Polizei ordnet Parken auf EDEKA-Parkplatz an - jetzt € 38 Parkverstoß von "LOYAL-PARKING"

Hallo,

folgendes ist am 25.August 2025 passiert:

Ich bin mit meinem Auto angehalten worden, und die Polizei ordnete das Parken auf dem EDEKA-Parkplatz an.

Grund ist eine Verkehrskontrolle, bei der ich den Führerschein nicht zeigen konnte, und die Polizei beim Computerabgleich keine Fahrerlaubnis feststellen konnte, hatte diese die Weiterfahrt verboten, und gefragt, ob ich jemand "herbeirufen" (Telefon) könne, der einen Führerschein hat.

Diese Person ist gekommen, und hatte dann auf Anordnung der Polizei mein Auto dort auf dem EDEKA-Parkplatz geparkt.

Das gegen mich eingeleitete Strafverfahren wegen Verdachts des fahrens ohne Fahrerlaubnis ist bereits gem. ³ Paragraph 170 eingestellt worden, da ich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bin.

Frage jetzt:

Kann gegen die Person § Rechtlich § was passieren, welche das Auto auf den EDEKA-Parkplatz gefahren hat, wenn ich gegenüber "LOYAL-PARKING" angebe, dass die Polizei angeordnet hat, das Auto dort zu parken?

[Foto von MT entfernt, da QR-Code weiterführend.]

100 Antworten

Die Person, welche das Fahrzeug auf den Parkplatz gefahren hat, ist da außen vor. Das geht auf Deinen Deckel. Und selbst wenn die Polizei Dich anweist, das Fahrzeug auf den Edeka-Parkplatz zu stellen, gilt dort deren Parkordnung. Klar kannst Du das bei Deinem Widerspruch angeben, aber hast Du für die polizeiliche Anordnung auch einen Nachweis? Weil ohne diesen, wird der Einspruch sowieso keinen Erfolg haben. Ich würde zahlen und das unter "Lehrgeld" verbuchen, denn Deine Fahrerlaubnis hattest Du nicht dabei.

Kläre das mit LOYAL-PARKING. Wenn du den Vorgang der Polizei schriftlich belegen kannst, sind die Aussichten gut. Eine Garantie wird dir hier niemand geben können.

Zitat:
@VIN20050 schrieb am 4. September 2025 um 14:36:21 Uhr:
Die Person, welche das Fahrzeug auf den Parkplatz gefahren hat, ist da außen vor.

OK, also der Person, welche das Auto auf den Parkplatz gefahren hat, kann rechtlich also nichts passieren👍

Damit ist meine Frage beantwortet!

Zitat:
@VIN20050 schrieb am 4. September 2025 um 14:36:21 Uhr:
Und selbst wenn die Polizei Dich anweist, das Fahrzeug auf den Edeka-Parkplatz zu stellen, gilt dort deren Parkordnung. Klar kannst Du das bei Deinem Widerspruch angeben, aber hast Du für die polizeiliche Anordnung auch einen Nachweis?

Ja, da kann ja die Polizei (nach) befragt werden.

Zitat:
@VIN20050 schrieb am 4. September 2025 um 14:36:21 Uhr:
Weil ohne diesen, wird der Einspruch sowieso keinen Erfolg haben. Ich würde zahlen und das unter "Lehrgeld" verbuchen, denn Deine Fahrerlaubnis hattest Du nicht dabei.

Wenn ich hätte zahlen wollen, bräuchte ich nicht diese Frage hier im Forum stellen.

Zitat:
@V50neu2 schrieb am 4. September 2025 um 14:37:43 Uhr:
Kläre das mit LOYAL-PARKING. Wenn du den Vorgang der Polizei schriftlich belegen kannst, sind die Aussichten gut. Eine Garantie wird dir hier niemand geben können.

Ja, ich wollte ja nur wissen, ob der Person, welche das Auto dorthin auf den Parkplatz gefahren hat, rechtlich bezüglich möglicher Zivilforderungen etwas passieren kann, denn diese Person ist "rechtlich angreifbar"....

Also kann ich das dieser komischen "ROYAL-PARKINGFIRMA" so mitteilen, was passiert ist....

Danke nochmals für die Antworten!

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Deine Einspruchchancen bei Loyal-Parking werden steigen, wenn Du denen eine Bestätigung der Polizei vorlegst, dass Dein Fahrzeug auf deren Anordnung dort geparkt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Loyal-Parking sich die Mühe macht und bereit ist, diesen Vorgang selbst bei der Polizei zu verifizieren. Wäre vielleicht auch aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Da bist schon Du nachweis- bzw. beweispflichtig.

Die Polizei hat den Stellplatz in Anspruch genommen und muss demgemäß die übliche Vergütung als Entschädigung bezahlen, aber keine Vertragsstrafe. Dürfte lustig werden.

Zitat:
@Wernigeroeder schrieb am 4. September 2025 um 14:44:03 Uhr:
Ja, ich wollte ja nur wissen, ob der Person, welche das Auto dorthin auf den Parkplatz gefahren hat, rechtlich bezüglich möglicher Zivilforderungen etwas passieren kann, denn diese Person ist "rechtlich angreifbar"....

Was bedeuten diese verklausulierten Formulierungen?

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. September 2025 um 15:15:56 Uhr:
Die Polizei hat den Stellplatz in Anspruch genommen und muss demgemäß die übliche Vergütung als Entschädigung bezahlen, aber keine Vertragsstrafe. Dürfte lustig werden.

Du meinst, der Parkplatzbesitzer wurde ordungsrechtlich als Nichtstörer in Anspruch genommen? 🤔

exakt

Haben denn die üblichen zwei bis drei Stunden nicht gereicht, um den Führerschein vorzuzeigen und / oder das Auto vom Parkplatz wegzubekommen?

Ich verstehe das Theater ohnehin nicht. Der TE hat die Ursache gesetzt, indem er seinen Führerschein nicht vorzeigen konnte. Daraufhin gab es eine Untersagung der Weiterfahrt und auf der Straße hätte das Fahrzeug ja wohl kaum stehen bleiben können. Irgendwie will niemand mehr Veratnwortung für irgendwas übernehmen.

@Wernigeroeder

Wenn du dir deinen Vorgang im Internet anschaust, findest du links unter „Häufig gestellte Fragen“ -> „Informationen für Autofahrer“ den Hinweis:

Ich hatte eine Panne auf dem Parkplatz und habe die Höchstparkdauer überschritten. Was kann ich tun?
Falls Sie eine Panne hatten und die Höchstparkdauer deshalb überschritten wurde, senden Sie uns bitte über unser Kontaktformular eine Nachricht mit dem Aktenzeichen sowie einen schriftlichen Nachweis über die Panne (Ort, Datum und Uhrzeit). Wir prüfen Ihren Fall anschließend auf Kulanz.

Dein Fall ist ja vergleichbar, denn du musstest dort parken, weil von der Polizei angewiesen. Insofern würde ich mich Loyal Parking in Verbindung setzen und den Fall schildern. Links, unter „Kontakt“ findest du auch ein Kontaktformular. Wenn du von der Polizei einen Nachweis über den Vorgang hast, kannst du diesen auch an das Kontaktformular anhängen.

Wenn du telefonisch nachfragen möchtest, findest du im Impressum eine Telefonnummer, wobei natürlich fraglich ist, ob man dir dort weiterhilft.

Problematisch ist an der ganzen Sache, dass ca. um 1 Uhr der Wagen dort abgestellt und erst am nächsten Tag nach 16 Uhr wieder abgeholt wurde. Das hättest du auch früher machen können und das spricht daher gegen ein kulantes Entgegenkommen.

Probiere aber einfach aus, ob die kulant reagieren.

Gruß

Uwe

Ich verstehe nicht wieso die zur Hilfe gekommene Person das Auto nicht zu dir nach Hause fahren durfte. Wieso MUSSTE derjenige das Auto auf den Edeka-Parkplatz abstellen? Sie wollten es nur deinem Zugriff entziehen?

Vermutlich, weil die zur Hilfe gekommene Person selbst mit einem Auto angekommen ist und mit nur einem Auto wieder wegfahren konnte.

Nachts um 0:50 Uhr ist es halt in Wernigerode nicht so optimal mit den öffentlichen Verkehrsmittel.

Gruß

Uwe

Vllt. hofft @Wernigeroeder auch einfach nur das jemand per QR die 38€ übernimmt 😁 😉

Tja, was oll kommen wenn man einfach bezahlt?

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