Polizeikontrolle angeblich Telefoniert
Hallo, ich habe heute was erlebt ich fiel aus allen Wolken. Ich war mit meinen Eltern auf dem Rückweg mit dem Auto vom Einkaufen, als ich ein Polizeitauto rechts auf nem Händler Grundstück bemerkte und mich dann einfach dran erinnert habe mich mal Anzuschnallen. Das habe ich dann auch kurz danach getan, jedoch wurde ich kurz darauf von einer Verkehrskontrolle rausgewunken. Toll dachte ich wurde wohl gesehen von den anderen Beamten das ich nicht angeschnallt war.
Naja kann man nichts machen war mir dann auch Recht und ich rechnete dann eben mit einer Verwarnung dafür, aber was dann kam ich sollte angeblich mit dem Handy Telefoniert haben obwohl ich seit dem Verlassen des Supermarkts nicht mehr mein Handy in der Hand gehalten habe. Der Polizist, war auch garnicht erst Interessiert irgendwas zu hinterfragen oder sonstiges. Das was sein Kollege ihm mitteilt ist das was zählt, ich wurde echt sauer was die sich den dabei denken einfach was zu behaupten und das auch noch zu bestrafen. Ich habe auch gemerkt das es wie am Fließband bei denen Lief gleich der nächste, der nächste richtige abzocke. Leider kam ich während des Vorwurfes und der Wut von mir, gar nicht auf den Gedanken ihm mal mein Verbindungsprotokoll vorzuhalten.
Aber mittlerweile glaub ich das selbst das ihm nicht dem Vertrauen seines Kollegen gegenüber Abhilfe verschaffen hätte. Ich will denen ja nicht vorwerfen das bei jedem so zu machen, bei dieser Kontrolle aber bei mir war das schon seeehr merkwürdig. Weil meine Eltern ja dabei waren, die dachten ja auch erst ok weil ich nicht angeschnallt war, aber dann Handy am Ohr die waren sehr enttäuscht von dieser Dreistigkeit.
Naja wird wohl 60€ und 1 Punkt kosten soweit ich weiß.
Sollte ich dagegen vorgehen, was würdet ihr tun an der stelle?
Rechtsschutz habe ich leider nicht.
Beste Antwort im Thema
Hier ist ja wieder was los... wenn ich einen Euro bekommen würde für jedes Mal, wo einer angeblich nichts gemacht hat, ich könnte wohl schon meine Uniform ausziehen und in Pension gehen. Aber gut, zum Fall:
so wie ich das lese, warst du nicht angegurtet. Als du die Streife bemerkt hast, schnalltest du dich an. Kann ich zwar nicht nachvollziehen, machen aber viele. Meine Vermutung (weil wir hier in Hessen das immer so machen): die uniformierte Streife war vorgelagert als "guck". Die melden die KfZ an die nachgelagerte Kontrollstelle, wo dann a) kontrolliert und b) der Verstoß eröffnet wird. Ich weiss jetzt nicht, warum da eine uniformierte und keine zivile Streife verwandt wurde, aber gut.
Durch den Akt des Anschnallens hast du das Endstück des Gurtes in der Hand gehabt (von der linken Seite deines Kopfes) und eine Bewegung zur rechten Körperseite in Hüfthöhe gemacht. Das kann man als den Akt des "Handy vom Ohr nehmen und in die Tasche stecken" deuten.
Was ich nicht verstehe: warum hast du das in der Kontrolle nicht so gesagt? Dann hättest du eine 30 Euro OWI bekommen und die Sache wäre vorbei gewesen.
Da du dich aber selber als "Schwarzkopf" bezeichnest, kann ich mir aber schon denken, wie die Kontrollsituation abgelaufen ist 🙄
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Da uns mein DGL in der letzten Besprechung zur durch die Direktion alljährlich angemahnte "Bürgernähe" ermahnt hat und ich ein netter Mensch bin, hier exklusiv was ich als Polizist machen würde:
a) vergiss die Idee, wegen dieser Sache zum Anwalt zu gehen (Anwaltliche Erstberatung kostet etwa 150 Euro, die kannst du dir sparen)
b) warte den Verwarngeldbescheid ab. Sobald der da ist, lege Widerspruch mit
c) folgender Begründung ein: du warst nicht angegurtet, als du die Streife bemerkt hast, holtest du dies nach. Dies kann aus o.g. dargelegtem Bewegungsablauf als "Handy von Ohr in Tasche" gedeutet werden. In der Kontrolle selber hast du das nicht zur Sprache gebracht, weil du mit der Situation überfordert warst, denn du kamst bisher in keine Kontrollsituation. Gib weiterhin an, bereit zu sein, die OWI wegen Führens eines KfZ ohne angelegten Sicherheitsgurt zahlen zu wollen, die wegen telefonierens während der Fahrt jedoch nicht.
Jetzt können zwei Dinge passieren: 1) du hörst nichts mehr vom OA/Bußgeldstelle, weil das Verfahren eingestellt worden ist (Widerspruch erfolgreich) oder 2) du bekommst einen neuen Bescheid, in dem du dazu aufgefordert wirst, die 30 € wegen des nicht angelegten Gurtes zu zahlen. Dies tust du, Verfahren abgeschlossen.
Version 1) ist meiner Erfahrung nach die wahrscheinlichere.
Theoretisch denkbar wäre natürlich, dass dir nicht geglaubt wird und der Handy-Verstoß aufrecht erhalten bleibt. Ich persönlich würde mich ärgern und zahlen. Du kannst natürlich versuchen, das anzufechten. Kostet Zeit, Kostet Geld und vor allem Nerven und das mit ungewissem Ausgang - mir wäre es das nicht wert, muß aber jeder selber wissen.
Ach ja: und schnall dich in Zukunft an.
135 Antworten
Ich sehe das telefonieren mit der FSE genauso kritisch!
Die Gedanken sind beim Telefonat, was rundum passiert wird vermindert wahr genommen. Kollege von mir wurde von so einem wichtigen Mitbürger abgeschossen und sitzt seit dem im Rollstuhl. MAn. gehört das gänzlich untersagt und mit 1 Monat Fahrverbot belegt.
Vorher gehören dann aber noch Touchscreens im Auto verboten.
DAS lenkt ab!
Dann müssen Beifahrer auch verboten werden. Die lenken nämlich auch ab.
Und rauchen und essen und trinken. Sogar Verkehr beobachten lenkt ab....
Die Regelung ist halt wieder einmal völlig veraltet, solange das Smartphone in der Halterung ist, darf es bedient werden, in der Hand haltend nicht. Car Play, Navis alles darf ganz offiziell in der Mittelkonsole gestreichelt werden, aber das Handy am Ohr wird zur Lebensgefahr weil ich nur eine Hand frei habe?
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...und Radio Zigaretten kinder Tiere .....
Das schauen auf das Kartenmaterial beim Navi lenkt mich am meisten ab.
Daher schon 3 x Express-Zuschlag erhalten wg. marginal über TL. 😁
Alles, was vermeidbar ist und jemanden gefährdet.
Wenn das nicht so wäre dürften wir heute noch Bier trinken während der Fahrt und pimpern .....
Bier trinken während des Fahrens ist durchaus nicht verboten.
Oh, ich weiß. Und wieviel?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 5. Februar 2020 um 09:53:02 Uhr:
Oh, ich weiß. Und wieviel?
Eins dürfte wohl unproblematisch sein. Alkoholfreies kann man sich wohl unbegrenzt geben. 😁
Das Argument der Abgelenktheit hier ins lächerliche zu ziehen, ist schon abstrus.
Die Unterhaltung mit dem Beifahrer kann man zu jederzeit ignorieren. Bei wichtigem geschäftlichen Telefonat sieht das schon anders aus. Dann muss noch was notiert werden und schon sind die Gedanken iwo, bloß nicht auf der Fahrbahn.
Es kommt immer mal wieder vor, das Kunden vom Auto bei uns anrufen.
Einem dieser besonders "wichtigen" Persönlichkeiten habe ich jüngst gesagt, das er uns bitte erneut ansprechen möge, wenn er nicht gerade beim Autofahren ist.
Argument:
Die Gesundheit unserer Kunden und die der anderen Verkehrsteilnehmer liegt unserem Unternehmen sehr am Herzen. 😁
Der Kunde wurde daraufhin etwas ungehalten. So von wegen er könnte das - komplexe Gespräche führen und Auto fahren. Naja. #unbelehrbar
10Stück (alkoholfreies) Bier denke ich sind kein Problem ausser für die Blase - hat halt leider nichts mit dem Thema zu tun!
Es wird telefoniert auch innerhalb der Ortschaft - auch beim Abbigen- gestern erst habe ich einen Brumifahrer gesehen der mit einer Hand abgebogen ist weil er mit der anderen telefonieren musste....
Respekt!
Absolut richtiges Verhalten!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 05. Feb. 2020 um 10:7:28 Uhr:
gestern erst habe ich einen Brumifahrer gesehen der mit einer Hand abgebogen ist weil er mit der anderen telefonieren musste....
Das ist genauso wie das eine Bier mit dem Dauerbreiten Alkoholiker am Steuer zu vergleichen...
Wenn ich im Auto telefoniere (FSE) dann bin ich durchaus in der Lage den Verkehr weiterhin seine Aufmerksamkeit zu schenken. Und auch ein Telefongespräch kann man im entscheidenten Moment ignorieren. So rigoros das telefonieren geächtet wird muss das auch für Radio, Beifahrer, Navi und vielem mehr gelten.