Polizist alleine, ohne ausweis
Hallo,
ich bin heute mit meinem Moped von der Arbeit nach Hause gefahren, und hatte eine 2 te Person auf dem Gepäckträger und den Helm nicht auf (nur kurze Strecke)
Da kommt ein Streifenwagen vorbei und hält mich an.
und es steigt nur ein Polizist aus, und er war alleine, auch im Auto war keiner mehr.
Er kommt zu mir:
pol. "hast du einen Führerschein?"
ich: "ja" und ich gab ihn ihm
ich: "dürfte ich bitte ihren Ausweis sehen?"
pol. "nein, ich bin in uniform, und brauche mich nicht auszuweisen!"
ich: "ach so? ich möchte ihn aber trotzdem sehen, man weis ja nie"
pol. "bürschchen pass auf, und wird nicht Frech!"
ich: "Entschuldigung aber ich glaube kaum, das das Frech ist wenn ich ihren Ausweis sehen möchte. Ich glaube, das ist sogar mein Recht!"
pol. "nein!"
dann hat er mir den Strafzettel gegeben (50 €)
ich habe einen Einzahlungsschein erhalten. also noch nicht bezahlt.
meine Frage nun:
Muss ich einem Polizisten den Strafzettel abnehmen, wenn er sich nicht ausweisen kann / will?
und hat so einer überhaupt etwas zu sagen wenn er alleine unterwegs ist?
Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
ausweisen muß sich der polizist nicht, in uniform schonmal gar nicht.
das recht, auf was du pochst, bezieht sich auf seine dienstnummer.
die muss er dir geben soviel ich weiß.
allerdings....deine einstellung ist schon sehr fraglich.
offensichtlichen unfug machen und dann noch frech werden. 🙄
was willst du denn mit seinem ausweis oder seiner dienstnummer:
eine dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, weil er dich zu recht angehalten hat? 😁
ganz ehrlich: das ist eine frage von respekt.
da der polizist alleine im auto war hat er dich offensichtlich auf dem heimweg angehalten und war nicht mehr im dienst. streife wird immer zu zweit gefahren.
und wenn ein polizist in seiner freizeit aufmerksam ist und dich anhält finde ich das nur gut. warum? ganz einfach: mopped....sozius ohne helm....im falle einer 25er dann auch noch ohne versicherungsschutz (da nur auf eine person zugelassen)....
das geht gar nicht, habe ich kein verständnis für!
da geht es ja nicht um eine nichtigkeit, sondern schlichtweg um sicherheit. die des sozius und auch deine eigene! zahl die 50euro und gut ist.
tipp für die zukunft: gewöhne dir mal einen anderen umgang mit der rennleitung an.
die machen nur ihren job und in deinem fall sogar sehr gut.
wie es in den wald reinruft.....
ich kann nach vielen jahren im verkehr nur sagen: ch habe noch nie probleme mit den jungs gehabt. respektiere deren arbeit, sei freundlich und, du wirst es kaum glauben, die sind auch freundlich zu dir und drücken mal ein auge zu.
jede wette: hättest du dich anders verhalten wäre es billiger geworden 😉
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kevin88252
Hallo,
ich bin heute mit meinem Moped von der Arbeit nach Hause gefahren, und hatte eine 2 te Person auf dem Gepäckträger und den Helm nicht auf (nur kurze Strecke)
Da kommt ein Streifenwagen vorbei und hält mich an.
und es steigt nur ein Polizist aus, und er war alleine, auch im Auto war keiner mehr.
meine Frage nun:
Muss ich einem Polizisten den Strafzettel abnehmen, wenn er sich nicht ausweisen kann / will?
und hat so einer überhaupt etwas zu sagen wenn er alleine unterwegs ist?
Danke für eure Antworten.
Ja, dass musst du.
Sei froh, dass du nicht zur Nachschulung musst, verdient hättest du es.
Und dazu noch noch zwei Wochen Stubenarrest 😠
*Kopfschüttel*
ausweisen muß sich der polizist nicht, in uniform schonmal gar nicht.
das recht, auf was du pochst, bezieht sich auf seine dienstnummer.
die muss er dir geben soviel ich weiß.
allerdings....deine einstellung ist schon sehr fraglich.
offensichtlichen unfug machen und dann noch frech werden. 🙄
was willst du denn mit seinem ausweis oder seiner dienstnummer:
eine dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, weil er dich zu recht angehalten hat? 😁
ganz ehrlich: das ist eine frage von respekt.
da der polizist alleine im auto war hat er dich offensichtlich auf dem heimweg angehalten und war nicht mehr im dienst. streife wird immer zu zweit gefahren.
und wenn ein polizist in seiner freizeit aufmerksam ist und dich anhält finde ich das nur gut. warum? ganz einfach: mopped....sozius ohne helm....im falle einer 25er dann auch noch ohne versicherungsschutz (da nur auf eine person zugelassen)....
das geht gar nicht, habe ich kein verständnis für!
da geht es ja nicht um eine nichtigkeit, sondern schlichtweg um sicherheit. die des sozius und auch deine eigene! zahl die 50euro und gut ist.
tipp für die zukunft: gewöhne dir mal einen anderen umgang mit der rennleitung an.
die machen nur ihren job und in deinem fall sogar sehr gut.
wie es in den wald reinruft.....
ich kann nach vielen jahren im verkehr nur sagen: ch habe noch nie probleme mit den jungs gehabt. respektiere deren arbeit, sei freundlich und, du wirst es kaum glauben, die sind auch freundlich zu dir und drücken mal ein auge zu.
jede wette: hättest du dich anders verhalten wäre es billiger geworden 😉
und hierzu ergänzend:
Ein Polizeibeamter kann sich IMMER selber in den Dienst versetzen, wenn er es für erforderlich hält.
Den Ausführungen von heltino ist sonst nichts hinzuzufügen............
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und hierzu ergänzend:Ein Polizeibeamter kann sich IMMER selber in den Dienst versetzen, wenn er es für erforderlich hält.
Den Ausführungen von heltino ist sonst nichts hinzuzufügen............
Nein, das kann er nicht. Er kann z.Bsp. außerhalb seines Dienstes , wie jeder andere Bürger, jemanden auf frischer Tat ertappen und diesen bis zum eintreffen der Polizei festhalten. Aber nicht festnehmen.
Nicht nur, das es anmaßend wäre, es wäre auch versicherungstechnisch problematisch.
Im übrigen würde ich auch darauf bestehen, das er sich ausweißt, egal - was dieser mir jetzt vorwirft oder was ich auf`m Kerbholz habe.
Es rennen genug Komiker rum, die mal Pozilei spielen wollen. Mir würde es auch komisch vorkommen, wenn der Pozilist allein im Auto sitzt. Bei uns fahren die immer zu zweit, schon wegen der Eigensicherung. Und im Ernst, was verliert der grüne Junge denn, wenn er sich ausweißt ?
Ich bin auch Uniformträger und fahre manchmal damit nach Hause, weil zu faul zum Umziehen. Und nur weil ich die anhabe, habe ich nicht die gleichen Rechte, die ich bei Dienstausübung hätte. Und die sind nicht unerheblich!
Zum Thema nochmal:
Dir gehört trotzdem ordentlich eins rübergezogen für soviel Blödheit. Und wenn es nur 50 m Gefälligkeitsfahrt war - dem Sozius gehört `ne Mütze aufgesetzt. Wenn unterwegs was passiert - Du zahlst Dich affig !
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von maxexc380
Nein, das kann er nicht. Er kann z.Bsp. außerhalb seines Dienstes , wie jeder andere Bürger, jemanden auf frischer Tat ertappen und diesen bis zum eintreffen der Polizei festhalten. Aber nicht festnehmen.
<klugscheiss>
kleine korrektur: man darf sehrwohl 'vorläufig festnehmen', nicht nur 'festhalten'. der gesetzestext ist hier explizit.
</klugscheiss>
🙂
Zitat:
Original geschrieben von maxexc380
Nein, das kann er nicht. Er kann z.Bsp. außerhalb seines Dienstes , wie jeder andere Bürger, jemanden auf frischer Tat ertappen und diesen bis zum eintreffen der Polizei festhalten. Aber nicht festnehmen.
Nicht nur, das es anmaßend wäre, es wäre auch versicherungstechnisch problematisch.
Im übrigen würde ich auch darauf bestehen, das er sich ausweißt, egal - was dieser mir jetzt vorwirft oder was ich auf`m Kerbholz habe.
Es rennen genug Komiker rum, die mal Pozilei spielen wollen. Mir würde es auch komisch vorkommen, wenn der Pozilist allein im Auto sitzt. Bei uns fahren die immer zu zweit, schon wegen der Eigensicherung. Und im Ernst, was verliert der grüne Junge denn, wenn er sich ausweißt ?
Ich bin auch Uniformträger und fahre manchmal damit nach Hause, weil zu faul zum Umziehen. Und nur weil ich die anhabe, habe ich nicht die gleichen Rechte, die ich bei Dienstausübung hätte. Und die sind nicht unerheblich!
Selbstverständlich kann er das. Er muss es sogar, wenn er Zeuge einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat wird.
Die Uniform ist sein Ausweis.
Und wenn die Uniform missbraucht wird, dann nennt sich das Amtsanmaßung (bezeichnet das strafbewehrte Vornehmen einer Handlung, die nur von Amtspersonen vorgenommen werden darf, ohne dass diese Eigenschaft vorliegt)
Und dass ist hier ja wohl nicht ernsthaft das Thema, sonst hätte der TE bestimmt keinen Strafzettel bekommen und hätte BAT bezahlen müssen.
Mir ist nicht bekannt, was du für eine Uniform du trägst, vielleicht bisst du in der freiwilligen Feuerwehr, beim Arbeiter- Samariter-Bund oder etwas ähnlichem, da mag das stimmen was du sagt, aber nicht bei der Exekutive.
ps. Einen "Streifenwagen" (Polizei-Einsatzfahrzeug) kann man auch nicht mal eben aus dem Hut zaubern 🙄
Zitat:
Original geschrieben von heltino
das recht, auf was du pochst, bezieht sich auf seine dienstnummer.
die muss er dir geben soviel ich weiß.
Auch das nicht. Es gibt bundesländer, da haben die Polizisten keine Dienstnummer.
@TE, nicht immer alles glauben, was man so hört und im Fernsehen sieht - das geht u.U. schnell mal ganz gehörig daneben.
~
Nochmal, etwas ausführlicher:
Ein Polizeibeamter hat bestimmte Aufgabenbereiche, die ihm durch das Gesetz bzw. Verordnungen zugeordnet sind, z.B. Gefahrenabwehr, Verfolgung von Straftaten, OWI.
Wenn es in einer bestimmten Situation gegeben ist, dass ein Polizeibeamter Maßnahmen treffen darf, ist es für einen Polizeibeamten, der eigentlich privat unterwegs ist, kein Problem sich sozusagen in den Dienst zu versetzen und Maßnahmen zu treffen. Es kommt letztendlich immer auf die jeweilige Situation an. Da die Polizei heutzutage für sehr viele Sachen zuständig ist, kann es auch sehr viele Situationen geben, die ein Einschreiten rechtfertigen. Das kann das Beobachten einer Schlägerei sein oder auch der Fußgänger der vor einem beim privaten Einkaufsbummel in der Stadt die rote Ampel mißachtet.
Das Einschreiten außerhalb des Dienstes richtet sich nach den Bestimmungen der Pdv der einzelnen Bundesländer.
Gravierende Unterschiede dürfte es in den Grundsätzen dabei nicht geben, so dass man grob sagen kann:
Verpfichtet zum Einschreiten außerhalb des Dienstes ist der Polizeivollzugsbeamte bei:
-Unmittelbar bevorstehenden Gefahren und Störungen für die öffentl. Sicherheitundordnung mit erheblichen Folgen
-Verbrechen
-Vergehen, wenn Schwere, Umfang und Unrecht die Allgemeinheit besonders berühren
und
keine Polizeikräfte anwesend oder nicht rechtzeitig hinzugezogen werden können
oder diese Hilfe benötigen
-Amtliches tätigwerden, welches keinen Aufschub duldet
und
man als Polizeiangehöriger erkannt und um Amtshilfe oder Unterstützung gebeten wird
oder
man durch Unifom am Ort des Geschehens ist und die Bevölkerung ein tätigwerden erwartet.
Berechtigt zum Einschreiten ist der Beamte außerhalb seines Dienstes, wenn aufgrund der Bedeutung der Sache und die Dringlichkeit ein Einschreiten angemessen scheint.
Zitat:
Original geschrieben von kevin88252
und hat so einer überhaupt etwas zu sagen wenn er alleine unterwegs ist?
NEIN!
Für eine Führerscheinkontrolle und Ausstellen eines Strafzettels muss es mindestens eine Hundertschaft sein
😁
🙄
Grüße,
Eric
Zitat:
Original geschrieben von DJS4000
<klugscheiss>Zitat:
Original geschrieben von maxexc380
Nein, das kann er nicht. Er kann z.Bsp. außerhalb seines Dienstes , wie jeder andere Bürger, jemanden auf frischer Tat ertappen und diesen bis zum eintreffen der Polizei festhalten. Aber nicht festnehmen.kleine korrektur: man darf sehrwohl 'vorläufig festnehmen', nicht nur 'festhalten'. der gesetzestext ist hier explizit.
</klugscheiss>
🙂
sobald der "festgenommene" dir seine personalien mitteilt oder seinen ausweis zeigt musst du ihn umgehend laufen lassen.
meine Frage nun:
Muss ich einem Polizisten den Strafzettel abnehmen, wenn er sich nicht ausweisen kann / will?
und hat so einer überhaupt etwas zu sagen wenn er alleine unterwegs ist?
@Christian 74
die Frage des TE dürfte ausführlich beantwortet sein.....
Zitat:
Die Uniform ist sein Ausweis.
Ganz sicher nicht. Der Ausweis ist sein Ausweis. Nichts sonst. Er muss sich auf Verlangen ausweisen, außer wenn die Umstände es nicht zulassen oder dadurch der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. So oder in ähnlicher Formulierung steht es in den Polizeigesetzen der jeweiligen Bundesländer.
Weist er sich auf Verlangen nicht aus und du hast glaubhafte Zweifel (musst du hinterher glaubhaft einem Richter darlegen können), dass der Wicht der vor dir steht kein echter Polizist ist, dann kannst du ihn vorläufig festnehmen (auch unter Anwendung körperlicher Gewalt) und bis zum Eintreffen der Polizei oder bis zur Feststellung seiner Identität durch Ausweis (!) festhalten (§127 StPO). Vorraussetzungen: Tat, Frische der Tat, Betroffensein des Täters, Verhältnismäßigkeit des Eingriffs.
Und ganz wichtig: Du musst die Möglichkeit zur vorläufigen Festnahme haben (die ich dir pauschal mal abspreche, wenn du schon zu blöd bist alleine mit Helm auf deinem Moped zu fahren). Das ist der einer der Gründe, weshalb Polizisten immer min. zu zweit unterwegs sind. Und außerdem bewaffnet. Solltest du also tatsächlich irgendwann in eine solche Situation kommen, dann überlege dir genau, was du tust und ob der Kerl, der dir gegenüber steht nicht vielleicht doch ein echter Polizist sein könnte....
Wirkungsvoll und deutlich weniger riskant für beide Seiten ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten. Du hast einen Zeugen - er nicht und damit ein Problem (wieder ein Grund, weshalb Polizisten nicht alleine unterwegs sind).
Und jetzt solltest du dir Gedanken machen, was dir hätte passieren können, wenn dein Sozius wegen deiner Dummheit vom Pferd gefallen und unter die Räder gekommen wäre. Schon mal darüber nachgedacht, dass der Polizist evtl. in seinem Leben schon zu viele tote Mopedfahrer gesehen hat, als dass er in seinem Feierabend noch mit solchen Klappspaten wie dir über seine Dienstnummer diskutieren hätte wollen ?
Zitat:
Original geschrieben von kevin88252
[…]
Da kommt ein Streifenwagen vorbei und hält mich an.
und es steigt nur ein Polizist aus, und er war alleine, auch im Auto war keiner mehr.
[…][…]
dann hat er mir den Strafzettel gegeben (50 €)ich habe einen Einzahlungsschein erhalten. also noch nicht bezahlt.
[…]
Frage:
Wenn ein Polizeibeamter auf seinem Weg in den Feierabend ist, hat er dann grundsätzlich entsprechende Überweisungsträger dabei und fährt besagter Polizeibeamter nach Dienstschluss mit dem "Firmenwagen" nach Hause? Oder darf hier davon ausgegangen werden, dass der Beamte noch im Dienst war und die gesamte Diskussion über die Möglichkeiten eines Polizisten seinen wohlverdienten Feierabend zu gestalten hinfällig ist?
Bisher ist auch noch nicht bekannt, wo der TE angehalten wurde. In kleineren Ortschaften kann es durchaus sein, dass der "Dorfsheriff" alleine auf Streife unterwegs ist.
@ TE:
1. Nein, Du musst nicht zahlen, es steht Dir der Weg des Einspruches offen. Näheres dazu sollte auf den vom Polizisten erhaltenen Papieren stehen.
2. Ja, er hat auch dann etwas zu sagen, wenn er alleine unterwegs ist.
Grüsse
Norske
Hallo,
über die genaue rechtliche Lage der Fragenstellung kann ich mal nichts sagen, könnte mich aber mal informieren. Hierzu gibt es hier ja sehr unterschiedliche Ansichten.
Aber mal was zu den Einzelfahrten: Es kann durchaus vorkommen, das Polizisten in Uniform einmal mit einem Streifenwagen alleine unterwegs sind. Und in den Feierabend nimmt gewiß keiner einen Streifenwagen mit. Nur die Bereitschaft der Kripo nimmt dann einen zivilen Wagen mit nach Hause, um jederzeit abgerufen werden zu können.
Situationen, wo Beamte alleine fahren gibt es oft, z.B. in meinem (und Delle`s) Bereich, den Unfällen: Nochmalige Besichtigung einer Unfallstelle, Überführung eines Streifenwagens in eine Werkstatt nach einem Dienstunfall, Besorgungsfahrten (Dienstlich!!) etc. Bei all diesen Fahrten baucht es keine zwei. Der Personalstand ist ja eh nicht der beste.
Also war der Beamte sicherlich noch im Dienst. Es war sicher keine Streifenfahrt. Aber privat ist der sicherlich nicht mit dem Wagen unterwegs gewesen.
Mfg.
SV Stoll