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Polizeikontrolle mit Folgen

Themenstarteram 14. September 2021 um 21:50

Hallo zusammen.

Ich hoffe ich hab das Thema im richtigen Bereich verfasst.

Leider hat es mich jetzt sehr blöd erwischt. Ich war am Sonntag spontan mit der Familie im Umland unterwegs, und wie es kommen musste wurde ich auf dem weg nach Hause von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten.

Ich wurde sofort aufgefordert das Fahrzeug zu verlassen und den Beamten meine Papiere auszuhändigen und das übliche wie Verbandskasten Warndreieck usw vorzuweisen. Habe ich alles gemacht, aber irgendwie waren die wie verrückt danach irgendwas zu beanstanden, so unser Eindruck.

Man hat mich dann gebeten einen Drugwipe Test bzw einen Alkotest zu machen, den habe ich verweigert weil ich das ergebnis kenne, und habe gleich um eine Blutentnahme gebeten. Es ist so das ich gelegentlich Drogen konsumiere, aber NIEMALS berauscht fahren würde. Der letzte Konsum lag etwa 3 Tage vor der Kontrolle. Nach der Blutentnahme hat man mir eröffnet das man mich nicht ohne zu klären, ob ich zum Zeitpunkt der Kontrolle berauscht war, weiterfahren lässt.

Ich habe dann dem Drugwipe Test zugestimmt, der auch Negativ ( ganz leichter strich) ausgefallen ist, somit konnte ich die Fahrt fortsetzen.

Meine Frage wäre jetzt was da auf mich zukommt, ich habe Sorge das ich meinen Führerschein verlieren werde.

Ich bin nicht beruflich darauf angewiesen und fahre sowieso nur Privat. Dennoch war mir nicht klar, das man sogar seinen Führerschein allein für den Konsum verlieren kann. Im Nachgang betrachtet eigentlich Logische Kosequenz.

Was würde da jetzt evtl auf mich zu kommen? Für mich ist klar das ich definitiv in Zukunft auf Rauschmittel verzichten werde wenn es so Streng geregelt ist.

Kleiner Nachtrag habe meinen Führerschein seit ca 25 Jahren und noch keine Einträge, Punkte oder ähnliches.

MfG Ari

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148 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. September 2021 um 20:06:23 Uhr:

Zitat:

@Ari76 schrieb am 23. September 2021 um 19:57:12 Uhr:

 

Konkret geht es darum das man meine Frau und meiner Tochter in meiner Abwesenheit extrem eingeschüchtert hat.

Sie sollen doch jetzt endlich auspacken, die Hunde die man sonst anfordern würde, würden ohnehin alles finden.

Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich bei der Blutentnahme, es war allenfalls von einem Verdacht auszugehen, der sich im übrigen nicht erhärtet hat. Und das passt nicht zu dem was im Grundgesetzt steht. Es gilt die Unschuldsvermutung solange bis ich von einem Gericht verurteilt wurde.

Genau genommen könnte man sagen das man meine Frau und meine atochter dazu nötigen wollte sich selbst zu belasten, wenn denn jetzt tatsächlich BTM im Besitz gewesen wäre.

Wenn Deine Frau und Deine Tochter wissen, dass Du Konsument bist, dann sind sie doch sicherlich von Dir geimpft bei der Polizei nichts zu sagen und lassen sich von den Beamten eh nicht einschüchtern.

Wird nicht besser hier. Solange jemand nicht unter Drogeneinfluss Auto fährt, geht es die Polizei (und jeden anderen auch) einen feuchten Dreck an, was man konsumiert. Man stelle sich vor, man würde routinemäßig die Leberwerte bei Verkehrskontrollen prüfen. Das wäre ja nichts anderes als dem TE widerfahren ist, würde aber bei dem einen oder anderen zu einem bösen Erwachen führen. Alkohol, Canabis, Koks usw. Alles prinzipiell das Selbe, nämlich eine Droge. Und wenn man, wie der TE, nicht unter deren Einfluss Auto fährt, fällt der Konsum unter die grundrechtlich verbriefte Selbstbestimmung. Wenn man jemanden der das, was man gemeinhin unter Drogen versteht, konsumiert sanktioniert auch wenn er immer nur nüchtern fährt, müsste man auch jeden Konsumenten von Alkohol ebenso behandeln. Dann wären die Straßen leer.

Fakt ist hätte der TE den Test nicht verweigert wäre er schnell wieder vom Hof gefahren.

Wir nennen das "selbst gemachte Leiden".

So und nicht anders.

Er hätte es eben doch verweigern müssen.

Das hätte er nur „durchziehen“müssen.

Habe das selbst schon zwei mal durch.

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 23. September 2021 um 20:51:57 Uhr:

Er hätte es eben doch verweigern müssen.

Das hätte er nur „durchziehen“müssen.

Habe das selbst schon zwei mal durch.

Naja, dazu braucht es zwei alternative Voraussetzungen:

1. Man ist nicht auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

oder

2. Man hat einen Fahrer und muß nicht selbst ans Steuer.

Themenstarteram 23. September 2021 um 18:58

@BerlinUser @Foggy

Im Nachhinein betrachtet, wäre das wohl besser gewesen es drauf ankommen zu lassen

Sehe ich inzwischen auch so.

Themenstarteram 23. September 2021 um 19:15

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 23. September 2021 um 20:39:54 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. September 2021 um 20:06:23 Uhr:

 

Wenn Deine Frau und Deine Tochter wissen, dass Du Konsument bist, dann sind sie doch sicherlich von Dir geimpft bei der Polizei nichts zu sagen und lassen sich von den Beamten eh nicht einschüchtern.

Wird nicht besser hier. Solange jemand nicht unter Drogeneinfluss Auto fährt, geht es die Polizei (und jeden anderen auch) einen feuchten Dreck an, was man konsumiert. Man stelle sich vor, man würde routinemäßig die Leberwerte bei Verkehrskontrollen prüfen. Das wäre ja nichts anderes als dem TE widerfahren ist, würde aber bei dem einen oder anderen zu einem bösen Erwachen führen. Alkohol, Canabis, Koks usw. Alles prinzipiell das Selbe, nämlich eine Droge. Und wenn man, wie der TE, nicht unter deren Einfluss Auto fährt, fällt der Konsum unter die grundrechtlich verbriefte Selbstbestimmung. Wenn man jemanden der das, was man gemeinhin unter Drogen versteht, konsumiert sanktioniert auch wenn er immer nur nüchtern fährt, müsste man auch jeden Konsumenten von Alkohol ebenso behandeln. Dann wären die Straßen leer.

Im Grunde ist es tatsächlich etwas schwierig das zu rechtfertigen. In Zeiten wo wir an allen Fronten Debatten über Gleichstellung führen gibt es doch viele Bereiche in denen es offenbar vollkommen in Ordnung ist mit zweierlei Maß zu messen.

Man stelle sich mal vor, ich gehe in den Laden kauf mir eine Flasche Vodka, die ich dann innerhalb von 2 Std austrinke. Nun setzt ich mich hinters Steuer, werde mit unter 1,6 Promille aus dem Verkehr gezogen. Da bekomme ich ein lächerliches Bußgeld und kann dann ohne Konsequenzen weiter am Straßenverkehr teilnehmen. Aber wehe du hast Abbauprodukte von Drogen im Blut, da ist die FE sofort zu entziehen Das ist tatsächlich absurd. Grundsätzlich sollte dann jeder der Konsumiert vom Straßenverkehr ausgeschlossen werden. Aber die debatte wird nie stattfinden weil Alkohol Gesellschaftlich akzeptiert ist.

Unter 1,6 Promille und ein lächerliches Bußgeld? Lass es besser nicht darauf ankommen, die Folgen sind etwas anders.

Wären übrigens grob gerechnet 2,8 Promille.

Themenstarteram 23. September 2021 um 19:36

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. September 2021 um 21:28:33 Uhr:

Unter 1,6 Promille und ein lächerliches Bußgeld? Lass es besser nicht darauf ankommen, die Folgen sind etwas anders.

Wären übrigens grob gerechnet 2,8 Promille.

Keine Sorge ich werde nächste Woche ohnehin freiwillig meinen Führerschein abgeben und breits ab November mit dem Abstineznachweis beginnen.

Es war jetzt etwas überspitzt dargestellt. Dennoch reicht es wohl aus unter 1,1 Promille zu bleiben um von einer MPU verschont zu bleiben

https://www.ergo.de/.../alkohol-am-steuer-wann-droht-eine-mpu

Zitat:

Rechtfertigt eine Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU?

Vor Kurzem sprach das Bundesverwaltungsgericht ein Machtwort (Urteil vom 06.04.2017, Aktenzeichen 3 C 24.15): Das Gericht stellte klar, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht kein eigener Sachgrund für die Anordnung einer MPU ist. Wurde die Fahrerlaubnis nach einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille entzogen, darf die Behörde nicht ohne Weiteres eine MPU anordnen. Erst ab einer BAK von mindestens 1,6 Promille muss die Behörde die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern.

Etwas anders kann nur gelten, wenn weitere Tatsachen dazukommen. Diese müssen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen. Allein die strafrechtliche Verurteilung reicht dafür nicht aus.

Durch dieses Urteil gibt es wieder eine einheitliche Handhabung in den Bundesländern. Im Einzelfall können die Behörden aber auch weiterhin bei einer geringeren BAK eine MPU anordnen. Allerdings nur in besonderen Fällen.

@Ari76

Offen mit den Beamten reden und Kooperativ sein ist immer am einfachsten.

Ich bin zweimal kontrolliert worden und hatte etliche Stunden vorher einmal ein Bier und das andere Mal ein großes Radler getrunken.

Genau das habe ich denen mit Recht genauen Uhrzeiten gesagt und fertig war das ganze.

Das einzige Mal das ich einen Alkoholtest gemacht habe war weil der Beamte der mich kontrollierte noch die restlichen Ergebnisse vom Pokal Abend wissen wollte und die Kollegin hinter uns am meckern war das das so lange dauert.

Da kamen wir in der Fastnachtszeit aus Dortmund aus dem Stadion und kamen in Koblenz in eine Großkontrolle. Die fanden statt da in der Stadt einige Karnevalsveranstaltungen waren.

So haben wir ein paar Minuten gewonnen und konnten noch fertig quatschen.

Ich habe mit der Art immer ganz nette Begegnungen gehabt.

Nicht wie die Kontrollen mit dem Fiesta an den nichts original aber alles legal war. Da gab es oft Stress... Spätestens wenn man den Polizisten die Nummer vom TÜV Prüfer gibt der alles eingetragen hatte war der Spaß vorbei.

Auch wenn sie dann noch so sehr versucht haben was zu finden konnte ich immer ohne Beanstandung weiter fahren

Solche Sachen wecken anscheinend den Jagdtrieb. Ein Freund von mir machte sich einen Spaß daraus, den Streifenwagen mit seinem Motorrad zu verfolgen. Ging einige Minuten gut, dann fuhren die in die Straße, die zum Krankenhaus führte - er hinterher. Durchfahrt für Motorräder verboten und schon lachte er nicht mehr.

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