Polizeiwillkür
Hallo!
Ich wurde kürzlich an einer Straße von zwei Polizisten mit einer Laserpistole gemessen.
Ich bin genausoschnell wie alle Fahrzeuge vor oder hinter mir gefahren. Nachdem ich nicht aufgehalten worden bin, dachte ich, es wäre alles OK.
Einige Zeit danach erhielt ich eine Strafe, daß ich im Bereich einer 50km/h Beschränkung bei Nässe 71 km/h gefahren bin. Die Straße war aber am Auftrocknen. Die Strafe selbst betrug 70€ - war also schon sehr saftig.
Ich möchte hier garnicht diskutieren, ob die Straße schon trocken oder noch nass war.
Mich stört, dass es scheinbar möglich ist, dass man von einem Beamten mit einer Laserpistole gemessen wird und ein anderer das Kennzeichen aufschreibt und man vielleicht erst Monate später die Strafe erhält. Dies ist keine Anonymstrafverfügung, sondern eine wesentlich teurere Strafverfügung. Es stört mich auch, dass keine Anhaltung stattfindet. In der Stellungnahme der Polizei stand, daß „viel zu viele Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkung übertraten und daher eine Anhaltung nicht möglich war“.
Die beiden Beamten platzierten sich auch ausgerechnet an den äußeren Rand der Kurve, auf der sämtliche Fahrzeuge viel zu schnell und gefährlich unterwegs waren. Die Beamten standen quasi in der Schusslinie eines evtl. schleudernden Fahrzeuges.
Wenn man von einer Radarbox gemessen wird, wird man im Falle der Geschwindigkeitsüberschreitung fotografiert, und das sogar zweimal. Einerseits, um sicher das Kennzeichen zuordnen zu können, zweitens um anhand der unterschiedlichen Lage der Fahrzeuge auf den Fotos das verursachende Fahrzeug eruieren zu können, als auch die gemessene Geschwindigkeit zu verifizieren.
Wenn man versteckt oder ohne Anhaltung gemessen und aufgeschrieben wird, werden genau solche Fotos (wo man auch den Straßenzustand klar erkennen könnte) nicht gemacht.
Mir ist klar, dass ein Polizist, der eine Kreuzung regelt, Autofahrer aufschreibt, die seine Handzeichen missachten – das ist wie das Überfahren einer roten Ampel oder Stopptafel. Aber im Endeffekt könnten sich Beamte mit Laserpistole und Notizblock in einem Gebüsch verstecken und Fahrzeuge aufschreiben. Oder überhaupt einfach willkürlich aufschreiben. Mit freien Auge Geschwindigkeit schätzen. Wer kann überprüfen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht?
Ich hatte einen Schriftwechsel mit der Polizeistelle - aber in keinem der Briefe wurde mir mitgeteilt, auf welcher Rechtsgrundlage so eine versteckte Messung ohne Fotobeweis stattfinden kann. Hier geht es ja nicht um das Überfahren einer roten Ampel - das ist eindeutig feststellbar. Hier muss gemessen werden. Wer kann beweisen, ob richtig gemessen wurde? Und ob die richtigen Zeichen aufgeschrieben wurden?
Und es wird immer öfter genauso durchgeführt. Ist ja auch logisch. Keine Diskussionen mit erzürnten Autofahrern, keine Schreibarbeiten, eine große Liste mit unzähligen Kennzeichen, ein Haufen Strafgelder für die Finanz.
Was sagt Ihr dazu?
LG,
Schlaumy
Beste Antwort im Thema
Momenten - der TE kommt doch nicht etwa aus Ösiland??? Der Begriff Anonymverfügung lässt den Schluss zu. Damit ist der Käs gebissen - jaaaaa, die Polizei im Alpenstaat darf sogar schätzen und es gilt Halterhaftung. Da muss kein Foto und garnix. Mir haben die Alpen-Sheriffs eine Anonymverfügung wegen Überholens vor einer Kurve nach 8 Wo. auf´s Auge gedrückt - aus der Nummer gab es kein Rauskommen.
76 Antworten
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 28. Mai 2017 um 19:26:24 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 27. Mai 2017 um 21:46:52 Uhr:
Da haben sich ja zwei Stammtischhelden getroffen.Echt? Wo? Genau zwischen die Augen? 😕
Pssst!
Edit: Entschuldigt, ich war unaufmerksam, der Autor wollte die Frage Nass/Trocken explizit nicht diskutieren. Nichtsdestotrotz finde ich gerade das ein Thema, bei dem man mal korinthenkacken können sollte - gerade bei den Nässeschildern ist Ermessensspielraum gegeben, und eine Durchsetzung der angehängten Limits erachte ich für nicht sinnvoll. Angepasstes Fahren wird damit eher aberzogen.
---
Dass die Straße "am auftrocknen" war ist etwas unpräzise, aber das hört sich für mich danach an, dass der Autor des Themas nicht die Meinung der Ordnungsmacht teilte, die Straße sei nass. 😉
Wie in auf den beiden folgenden Websites beschrieben, habe ich es etwa auch gelernt:
www.fahrschule-online.de/was-bedeutet-bei-naesse-1775443.html
"Pfützen, Wasserlachen oder auch Regen setzen demnach die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Kraft. Dafür muss tatsächlich durchgehend ein Wasserfilm auf der Fahrbahn „stehen“."
https://anwaltauskunft.de/.../
[...] Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass bei „Nässe“ im Gegensatz zu bloßer „Feuchtigkeit“ die Fahrbahn „insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein“ muss. Diese Festlegung ist seitdem die Grundlage für die Entscheidung anderer Gerichte. [...]
Das heißt: Für eine Wirksamkeit des Zusatzzeichens „bei Nässe“ reicht nicht allein die Tatsache, dass es regnet. Gerade im Sommer kann bei heißer Fahrbahndecke der Regen sofort verdampfen, sodass sich gar kein Wasserfilm bildet. Auch vereinzelte Wasserlachen oder stehendes Wasser in Spurrillen reicht nicht aus. [...]
Entscheidend ist, dass die Fahrbahn in ihrer gesamten Breite tatsächlich feucht ist. Als deutliches Zeichen für eine nasse Fahrbahn gilt häufig die Tatsache, dass andere Fahrzeuge eine sichtbare Gischt aufwirbeln. Wenn dadurch auch noch die Sicht eingeschränkt ist, gebietet es unabhängig von allen Verkehrszeichen schon der gesunde Menschenverstand, das Tempo zu reduzieren. Ein deutlich sichtbarer Wasserfilm sollte zudem auch an Stellen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung für Autofahrer immer ein Alarmzeichen sein.
Zitat:
@Schattnparker schrieb am 31. Mai 2017 um 10:32:26 Uhr:
Edit: Entschuldigt, ich war unaufmerksam, der Autor wollte die Frage Nass/Trocken explizit nicht diskutieren. Nichtsdestotrotz finde ich gerade das ein Thema, bei dem man mal korinthenkacken können sollte - gerade bei den Nässeschildern ist Ermessensspielraum gegeben, und eine Durchsetzung der angehängten Limits erachte ich für nicht sinnvoll. Angepasstes Fahren wird damit eher aberzogen.....
Wie in auf den beiden folgenden Websites beschrieben, habe ich es etwa auch gelernt:www.fahrschule-online.de/was-bedeutet-bei-naesse-1775443.html
"Pfützen, Wasserlachen oder auch Regen setzen demnach die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Kraft. Dafür muss tatsächlich durchgehend ein Wasserfilm auf der Fahrbahn „stehen“."
https://anwaltauskunft.de/.../
[...] Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass bei „Nässe“ im Gegensatz zu bloßer „Feuchtigkeit“ die Fahrbahn „insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein“ muss. Diese Festlegung ist seitdem die Grundlage für die Entscheidung anderer Gerichte. ...
Aber für diesen Thread komplett uninteressant, da es sich um Österreich handelt.
Wird einfach ignoriert...das gelesene "Wissen" dank einer virtuellen Suchmaschine muss doch unter die Leute!
Mann oh Mann...
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Achtung Clio, Blutdruck. Sind mir zwischen den Flüchtlingen und Möhlspejsn wohl die Beweise zum AT-Bezug entwischt - erneuter Kniefall!
Aber warum ist denn nun noch die Weitergabe von Wissen in Schriftform verpönt... kann bei o.g. Zitaten wenigstens noch _etwas_ Relevanz zum Thema erkennen.
Zitat:
@Schattnparker schrieb am 1. Juni 2017 um 21:50:48 Uhr:
Möhlspejsn
😁 😁 😁
Zitat:
@Schlaumy schrieb am 8. Januar 2017 um 19:31:50 Uhr:
Hallo!Ich wurde kürzlich an einer Straße von zwei Polizisten mit einer Laserpistole gemessen.
Ich bin genausoschnell wie alle Fahrzeuge vor oder hinter mir gefahren. Nachdem ich nicht aufgehalten worden bin, dachte ich, es wäre alles OK.Einige Zeit danach erhielt ich eine Strafe, daß ich im Bereich einer 50km/h Beschränkung bei Nässe 71 km/h gefahren bin. Die Straße war aber am Auftrocknen. Die Strafe selbst betrug 70€ - war also schon sehr saftig.
Ich möchte hier garnicht diskutieren, ob die Straße schon trocken oder noch nass war.
Mich stört, dass es scheinbar möglich ist, dass man von einem Beamten mit einer Laserpistole gemessen wird und ein anderer das Kennzeichen aufschreibt und man vielleicht erst Monate später die Strafe erhält. Dies ist keine Anonymstrafverfügung, sondern eine wesentlich teurere Strafverfügung. Es stört mich auch, dass keine Anhaltung stattfindet. In der Stellungnahme der Polizei stand, daß „viel zu viele Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkung übertraten und daher eine Anhaltung nicht möglich war“.
Die beiden Beamten platzierten sich auch ausgerechnet an den äußeren Rand der Kurve, auf der sämtliche Fahrzeuge viel zu schnell und gefährlich unterwegs waren. Die Beamten standen quasi in der Schusslinie eines evtl. schleudernden Fahrzeuges.
Wenn man von einer Radarbox gemessen wird, wird man im Falle der Geschwindigkeitsüberschreitung fotografiert, und das sogar zweimal. Einerseits, um sicher das Kennzeichen zuordnen zu können, zweitens um anhand der unterschiedlichen Lage der Fahrzeuge auf den Fotos das verursachende Fahrzeug eruieren zu können, als auch die gemessene Geschwindigkeit zu verifizieren.
Wenn man versteckt oder ohne Anhaltung gemessen und aufgeschrieben wird, werden genau solche Fotos (wo man auch den Straßenzustand klar erkennen könnte) nicht gemacht.
Mir ist klar, dass ein Polizist, der eine Kreuzung regelt, Autofahrer aufschreibt, die seine Handzeichen missachten – das ist wie das Überfahren einer roten Ampel oder Stopptafel. Aber im Endeffekt könnten sich Beamte mit Laserpistole und Notizblock in einem Gebüsch verstecken und Fahrzeuge aufschreiben. Oder überhaupt einfach willkürlich aufschreiben. Mit freien Auge Geschwindigkeit schätzen. Wer kann überprüfen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht?
Ich hatte einen Schriftwechsel mit der Polizeistelle - aber in keinem der Briefe wurde mir mitgeteilt, auf welcher Rechtsgrundlage so eine versteckte Messung ohne Fotobeweis stattfinden kann. Hier geht es ja nicht um das Überfahren einer roten Ampel - das ist eindeutig feststellbar. Hier muss gemessen werden. Wer kann beweisen, ob richtig gemessen wurde? Und ob die richtigen Zeichen aufgeschrieben wurden?
Und es wird immer öfter genauso durchgeführt. Ist ja auch logisch. Keine Diskussionen mit erzürnten Autofahrern, keine Schreibarbeiten, eine große Liste mit unzähligen Kennzeichen, ein Haufen Strafgelder für die Finanz.
Was sagt Ihr dazu?
LG,
Schlaumy
Man kann nur Jedem raten-vor allem nicht gleich an Ort und Stelle zu zahlen!
Man hat dann auch keine Einspruchsmöglichkeit mehr.
Der Richter würde dann wohl sagen-warum haben Sie bezahlt? Waren Sie doch zu schnell?
Immer bei dieser Blitzerei vom Anwalt überprüfen lassen.
Man weiß ja, dass die Messungen oft falsch sind.
Zitat:
@hupsi2 schrieb am 7. Juni 2017 um 10:52:51 Uhr:
Man kann nur Jedem raten-vor allem nicht gleich an Ort und Stelle zu zahlen!
...
Man weiß ja, dass die Messungen oft falsch sind.
Wenn es plausibel ist - man also weiß, dass man etwa den genannten Wert zu schnell gewesen sein müsste - , würde ich eher sofort zahlen und es ist abgehakt. Mit Anwalt udg macht man sich selbst (wenn die Messung plausibel war!) nur mehr Stress als Freude.
Zitat:
@hupsi2 schrieb am 7. Juni 2017 um 10:52:51 Uhr:
Man kann nur Jedem raten-vor allem nicht gleich an Ort und Stelle zu zahlen!
Man hat dann auch keine Einspruchsmöglichkeit mehr.
Der Richter würde dann wohl sagen-warum haben Sie bezahlt? Waren Sie doch zu schnell?
Immer bei dieser Blitzerei vom Anwalt überprüfen lassen.
Man weiß ja, dass die Messungen oft falsch sind.
Woher weiß man das?
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 7. Juni 2017 um 13:01:49 Uhr:
Zitat:
@hupsi2 schrieb am 7. Juni 2017 um 10:52:51 Uhr:
Man kann nur Jedem raten-vor allem nicht gleich an Ort und Stelle zu zahlen!
Man hat dann auch keine Einspruchsmöglichkeit mehr.
Der Richter würde dann wohl sagen-warum haben Sie bezahlt? Waren Sie doch zu schnell?
Immer bei dieser Blitzerei vom Anwalt überprüfen lassen.
Man weiß ja, dass die Messungen oft falsch sind.Woher weiß man das?
Gruß,
der_Nordmann
Weil man noch nieee zu schnell gefahren ist
mussdas Messgerät falsch gemessen haben🙂
Wer die Einhaltung von Regeln einfordert und Verstöße ahndet, der muss sich gleichfalls an die Regeln halten. Eine Nichtverwertbarkeit kann aus wesentlich mehr Umständen folgen, als nur aus einem Messfehler. 😉
Ganz recht. Die Messungen sind hier und da unverwertbar. (Nicht "regelmäßig", nicht "oft", aber eben gelegentlich doch.) Und das nicht wegen falscher Messung an sich, sondern z. B. wegen nicht vorschriftsgemäßer Rahmenbedingungen: Zertifizierung, Messaufbau, Kalibrierung, Protokoll etc.. Manchmal ist auch der Tatvorwurf falsch, weil die Beschilderung das betreffende Limit gar nicht vorschreibt (gab's doch voriges Jahr bei Köln so einen Vorfall).
Zitat:
@wkienzl schrieb am 7. Juni 2017 um 13:47:34 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 7. Juni 2017 um 13:01:49 Uhr:
Woher weiß man das?
Gruß,
der_Nordmann
Weil man noch nieee zu schnell gefahren ist muss das Messgerät falsch gemessen haben🙂
Erst vor kurzem wurde in einer Autozeitschrift berichtet,dass viele falsch-oder zu Unrecht
geblitzt werden.
Wie Jeder dann damit umgeht,bleibt ja Jedem selbst überlassen.
Deshalb weiß man auch davon.
Viele Grüße
hupsi 2