Polizeikontrolle Alkohol

Hallo zusammen.

ich hatte diese woche leider einen kleinen verkehrsunfall (ein kleiner blechschaden) es wurde dann blut abgenommen (bak 1,87) und meine fe gleichzeitig auch entzogen.

wie wahrscheinlich ist es, dass ich eine anordnung zu einer mpu bekomme?
fahre seit knapp 20 jahren ohne punkte und bin auch noch nicht auffällig im zusammenhang mit alkohol gekommen.

lg,

Beste Antwort im Thema

...auch wenn mir als generellen 0,0 Promille Anwender ein wenig die Erfahrungen fehlen bezweifle ich, dass es bei jemandem der mit über 1,8 Promille überhaupt noch seinen Autoschlüssel, das Auto und das Zündschloß findet ein einmaliger Ausrutscher war und er kein gravierdenes Problem mit Alkohol hat.

Die meisten, die mit solchen Promillewerten noch "senkrecht stehen" haben normalerweise ein Problem ohne Alkohol. 😉

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Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 14:30:08 Uhr:


sei mir nicht böse aber das stimmt einfach nicht. Zum einen arbeite ich sehr eng im Bereich MPU mit einer Psychologin, die sich auf das Thema spezialisiert hat, zusammen und da sind definitiv andere Zahlen auf dem Tisch.

"Knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt. Rund 35 Prozent mussten als „ungeeignet“ und gut sechs Prozent als „nachschulungsfähig“ eingestuft werden."

http://www.bast.de/DE/Presse/2017/presse-10-2017.html?nn=605156

Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 14:30:08 Uhr:


Wie du so schön schreibst, ist es eben immer vom einzelnen Fall abhängig. Der eine möchte die Sperrzeitenverkürzung, koste es was es wolle, der nächste will den Versuch wenigstens wagen, alles überprüft zu wissen und ein anderer wünscht einfach Begleitung um nichts falsch zu machen. Es bleibt ja zum Glück jedem selbst überlassen, ob er sich vertreten lässt oder nicht. Es als sinnlos abzutun weil man selbst anderer Meinung ist halte ich dennoch für daneben.

einverstanden. Ich bleibe aber bei meiner Aussage, dass der Normalfall Alkoholfahrt } Strafbefehl } Sperrfrist } MPU } Neuerteilung auch ohne Anwalt ganz gut hinzubekommen ist. Lieber das Geld in die MPU-Vorbereitung investieren.

@Andy:

Senken über Zeit ja, aber danach kommen die Entzugserscheinungen. Ich kann es mir schwer vorstellen, daß er in unter 2 Monaten die Sache geregelt bekommt, und dann auch nur, wenn er ein gefestigtes Selbstbewußtsein besitzt und das blitzt hier nicht so unbedingt durch, wenn ich mal das ganze Vorgehen hier so bewerten soll...

Die Leberwerte werden meines Wissens nach wohl gleich schlecht bleiben bzw nur minimal verbessern, wenn er den Entzug hinter sich hat, ich kann es mir nicht vorstellen, daß diese Werte als Maßstab herangezogen werden...

Ich korrigiere meine Aussage, habe die Formulierung "Leberwerte" falsch interpretiert!

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 18. September 2017 um 14:29:22 Uhr:


Ich bin mir da nicht 100% sicher, aber ist es nicht so, daß ein Alkoholkranker einen gewissen "Grundpegel" an Alk im Blut hat, der längere Zeit nachweisbar ist bzw andere Symptome entwickelt, die einer Zulassung zur MPU oder einem Bestehen der MPU entgegenwirken könnten?

nein, ist nicht so. Allerdings kann man die Abbaustoffe ETG im Urin (kurz) und im Haar (3 Monate) ganz gut nachweisen und kann so beurteilen, ob (und in Grenzen auch wieviel) Alkohol konsumiert wurde

Zitat:

@HTC schrieb am 18. September 2017 um 14:29:22 Uhr:


Ich frage mich gerade was im Falle des TE die beste Strategie wäre um ein Wiedererlangen der FE wahrscheinlicher zu machen???

Frühzeitig mit der Aufarbeitung des eigenen Konsums beginnen und dann in eine geordnete MPU-Vorbereitung überführen. Der Rest (Sperrfrist abwarten, Neuantrag) ist nicht schwer.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 18. September 2017 um 14:34:58 Uhr:


Der Alkoholkranke wird eher veränderte Leberwerte haben.

nicht zwingend. Es gibt Alkoholkranke mit Leberwerten wie ein Baby

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 18. September 2017 um 14:34:58 Uhr:


Da muss er dann über einen Zeitraum nachweisen das die Leberwerte in Ordnung sind zur MPU.

Längst nicht mehr. Das macht man einmal, um sicherzustellen, dass die Leber in Ordnung ist. Wenn nein: medizinisch abklären. Wenn ja: alles gut.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 18. September 2017 um 14:34:58 Uhr:


Den "Grundpegel" kann er auch auf 0,00 senken - muss eben aufhören zu trinken. Ob Ihm das aber so gut bekommt steht auf einem anderen Blatt.

Du redest jetzt von fortgeschrittenen Entzugssymptomen. Da ist man auch bei einem Wert von über 2,00 %o aber noch lange nicht

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. September 2017 um 14:37:31 Uhr:



Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 14:30:08 Uhr:


sei mir nicht böse aber das stimmt einfach nicht. Zum einen arbeite ich sehr eng im Bereich MPU mit einer Psychologin, die sich auf das Thema spezialisiert hat, zusammen und da sind definitiv andere Zahlen auf dem Tisch.

"Knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt. Rund 35 Prozent mussten als „ungeeignet“ und gut sechs Prozent als „nachschulungsfähig“ eingestuft werden."
http://www.bast.de/DE/Presse/2017/presse-10-2017.html?nn=605156

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. September 2017 um 14:37:31 Uhr:



Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 14:30:08 Uhr:


Wie du so schön schreibst, ist es eben immer vom einzelnen Fall abhängig. Der eine möchte die Sperrzeitenverkürzung, koste es was es wolle, der nächste will den Versuch wenigstens wagen, alles überprüft zu wissen und ein anderer wünscht einfach Begleitung um nichts falsch zu machen. Es bleibt ja zum Glück jedem selbst überlassen, ob er sich vertreten lässt oder nicht. Es als sinnlos abzutun weil man selbst anderer Meinung ist halte ich dennoch für daneben.

einverstanden. Ich bleibe aber bei meiner Aussage, dass der Normalfall Alkoholfahrt } Strafbefehl } Sperrfrist } MPU } Neuerteilung auch ohne Anwalt ganz gut hinzubekommen ist. Lieber das Geld in die MPU-Vorbereitung investieren.

hatten wir es nicht letztens in einem anderen Thread mit den 25 bzw. 26km/h? Jetzt komm ich mal und sage - vorausgesetzt man traut der Statistik - das "knapp" unter 60 Prozent keine 2/3 sind. Wäre dann noch herauszufiltern, wieiviele von den einzelnen dort aufgeführten Alkoholtätern in ihren einzelnen Bereichen bestanden oder nicht bestanden haben. Dann wäre da noch die Frage nach dem Promillezahlen. Ein "Täter" mit 1,1 Promille hat eventuell einen ganz anderen Hintergrund als jemand mit 2,2 Promille. Statistik eben. Aber egal ;-)

Letztlich sind wir uns ja zumindest einig darüber, dass bei diesen Promillewerten offensichtlich deutlich schwerwiegendere Probleme vorliegen, die mit ein wenig reumütiger Einsicht nicht behoben sind.

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Also erstmal wissen wir ja nicht ob der TE alkoholkrank ist.

Die Behörde wird bei einem ca. 40 jährigem (meine Schätzung bei 20 Jahre Unfallfrei) mit so einem Wert schon einiges annehmen. Zumindest die starke Alkoholgewöhnung.
Da hat es z.B. ein 20 Jähriger mit knapp 2Volt auf der Leitung einfacher. Ausrutscher wg. Blödheit.

Der klassisch Alkoholkranke (unbehandelt) hat aus meiner Sicht kaum ein Chance die MPU zu überleben.
Behandelt und mind. 1 Jahr Abstinenz kann es irgendwann wieder was werden.
Den Alkoholkranken mit Top-Leberwerten muss ich nicht glauben. Die sind immer verändert und ein versierter Arzt (bei der MPU) sieht das sofort.

Kai. Ja, das schrieb ich ja. Wenn er aufhört zu trinken geht der Pegel normal zurück. Nur gut gehen tut es ihm dann nicht. Im übrigen sollte ein Alkoholkranker auch nicht selbst aufhören zu trinken. Das kann böse enden.

Die Behörde nimmt überhaupt nichts an. Die ordnet bei > 1,59 Promille eine MPU an und fertig.

Und für die MPU muss er seine persönliche Geschichte sowieso aufarbeiten. Da sind irgendwelche Spekulationen zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig und nicht zielführend.

Also bei einem Wert von 1,8 konnte ich selbst in meinen besten Jahren nicht mehr wirklich was koordiniert bewerkstelligen, Autofahren ist da noch mal ein anderes Kaliber...

Einzig deshalb ging ich von einem krankhaftem Alkoholkonsum aus...

Und das ist wohl etwas was der TE nicht gerne hören will, denn so weit ich es herauslesen konnte, wollte dieser so schnell wie möglich an seinem Führerschein kommen.

Je nach Zeit der verordneten Sperre oder der Stabilisierungszeit seiner vermeintlichen Erkrankung wird das eher ein langer bis (aus seiner Sicht) sehr langer Prozess..

Es bleibt die Frage offen, welche sonstigen Strategien er ins Auge fassen sollte, ich befürchte die MPU abwarten wird für ihn wohl existenzielle Probleme bereiten. Evtl sollte er sich in der Zwischenzeit darum kümmern mit Hilfe einer anderen Person mobil zu bleiben oder alternative Beförderungsmittel in Anspruch nehmen...

HTC

Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 14:57:46 Uhr:


Jetzt komm ich mal und sage - vorausgesetzt man traut der Statistik - das "knapp" unter 60 Prozent keine 2/3 sind.

die 6%, die ihre Eignung durch eine Nachschulung wiederherstellen, darfst Du dann noch dazuzählen, dann kommst Du auch auf die 2/3.

Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 14:57:46 Uhr:


Ein "Täter" mit 1,1 Promille hat eventuell einen ganz anderen Hintergrund als jemand mit 2,2 Promille.

Ersterer muss auch nicht zur MPU

Zitat:

@AdiS schrieb am 18. September 2017 um 14:57:46 Uhr:


Letztlich sind wir uns ja zumindest einig darüber, dass bei diesen Promillewerten offensichtlich deutlich schwerwiegendere Probleme vorliegen, die mit ein wenig reumütiger Einsicht nicht behoben sind.

das ist wohl klar

Zitat:

@HTC schrieb am 18. September 2017 um 15:12:04 Uhr:


Also bei einem Wert von 1,8 konnte ich selbst in meinen besten Jahren nicht mehr wirklich was koordiniert bewerkstelligen, Autofahren ist da noch mal ein anderes Kaliber... Einzig deshalb ging ich von einem krankhaftem Alkoholkonsum aus...

soviel Trinkfestigkeit kann man sich auch mit einem missbräuchlichen Konsummuster problemlos antrainieren

Und das heißt dann Alkoholabhängigkeit/Alkoholkrankheit.

Wird halt bei der MPU ein wenn nicht sogar das große Problem darstellen...

HTC

Zitat:

]schrieb am 18. September 2017 um 14:57:46 Uhr[/url]:Ein "Täter" mit 1,1 Promille hat eventuell einen ganz anderen Hintergrund als jemand mit 2,2 Promille.
Ersterer muss auch nicht zur MPU

hier in Baden-Württemberg und u.a. Bayern bis vor ein paar Monaten schon. Da hatte u.a. der Verwaltungsgerichtshof in MA vor drei Jahren mal für einen Paukenschlag gesorgt, sodass die MPU hier im südlichen ab 1,1 zwingend war. Gibt aber ein recht aktuelles Urteil (BVerwG,Urteil vom 06.04.2017, Az. 3 C 24.15) dazu, dass das ganze mittlerweile wieder etwas relativiert.

Zitat:

@HTC schrieb am 18. September 2017 um 15:22:16 Uhr:


Und das heißt dann Alkoholabhängigkeit/Alkoholkrankheit.

eben nicht. Missbrauch ist etwas völlig anderes als Abhängigkeit. Abhängigkeit löst zwingend eine Abstinenzpflicht aus, die Abstinenz muss man nachweisen. Bei Missbrauch ist ein kontrollierter Konsum nach wie vor statthaft. Am Promillepegel kann man das unterhalb von 2,5%o nicht festmachen.

Da streiten sich wohl die Gelehrten noch 🙂

HTC

nein, da streiten sich die Gelehrten überhaupt nicht. Alkoholabhängigkeit ist als Krankheit definiert und völlig transparent nachzulesen. Such mal nach "Abhängigkeit ICD 10". Was nicht abhängig ist, ist dann wohl Missbrauch.

Ich kann es auch nur bestätigen,unbedingt ein Vorbereitungskurs machen.
Ansonsten ist die Chance zu groß durchzufallen.

Bei mir sind zwar 10Jahre seitdem vergangen,aber daran wird sich nicht viel geändert haben

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. September 2017 um 15:34:37 Uhr:


nein, da streiten sich die Gelehrten überhaupt nicht. Alkoholabhängigkeit ist als Krankheit definiert und völlig transparent nachzulesen. Such mal nach "Abhängigkeit ICD 10". Was nicht abhängig ist, ist dann wohl Missbrauch.

Alles klar, habs nachgelesen, den kleinen Absatz hab ich wohl beim ersten mal falsch verstanden...

HTC

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