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polizeilich gemeldeter Straßenunrath

Themenstarteram 26. Februar 2022 um 21:54

hi,

hatte richtig viel Spaß die letzten 2 tage. Wollten eigentlich heute morgen 6.00 ab in den Skiurlaub donnern, wäre ich nicht gestern Abend mit dem vollgeladenen q5 incl. Dachbox für das Abendessen noch schnell zum mc donald gefahren??

es lag etwas auf der Schnellstraße und ca. 20 autos sind mit 100km/ h drüber und mit 1,2 oder 3 Platten rechts am Standstreifen liegen geblieben. ich auch!

wo zum Teufel bekomme ich 21zoll Winterreifen in 12stunden her??

egal, habe es hinbekommen, aber Felgen haben einen bösen Schlag und 2 Reifen mußten her! polizeilich wurde ich aufgenommen!

zahlt in einem solchen fall eine versicherung?

mit freundlichen Grüßen

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18 Antworten

Die VK wird es als Betriebsschaden ablehnen.

..Die Reifenversicherung vlt, falls vorhanden ?

Wenn am Unterboden eine Beschädigung entstanden ist, wäre es ein Vollkasko Schaden

Reich doch einfach den Schaden bei der VK ein und lass dich überraschen.

Das sehe ich als Unfall und nicht als Betriebsschaden.

Der wäre doch eher bei Rad nicht festgeschraubt oder in nen Nagel reingefahren.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 27. Februar 2022 um 23:50:02 Uhr:

Das sehe ich als Unfall und nicht als Betriebsschaden.

Der wäre doch eher bei Rad nicht festgeschraubt oder in nen Nagel reingefahren.

Hat auch nichts mit Betriebsschaden zu tun.

Aber isolierte Reifenschäden sind in vielen Bedingungen ausgeschlossen.

Sobald die Felge oder die Karosse einen Schaden erleidet sind wir beim Vollkaskoschaden.

Hierbei ist aber zu prüfen in wie weit es wirtschaftlich sinnvoll ist.

In der Regel ist dort eine SB von 300€ enthalten. Wenn nicht mit Rabatt-Schutz abgesichert erfolgt eine Stufung mit weiteren Mehrkosten.

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Februar 2022 um 22:57:26 Uhr:

Die VK wird es als Betriebsschaden ablehnen.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 27. Februar 2022 um 23:50:02 Uhr:

Das sehe ich als Unfall und nicht als Betriebsschaden.

Der wäre doch eher bei Rad nicht festgeschraubt oder in nen Nagel reingefahren.

Rad nicht festgeschraubt wäre tatsächlich ein Betriebsschaden.

Aber sowohl das Brett, als auch ein Nagel sind ein Unfall.

Unfall = Plötzlich von außen auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Das trifft sowohl beim Brett, als auch beim Nagel zu.

Trotzdem gibts aber eine Klausel in der Regel, die Schaden, der nur an den Reifen entstanden ist, ausschließt.

Hier muss man einfach die Vertragsbedinungen seines Vertrages anschauen.

Bei mir hatte seinerzeit die VK das nicht festgeschraubte Rad und die daraus resultierenden Folgeschäden abzüglich der SB übernommen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Februar 2022 um 22:57:26 Uhr:

Die VK wird es als Betriebsschaden ablehnen.

Hatte da einen Aussetzer, ist natürlich in dem Sinne kein reiner Betriebsschaden, wenn Folgeschäden auftreten. :)

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 28. Februar 2022 um 10:18:14 Uhr:

Bei mir hatte seinerzeit die VK das nicht festgeschraubte Rad und die daraus resultierenden Folgeschäden abzüglich der SB übernommen.

Der Folgeschaden muss dann aber von Außen kommen.

Also z.B. gegen eine Leitplanke fahren, weil man das Auto wegen des lockeren Rades nicht mehr steuern kann.

Wird nur das Rad locker und es wird dadurch die Radaufhängung beschädigt, ohne dass noch mehr passiert, so wäre es ein reiner Betriebsschaden.

Nö, mein Rad ist auf der Autobahn "weggeflogen", weil ICH es vermutlich nicht richtig festgezogen hatte. Das Auto schlug hart auf die Bremsscheibe auf. Kein Einschlag in ein Hindernis! Schaden laut Gutachten der VK rund 8.000€. Der wurde voll übernommen.

Abzüglich der SB vermutlich...

Bei 8.000 Talern Schaden spricht man auch nicht mehr von einem reinen Reifenschaden und die Unfalldefinition wurde erfüllt.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 28. Februar 2022 um 10:39:59 Uhr:

Nö, mein Rad ist auf der Autobahn "weggeflogen", weil ICH es vermutlich nicht richtig festgezogen hatte. Das Auto schlug hart auf die Bremsscheibe auf. Kein Einschlag in ein Hindernis! Schaden laut Gutachten der VK rund 8.000€. Der wurde voll übernommen.

Die Bremsscheibe hat ja vermutlich auf der Fahrbahn aufgeschlagen.

Dieser Aufprall erfüllt dann den Unfallbegriff. Die Fahrbahn ist ja nicht das Auto selber.

Betriebsschaden ist praktisch, wenn sich das Auto selber beschädigt.

Klassiker ist die Motorhaube die während der Fahrt aufgeht und gegen die Windschutzscheibe schlägt.

Das ist alles "intern". Ohne dass irgendwas von außen noch mit dazu wirkt.

Oder auch eine Ladung die währen der Fahrt im Auto verrutscht.

Das zählt auch nur als "intern"

Die Fahrbahn ist aber "außen" und somit der Unfallbegriff erfüllt.

 

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