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Polizeiwagen: Lichtbalken eintragen?

Themenstarteram 3. März 2010 um 19:01

Mal angenommen, ich würde einen Ford Crown Victoria Police Interceptor importieren, mit Lichtbalken, "POLICE"-Schriftzug und allem drum & dran.

Erstmal: Darf man in D als Zivilist mit nem "POLICE"-Aufkleber rumfahren?

Und zweitmal, die Frage aller Fragen: besteht irgendeine Chance, den Lichtbalken draufzulassen? Ich hätte kein Problem damit, den abzuklemmen oder blickdicht einzutüten, aber draufbleiben sollt er schon ... quasi als Deko-Ballast ^^

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20 Antworten
am 3. März 2010 um 19:36

wenn du unter POLICE CAR im GOOGLE oder hier suchst findest du einiges zu deiner Frage oder du schaust hier: http://pcooa-ev.de/

Peter

Themenstarteram 3. März 2010 um 22:24

...also, auf die idee mit google bin ich auch schon gekoommen.

wirklich nützliche infos hab ich zu keinem der beiden punkte gefunden.

und bei deinem link hab ich mal ins forum geguckt, da steht folgendes:

"Mit Police-Cars wird leider auch viel "Schindluder" getrieben. Da wir Bundesweit bekannt sind, klingelt dann bei uns das Telefon, mit der Frage, ob das etwa jemand von uns war...

Deshalb sind Verkaufsanfragen und Tipps über Lightbars, Sirenen, Decals etc. nur Clubmitgliedern vorbehalten."

na super, soll ich da Mitlgied werden nur um die 2 Fragen zu stellen?

am 3. März 2010 um 23:19

zu den klebern: sollte kein problem darstellen da sich der schriftzug/logo bei weitem nicht dem der deutschen ähnlich sieht.

zum lichtbalken: montieren darfst ihn soweit ich weiss, aber nur mit abdeckung (der ganze balken darf nicht als lichtbalken erkennbar sein) und nicht angeschlossen!

hat mir mal ein kollege aus D kommt gesagt - der hat ne Police Caprice....

eine eintragung kann ich mir höchstens bei einem orginalen polizeiauto mit historie vorstellen... (wie zb bei einem 1956 Ford NJ State Police Car)

Info ohne gewähr! ;-)

grüße,

Flo

am 3. März 2010 um 23:44

Zitat:

Original geschrieben von bug-me-not

...also, auf die idee mit google bin ich auch schon gekoommen.

wirklich nützliche infos hab ich zu keinem der beiden punkte gefunden.

und bei deinem link hab ich mal ins forum geguckt, da steht folgendes:

"Mit Police-Cars wird leider auch viel "Schindluder" getrieben. Da wir Bundesweit bekannt sind, klingelt dann bei uns das Telefon, mit der Frage, ob das etwa jemand von uns war...

Deshalb sind Verkaufsanfragen und Tipps über Lightbars, Sirenen, Decals etc. nur Clubmitgliedern vorbehalten."

na super, soll ich da Mitlgied werden nur um die 2 Fragen zu stellen?

Ja wer schön sein will muss leiden :)

Na spass bei Seite wenn du diese Dinger drauf haben willst bleibt dir nichts anderes übrig

Themenstarteram 4. März 2010 um 13:06

Erstmal danke, ich hab mich auch schon mit einer Firma in Verbindung gesetzt, die (deutsche) "Polizeiautos" für Filmaufnahmen vermietet ( www.filmpolizei.com )

Nun hätte ich noch eine klitzekleine Frage:

Um den Stress mit der Lightbar aus dem Weg zu räumen: gibt es die originalgetreuen US-CVPI-Lightbars auch mit Magnetfuß?

Dann könnte man beim Fahren im StVO-Bereich das Ding einfach in der Garage oder im Kofferraum lassen (auch von wegen Luftwiderstand ;))

am 6. März 2010 um 16:32

im neuen C&F stellt jemand seinen Crawn Vic. (Police Car) vor - mit Balken am Dach. eventuell kann dir da C&F noch weiterhelfen.

gruß, Flo

am 6. März 2010 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von bug-me-not

Dann könnte man beim Fahren im StVO-Bereich das Ding einfach in der Garage oder im Kofferraum lassen (auch von wegen Luftwiderstand ;))

dann lasse das Teil doch gleich ganz weg dann haste auch den optimalen Luftwiderstand mit Spritsparfunktion :D:D:D:D

hi

im Kölner Großraum lief das immer so ab, bei einer Kontrolle;bei den Aufklebern gibt es kein problem,bei der Lightbar war sie einmal drauf und mit einem Stoffsack verhangen(hat er sich mal nähen lassen)und es war alles ok,bei einem andern mal,musste er die verhüllte Lightbar abschrauben,mittlerweile hat er sich einen stecker in die kabel verlegt und lässt die lightbar im kofferaum,auf treffen ist sie ruckzuck montiert.

gruß Klaus

am 6. Januar 2011 um 10:48

Könnt Ihr Euch vorstellen dass man einen komplett roten Lichtbalken eingetragen bekommt? Bei einem der blau/rot ist, stell ich mir vor dass es wegen dem blauen Probleme gibt.

Oder gleich einen Gelben, wie auf Abschleppfahrzeugen, Schneeräumern und Gemeindefahrzeugen?

am 6. Januar 2011 um 22:06

Rot ist kein Problem, hat im deutschen Strassenverkehr noch keine Bedeutung.

Gelblicht ist Eintragungspflichtig. Mach doch einfach die Filter raus dann hast du einen reinen weissen Balken.

Alternativ könntest du versuchen das Fahrzeug als Baustellenfahrzeug zuzulassen, dann darfst du Gelblich fahren.

Reicht es nicht wenn du den Balken einfach abklemmst, so dass es sichtbar ist und jeder Blau-Grüne dies sofort bei der Kontrolle sieht.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Rot ist kein Problem, hat im deutschen Strassenverkehr noch keine Bedeutung.

Errr.... Bremslicht, Rücklicht und bei US-Fahrzeugen als normales Blinklicht vergessen? ;)

Im Ernst: Nachzulesen in einem der vielen Threads war die Variante, dass die Lightbar nur dann funktioniert, wenn die Zündung aus ist. Das würde schon mal ein eventuelles Problem eliminieren.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Mach doch einfach die Filter raus dann hast du einen reinen weissen Balken.

Ebenfalls nicht zulässig nach StVZO (und um die geht es ja von wegen der Eintragung) -> weiß nur nach vorne ist vorgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Alternativ könntest du versuchen das Fahrzeug als Baustellenfahrzeug zuzulassen, dann darfst du Gelblich fahren.

Irrglaube. Geht (leider?) nur bei Fahrzeugen, welche auch für diesen Zweck verwendet werden. Die reine Zulassung genügt nicht. Nicht jeder arbeitet mit seinem Caprice bei der Stadtreinigung oder beim ADAC und hat es als Geschäftswagen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Reicht es nicht wenn du den Balken einfach abklemmst, so dass es sichtbar ist und jeder Blau-Grüne dies sofort bei der Kontrolle sieht.

Erfahrung von Ex-Behördenfahrzeugenbesitzer in Deutschland (keine Oldtimer, Lichter NICHT eingetragen):

* »Mütze« während der Fahrt ging in Ordnung.

* Oben beschriebene Variante mit ausgeschalteter Zündung, dann blinkt es ging in Ordnung.

* Abgezogener Stecker (versteckt) ging auch in Ordnung. Lag aber wohl eher daran das sie angenommen haben, dass die Leuchte dauerhaft außer Gefecht gesetzt wurde.

Damit es nicht zu einfach klingt: Zu jedem dieser »ging in Ordnung«-Fälle gibt es mindestens einen »bei mir aber nicht«-Fall.

Die StVZO-konforme Eintragung wäre daher in jedem Fall sinnig bzw. besser.

Wenn die Lightbar ohnehin nur für Showzwecke beim stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeug auf Privatgelände genutzt werden soll -> dafür wird sich ja wohl 'ne Möglichkeit mit Saugnäpfen oder einer einfach zu lösenden Variante finden lassen?

_____

@bug-me-not:

Wie soll das Fahrzeug später mal eingesetzt werden? Als Alltagsfahrzeug oder soll es erhalten werden und als »Spielzeug und Hobby« bei besonderen Anlässen als rollende Disco funktionstüchtig sein?

Grüße, Martin

am 7. Januar 2011 um 8:13

Ich bin zu blöd, aber ich verstehe die Frage nicht...

Wieso sollte man mit einem privaten Polizeiwagen fahren,

was will man damit erreichen?

Ich möchte mir einen vollbewaffneten NVA Panzer

kaufen, was muß ich bei der Strassenzulassung beachten,

darf ich damit auf die Autobahn ?

Ich habe einen Jagdschein, kann ich die Bordkanone

dür meine weidmännischen Fähigkeiten nutzen

(natürlich nicht in der Schonzeit)?

Zitat:

Original geschrieben von FSchuett

Wieso sollte man mit einem privaten Polizeiwagen fahren,

was will man damit erreichen?

Warum kaufen sich Leute für die Stadt so unpraktische Fahrzeuge wie einen VW-Bus?

* zu groß für viele Parklücken

* passt häufig nicht in Parkhäuser oder Tiefgaragen

* es sitzen häufig keine 7 oder 9 Personen drin, aber die Sitze sind vorhanden

* etc.

Vielleicht weil ihm diese Art von Fahrzeug gefällt - mitsamt der Beschriftung? :)

Grüße, Martin

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