Polizeikontrolle mit Folgen
Hallo zusammen.
Ich hoffe ich hab das Thema im richtigen Bereich verfasst.
Leider hat es mich jetzt sehr blöd erwischt. Ich war am Sonntag spontan mit der Familie im Umland unterwegs, und wie es kommen musste wurde ich auf dem weg nach Hause von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten.
Ich wurde sofort aufgefordert das Fahrzeug zu verlassen und den Beamten meine Papiere auszuhändigen und das übliche wie Verbandskasten Warndreieck usw vorzuweisen. Habe ich alles gemacht, aber irgendwie waren die wie verrückt danach irgendwas zu beanstanden, so unser Eindruck.
Man hat mich dann gebeten einen Drugwipe Test bzw einen Alkotest zu machen, den habe ich verweigert weil ich das ergebnis kenne, und habe gleich um eine Blutentnahme gebeten. Es ist so das ich gelegentlich Drogen konsumiere, aber NIEMALS berauscht fahren würde. Der letzte Konsum lag etwa 3 Tage vor der Kontrolle. Nach der Blutentnahme hat man mir eröffnet das man mich nicht ohne zu klären, ob ich zum Zeitpunkt der Kontrolle berauscht war, weiterfahren lässt.
Ich habe dann dem Drugwipe Test zugestimmt, der auch Negativ ( ganz leichter strich) ausgefallen ist, somit konnte ich die Fahrt fortsetzen.
Meine Frage wäre jetzt was da auf mich zukommt, ich habe Sorge das ich meinen Führerschein verlieren werde.
Ich bin nicht beruflich darauf angewiesen und fahre sowieso nur Privat. Dennoch war mir nicht klar, das man sogar seinen Führerschein allein für den Konsum verlieren kann. Im Nachgang betrachtet eigentlich Logische Kosequenz.
Was würde da jetzt evtl auf mich zu kommen? Für mich ist klar das ich definitiv in Zukunft auf Rauschmittel verzichten werde wenn es so Streng geregelt ist.
Kleiner Nachtrag habe meinen Führerschein seit ca 25 Jahren und noch keine Einträge, Punkte oder ähnliches.
MfG Ari
148 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. September 2021 um 19:36:38 Uhr:
Der TE wollte sich freitesten, um weiter fahren zu dürfen.
Ich weiß. Trotzdem ungewöhnlich.
Zitat:
@Ari76 schrieb am 23. September 2021 um 19:05:58 Uhr:
Das hat sie aber nach meiner Verweigerung den Test durchzuführen nicht mehr getan bzw nur widerwillig.
Was denn nun konkret? 😕
Sorry, aber ich würde mich auch weigern, bei einer Kontrolle ins Gerät zu blasen oder in einen Becher zu pinkeln. Dieser "Wunsch" hat nichts mit "entlastendes suchen" zu tun.
Man kommt doch idR eh nicht drum herum?
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Außerdem dient es der eigenen Entlastung.
Zitat:
@AS60 schrieb am 23. September 2021 um 19:34:27 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. September 2021 um 19:10:36 Uhr:
Es wurde doch schon von einigen erwähnt,mit dem Verweigern des Test's hast Du doch erst den Anschein erweckt, dass Evtl doch Alkohol, Drogen konsumiert worden sein könnten. Dass man dann die Blutentnahme anordnet ist doch die logische Schlussfolgerung. Anders könnte man Dich mich be- oder entlasten.
Anschließend hast Du den Test dann doch gemacht, um weiter fahren zu dürfen.Noch mehr Entgegenkommen der Polizei kann man nicht erwarten. Nach der Blutprobe noch einen Test. Völlig ungewöhnlich. Hätte nicht jeder gemacht. Worüber wird sich also beschwert?
Ich zitiere dich mal selbst.......
Ich bin hier raus. Wenn ich zu diesem "Grundrechtsblödsinn" meine Meinung offen sage, werde ich evtl. gesperrt
Wäre schön wenn du dich einfach an das hältst was du angekündigt hast. Da du offenbar das Grundrecht als Blödsinn betrachtest solltest du ganz kleine Brötchen backen.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 23. September 2021 um 19:41:39 Uhr:
Zitat:
@Ari76 schrieb am 23. September 2021 um 19:05:58 Uhr:
Das hat sie aber nach meiner Verweigerung den Test durchzuführen nicht mehr getan bzw nur widerwillig.
Was denn nun konkret? 😕
Konkret geht es darum das man meine Frau und meiner Tochter in meiner Abwesenheit extrem eingeschüchtert hat.
Sie sollen doch jetzt endlich auspacken, die Hunde die man sonst anfordern würde, würden ohnehin alles finden.
Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich bei der Blutentnahme, es war allenfalls von einem Verdacht auszugehen, der sich im übrigen nicht erhärtet hat. Und das passt nicht zu dem was im Grundgesetzt steht. Es gilt die Unschuldsvermutung solange bis ich von einem Gericht verurteilt wurde.
Genau genommen könnte man sagen das man meine Frau und meine atochter dazu nötigen wollte sich selbst zu belasten, wenn denn jetzt tatsächlich BTM im Besitz gewesen wäre.
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 23. September 2021 um 19:46:31 Uhr:
Man kommt doch idR eh nicht drum herum?
Dieser Test ist freiwillig und nur bei einem hinreichenden Verdacht kann eine Blutentnahme angeordnet werden.
Dass der Test der Entlastung dient, ist ein Gerücht. Er dient in erster Linie dazu, den Anfangsverdacht zu erhärten und die Grundlage zur Blutentnahme zu schaffen.
Als Dir die Rennleiter nach der Blutentnahme gesagt haben, Fährt ist für Dich beendet, warum hast Du dann doch den Test noch gemacht.
Du hast das Grundrecht, den Test zu verweigern in Anspruch. Okay ist Dein Recht.
Die Rennleiter haben sich dann eine Anordnung zur Blutentnahme beschafft. Ihre Pflicht und ihr Recht, wenn der Verdacht auf Drogenkonsum besteht.
Mich hätte es gewundert, wenn man dich nach der Verweigerung des Test S einfach so hätte weiter fahren lassen.
Ich würde den Beamten dann eine schlampige Arbeit vorwerfen. Und dass sie einen Konsumenten erwischt haben,hast Du ja von Beginn an auch zugegeben. Ergo hatten die einen guten Riecher.
Und wenn Du nicht regelmäßig in Meißen zu gegen bist, wird es auch nicht so sein,dass man dich auf dem Kieker hatte.
Zitat:
@Ari76 schrieb am 23. September 2021 um 19:50:09 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 23. September 2021 um 19:34:27 Uhr:
Noch mehr Entgegenkommen der Polizei kann man nicht erwarten. Nach der Blutprobe noch einen Test. Völlig ungewöhnlich. Hätte nicht jeder gemacht. Worüber wird sich also beschwert?
Ich zitiere dich mal selbst.......
Ich bin hier raus. Wenn ich zu diesem "Grundrechtsblödsinn" meine Meinung offen sage, werde ich evtl. gesperrt
Wäre schön wenn du dich einfach an das hältst was du angekündigt hast. Da du offenbar das Grundrecht als Blödsinn betrachtest solltest du ganz kleine Brötchen backen.
Bei dem Quatsch den du so von dir gibst geht es mit mir durch. Frei nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von vorhin. 😁
Zitat:
@Ari76 schrieb am 23. September 2021 um 19:57:12 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 23. September 2021 um 19:41:39 Uhr:
Was denn nun konkret? 😕Konkret geht es darum das man meine Frau und meiner Tochter in meiner Abwesenheit extrem eingeschüchtert hat.
Sie sollen doch jetzt endlich auspacken, die Hunde die man sonst anfordern würde, würden ohnehin alles finden.Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich bei der Blutentnahme, es war allenfalls von einem Verdacht auszugehen, der sich im übrigen nicht erhärtet hat. Und das passt nicht zu dem was im Grundgesetzt steht. Es gilt die Unschuldsvermutung solange bis ich von einem Gericht verurteilt wurde.
Genau genommen könnte man sagen das man meine Frau und meine atochter dazu nötigen wollte sich selbst zu belasten, wenn denn jetzt tatsächlich BTM im Besitz gewesen wäre.
Wenn Deine Frau und Deine Tochter wissen, dass Du Konsument bist, dann sind sie doch sicherlich von Dir geimpft bei der Polizei nichts zu sagen und lassen sich von den Beamten eh nicht einschüchtern.
Frauen und Kinder müssen doch nicht alles wissen...
Zitat:
@Ari76 schrieb am 23. September 2021 um 19:57:12 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 23. September 2021 um 19:41:39 Uhr:
Was denn nun konkret? 😕Genau genommen könnte man sagen das man meine Frau und meine atochter dazu nötigen wollte sich selbst zu belasten, wenn denn jetzt tatsächlich BTM im Besitz gewesen wäre.
Nötigung ist eine Straftat und kann man anzeigen. Also los. Ab zum Anwalt oder selber schreiben und als Beschwerde an die Polizei, wenn es dann so schlimm war.
Formlos, fristlos, zwecklos - zwei Polizeibeamte, die den Sachverhalt etwas anders schildern. Und nun wollen wir mal überlegen, wem - unabhängig vom Wahrheitsgehalt - dann geglaubt wird. Da gibt es den schönen, alten Spruch vom Vögeln...