Polizei ordnet Parken auf EDEKA-Parkplatz an - jetzt € 38 Parkverstoß von "LOYAL-PARKING"
Hallo,
folgendes ist am 25.August 2025 passiert:
Ich bin mit meinem Auto angehalten worden, und die Polizei ordnete das Parken auf dem EDEKA-Parkplatz an.
Grund ist eine Verkehrskontrolle, bei der ich den Führerschein nicht zeigen konnte, und die Polizei beim Computerabgleich keine Fahrerlaubnis feststellen konnte, hatte diese die Weiterfahrt verboten, und gefragt, ob ich jemand "herbeirufen" (Telefon) könne, der einen Führerschein hat.
Diese Person ist gekommen, und hatte dann auf Anordnung der Polizei mein Auto dort auf dem EDEKA-Parkplatz geparkt.
Das gegen mich eingeleitete Strafverfahren wegen Verdachts des fahrens ohne Fahrerlaubnis ist bereits gem. ³ Paragraph 170 eingestellt worden, da ich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bin.
Frage jetzt:
Kann gegen die Person § Rechtlich § was passieren, welche das Auto auf den EDEKA-Parkplatz gefahren hat, wenn ich gegenüber "LOYAL-PARKING" angebe, dass die Polizei angeordnet hat, das Auto dort zu parken?
[Foto von MT entfernt, da QR-Code weiterführend.]
100 Antworten
Eigentlich hat die Polizei die "Person" zu einer Besitzstörung aufgefordert. Da kein Notstand vorlag, hätte die "Person" sich weigern müssen, das auszuführen.
Dass der TE den FS nicht dabei hatte, kostet ihn 10,- € Verwarngeld. Es wäre nicht notwendig gewesen, die Weiterfahrt zu untersagen und das Abstellen auf dem Supermarktparkplatz dessen AGB zuwider anzuordnen. Die Frage ist also, warum der TE für die unzulängliche Ausstattung technischer Art oder ausbildungsseitiger Defizite der Ortskräfte aufzukommen haben soll? Der Bewirtschafter sollte sich an die Ordnungsbehörde wenden. Wenn die dann einen Kostenbescheid machen sollten, kann man dagegen vorgehen, weil die Amtshandlung unverhältnismäßig war. Da kann der Amtsschimmel ruhig kräftig wiehren. ...
Zitat:
@digibär schrieb am 4. September 2025 um 16:05:40 Uhr:
Haben denn die üblichen zwei bis drei Stunden nicht gereicht, um den Führerschein vorzuzeigen und / oder das Auto vom Parkplatz wegzubekommen?
Eine berechtigte Frage, die ich mir auch gerade stelle.
@berlin-paul: So wäre es auch gelaufen, wenn die Polizei beim Computerabgleich eine Fahrerlaubnis hätte feststellen können. Aber da dem nicht so war... Und da die Polizei erfolglos versucht hat, das in Erfahrung zu bringen (wo und wie entzieht sich unserer Kenntnis), kann es weder an mangelnder technischer Ausstattung, noch an ausbildungsseitigen Defiziten gelegen haben. Für diese Unterstellung fehlen Dir auch die Beweise. Eine Schuldumkehr auf die Polizei ist in diesem Fall meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt.
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Könnte in solchen Situationen helfen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 4. September 2025 um 17:24:05 Uhr:
Vermutlich, weil die zur Hilfe gekommene Person selbst mit einem Auto angekommen ist und mit nur einem Auto wieder wegfahren konnte.
Ja, vielleicht. Aber die zu Hilfe gekommene Person hätte doch dann das Auto irgendwo vorschriftsmäßig parken können. Warum hat die Polizei die Weisung erteilt, das Auto auf dem Edeka-Parkplatz abzustellen?
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 4. September 2025 um 19:23:54 Uhr:
@berlin-paul: So wäre es auch gelaufen, wenn die Polizei beim Computerabgleich eine Fahrerlaubnis hätte feststellen können. Aber da dem nicht so war... Und da die Polizei erfolglos versucht hat, das in Erfahrung zu bringen (wo und wie entzieht sich unserer Kenntnis), kann es weder an mangelnder technischer Ausstattung, noch an ausbildungsseitigen Defiziten gelegen haben. Für diese Unterstellung fehlen Dir auch die Beweise. Eine Schuldumkehr auf die Polizei ist in diesem Fall meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt.
Es rechtfertigt auf keinen Fall die Inanspruchnahme unbeteiligter Dritter. Das hätte den Ortskräften auffallen müssen. Und warum glaubt man denn dem TE nicht, dass er im Besitz der FE ist? Die ist doch registriert. Wenn der Datenabruf immer noch nicht klappt, dann ist das nicht vom Bürger zu verantworten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. September 2025 um 19:46:20 Uhr:
Und warum glaubt man denn dem TE nicht, dass er im Besitz der FE ist? Die ist doch registriert.
Wenn der TE noch einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, kann das Vorhandensein der Fahrerlaubnis nicht online geprüft werden. Im ZFER sind nur Fahrerlaubnisse erfasst, die ab dem 01.01.1999 erteilt wurden.
Wenn der TE schon selbst schreibt, dass die Polizei eine Onlineabfrage versucht hat, dann haben die alles gemacht, was in ihrer Macht stand. Der TE ist dann ganz allein schuld, denn er hatte den FS nicht dabei und vor Ort konnte das Bestehen einer Fahrerlaubnis nicht nachgewiesen werden. Insofern alles ganz normal.
Die FE-Register werden elektronisch geführt. Es hängt allein an der Zugriffsberechtigungsebene des Mitarbeiters. Eine reine Frage der Organisation. Gleiches gilt für das Zentralregister. Sind die seit 26 Jahren zu dumm die Altbestände zu migrieren? Und falls ja, warum soll das dem Bürger anzulasten sein? Davon abgesehen: es rechtfertigt nicht die Inanspruchnahme Dritter.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. September 2025 um 20:05:12 Uhr:
Die FE-Register werden elektronisch geführt.
Ja, aber eben nicht für Alt-Fahrerlaubnisse.
Sind die seit 26 Jahren zu dumm die Altbestände zu migrieren? Und falls ja, warum soll das dem Bürger anzulasten sein?
Dem autofahrenden Bürger ist es anzulasten, wenn er seinen Führerschein nicht dabei hat. Ergibt dann auch die Onlineabfrage keinen Treffer, dann wird eben die Weiterfahrt untersagt. Du tust so, als ob das ein Skandal wäre, dabei ist das seit Jahren eine normale Vorgehensweise.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. September 2025 um 20:05:12 Uhr:
Die FE-Register werden elektronisch geführt. Es hängt allein an der Zugriffsberechtigungsebene des Mitarbeiters. Eine reine Frage der Organisation. Gleiches gilt für das Zentralregister. Sind die seit 26 Jahren zu dumm die Altbestände zu migrieren? Und falls ja, warum soll das dem Bürger anzulasten sein? Davon abgesehen: es rechtfertigt nicht die Inanspruchnahme Dritter.
Muhaha.
Beim alten rosa oder gar grauen Führerschein kann auch die Polizei bis zum nächsten Werktag warten. Dann geht der Mitarbeiter der Führerscheinstelle (wo damals die Führerscheinprüfung abgelegt wurde) in den Keller und wühlt dort in staubigen Ordnern.
Da helfen keine "Zugriffsberechtigungen"....
Wurde der Fahrer zum Abstellen des Fahrzeugs auf die Parkplatz gezwungen?
Wurde dem Fahrer der Mund verboten oder wieso wies er den Polizisten nicht darauf hin, dass dort nicht geparkt werde darf?
Zitat:
@Rockville schrieb am 4. September 2025 um 19:36:20 Uhr:
Ja, vielleicht. Aber die zu Hilfe gekommene Person hätte doch dann das Auto irgendwo vorschriftsmäßig parken können. Warum hat die Polizei die Weisung erteilt, das Auto auf dem Edeka-Parkplatz abzustellen?
Das werde ich nicht beantworten können und muss wohl der TE uns sagen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 4. September 2025 um 20:10:42 Uhr:
Alternative wäre wohl der Abschlepper gewesen. Der FS ist mitzuführen.
Man hätte den Ersatzfahrer doch einen Parkplatz im Straßenland suchen lassen können. Der hatte doch einen FS dabei.