habe das schon verstanden mit den abgedunkelten Scheiben beim Parker. Trotzdem, die Schuld hat sie/er wenn man nicht richtig schaut.

8000 € Schaden an einem Wagen in einer 30er Zone? Ist der dir ungebremst rein gefahren? Das muss aber ganz ordentlich gekracht haben. Da wird der Unfall Gegner aber auch nicht der Situation angepasst unterwegs gewesen sein oder dein rein tasten war eher ein rein fahren.

Hallo, Zyclon,

je nach Fahrzeug, Alter und Anschaffungspreis können 8000.- € auch bei einem Bagatellunfall ganz schnell zusammenkommen.

Mach mal eine Beule in einen Ferrari, dann kannst Du ja mal schauen, was das kostet.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@Zyclon schrieb am 18. Mai 2019 um 23:01:26 Uhr:


8000 € Schaden an einem Wagen in einer 30er Zone? Ist der dir ungebremst rein gefahren? Das muss aber ganz ordentlich gekracht haben. Da wird der Unfall Gegner aber auch nicht der Situation angepasst unterwegs gewesen sein oder dein rein tasten war eher ein rein fahren.

Mir ist jemand rückwärts mit Schrittgeschwindigkeit in den vorderen Kotflügel gefahren. Mit Wertminderung und Gutachen ca 9000 €

Zitat:

@uhu110 schrieb am 16. Mai 2019 um 13:31:23 Uhr:



Hier kommt es sehr auf das subjektive Empfinden des Geschädigten an.

Glaubst Du im Ernst, dass dieser vor Gericht angeben wird, dass Frlwinter sich langsam und vorsichtig vorgetastet hat und somit für ihn als Hindernis zu sehen gewesen wäre?

Ganz sicher nicht, denn damit würde er sich automatisch selber belasten und dafür sorgen, dass er womöglich eine Mitschuld (zumindest zivilrechtlich) am Unfall bekommt.

Nein, die Praxis sieht eher so aus, dass der Geschädigte angibt, dass die Dame ganz plötzlich vor ihm aufgetaucht ist und dass er deshalb keine Möglichkeit hatte, den Unfall zu vermeiden und damit steht der Richter vor der Frage, ob er es bei einer Verurteilung wegen einer Owi belässt oder ob er den Fall höher einstuft.

Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht.
Aber liegt es evtl nicht auch Nahe, daß der vorfahrtberechtigte Fahrer hier vielleicht die bessere Einsicht in den Kreuzungsbereich hatte, so, daß Er frlwinter vorher gesehen hat, bzw. hätte sehen müssen ?!
Alles möglich.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Mai 2019 um 09:54:10 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 16. Mai 2019 um 13:31:23 Uhr:



Hier kommt es sehr auf das subjektive Empfinden des Geschädigten an.

Glaubst Du im Ernst, dass dieser vor Gericht angeben wird, dass Frlwinter sich langsam und vorsichtig vorgetastet hat und somit für ihn als Hindernis zu sehen gewesen wäre?

Ganz sicher nicht, denn damit würde er sich automatisch selber belasten und dafür sorgen, dass er womöglich eine Mitschuld (zumindest zivilrechtlich) am Unfall bekommt.

Nein, die Praxis sieht eher so aus, dass der Geschädigte angibt, dass die Dame ganz plötzlich vor ihm aufgetaucht ist und dass er deshalb keine Möglichkeit hatte, den Unfall zu vermeiden und damit steht der Richter vor der Frage, ob er es bei einer Verurteilung wegen einer Owi belässt oder ob er den Fall höher einstuft.

Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht.
Aber liegt es evtl nicht auch Nahe, daß der vorfahrtberechtigte Fahrer hier vielleicht die bessere Einsicht in den Kreuzungsbereich hatte, so, daß Er frlwinter vorher gesehen hat, bzw. hätte sehen müssen ?!
Alles möglich.

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Ganz sicher wird der Vorfahrberechtigte nicht aussagen, er hätte frlwinter kommen sehen und wäre ihr "ich habe aber Vorfahrt" murmelnd absichtlich in die Karre gefahren, obwohl er noch hätte bremsen können. 😉 Diese Eventualitäten helfen nicht weiter.

Grüße vom Ostelch

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