Polizei
hallo zussammen,
frage: darf die polizei mein fahrzeug stilllegen, weil meine auspuffanlage zu laut aber eingetragen ist?
gruß stephan
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von carcolors
wie meinst denn das?... was ist dennen bekannt gewesen?
Daß es einen Unterschied zwischen Standgeräusch und Fahrgeräusch gibt.
So, nu aber ! Ist ein ganz interessantes Dokument zur vermeidung drohender Fahrzeugsicherstellung !
@was loeschen
Ich habe nur versucht eine Datei anzuhängen, aber mein verf***tes inet k**kt wieder so dermaßen ab, sorry !
Also wenn die Anlage so eingetragen ist und so wie Du sie fährst auch keinerlei veränderungen vorgenommen hast dann hat die Polizei keinerlei handhabe zu Stillegung.
Die Polizei kann das Fzg sicherstellen und muss nachweisen das der Eintrag ungerechtfertigt ist bzw das die angegebenen Db Werte Stand bzw Fahrgeräusch überschritten werden.
Das Standgeräusch ist übrigens in keiner Art und Weise entscheident. Eingetragen im Fzg Schein ist das Fahrgeräusch bei 50 km/h. hierzu muss das Fzg im Abstand von 7 metern ( bitte verbessert mich wenn diese Zahl nicht stimmt ) am Messgerät vorbeifahren.
Wir haben selbst noch einen Porsche 993 C2 im Besitz der Wagen hat ein Standgeräusch von 102 Db. Das ganze ist Zulässig und genehmigt da aufgrund des Baujahres andere Lärmschutzvorschriften gelten und diese Abgasanlage so wie sie ist eingetragen wurde und nicht verändert ist das Fahrgeräusch beträgt 82 oder 87 Db. Die letzte TÜV abnahme hat aufgrund dessen 4 (VIER) Stunden gedauert.
Ich würde mich an Deiner Stelle erstmal nicht von den Grünen verunsichern lassen sonder lass es auf dich zukommen.
Ähnliche Themen
Mich wundert das sie ihn trotz 5 tages Kennzeichen stillegen wollten... Normalerweise kann das denen da ja scheiß egal sein, da muss ja nichtmal was eingetragen sein am Fahrzeug mit den Schildern...
Aktuell gibts da eine Gesetzeslücke über die leider nicht alle Beamten informiert sind. Weiterbildung ist halt Glückssache ...
Zu hohe Lautstärke kann zur Zeit maximal mit 25 € und einer Mängelkarte geahndet werden, eine Stillegung ist nach FZO (StVZO gibts ja nicht mehr) derzeit nicht möglich. Aus diesem Grund wird zur Zeit an einer Änderung zur FZO gearbeitet.
Einfach mal nach googeln oder einen Anwalt befragen der sich in dem Bereich auskennt.
Bollo
Zitat:
Original geschrieben von RedBuller
Mich wundert das sie ihn trotz 5 tages Kennzeichen stillegen wollten... Normalerweise kann das denen da ja scheiß egal sein, da muss ja nichtmal was eingetragen sein am Fahrzeug mit den Schildern...
nee nee, so einfach ist das auch nicht mit 5. tages kennzeichen. das fahrzeug muß in einem verkehrstüchtigen zustand sein. also, wenn ein fahrzeug umgebaut und dies nicht eingetragen bzw. abgenommen ist, ist in diesem moment die allgemeine betriebserlaubnis des Fahrzeugherstellers erloschen und da helfen auch keine 5. tages oder fote kennzeichen.
gruß stephan
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
Also wenn die Anlage so eingetragen ist und so wie Du sie fährst auch keinerlei veränderungen vorgenommen hast dann hat die Polizei keinerlei handhabe zu Stillegung.
Die Polizei kann das Fzg sicherstellen und muss nachweisen das der Eintrag ungerechtfertigt ist bzw das die angegebenen Db Werte Stand bzw Fahrgeräusch überschritten werden.
Das Standgeräusch ist übrigens in keiner Art und Weise entscheident. Eingetragen im Fzg Schein ist das Fahrgeräusch bei 50 km/h. hierzu muss das Fzg im Abstand von 7 metern ( bitte verbessert mich wenn diese Zahl nicht stimmt ) am Messgerät vorbeifahren.
Wir haben selbst noch einen Porsche 993 C2 im Besitz der Wagen hat ein Standgeräusch von 102 Db. Das ganze ist Zulässig und genehmigt da aufgrund des Baujahres andere Lärmschutzvorschriften gelten und diese Abgasanlage so wie sie ist eingetragen wurde und nicht verändert ist das Fahrgeräusch beträgt 82 oder 87 Db. Die letzte TÜV abnahme hat aufgrund dessen 4 (VIER) Stunden gedauert.
Ich würde mich an Deiner Stelle erstmal nicht von den Grünen verunsichern lassen sonder lass es auf dich zukommen.
hi, erstmal vielen dank für deine antwort.
drauf zukommen lassen ist so leicht gesagt. ich kenn es noch vom letzten jahr mit meinem audi a6, da haben sie ihn sichergestellt und einen gutachter von der dekra bestellt der trotz eintragen (die auch von der dekra gemacht worden sind) das fahrzeug als nicht verkehrsicher bescheinigt hat. und das ganze hatte mich fürs abschleppen, gutachter, verwalltungsgebüren schlappe 500,- euro und drei punkte gekostet. aber mal davon ab, sind die grünen hier in berlin e alle korupt und meine betonung liegt korupt. gutachter und polizei arbeiten eng mit einander damit es dem senat auch ja kein geld kostet sondern immer schön geld einbringt.
grußn stephan
Zitat:
Original geschrieben von Bollo16v
Aktuell gibts da eine Gesetzeslücke über die leider nicht alle Beamten informiert sind. Weiterbildung ist halt Glückssache ...
Zu hohe Lautstärke kann zur Zeit maximal mit 25 € und einer Mängelkarte geahndet werden, eine Stillegung ist nach FZO (StVZO gibts ja nicht mehr) derzeit nicht möglich. Aus diesem Grund wird zur Zeit an einer Änderung zur FZO gearbeitet.
Einfach mal nach googeln oder einen Anwalt befragen der sich in dem Bereich auskennt.Bollo
Gesetzeslücke! gut zu wissen, werde mich mal schlau machen.
gruß stephan
Zitat:
Original geschrieben von carcolors
und das ganze hatte mich fürs abschleppen, gutachter, verwalltungsgebüren schlappe 500,- euro und drei punkte gekostet. aber mal davon ab, sind die grünen hier in berlin e alle korupt und meine betonung liegt korupt. gutachter und polizei arbeiten eng mit einander damit es dem senat auch ja kein geld kostet sondern immer schön geld einbringt.
grußn stephan
immer mal ruhig mit den jungen Pferden. Vor allem bei Auspuff und so spielereien wird meist etwas zu hoch gepokert von der Polizei. Es gibt da nämlich noch so einen Grundsatz von wegen verhältnismäßigkeit der Mittel usw.
Gibt da mehrere Gerichtsurteile in denen Leute geklagt haben und nach Rechtssprechung steht es in keinem Verhältnis das Fahrzeug stillzulegen und die weiterfahrt zu untersagen. Die damit entstehenden Kosten sind unverhältnismäßig hoch im vergleich zum verursachten schaden. Das kann man ganz sachlich der Polizei erklären, ein Anwalt weis darüber aber Bescheid und im Zweifelsfall immer diesen kontaktieren.
Zitat:
Original geschrieben von carcolors
gemessen haben die garnicht und eingetragen ist nur die auspuffanlage ohne db kennzeichnung. also geh ich mal davon aus, gestzliche höstgrenze oder?
Wenn kein DB Wert eingetragen ist, ist sie offiziell nicht lauter als die Originalanlage!
Es gibt auch eine Leistung regelung also so mehr Leistung umso mehr prozente Tolleranz haste.Meine das es so war.Habe auch ein Wisch von tüv wegen eigenbau Anlöagen und der Lautstärcke.
Zitat:
Original geschrieben von Bollo16v
Aktuell gibts da eine Gesetzeslücke
WO? (quellangabe)
Zitat:
Original geschrieben von Bollo16v
eine Stillegung ist nach FZO...derzeit nicht möglich.
stillegung ist hier auch nicht zutreffend!
hier kommt es um den umstand des erlöschens der be an, und der gibt nunmal neben den 3 punkten auch noch 50€ strafe
Zitat:
Original geschrieben von Bollo16v
StVZO gibts ja nicht mehr
auch falsch!
die stvzo gibt es sehrwohl noch!
sie wird nur langsam durch die europa angepasste fzv ersetzt (der erste teil erfolgte imho am 3 märz diesen jahres).....