Polizei-Stop zwecks Vorfahrt
Hallo werte Mitglieder!
Hab hier das Forum schon durchforstet aber ich hab bis jetzt leider noch kein Thema gefunden was auf meine Situation zutrifft.
Und zwar: Ich hatte abends einen Freund von mir von wiederum einem anderen Freund abgeholt. Auf der Rückfahrt fuhr ich über eine Kreuzung bei der ich "Vorfahrt gewähren" hatte. Von links kamen die netten Herren der Polizei. Meiner Meinung nach und der Meinung meines Freundes nach noch ausreichend Platz damit wir die Straße überqueren konnten.
Natürlich -Blaulicht- hielt uns die Polizei an. So weit nichts zu bemängeln, alles i.O., außer dass ich ihrer Meinung nach die Vorfahrtssituation gefährdet hätte.
Genauer Laut im Bußgeldbescheid:
"Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet (durch das Bremsen des vorfahrtberechtigten Polizeifahrzeuges konnte eine Kollision vermieden werden) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205.
Auf Grund der Gesamtumstände seitens der Behörde, abweichend vom Regelsatz (100 Euro + 3 Punkte), 35 Euro als schuld- und tatangemessen erachtet."
Natürlich kommen noch 25€ Gebühren und 3,50€ Auslagen dazu...
Nun meine Frage: hat jemand damit schon Erfahrung ob ich damit durchkomme wenn ich in Widerruf gehe?
Wäre echt super paar Meinungen mehr zu hören!
Beste Antwort im Thema
Ach ja - noch kleine Mathe-Aufgabe
Der Streifenwagen fährt 50km/h - das sind wieviel Meter pro Sekunde ???
Ja, richtig - knapp 14 Meter.
Du schätzt, er war etwa 40 Meter entfernt - wieviel Zeit bleibt da bis Einschlag ohne Bremsung?
Sehr gut, knapp 3 Sekunden.
Und nun begründe einen Widerspruch 😉
33 Antworten
Hallo,
generell hast Du schon Chancen, aus der Nummer mit der Gefährdung rauszukommen. Das setzt nämlich wirklich voraus, dass die Polizei stark bremsen mussten und nur so einen Unfall vermeiden konnten. Bei dem Vorwurf der genommenen Vorfahrt bleibt es aber in jedem Fall.
Man hat Dir ja schon ein Bußgeld von 35.- € angeboten. Billiger wird es nicht mehr. Punkte gibt es auch nicht. Daher zahlen und froh sein, dass Du so günstig davongekommen bist.
Finde ich gut, das die Polizei da auch mal was macht. Sonst blitzen die überall nur.
Vorfahrt nehmen beginnt wie schon geschrieben bereits, wenn der Vorfahrtberechtigte leicht bremsen muss. Das man auf Vorfahrtstraßen immer wieder abbremsen muss oder es eng wird weil manche sich noch schnell durch quetschen müssen finde ich recht nervig.
Das hier schon ein Thread eröffnet wird und man sich sicher ist nichts verbotenes getan zu haben, zeigt ja wie selbstverständlich diese Unsitte schon geworden ist.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Ach ja - noch kleine Mathe-AufgabeDer Streifenwagen fährt 50km/h - das sind wieviel Meter pro Sekunde ???
Ja, richtig - knapp 14 Meter.
Du schätzt, er war etwa 40 Meter entfernt - wieviel Zeit bleibt da bis Einschlag ohne Bremsung?
Sehr gut, knapp 3 Sekunden.
Und nun begründe einen Widerspruch 😉
Wenn der TE nun 20 -30 km/h drauf hatte fährt er bis zum Einschlag 21 Meter.
Mit anderen Worten: Es muss schon eine sehr breite Kreuzung sein damit es bumms macht.
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Vorfahrt nehmen beginnt wie schon geschrieben bereits, wenn der Vorfahrtberechtigte leicht bremsen muss.
Nö:
Zitat:
§8 STVO
Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.
Aber es nervt schon ziemlich, da hast du recht.
Erst ewig geguckt (obwohl frei wäre) und dann knapp vor einem noch raus.
Ist aber wohl auch ein Unterschied ob die Fahrspur nur kurz gekreuzt wird (z.B Linksabbieger von rechts) oder ob dann die weiter Fahrspur blockiert wird (z.B. Rechtsabbieger von rechts).
Gruß Metalhead