Polizeikontrolle Alkohol

Hallo zusammen.

ich hatte diese woche leider einen kleinen verkehrsunfall (ein kleiner blechschaden) es wurde dann blut abgenommen (bak 1,87) und meine fe gleichzeitig auch entzogen.

wie wahrscheinlich ist es, dass ich eine anordnung zu einer mpu bekomme?
fahre seit knapp 20 jahren ohne punkte und bin auch noch nicht auffällig im zusammenhang mit alkohol gekommen.

lg,

Beste Antwort im Thema

...auch wenn mir als generellen 0,0 Promille Anwender ein wenig die Erfahrungen fehlen bezweifle ich, dass es bei jemandem der mit über 1,8 Promille überhaupt noch seinen Autoschlüssel, das Auto und das Zündschloß findet ein einmaliger Ausrutscher war und er kein gravierdenes Problem mit Alkohol hat.

Die meisten, die mit solchen Promillewerten noch "senkrecht stehen" haben normalerweise ein Problem ohne Alkohol. 😉

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Auswandern wäre eine Möglichkeit.

Von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.Bei 1,8 kommt sie in jedem Fall. Eine freiwillige Entziehungskur würde ich nicht angeben,sie bewirkt im Regelfalldas man als Alk.eingestuft wird und man muß mit einer einjährigen Beobachtungszeit rechnen,bis nach erfolter MPU der FS wieder beantragt werden kann.

https://www.bussgeldrechner.org/alkohol.html?...

Aber das weiss der TE eh schon. Auf jeden Fall dauert es eine weile bis er den Lappen wieder erlangen kann. Das ganze wird durch den Unfall auch nicht besser. Da sieht das Gesetz Geldstrafe oder bis 5 Jahre Schwedische vor. Zurecht. Ich geh davon aus das es teuer wird, sehr teuer und lange dauern wird. Ohne Vorbereitung wuerde ich die MPU nicht machen. Auf die paar Euro kommts da naemlich auch nicht mehr an.

Einen Widerspruch kannst Du gerne einlegen, nur wie willst du den begründen? 1,8 Promille können nicht wegdisktuiert werden, und meiner Meinung nach ist man mit diesem Wert absolut fahruntüchtig und eine Gefahr auf der Straße. Für sich selbst und für andere. Da kann mir keiner erzählen, dass sich Alkohol bei Menschen verschieden auswirkt. Mit dem Wert bin ich absolut voll. Und wer dann noch versucht seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen zeigt mir nur, dass er überhaupt nichts verstanden hat. Dir sollte klar sein, dass falsch Parken und völlig besoffen fahren nicht das Gleiche ist.
Ich würde mir hier keinen Rat holen sondern schnellstens einen Rechtsanwalt aufsuchen. Eine MPU ist dir sicher, ein längeres Fahrverbot und eine nicht gerade geringe Geldstrafe. Und das meiner Meinung nach völlig zu recht.

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Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 18. September 2017 um 07:19:36 Uhr:


Ich würde mir hier keinen Rat holen sondern schnellstens einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Von allen dummen Aussagen in diesem Post die dümmste... Was soll der Rechtsanwalt bitte machen?

Der geschilderte Fall - wenn außer dem Blechschaden nichts war - wird in der Regel per Strafbefehl abgehandelt. Und wenn der im Rahmen ist (30-60 Tagessätze), die Höhe des Tagessatzes nicht zu hoch ist (Nettoeinkommen : 30, dagegen kann man aber auch isoliert Einspruch einlegen, ohne Rechtsanwalt) und die Zeit des Führerscheinentzugs "passt" (plusminus 12 Monate ab Tat), kann man sich das Geld wirklich sparen.

Zu den Fragen im Eingangspost: MPU ist verpflichtend (wurde ja schon erwähnt, geht nur gerne unter bei den vielen Moralaposteln), ebenso der Führerscheinentzug. Es handelt sich hier nicht um ein Fahrverbot (darüber lässt sich vor Gericht verhandeln), sondern um einen echten, dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Das bedeutet, du bekommst den Führerschein nicht automatisch zurück, sondern kannst frühestens nach Ablauf der vom Gericht festgelegten Sperrfrist ("Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, eine neue Fahrerlaubnis nicht vor Ablauf von xx Monaten zu erteilen"😉 einen neuen beantragen. Das kannst du 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist und da wird man dann die MPU mit entsprechender Fragestellung anordnen. Dann bestehst du die MPU und bringst das positive Gutachten zur Führerscheinstelle, die dir dann den Führerschein ausstellt.
An diesem Ablauf ist nicht zu rütteln!

Bedeutet für dich:

1. deinen beruflichen und privaten Alltag neu organisieren, unter der Prämisse, dass du mindestens 1 Jahr kein Auto fahren darfst.
2. dich mit deinem Alkoholkonsum auseinandersetzen. Wenn dies deine erste Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr war, kannst du die MPU sowohl mit Abstinenz wie auch mit "kontrolliertem Trinken" bestehen. Informiere dich, was das jeweils bedeutet, welche Nachweise du ab wann sammeln kannst und entscheide für dich, welchen Weg du wählst.

Zitat:

@peteder schrieb am 17. September 2017 um 20:57:01 Uhr:


Ja klar, hätte diese ja sonst nicht gestellt. Gibt es irgendeine Möglichkeit diese zu umgehen,, z.B. im Vorfeld auf freiwilligen Basis Urinscreenings abzugeben bzw. bei einer Enzugstherapie und Selbstgruppen teilzunehmen? Bringt ein rechtlicher Einspruch etwas? Wann kann man ungefähr mit einer Rückantwort von der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts rechnen?
Sorry, für die erneute Frage, jedoch ist der Führerscheinbesitz essentiell für mich.

Vielen Dank für deine Mühe!

Wie ist das zu verstehen?. Bist du selbst der Meinung dass du ein Alkoholproblem hast?

Weiterhin schreibst du, dass du noch nie "auffällig geworden" bist in Bezug auf Alkohol.
Keine Trunkenheitsfahrten begangen oder einfach nur noch nie erwischt worden?

Bin im Moment noch unschlüssig ob man dir überhaupt Tips geben sollte deine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, oder ob du nicht vielleicht besser zuerst mal andere Probleme löst.

es gibt Foren, die sich auf das Thema MPU und Führerschein spezialisiert haben. Hier ist mit der absolut korrekten Aussage von @Lemonshark das übliche Auskennniveau bereits erreicht.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 18. September 2017 um 08:58:43 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 18. September 2017 um 07:19:36 Uhr:


Ich würde mir hier keinen Rat holen sondern schnellstens einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Von allen dummen Aussagen in diesem Post die dümmste... Was soll der Rechtsanwalt bitte machen?

Da du sicherlich mit allen Fakten dieses Falls vertraut bist und dir auch sicherlich evtl. entlastende Dinge bekannt sind, bist du bestimmt in der Lage dem TE gute Tipps zu geben, was mit Sicherheit das Gespräch einen RA ersetzen kann.

Ich persönlich finde es immer wieder erschreckend, wie Leute in Foren eine rechtssichere Auskunft wollen und viele Hobbyjuristen ihren Senf abgeben. Sicherlich sind viele Meinungen hilfreich, aber ersetzten in den seltensten Fällen eine juristische Beratung.

Aber egal, hier handelt es sich ja nur um eine Straftat, da wid der Richter schon ein mildes Urteil sprechen. Notfalls kannd er TE sich ja auf das Forum berufen.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 18. September 2017 um 08:58:43 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 18. September 2017 um 07:19:36 Uhr:


Ich würde mir hier keinen Rat holen sondern schnellstens einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Von allen dummen Aussagen in diesem Post die dümmste... Was soll der Rechtsanwalt bitte machen?

Jeder Mörder hat einen oder gar mehrere Rechtsanwälte. Und was machen die wohl ?
Durch taktisch kluges Vorgehen, womit normale Menschen überfordert sind, das Strafmaß mindern.

Ich bin ja auch nicht der Typ der wegen jedem Quatsch gleich einen Anwalt rät, aber wer wie der TE bis zum Hals in der Scheisse steckt, bereits eine Straftat begangen hat, sollte zusehen das der Kopf nicht auch noch verschwindet. Ab einem bestimmten Punkt schafft man das nicht mehr ohne professionelle Hilfe bzw. reitet sich durch falsches Vorgehen noch tiefer rein.

hier ist ganz klar das Strafverfahren wegen absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,1) sowie das Fahrerlaubnisrechtliche Prozedere zu trennen.

Strafrechtlich ist das eben Trunkenheit im Verkehr. Hier wird es (da wohl erstmalig auffälligt) auf eine Geldstrafe sowie Fahrerlaubnis (und nicht Führerschein!)- Entzug herauslaufen als Nebenfolge. Diese beträgt je nach Gerichtsbezirk bei der Promillezahl irgendwo zwischen 8-12 Monaten. Das heisst, vor Ablauf der Frist darf die Behörde keine neue FE erteilen von Amts wegen.

Dem TE kann nur - entgegen anders lautender "Spezialisten" hier dringend angeraten werden, einen Vorbereitungskurs zu machen. Aus meiner anwaltlichen Erfahrung heraus packt es jemand mit derart hohen Werten (da darf man nichts beschönigen) nicht, die MPU, insbesondere den psychologischen Teil, erfolgreich zu absolvieren. Keine Frage, ausnahmen gibt es immer.
Je nach Begutachtungsstelle werden hier auch Abstinenznachweise gefordert (Haarprobe), die für das erfolgreiche Bestehen (oft) Voraussetzung sind.

Nicht immer aber hin und wieder lohnt sich durchaus auch der Gang zum Anwalt in solchen Angelegenheiten. Eventuell ist das Ergebnis der Blutprobe nicht verwertbar. Kommt öfter vor als man glaubt. Dies soll jedoch auch keine falsche Hoffnung schüren aber zumindest abklären kann man es durchaus. Vorsicht: Die Rechtsschutzversicherer, sofern vorhanden, übernehmen die Fälle in der Regel nicht. Zudem kann natürlich die sog. Tagessatzhöhe bei entsprechendem Nachweis deutlich nach unten gehen.

Adrian

Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 11:41:40 Uhr:


Dem TE kann nur - entgegen anders lautender "Spezialisten" hier dringend angeraten werden, einen Vorbereitungskurs zu machen. Aus meiner anwaltlichen Erfahrung heraus packt es jemand mit derart hohen Werten (da darf man nichts beschönigen) nicht, die MPU, insbesondere den psychologischen Teil, erfolgreich zu absolvieren. Keine Frage, ausnahmen gibt es immer.

ein gutes Beispiel, dass sich Anwälte mit verwaltungsrechtlichen Belangen, speziell dem Thema MPU, eben nicht immer auskennen.

Z.B. packen es zwei Drittel aller Teilnehmer, die MPU zu bestehen. Darunter auch viele Alkoholtäter, und die haben nicht alle einen Kurs gemacht. Niemand behauptet, dass es ohne Vorbereitung geht. Aber nach allen Erfahrungen sind teure Kurse, bei denen mehreren Leuten das Gleiche erzählt wird, eben nicht das Mittel der Wahl. Viel besser ist eine individuelle Vorbereitung, in der erkannte Problemfelder mit individueller verkehrspsychologischer Unterstützung punktuell angegangen und aufgearbeitet werden.

Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 11:41:40 Uhr:


Je nach Begutachtungsstelle werden hier auch Abstinenznachweise gefordert (Haarprobe), die für das erfolgreiche Bestehen (oft) Voraussetzung sind.

Das hat nicht mit der Begutachtungsstelle zu tun, sondern mit der Problemtiefe eines Kandidaten in Bezug auf seinen Konsum. Ob Abstinenz zu fordern ist, ergibt sich aus den Begutachtungsleitlinien bzw. -kriterien.

Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 11:41:40 Uhr:


Nicht immer aber hin und wieder lohnt sich durchaus auch der Gang zum Anwalt in solchen Angelegenheiten. Eventuell ist das Ergebnis der Blutprobe nicht verwertbar.

Ehrlich gesagt kenne ich keinen einzigen solchen Fall und ich müsste welche kennen, wenn das ein nennenswertes Thema wäre. Im konkreten Fall gilt es doch nur, keine Aussage zu machen und den Strafbefehl abzuwarten. Selbst das Gehalt muss man nur angeben, dann werden die Tagessätze entsprechend festgesetzt (aber erst mal abwarten, oft ist der geschätzte Tagessatz wenn man nichts angibt günstiger). Dafür braucht man bestimmt keine teure anwaltliche Unterstützung.

Im Einzelfall kann ein Anwalt mit dem Umweg über eine Gerichtsverhandlung mal ein bis zwe Monate weniger Sperrfrist herausholen. Aber ob sich das dann immer lohnt, wenn man die Zeit für die MPU-Vorbereitung sowieso braucht?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. September 2017 um 10:54:15 Uhr:


Jeder Mörder hat einen oder gar mehrere Rechtsanwälte.

Auch wenn es hier bei manchen Kommentaren schwerfällt, zwischen einem Mörder und einem Alkoholsünder zu unterscheiden, der Unterschied bezüglich der Tatfolgen ist dir bewusst?

Falls ja, solltest du auch wissen, warum einem Mörder dringend zum Anwalt geraten werden muss (bzw. ihm sogar von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird) und warum das beim Alkdriver weniger wichtig ist.

Es gibt tatsächlich nach der Schilderung im Eingangspost keine Unklarheiten: am Unfallort angetroffen, zur Blutprobe, kein Nachtrunk geltend gemacht. Das ist der 08/15 Fall schlechthin und der wird zu 99,99% per Strafbefehlt abgehandelt. Da richtet kein Richter herum. Und das Strafmaß ist in so einem Fall auch der "Standard" des jeweiligen Gerichts bzw. Staatsanwaltschaft. Den üblichen Rahmen habe ich genannt, den wird dir jeder vom Fach bestätigen.

Und sollte der Strafbefehl nicht ausfallen wie erwartet, kann man Einspruch einlegen und immer noch zum Anwalt laufen (was dann auch sinnvoll ist).

Ich bin mir da nicht 100% sicher, aber ist es nicht so, daß ein Alkoholkranker einen gewissen "Grundpegel" an Alk im Blut hat, der längere Zeit nachweisbar ist bzw andere Symptome entwickelt, die einer Zulassung zur MPU oder einem Bestehen der MPU entgegenwirken könnten?

Ich frage mich gerade was im Falle des TE die beste Strategie wäre um ein Wiedererlangen der FE wahrscheinlicher zu machen???

HTC

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. September 2017 um 13:38:07 Uhr:



Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 11:41:40 Uhr:


Dem TE kann nur - entgegen anders lautender "Spezialisten" hier dringend angeraten werden, einen Vorbereitungskurs zu machen. Aus meiner anwaltlichen Erfahrung heraus packt es jemand mit derart hohen Werten (da darf man nichts beschönigen) nicht, die MPU, insbesondere den psychologischen Teil, erfolgreich zu absolvieren. Keine Frage, ausnahmen gibt es immer.

ein gutes Beispiel, dass sich Anwälte mit verwaltungsrechtlichen Belangen, speziell dem Thema MPU, eben nicht immer auskennen.

Z.B. packen es zwei Drittel aller Teilnehmer, die MPU zu bestehen. Darunter auch viele Alkoholtäter, und die haben nicht alle einen Kurs gemacht. Niemand behauptet, dass es ohne Vorbereitung geht. Aber nach allen Erfahrungen sind teure Kurse, bei denen mehreren Leuten das Gleiche erzählt wird, eben nicht das Mittel der Wahl. Viel besser ist eine individuelle Vorbereitung, in der erkannte Problemfelder mit individueller verkehrspsychologischer Unterstützung punktuell angegangen und aufgearbeitet werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. September 2017 um 13:38:07 Uhr:



Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 11:41:40 Uhr:


Je nach Begutachtungsstelle werden hier auch Abstinenznachweise gefordert (Haarprobe), die für das erfolgreiche Bestehen (oft) Voraussetzung sind.

Das hat nicht mit der Begutachtungsstelle zu tun, sondern mit der Problemtiefe eines Kandidaten in Bezug auf seinen Konsum. Ob Abstinenz zu fordern ist, ergibt sich aus den Begutachtungsleitlinien bzw. -kriterien.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. September 2017 um 13:38:07 Uhr:



Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 11:41:40 Uhr:


Nicht immer aber hin und wieder lohnt sich durchaus auch der Gang zum Anwalt in solchen Angelegenheiten. Eventuell ist das Ergebnis der Blutprobe nicht verwertbar.

Ehrlich gesagt kenne ich keinen einzigen solchen Fall und ich müsste welche kennen, wenn das ein nennenswertes Thema wäre. Im konkreten Fall gilt es doch nur, keine Aussage zu machen und den Strafbefehl abzuwarten. Selbst das Gehalt muss man nur angeben, dann werden die Tagessätze entsprechend festgesetzt (aber erst mal abwarten, oft ist der geschätzte Tagessatz wenn man nichts angibt günstiger). Dafür braucht man bestimmt keine teure anwaltliche Unterstützung.

Im Einzelfall kann ein Anwalt mit dem Umweg über eine Gerichtsverhandlung mal ein bis zwe Monate weniger Sperrfrist herausholen. Aber ob sich das dann immer lohnt, wenn man die Zeit für die MPU-Vorbereitung sowieso braucht?

sei mir nicht böse aber das stimmt einfach nicht. Zum einen arbeite ich sehr eng im Bereich MPU mit einer Psychologin, die sich auf das Thema spezialisiert hat, zusammen und da sind definitiv andere Zahlen auf dem Tisch. Das bestätigt auch meine praktische Erfahrung mit der Thematik. Ich beanspruche zudem mal für mich, dass ich mich mit dem verwaltungsrechtlichen Teil der MPU doch ganz gut auskenne, zumal ich eben keinen Mandanten offen ins Messer laufen lassen möchte und entsprechend informiert bin. Was sind deine Referenzen zu dem Thema? Woher nimmst du die Zahlen?
Es hat auch niemand behauptet, dass ein Vorbereitungskurs nicht individuell sein soll. Da bin ich ganz bei dir und ebenfalls der Meinung, dass eine Massenveranstaltung, wie sie eben auch angeboten werden, nicht zielführend bei individuellen Problemen ist.
Wie du so schön schreibst, ist es eben immer vom einzelnen Fall abhängig. Der eine möchte die Sperrzeitenverkürzung, koste es was es wolle, der nächste will den Versuch wenigstens wagen, alles überprüft zu wissen und ein anderer wünscht einfach Begleitung um nichts falsch zu machen. Es bleibt ja zum Glück jedem selbst überlassen, ob er sich vertreten lässt oder nicht. Es als sinnlos abzutun weil man selbst anderer Meinung ist halte ich dennoch für daneben.

Der Alkoholkranke wird eher veränderte Leberwerte haben.
Da muss er dann über einen Zeitraum nachweisen das die Leberwerte in Ordnung sind zur MPU.
Den "Grundpegel" kann er auch auf 0,00 senken - muss eben aufhören zu trinken. Ob Ihm das aber so gut bekommt steht auf einem anderen Blatt.

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