Polizeiliche Ermittlungen
Hi Leute,
ich weis einfach nicht mehr weiter und für euch ist es vielleicht eine banale Geschichte, aber ich kapier es nicht.
Folgendes:
Mein Vater hat für mich auf seinem Sparbuch Geld gespart als ich klein war. Keine große Summe, aber immerhin 5000 Euro.
Nachdem ich 18 wurde und den Führerschein bekommen habe kaufte mir mein Vater einen Polo für mich und löste das Sparbuch auf.
Er hat das Fahrzeug auf sich zugelassen, Versicherung läuft auch über Ihn wegen Prozente und der Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ist auch auf seinem Namen ausgestellt.
Die ganzen Papiere hat mein Vater mir natürlich gegeben falls ich das Fahrzeug mal verkaufen will usw.
Nach dem ich meine Ausbildung beendet habe und fest übernommen worden bin möchte ich mir ein neues Auto kaufen, ebenfalls Kleinwagen, aber eher einen Golf.
Meinen derzeitigen Wagen Polo hatte ich im autoscout und mobile inseriert und es haben sich einige gemeldet.
Dann habe ich das Fahrzeug jemanden verkauft mit Kaufvertrag usw.
Nach dem ich das Geld Cash hatte übergab ich Ihm
Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, AU Blatt usw.
Der Polo ist noch angemeldet. Vereinbart war das er das Fahrzeug selbst abmeldet bzw. ummeldet.
Also er ist mit meinem Kennzeichen nach Hause gefahren.
jetzt folgendes Problem:
Der Käufer hat mich wegen Betruges angezeigt da ich ein Auto verkaufe ,dass mir nicht gehört. Ich wusste erst nicht was er meint, aber dann fiel mir ein dass auf dem Fahrzeugbrief der Name von meinem Vater steht und nicht mein Name 🙁 .
Der Kaufvertrag lief über meinen Namen da dass Fahrzeug ja mir gehört.
Die Zulassungsstelle hat sich geweigert das Fahrzeug auf den Namen des Käufers umzumelden da der Kauf nicht nachgewiesen wurde.
Die Polizei war da und meinte warum ich das Fahrzeug von meinem Vater verkaufe wenn es mir nicht gehört.
Erst als mein Vater gesagt hat , das es wirklich mir gehört , haben Sie es in die Akte reingeschrieben. Mein Vater hat der Polizei gesagt dass ich mit dem Fahrzeug machen kann was ich will.
Was mache ich jetzt ?
Ist der Kaufvertrag nicht wirksam ?
Muss ich im Fahrzeugbrief meinen Namen eintragen lassen und den vom Vater raus ? Ich weis nicht
Die Polizei meint ich kann nicht so einfach das Fahrzeug von meinem Vater verkaufen, er müsste mitunterschreiben.
Aber im Kaufvertrag wurde reingeschrieben dass mein Vater das Fahrzeug mir übergeben hat samt Papiere usw und das Fahrzeug in meinem Eigentum steht und ich es verkaufen kann.
Es ist alles so verwirrend, ich habe die SUFU benutzt !
Die einen sagen Fahrzeugbrief ist nicht gleich der Eigentümer
Die anderen sagen wer den Fahrzeugbrief hat ist der Eigentümer.
Die anderen sagen wer im Fahrzeugbrief steht ist Eigentümer.
Ja was jetzt ?
Wieso kann der Käufer den Wagen nicht auf sich ummelden ?
Er hat doch alle Unterlagen die er braucht.
Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief,, AU Bericht, Scheckheft Kaufvertrag mit Bestätigung vom Vater ( das mir übergeben worden ist )
Ich kapiers nicht !
Gruss
Beste Antwort im Thema
Was ist noch loswerden wollte:
- seid bitte vorsichtig mit euren Formulierungen; dieses und andere Foren werden von Abmahnkanzleien "überwacht",
- die warten nur darauf, dass jemand eine "Rechtsberatung" betreibt, die ja in Deutschland nur von Rechtsanwälten ( und Steuerberatern) gegeben werden darf
- das Gesetz stammt aus den 30er - Jahren,
31 Antworten
ich hab mein auto auch schon desöfteren verkauft (in den papieren stand mein vater als halter) gab nie probleme...
Zitat:
Original geschrieben von mircdl
ich hab mein auto auch schon desöfteren verkauft (in den papieren stand mein vater als halter) gab nie probleme...
ja ich versteh es auch nicht 😕,
das Fahrzeug ist ja noch aktuell auf dem Kennzeichen angemeldet !
Er hat doch alle nötigen Papiere um das Fahrzeug anzumelden oder nicht ?
Ich hab ihm gegeben
1. Fahrzeugbrief
2. Fahrzeugschein
3. Versicherungsbeleg
4. AU Bericht
5. Kaufvertrag mit Bestätigung Vater
Das muss doch gehen !
Das ist alles kein Problem.
Wenn ein Händler ein Auto verkauft, so steht ja auch nicht der Name des Händlers im Brief 😉
Bei der Zulassungsstelle hätten die das Fahrzeug ummelden müssen, da der neue Besitzer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, sowie die Kennzeichen hatte.
Mach dir da keinen Kopf.
Wenns hart auf hart kommt, dann musst eben zum Anwalt.
Aber das wird dann dennoch gut für dich ausgehen.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Das ist alles kein Problem.Wenn ein Händler ein Auto verkauft, so steht ja auch nicht der Name des Händlers im Brief 😉
Bei der Zulassungsstelle hätten die das Fahrzeug ummelden müssen, da der neue Besitzer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, sowie die Kennzeichen hatte.
Mach dir da keinen Kopf.
Wenns hart auf hart kommt, dann musst eben zum Anwalt.
Aber das wird dann dennoch gut für dich ausgehen.
Was ist Zulassungsbescheinigung 1 und 2 ?
Zitat:
Original geschrieben von MissFalke
Was ist Zulassungsbescheinigung 1 und 2 ?
Teil 1 Ist der Fahrzeugschein
Teil 2 Ist der Fahrzeugbrief
Heißt halt jetzt anders.
Zitat:
Original geschrieben von -Wahnsinn-
Teil 1 Ist der FahrzeugscheinZitat:
Original geschrieben von MissFalke
Was ist Zulassungsbescheinigung 1 und 2 ?
Teil 2 Ist der FahrzeugbriefHeißt halt jetzt anders.
Ok Danke,
und warum sagt der Polizist zu mir im frechen Ton
" Warum wollen Sie das Auto Ihres Vaters verkaufen "
Ich O- Ton
" Wieso seins, es ist mein Fahrzeug "
Polizei:
Warum stehen Sie nicht im Brief, wer im Brief steht ist der Eigentümer.
Ich " Pappa kommst du mal "
Pappa " Huch was ist den hier los "
Polizei: " Wir müssen Sie darüber informieren dass Ihre Tochter versucht hat Ihr Fahrzeug zu verkaufen bzw. verkauft hat. "
Pappa: " Ja ist doch Ihr Fahrzeug , sie kann machen was Sie will "
Polizist " ich werde dies in der Akte so vermerken, sie müssen verstehen dass wir jeder Anzeige nachgehen müssen. "
Ohne witz , ich dachte was ist den jetzt los ?
Mein Vater meinte es kann sein das in diesem Bereich vielleicht viel Schindluder betrieben wird. Beispiel Sohn finanziell am Ende , klaut Fahrzeugbrief und Schein vom Vater und verscherbelt das Auto.
Wieder ne Erfahrung leichter.
Aber die Frage ist
WER IST DER EIGENTÜMER DES FAHRZEUGS
VATER steht im Fahrzeugbrief
Ich habe den Fahrzeugbrief in der Hand
Hmm ??
Alle sagen was anderes
Im Fahrzeugschein II, Feld c.4.c ist folgendes vermerkt:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen".
d.h. Eigentümer ist nicht notwendigerweise die auf der Bescheinigung genannte Person.
Auch wenn der Vater Eigentümer wäre, kann der Verkauf rechtlich korrekt sein (Stichwort "Gutgläubiger Verkauf"😉
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Im Fahrzeugschein II, Feld c.4.c ist folgendes vermerkt:"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen".
d.h. Eigentümer ist nicht notwendigerweise die auf der Bescheinigung genannte Person.Auch wenn der Vater Eigentümer wäre, kann der Verkauf rechtlich korrekt sein (Stichwort "Gutgläubiger Verkauf"😉
O.
Und wieso labert die Polizei so einen Stuss daher ?
Zitat:
Original geschrieben von MissFalke
Und wieso labert die Polizei so einen Stuss daher ?Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Im Fahrzeugschein II, Feld c.4.c ist folgendes vermerkt:"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen".
d.h. Eigentümer ist nicht notwendigerweise die auf der Bescheinigung genannte Person.Auch wenn der Vater Eigentümer wäre, kann der Verkauf rechtlich korrekt sein (Stichwort "Gutgläubiger Verkauf"😉
O.
Weil die es selber manchmal nicht besser wissen (auch wenn sie es des Öfteren mal meinen).
Mach dir keinen Kopf, nun sollte sich ja alles klären.
Allerdings finde ich es erstaunlich, dass sich die Zulassungsstelle weigert, bzw woher hat diese überhaupt gewusst, dass die Tochter und nicht der Vater den Wagen verkauft hat? Ansich reicht es ja, wenn man den Fahrzeugschein vorzeigt. Einen Nachweis über den rechtmäßigen Kauf braucht man ja nicht zu geben.
Also irgendwas ist hier trotzdem oberfaul 🙄
Die Zulassungsstelle kriegt doch gar nicht mit wer den Wagen jetzt schlußendlich verkauft hat, das ist denen auch völlig egal, die wollen zum ummelden nur Teil I und II, EVB, Personalausweis, Tüv & AU Bescheinigung evtl. noch zur Vorlage für die Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer die EC Karte , alles andere drum rum ist denen absolut egal.
Wenn ich jemandem einen GW verkaufe den der Käufer dann selbst zulässt fragt ja auch niemand nach, nee nee da ist noch was anderes am köcheln 😉
Zitat:
Original geschrieben von Habuda
Allerdings finde ich es erstaunlich, dass sich die Zulassungsstelle weigert, bzw woher hat diese überhaupt gewusst, dass die Tochter und nicht der Vater den Wagen verkauft hat? Ansich reicht es ja, wenn man den Fahrzeugschein vorzeigt. Einen Nachweis über den rechtmäßigen Kauf braucht man ja nicht zu geben.
Offensichtlich wird dies von Zulassungsstelle zu Zulassungstelle unterterschiedlich gehandhabt.
Das ist Folge der kommunalen Selbstverwaltung.
O.
Oder der Käufer versucht, warum auch immer, den Kauf rückgängig zu machen. 😁
MfG aus Bremen
Hast du mal selber die für den Käufer zuständige Zulassungsstelle kontaktiert?
Diese Handhabung finde ich ziemlich merkwürdig bei Vorlage aller Papiere. Ein Kaufvertrag wird bei uns erst verlangt wenn Papiere fehlen und der Käufer diese beim Kauf erhalten hat. Somit kann er dann eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ablegen. Aber ihm wurde ja alles ausgehändigt in diesem Fall.
Lächerliche Aktion der Zulassungsstelle... ein Kaufvertrag kann in D immer noch mündlich erfolgen und benötigt somit keinen Nachweis.