Polizeiliche Ermittlungen

Hi Leute,

ich weis einfach nicht mehr weiter und für euch ist es vielleicht eine banale Geschichte, aber ich kapier es nicht.

Folgendes:

Mein Vater hat für mich auf seinem Sparbuch Geld gespart als ich klein war. Keine große Summe, aber immerhin 5000 Euro.

Nachdem ich 18 wurde und den Führerschein bekommen habe kaufte mir mein Vater einen Polo für mich und löste das Sparbuch auf.

Er hat das Fahrzeug auf sich zugelassen, Versicherung läuft auch über Ihn wegen Prozente und der Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ist auch auf seinem Namen ausgestellt.

Die ganzen Papiere hat mein Vater mir natürlich gegeben falls ich das Fahrzeug mal verkaufen will usw.

Nach dem ich meine Ausbildung beendet habe und fest übernommen worden bin möchte ich mir ein neues Auto kaufen, ebenfalls Kleinwagen, aber eher einen Golf.

Meinen derzeitigen Wagen Polo hatte ich im autoscout und mobile inseriert und es haben sich einige gemeldet.

Dann habe ich das Fahrzeug jemanden verkauft mit Kaufvertrag usw.

Nach dem ich das Geld Cash hatte übergab ich Ihm

Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, AU Blatt usw.

Der Polo ist noch angemeldet. Vereinbart war das er das Fahrzeug selbst abmeldet bzw. ummeldet.

Also er ist mit meinem Kennzeichen nach Hause gefahren.

jetzt folgendes Problem:

Der Käufer hat mich wegen Betruges angezeigt da ich ein Auto verkaufe ,dass mir nicht gehört. Ich wusste erst nicht was er meint, aber dann fiel mir ein dass auf dem Fahrzeugbrief der Name von meinem Vater steht und nicht mein Name 🙁 .

Der Kaufvertrag lief über meinen Namen da dass Fahrzeug ja mir gehört.

Die Zulassungsstelle hat sich geweigert das Fahrzeug auf den Namen des Käufers umzumelden da der Kauf nicht nachgewiesen wurde.

Die Polizei war da und meinte warum ich das Fahrzeug von meinem Vater verkaufe wenn es mir nicht gehört.

Erst als mein Vater gesagt hat , das es wirklich mir gehört , haben Sie es in die Akte reingeschrieben. Mein Vater hat der Polizei gesagt dass ich mit dem Fahrzeug machen kann was ich will.

Was mache ich jetzt ?

Ist der Kaufvertrag nicht wirksam ?

Muss ich im Fahrzeugbrief meinen Namen eintragen lassen und den vom Vater raus ? Ich weis nicht

Die Polizei meint ich kann nicht so einfach das Fahrzeug von meinem Vater verkaufen, er müsste mitunterschreiben.

Aber im Kaufvertrag wurde reingeschrieben dass mein Vater das Fahrzeug mir übergeben hat samt Papiere usw und das Fahrzeug in meinem Eigentum steht und ich es verkaufen kann.

Es ist alles so verwirrend, ich habe die SUFU benutzt !

Die einen sagen Fahrzeugbrief ist nicht gleich der Eigentümer

Die anderen sagen wer den Fahrzeugbrief hat ist der Eigentümer.

Die anderen sagen wer im Fahrzeugbrief steht ist Eigentümer.

Ja was jetzt ?

Wieso kann der Käufer den Wagen nicht auf sich ummelden ?

Er hat doch alle Unterlagen die er braucht.

Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief,, AU Bericht, Scheckheft Kaufvertrag mit Bestätigung vom Vater ( das mir übergeben worden ist )

Ich kapiers nicht !

Gruss

Beste Antwort im Thema

Was ist noch loswerden wollte:

- seid bitte vorsichtig mit euren Formulierungen; dieses und andere Foren werden von Abmahnkanzleien "überwacht",

- die warten nur darauf, dass jemand eine "Rechtsberatung" betreibt, die ja in Deutschland nur von Rechtsanwälten ( und Steuerberatern) gegeben werden darf

- das Gesetz stammt aus den 30er - Jahren,

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.... sorry: ein Fehler ist aufgetreten

Was ist noch loswerden wollte:

- seid bitte vorsichtig mit euren Formulierungen; dieses und andere Foren werden von Abmahnkanzleien "überwacht",

- die warten nur darauf, dass jemand eine "Rechtsberatung" betreibt, die ja in Deutschland nur von Rechtsanwälten ( und Steuerberatern) gegeben werden darf

- das Gesetz stammt aus den 30er - Jahren,

ich habe gelernt:

Kaufvertrag §433 BGB:

(...) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtmängeln zu verschaffen. (...)

§929 BGB Eigentumsübergang:

(...) Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums. (...)

Fast alle Verträge können mündlich geschlossen werden (schriftlich ist natürlich für eine etwaige Beweisführung hilfreich).

Der s.g. KFZ-Brief "verbrieft" nicht das Eigentum am KFZ.

Einfach die oberen beiden Paragraphen auswendig lernen und nächstes mal die Ordnungshüter fragen, ob sie wissen, was die bedeuten. Wenn nicht: wegschicken und lernen lassen.

Achja: dies ist natürlich keine Rechtsberatung. Jetzt bin ich nur mal gespannt, ob jemand Urheberrechte am BGB anmeldet.

Zitat:

Original geschrieben von MissFalke


Die einen sagen Fahrzeugbrief ist nicht gleich der Eigentümer

Die anderen sagen wer den Fahrzeugbrief hat ist der Eigentümer.

Die anderen sagen wer im Fahrzeugbrief steht ist Eigentümer.

Gruss

alle drei Aussagen können richtig sein, müssen sie aber nicht.

Richtig ist, derjenige, der im Kaufvertrag steht und auf den das Eigentum des Fahrzeuges lastenfrei übertragen wurde, der ist der Eigentümer.

Der kann im Fahrzeugbrief stehen oder auch nicht, der kann den Fahrzeugbrief haben oder auch nicht, meist ist es halt so, dass derjenige den Brief hat und auch drinsteht.

Und zum Stichwort gutgläubiger Erwerb: dieser ist m.M. nach zweifelhaft, wenn jemand ein Fahrzeug ohne den Brief erwirbt.

Ob Du das Auto Deines Vaters verkaufen darfst oder nicht, ist allein Sache zwischen Euch beiden. Einen Dritten sollte das im Grunde nicht interessieren, aber natürlich hätte er sich eine Vollmacht oder sonstwas zeigen lassen können, um sicher zu gehen, nichts Gestohlenes zu erwerben. Wer weiß, was für ein Verhältnis der Mann zu seinen Kindern oder Eltern hat, dass er gleich an Betrug denkt.

Wenn Du im Autohaus ein Auto angeboten bekommst, fragst Du den Verkäufer ja auch nicht "Sagen Sie mal, Wo steht überhaupt, dass Sie die Autos hier verkaufen dürfen? Darf ich mal Ihren Arbeitsvertrag sehen?"

Das ganze kann aber z.B. bei einem Verstorbenen problematisch werden. Steht ein Toter im Brief, hast Du erst nach der Vollstreckung des Testaments die Möglichkeit, sein Auto zu veräußern, denn Du mußt ja nachweisen, dass Du es überhaupt verkaufen darfst.

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven


...aber natürlich hätte er sich eine Vollmacht oder sonstwas zeigen lassen können, um sicher zu gehen, nichts Gestohlenes zu erwerben. Wer weiß, was für ein Verhältnis der Mann zu seinen Kindern oder Eltern hat, dass er gleich an Betrug denkt.

War doch bei den Unterlagend dabei. Ich vermute auch schon fast, dass der Käufer hier das Auto auf irgendeine krumme Art und Weise wieder loswerden möchte.

Zitat:

Original geschrieben von MissFalke


Ich hab ihm gegeben

1. Fahrzeugbrief
2. Fahrzeugschein
3. Versicherungsbeleg
4. AU Bericht
5. Kaufvertrag mit Bestätigung Vater

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123


Und zum Stichwort gutgläubiger Erwerb: dieser ist m.M. nach zweifelhaft, wenn jemand ein Fahrzeug ohne den Brief erwirbt.

Wenn Fahrzeug ohne Brief erworben wird, kann es böswilliger Erwerb sein.

Folge dann: Vertrag ist unwirksam.

O.

[

Zitat:

Original geschrieben von MissFalke


Ich hab ihm gegeben

1. Fahrzeugbrief
2. Fahrzeugschein
3. Versicherungsbeleg
4. AU Bericht
5. Kaufvertrag mit Bestätigung Vater

Da die Bestätigung des Vaters dabei war, und auch alle anderen für den Verkauf und für die Ummeldung notwendigen Unterlagen, verstehe ich das "Umschreibhindernis" nicht.

Da war wohl in der Zulassungsstelle ein Schiffschaukelbremser als Aushilfe tätig -- oder der Käufer wollte das Auto loswerden oder sich sonstig profilieren.

Das Ganze ist wirklich mysterös.

Ich habe auch schon einmal ein Fahrzeug von einem "Nicht-Eingetragenen" erworben. Der gab mir die Vollmacht des Berechtigten, damit ging ich zur Zulassungsstelle und die Ummeldung war erledigt --- ohne Probleme und ohne Polizei.

Zitat:

Original geschrieben von MissFalke


Ich hab ihm gegeben

1. Fahrzeugbrief
2. Fahrzeugschein
3. Versicherungsbeleg
4. AU Bericht
5. Kaufvertrag mit Bestätigung Vater

Da die Bestätigung des Vaters dabei war, und auch alle anderen für den Verkauf und für die Ummeldung notwendigen Unterlagen, verstehe ich das "Umschreibhindernis" nicht.

Im Eingangspsot wurde geschrieben:

"Aber im Kaufvertrag wurde reingeschrieben dass mein Vater das Fahrzeug mir übergeben hat samt Papiere usw und das Fahrzeug in meinem Eigentum steht und ich es verkaufen kann"

Das ist etwas anderes als ein Kaufvertrag mit Bestätigung Vater.

In beiden Fällen ist Kaufvertrag zwar rechtwirksam, aber die Wirksamkeit des Vertrages wird sofort offensichtlich, wenn Unterschrift des Vaters irgendwo im Vertrag steht.

O.

Zitat:

Original geschrieben von MissFalke


Und wieso labert die Polizei so einen Stuss daher ?

Das ist wahrscheinlich des Pudels Kern.

Sie wissen es nicht besser.

Die Zulassungsbehoerde wahrscheinlich auch nicht.

Nach wochenlangem Ringen mit diversen Behoerden (nicht wegen Autokauf) kann ich nur sagen "Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun".

Die "hoch offiziellen" Informationen von Behoerden/Beamten haben leider manchmal die Richtigkeit und den Wahrheitsgehalt einer Stammtischrunde.
Die Lesen ihre eigenen Vorschriften/Gesetze nicht oder sind nicht auf dem laufenden - tun aber gerne so - oft genug - eigentlich zu oft.
Ein "sorry, weiss ich jetzt grad nicht, muss ich nachlesen" oder "entschuldigung, da hab ich sie falsch informiert" hab ich aber nie gehoert. 😠 Oft genug werden sie nur patzig (wenn man ihnen die ausgedruckten Gesetzestexte mit markierten relevanten Textstellen auf den Tisch legt und sie mal bittet aufzuzeigen, wo denn ihre Behauptung da drin stuende).

Um irgendwie Licht in die Sache zu bringen:

Frage an MissFalke:

War irgendwo Dad's Unterschrift auf dem Vertrag?

Zitat:

Original geschrieben von x5freak


Um irgendwie Licht in die Sache zu bringen:

Frage an MissFalke:

War irgendwo Dad's Unterschrift auf dem Vertrag?

Ist völlig irrelevant. Der Kaufvertrag Vater-Tochter wurde mündlich geschlossen, der Kaufvertrag Tochter-Käufer hat mit dem Vater nichts zu tun.

Stimmt schon!

Nur der Bearbeiter/In von der Zulassungsstelle hat zunächst keinen Nachweis über den mündlichen Vertrag zwischen Vater und Tochter, deshalb wahrscheinlich der ganze Terz.

(der Wagen könnte ja geklaut sein mitsamt Brief und der Käufer wäre sein Geld los, weil es in Deutschland keinen gutgläubigen Erwerb von abhandengekommenen Sachen gibt; die Zulassungsstelle war nur vorsichtig, allerdings in der Handlungsweise völlig übertrieben).

Deshalb entweder Unterschrift vom Dad auf dem Vertrag oder Vollmacht oder Dad hätte den Kaufvertrag selbst unterschrieben (warum eigendlich nicht?).

Allerdings die Politzei wegen Betrug aktivieren ist schon starker Tobak, vielleicht hätte auch ein Anruf genügt.

Da oben schon einmal von Autohäusern die Rede war; diese melden nach Kauf eines Gebrauchten den Wagen ab (Nachweis ist der Kaufvertrag) und melden den Wagen nach Verkauf auf den Käufer wieder an, die Autohäuser stehen deshalb nicht im Brief (Nachweis für die Zulassungsstelle ist jeweils der Kaufvertrag).

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Zulassung


Hast du mal selber die für den Käufer zuständige Zulassungsstelle kontaktiert?

Diese Handhabung finde ich ziemlich merkwürdig bei Vorlage aller Papiere. Ein Kaufvertrag wird bei uns erst verlangt wenn Papiere fehlen und der Käufer diese beim Kauf erhalten hat. Somit kann er dann eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ablegen. Aber ihm wurde ja alles ausgehändigt in diesem Fall.

So kenne ich das nämlich auch - ich habe wohl schon einige Autos an- ab- umgemeldet aber noch nie wollte jmd von der Zulassungsstelle einen Kaufvertrag sehen...

mal wieder der uneinheitliche Zulassungsstellenwahnsinn 🙁

mfg

Auf der Internet - Seite meines Heimatortes ist zum Thema "Autoverkauf" folgendes verzeichnet:

"Autoverkauf: Mitteilung an Kfz-Zulassungsstelle
Wenn Sie ein Auto verkaufen oder verschenken, sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen, die dem Auto (zuletzt) ein amtliches Kennzeichen erteilt hat. Dies gilt auch bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen.

Zur Mitteilung des Autoverkaufs reicht es aus, den Kaufvertrag in Kopie an die Kfz-Zulassungsstelle zu übersenden oder zu faxen. Ein Behördengang extra für den Autoverkauf ist nicht zwingend notwendig. Wichtig: Im Kaufvertrag muss dokumentiert sein, dass Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II beim Autokauf bzw. Autoverkauf an den Käufer übergeben wurden. Außerdem müssen der vollständige Name des Käufers und seine Anschrift angegeben werden. Die Übergabe der Dokumente zum Auto verkaufen muss vom Käufer quittiert werden, d.h. der Kaufvertrag muss vom Käufer eigenhändig unterzeichnet sein.

Der Autokäufer benötigt darüber hinaus den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) und die Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU), sofern aufgrund des Fahrzeugalters solche Untersuchungen bereits fällig waren.

Mit Eingang der vollständigen Verkaufsanzeige / des Kaufvertrags wird die steuerliche Abmeldung des Fahrzeuges veranlasst. Der Autokäufer wird damit steuerpflichtig. Der bisherige Halter kann mit dem Kaufvertrag das Auto bei seiner Versicherung selbst abmelden."

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