polizeilich gemeldeter Straßenunrath
hi,
hatte richtig viel Spaß die letzten 2 tage. Wollten eigentlich heute morgen 6.00 ab in den Skiurlaub donnern, wäre ich nicht gestern Abend mit dem vollgeladenen q5 incl. Dachbox für das Abendessen noch schnell zum mc donald gefahren??
es lag etwas auf der Schnellstraße und ca. 20 autos sind mit 100km/ h drüber und mit 1,2 oder 3 Platten rechts am Standstreifen liegen geblieben. ich auch!
wo zum Teufel bekomme ich 21zoll Winterreifen in 12stunden her??
egal, habe es hinbekommen, aber Felgen haben einen bösen Schlag und 2 Reifen mußten her! polizeilich wurde ich aufgenommen!
zahlt in einem solchen fall eine versicherung?
mit freundlichen Grüßen
18 Antworten
@KaulKalkhoffe danke für diese Erklärung
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 1. März 2022 um 11:52:36 Uhr:
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 28. Februar 2022 um 10:39:59 Uhr:
Nö, mein Rad ist auf der Autobahn "weggeflogen", weil ICH es vermutlich nicht richtig festgezogen hatte. Das Auto schlug hart auf die Bremsscheibe auf. Kein Einschlag in ein Hindernis! Schaden laut Gutachten der VK rund 8.000€. Der wurde voll übernommen.Die Bremsscheibe hat ja vermutlich auf der Fahrbahn aufgeschlagen.
Dieser Aufprall erfüllt dann den Unfallbegriff. Die Fahrbahn ist ja nicht das Auto selber.
Betriebsschaden ist praktisch, wenn sich das Auto selber beschädigt.
Klassiker ist die Motorhaube die während der Fahrt aufgeht und gegen die Windschutzscheibe schlägt.
Das ist alles "intern". Ohne dass irgendwas von außen noch mit dazu wirkt.Oder auch eine Ladung die währen der Fahrt im Auto verrutscht.
Das zählt auch nur als "intern"Die Fahrbahn ist aber "außen" und somit der Unfallbegriff erfüllt.
Vielleicht liegt es auch einfach daran, dass in den meisten Premiumtarifen eine Erweiterung des Unfallbegriffs enthalten ist.
Mit dem passenden Tarif ist es auch kein Problem, wenn sich das Zugfahrzeug und der Anhänger berührt, die Motorhaube aufspringt oder sich ein Reifen verabschiedet usw.
Zitat:
@Mindscape schrieb am 1. März 2022 um 18:29:58 Uhr:
Vielleicht liegt es auch einfach daran, dass in den meisten Premiumtarifen eine Erweiterung des Unfallbegriffs enthalten ist.
Mit dem passenden Tarif ist es auch kein Problem, wenn sich das Zugfahrzeug und der Anhänger berührt, die Motorhaube aufspringt oder sich ein Reifen verabschiedet usw.
Eine typische Erweiterung eines Premiumtarifes ist, die Geschichte mit dem Zugfahrzeug und dem Anhänger.
Aber reine Brems-, Betriebs-, Bruchschäden im privaten PKW Bereich?
Ein reiner Reifenschaden ist natürlich nicht versichert, sobald aber eine Felge oder Karosserie mit betroffen ist, wäre es ein bedingungsgemässer Vollkaskoschaden