Polizei nicht ausreichend abgesperrt
Hallo,
habe eben ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20€ mit Zahlschein von einem Polizeibeamten bekommen.
Lohnt sich ein Widerspruch, da ich es nicht ganz nachvollziehen kann?
Fuhr außerorts auf einer Umgehungsstraße entlang, wo 70 km/h erlaubt waren. Aufeinmal stand in einer Einmündung mit Richtungsfahrstreifen ein Polizeiwagen, mit zwei Beamten, die gerade im Fahrzeug waren. In Höhe Polizeiwagen sah ich erst den Pfeil mit LED an der Sireneneinheit (rechts abfahren), die aber schlecht von weiten zu erkennen war, da es sehr stark geregnet hat darum bin ich links an der Polizeistreife vorbei gefahren und rechts wieder eingeschert. Pylonen standen auch nicht auf der Gegenfahrbahn. Eine durchgezogene Linie habe ich ebenfalls nicht überfahren. Als ich dann den schweren Verkehrsunfall in einer Rechtskurve sah, habe ich natürlich sofort gewendet und bin wieder in Richtung Streifenwagen, wo jetzt komischerweise ein Pylon stand. Der Polizeibeamte hat mir erst ein Verwarnungsgeld von Höhe von 35€ wegen Fahren entgegen der Fahrtrichtung ausgesprochen, als ich die ablehnte, hat er sich mit den anderen Kollegen beraten und nun wurden es 20€ wegen "Zeichen und Signale", laut Zahlschein. Das sehe ich aber nicht ein. Die Polizei muss doch den Verkehr regeln, auch wenn es regnet. Die Ausrede weil es regnet hat er auch noch zugegeben.
Beste Antwort im Thema
Irrtum sprach der Igel .
Der Pfeil reicht . Wenn du nicht sehen kannst , fahre langsamer . Nicht gesehen , ist immer die denkbar unnsinnigste Ausrede.
Giovanni.
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Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 22. September 2015 um 18:35:19 Uhr:
Der Dachbalken auf den FuStw wäre ja sinnlos, wenn die von ihm gegebenen Zeichen nicht zu beachten wären.
Sinnlos will ich nicht sagen, aber in den mir bekannten Versionen vielfach sehr unglücklich gestaltet.
Bei eingeschaltetem Blaulicht (und ohne Blaulicht werden die da hoffentlich nicht gestanden haben) sieht man insbesondere bei schlechter Sicht, also bei Dunkelheit und/oder Regen, sehr lange nur das Blaulicht und nichts dazwischen. Wenn man dann irgendwann begriffen hat "da ist Blaulicht" sollte man ja auch nicht unbedingt die ganze Zeit da drauf starren wie das Kaninchen auf die Schlange. Wer dann z.B. sorgfältig den Gegenverkehr und den nachfolgenden Verkehr beobachtet, um gefahrlos an dem scheinbar mit Blaulicht abgesicherten stehenden Hindernis vorbei zu fahren, der kann dann die Anzeige der LED-Matrix leicht übersehen. (das betrifft den TE nicht: der hat sie ja gesehen und sich trotzdem nicht dran gehalten, insofern trifft ihn die Verwarnung zu Recht...).
Teilweise ist bei den animierten Pfeilen das Hell-Dunkel-Verhältnis so unglücklich, dass man aus einer gewissen Entfernung (insbesondere bei schlechter Sicht...) zwar "irgenwas rotes" sieht, aber niemals die Pfeile oder gar deren Laufrichtung erkennen kann.
Dazu kommt, dass Rot für so ein Zeichen systematisch die falsche Farbe ist; Leuchtpfeile gehören gelb. Wer des öfteren mal nachts in der Stadt unterwegs ist, der sieht auch regelmäßig stehende Streifenwagen, bei denen zwischen den beiden blauen Lampen "irgenwas rotes" leuchtet: Das ist dann üblicherweise das Anhaltesignal für das davor stehende Fahrzeug, das gerade kontrolliert wird. Insofern gilt auch hier: scheinbar bekanntes Signalbild, auf die sichere Vorbeifahrt konzentriert, Weisung übersehen.
So richtig schlimm wird es dann mit mehrseitigen Texten, die dann auch noch mehrsprachig angezeigt werden. Wie lange soll ich denn bitteschön auf die Schrift zwischen den Blaulichtern starren, um die Abfolge aus "Lane" ---- "closed" --- "Spur" --- "gesperrt" vollständig aufzunehmen und dahingehend umzusetzen, dass ich eben nicht hinter dem stehenden Streifenwagen wieder auf die betreffende Spur wechseln darf?
Haben sich das die Verantwortlichen wirklich auch mal aus der Sicht des angesprochenen Verkehrsteilnehmers angeschaut, oder wurde die Sichtbarkeit nur am Computer simuliert?!
Zitat:
@Sven.13 schrieb am 22. September 2015 um 15:27:10 Uhr:
Hallo,habe eben ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20€ mit Zahlschein von einem Polizeibeamten bekommen.
Lohnt sich ein Widerspruch, da ich es nicht ganz nachvollziehen kann?Fuhr außerorts auf einer Umgehungsstraße entlang, wo 70 km/h erlaubt waren. Aufeinmal stand in einer Einmündung mit Richtungsfahrstreifen ein Polizeiwagen, mit zwei Beamten, die gerade im Fahrzeug waren. In Höhe Polizeiwagen sah ich erst den Pfeil mit LED an der Sireneneinheit (rechts abfahren), die aber schlecht von weiten zu erkennen war, da es sehr stark geregnet hat darum bin ich links an der Polizeistreife vorbei gefahren und rechts wieder eingeschert. Pylonen standen auch nicht auf der Gegenfahrbahn. Eine durchgezogene Linie habe ich ebenfalls nicht überfahren. Als ich dann den schweren Verkehrsunfall in einer Rechtskurve sah, habe ich natürlich sofort gewendet und bin wieder in Richtung Streifenwagen, wo jetzt komischerweise ein Pylon stand. Der Polizeibeamte hat mir erst ein Verwarnungsgeld von Höhe von 35€ wegen Fahren entgegen der Fahrtrichtung ausgesprochen, als ich die ablehnte, hat er sich mit den anderen Kollegen beraten und nun wurden es 20€ wegen "Zeichen und Signale", laut Zahlschein. Das sehe ich aber nicht ein. Die Polizei muss doch den Verkehr regeln, auch wenn es regnet. Die Ausrede weil es regnet hat er auch noch zugegeben.
So wie Du das hier schilderst gehe ich einmal davon aus, daß hier gar nichts abgesperrt, noch abgesichert war, sondern die Polizei nur in einer Einmündung stand und einen Pfeil auf dem ASG (AnhalteSignalGeber) aufgeleuchtet hat. Auch entnehme ich, daß das Blaulicht nicht eingeschaltet war.
Zu einer ordentlichen Unfallabsicherung gehört neben dem eingeschalteten Blaulicht auch ein "Triopan Faltdreieck" mit der Aufschrift (Achtung Unfall) und eine Blitzleuchte in entsprechender Entfernung aufgestellt. So, daß sich der Verkehr drauf einstellen kann... "Achtung Unfall, da kommt demnächst was!"
Zusätzlich gehört die Ausleitung in die Umleitung mit Pilonen (Hütchen) und Blitzleuchte gekennzeichnet.
Auch wenn es regnet in Strömen hat hier ein Polizeibeamter zu stehen und mit einer Winkerkelle den Verkehr auf die Umleitung zu lenken.
Da hier die Polizei schlampig bis gar nichts getan hat ist es soweit gekommen, daß Du dran vorbeigefahren bist, bzw. das alles viel zu spät gesehen hast.
Kannst Du was dafür, daß die Polizei schlampig abgesichert hat und für diesen Fehler auch noch zahlen sollst ? Sicher nicht !
Ich würde das nicht bezahlen, sondern würde mich über die Beamten noch beschweren, da Sie der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind und es sich im Auto gemütlich gemacht haben.
Scheinbar fand das alles nicht statt
Zitat:
@AMenge schrieb am 22. September 2015 um 15:50:27 Uhr:
Der TE sprach von starkem Regen. Da ist es so eine Sache mit der zHg.Ich persönlich würde die 20€ überweisen ud mich einfach nur über meinen Fehler ärgern.
Soweit würde es noch kommen !!!
Wenn die Polizei nicht richtig absichert müssen Andere für deren Fehler herhalten und auch noch den Geldbeutel aufmachen.
Ordentlich absichern mit Blaulicht und Blitzleuchten, ausschildern und evtl den Allerwertesten aus dem Fahrzeug bewegen und es wäre nicht zu dieser Situation gekommen.
Ich hätte den Wisch (Zahlschein) nicht einmal angenommen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. September 2015 um 23:02:43 Uhr:
Wenn die Polizei nicht richtig absichert müssen Andere für deren Fehler herhalten und auch noch den Geldbeutel aufmachen.
Da der TE trotz Inkenntnisnahme des Polizeiwagens samt LED-Hinweistafel einfach weiter, bzw. sogar drumherumgefahren ist, sehe ich da das Verschulden eindeutig beim TE und sonst nirgends. Die eigentliche Unfallstelle wird wohl ausreichend gesichert gewesen sein.
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. September 2015 um 22:57:01 Uhr:
Zu einer ordentlichen Unfallabsicherung gehört (...)
Das ist jetzt aber erstmal nur deine Meinung.
Tatsächlich gibt es aber praktisch keine Regeln für solche Maßnahmen.
Ich persönlich hatte ja schon vor einiger Zeit vorgeschlagen, analog zur RSA auch eine RSE (-Einsatzstellen) zu formulieren. Das ist aber kaum irgedendwo durchsetzbar, schon alleine weil wegen haben wir ja schon immer so gemacht und könnte ja jeder kommen und überhaupt ist da viel zu kompliziert und zu teuer...
Schon interessant, was sich mancher unfähiger Verkehrsteilnehmer so einfallen lässt, nur um einer gerechten Strafe zu entgehen...........
So ungefähr handeln und argumentieren auch Manager aller Kategorien und Unfähigkeiten.
Zitat:
@birscherl schrieb am 22. September 2015 um 19:19:46 Uhr:
Bitte? Wenn bei einem Polizeiauto ein Pfeil auf dem Dach leuchtet, sollte ich in Richtung des Pfeiles vorbeifahren und nicht anhalten. Seit wann bedeutet ein Pfeil denn "anhalten"?
Jetzt aber... ich schätze mal, du weisst genau, was ich meine. Er hätte die Fahrt in seiner gegenwärtigen Fahrtrichtung beenden (anhalten) und eben der Weisung, welche durch den Pfeil gegeben wird (zurücksetzen/wenden/abbiegen), folgen sollen, sobald er diesen erkennt. Hat er nicht gemacht sondern ist hinter dem FuStw weiter in seiner ursprünglichen Richtung gefahren.
Zitat:
@AS60 schrieb am 22. September 2015 um 19:00:14 Uhr:
Du weißt doch wie das ist, selbst wenn man neben dem als Sperre benutzten Streifenwagen steht und zusätzlich noch Handzeichen gibt. Es wird jede noch so kleine Lücke ( wird oft für Rettungsfahrzeuge frei gelassen ) genutzt, um da noch durch zu kommen. Und dann kommt noch meistens die Nachfrage: "Wie, ist hier gesperrt?"
Als ob der Streifenwagen dort nur zum Spass abgestellt wurde.
Wenn die Kollegen dann noch im Auto sitzen und sich auf die Anzeigen des RTK verlassen, ist´s noch schlimmer. Aber wir kennen alle die genaue Situation nicht.
Da haste recht. Der letzte, bei dem mir sowas passiert ist, wollte mit seinem G-Mercedes auf dem Grünstreifen neben der Bundesstrasse an uns vorbeifahren...
Zitat:
@hk_do schrieb am 22. September 2015 um 22:05:08 Uhr:
Bei eingeschaltetem Blaulicht (und ohne Blaulicht werden die da hoffentlich nicht gestanden haben) sieht man insbesondere bei schlechter Sicht, also bei Dunkelheit und/oder Regen, sehr lange nur das Blaulicht und nichts dazwischen. Wenn man dann irgendwann begriffen hat "da ist Blaulicht" sollte man ja auch nicht unbedingt die ganze Zeit da drauf starren wie das Kaninchen auf die Schlange. Wer dann z.B. sorgfältig den Gegenverkehr und den nachfolgenden Verkehr beobachtet, um gefahrlos an dem scheinbar mit Blaulicht abgesicherten stehenden Hindernis vorbei zu fahren, der kann dann die Anzeige der LED-Matrix leicht übersehen. (das betrifft den TE nicht: der hat sie ja gesehen und sich trotzdem nicht dran gehalten, insofern trifft ihn die Verwarnung zu Recht...).Ich meine, bei unseren Wagen hier in Westhessen kann man den Balken nicht einschalten ohne gleichzeitig Blau anzuhaben - was ja auch Sinn macht. Genauso wie bei dem vieldiskutierten "yelp" (was so umständlich gestaltet ist, dass es in der Praxis ohnehin kaum einer nutzt).
Auf die Sichtbarkeit abzustellen finde ich immer schwierig, denn wenn da irgendwo auf der Strasse oder am Strassenrand in meiner Fahrtrichtung ein Auto mit Tannenbaum an steht, reduziere zumindest ich meine Geschwindigkeit ziemlich stark. Dadurch ist dann auch die LED Schrift im Balken eher erkennbar.
Teilweise ist bei den animierten Pfeilen das Hell-Dunkel-Verhältnis so unglücklich, dass man aus einer gewissen Entfernung (insbesondere bei schlechter Sicht...) zwar "irgenwas rotes" sieht, aber niemals die Pfeile oder gar deren Laufrichtung erkennen kann.
Dazu kommt, dass Rot für so ein Zeichen systematisch die falsche Farbe ist; Leuchtpfeile gehören gelb. Wer des öfteren mal nachts in der Stadt unterwegs ist, der sieht auch regelmäßig stehende Streifenwagen, bei denen zwischen den beiden blauen Lampen "irgenwas rotes" leuchtet: Das ist dann üblicherweise das Anhaltesignal für das davor stehende Fahrzeug, das gerade kontrolliert wird. Insofern gilt auch hier: scheinbar bekanntes Signalbild, auf die sichere Vorbeifahrt konzentriert, Weisung übersehen.
So richtig schlimm wird es dann mit mehrseitigen Texten, die dann auch noch mehrsprachig angezeigt werden. Wie lange soll ich denn bitteschön auf die Schrift zwischen den Blaulichtern starren, um die Abfolge aus "Lane" ---- "closed" --- "Spur" --- "gesperrt" vollständig aufzunehmen und dahingehend umzusetzen, dass ich eben nicht hinter dem stehenden Streifenwagen wieder auf die betreffende Spur wechseln darf?
Haben sich das die Verantwortlichen wirklich auch mal aus der Sicht des angesprochenen Verkehrsteilnehmers angeschaut, oder wurde die Sichtbarkeit nur am Computer simuliert?!
Das weiss ich nicht. In gewisser Weise gebe ich dir Recht, die Kombination mit den LED - Blitzern ist in gewissen Situationen schwerer erkennbar. Da man allerdings zumindest das blau auch bei Tageslicht sehr gut erkennt, ist man als VT in der Pflicht, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Das erhöht dann auch die mittlere Aufmerksamkeit und führt dazu, dass man eher erfassen kann, was da vor sich geht - und entsprechend reagiert.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. September 2015 um 22:57:01 Uhr:
So wie Du das hier schilderst gehe ich einmal davon aus, daß hier gar nichts abgesperrt, noch abgesichert war, sondern die Polizei nur in einer Einmündung stand und einen Pfeil auf dem ASG (AnhalteSignalGeber) aufgeleuchtet hat. Auch entnehme ich, daß das Blaulicht nicht eingeschaltet war.Wie schon gesagt, das war mit Sicherheit an. Funktioniert sonst gar nicht, zumindest bei uns. Und da die mittlerweile alle von Hella kommen, wird das wohl nicht anders sein als hier in Hessen. Aber selbst wenn nicht: der TE hat geschrieben, dass er dem FuStw ausweichen (also seine Fahrspur verlassen) und hinter diesem wieder in seine Fahrspur eingeschert ist. Wenn das nicht als Sperrung zählt weiss ich auch nicht.
Zu einer ordentlichen Unfallabsicherung gehört neben dem eingeschalteten Blaulicht auch ein "Triopan Faltdreieck" mit der Aufschrift (Achtung Unfall) und eine Blitzleuchte in entsprechender Entfernung aufgestellt. So, daß sich der Verkehr drauf einstellen kann... "Achtung Unfall, da kommt demnächst was!"
Die Faltdreiecke gibts bei uns gar nicht auf den Funkwagen, insofern kann von "muss" gar keine Rede sein. Und nochmals: wenn da ein FuStw rumsteht, tut er das sicher nicht einfach mal so aus jux und dollerei. Da sollte auch das simpelste Gemüt drauf kommen, dass man da nicht einfach so vorbei fährt.
Zusätzlich gehört die Ausleitung in die Umleitung mit Pilonen (Hütchen) und Blitzleuchte gekennzeichnet.
Auch wenn es regnet in Strömen hat hier ein Polizeibeamter zu stehen und mit einer Winkerkelle den Verkehr auf die Umleitung zu lenken.Nein.
Da hier die Polizei schlampig bis gar nichts getan hat ist es soweit gekommen, daß Du dran vorbeigefahren bist, bzw. das alles viel zu spät gesehen hast.Kannst Du was dafür, daß die Polizei schlampig abgesichert hat und für diesen Fehler auch noch zahlen sollst ? Sicher nicht !
Ich würde das nicht bezahlen, sondern würde mich über die Beamten noch beschweren, da Sie der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind und es sich im Auto gemütlich gemacht haben.🙄
Scheinbar fand das alles nicht statt
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. September 2015 um 23:02:43 Uhr:
Soweit würde es noch kommen !!!
Wenn die Polizei nicht richtig absichert müssen Andere für deren Fehler herhalten und auch noch den Geldbeutel aufmachen.
Ordentlich absichern mit Blaulicht und Blitzleuchten, ausschildern und evtl den Allerwertesten aus dem Fahrzeug bewegen und es wäre nicht zu dieser Situation gekommen.Ich hätte den Wisch (Zahlschein) nicht einmal angenommen.
Jaja, weil du der große Revoluzzer bist. Die Polizisten werden sich kaum den damit verbundenen Papierkram antun, weil der TE sich nur ein wenig vertan hat und die Stelle ja ach so schlecht abgesichert war. Woher willst du eigentlich wissen, wie die Absicherung konkret aussah? Der TE hat uns nur verraten, was er gesehen hat. Und das war seiner eigenen Aussage gemäß nicht viel, weil es ja geregnet hat. Wer weiß, was er außer einem Leuchtpfeil noch so alles nicht gesehen hat. Aber ahnungslos auf die Polizei eindreschen ist ja so schön einfach.
Das allerwichtigste ist doch, an alle die hier schreiben nicht zahlen, wie soll er es beweisen das seine Version stimmt? Ich gehe hier nicht davon aus das wie einige sagen 2:1 gegen dich. Sondern von Grund her. Die Polizei steht dort einfach so rum? Unwahrscheinlich da sollte der menschliche Verstand einschalten und Klick machen und sagen Kollege aufpassen, fahr mal langsamer und schau ob iwo was ist. Des Weiteren wer sagt denn das die Polizisten nicht gerade am absperren waren, im Streifenwagen waren und Arnold gefunkt haben weil Iwas unklar ist oder sich abgesprochen haben?
Außerdem, wenn du als einzigstes eine Strafe bekommen hast bist du wohl schuld. Steht die Polizei aber z.B 5 Verstöße aus wegen dem gleichen konnte die Bußgeldstelle sagen ok, das ist komisch da war ggf. was falsch gelaufen.
Meiner Ansichtnach bist du schuld, weil du nicht deine Geschwindigkeit an die Situation angepasst hast, starker regen und schlechte sicht.
Zahl die 20 Euro und gut ist.
Er hat kein Ticket wegen unangepasster Geschwindigkeit bekommen, sondern weil er angeblich "Zeichen und Signale" nicht befolgt hat. Genau das ist ja der Knackpunkt – ist allein ein gelber Pfeil auf einem Polizeiauto eine Weisung, der Folge zu leisten ist? Ich meine, das ist nicht so. Und welche Weisung soll der Pfeil sein? Etwa "anhalten" wie jemand meint (seit wann hält man bei einem Pfeil an?)?
Ja aber man könnte es auch so sehen das er aufgrund der nicht angepassten Geschwindigkeit das Signal nicht richtig gesehen hat und deswegen den Verstoß begangen hat. Natürlich ist der Knackpunkt ob der Pfeil alleine als Signal reicht. Aber, sollte man sich den Stress antun und Einspruch einlegen oder lieber die 20 Euro zahlen? Ich würde letzteres tun.
Zitat:
@AMenge schrieb am 23. September 2015 um 08:59:53 Uhr:
Jaja, weil du der große Revoluzzer bist. Die Polizisten werden sich kaum den damit verbundenen Papierkram antun, weil der TE sich nur ein wenig vertan hat und die Stelle ja ach so schlecht abgesichert war. Woher willst du eigentlich wissen, wie die Absicherung konkret aussah? Der TE hat uns nur verraten, was er gesehen hat. Und das war seiner eigenen Aussage gemäß nicht viel, weil es ja geregnet hat. Wer weiß, was er außer einem Leuchtpfeil noch so alles nicht gesehen hat. Aber ahnungslos auf die Polizei eindreschen ist ja so schön einfach.
Auch die Pol. sind nur Menschen und machen halt auch mal Fehler.
Der TE schreibt ja, daß der Streifenwagen in einer "Einmündung" stand. Somit gehe ich davon aus, daß das Fahrzeug noch nicht mal annähernd so aufgestellt war, daß es offensichtlich nach einer Vollsperrung / Umleitung den Anschein hatte.
Es wurde auch nur der LED-Pfeil angesprochen, der laut TE erst gesehen werden konnte als es zu spät war.
Zu einer ordentlich abgesicherten Unfallstelle und Umleitung durch die Polizei gehört schon allein vom Selbstschutz her die blauen Kennleuchten eingeschaltet.
Nochmals... hier wurde nicht "völlig eindeutig" abgesichert und warum soll dann jemand dafür bezahlen, der nix dafür kann.
Zitat:
@Raghul schrieb am 23. September 2015 um 09:42:24 Uhr:
Ja aber man könnte es auch so sehen das er aufgrund der nicht angepassten Geschwindigkeit das Signal nicht richtig gesehen hat und deswegen den Verstoß begangen hat. Natürlich ist der Knackpunkt ob der Pfeil alleine als Signal reicht. Aber, sollte man sich den Stress antun und Einspruch einlegen oder lieber die 20 Euro zahlen? Ich würde letzteres tun.
Das ist der nächste Punkt:
Nicht angepasste Geschwindigkeit... Warum, weil die Sperrung / Umleitung durch ein Warnschild und Blitzleuchte 100 - 200 Meter vorher nicht angekündigt wurde.
Vielleicht meldet sich der TE ja nochmals und kann erneut auf die Gegebenheiten eingehen ?
Zitat:
@AMenge schrieb am 23. September 2015 um 08:59:53 Uhr:
Jaja, weil du der große Revoluzzer bist.Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. September 2015 um 23:02:43 Uhr:
Soweit würde es noch kommen !!!
Wenn die Polizei nicht richtig absichert müssen Andere für deren Fehler herhalten und auch noch den Geldbeutel aufmachen.
Ordentlich absichern mit Blaulicht und Blitzleuchten, ausschildern und evtl den Allerwertesten aus dem Fahrzeug bewegen und es wäre nicht zu dieser Situation gekommen.Ich hätte den Wisch (Zahlschein) nicht einmal angenommen.
Zumindest versucht er hier im Forum den Anschein zu erwecken. Im wahren Leben sieht es dann meist anders aus.
Frei nach dem Motto: "Hunde die bellen, .......