Polizei nicht ausreichend abgesperrt
Hallo,
habe eben ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20€ mit Zahlschein von einem Polizeibeamten bekommen.
Lohnt sich ein Widerspruch, da ich es nicht ganz nachvollziehen kann?
Fuhr außerorts auf einer Umgehungsstraße entlang, wo 70 km/h erlaubt waren. Aufeinmal stand in einer Einmündung mit Richtungsfahrstreifen ein Polizeiwagen, mit zwei Beamten, die gerade im Fahrzeug waren. In Höhe Polizeiwagen sah ich erst den Pfeil mit LED an der Sireneneinheit (rechts abfahren), die aber schlecht von weiten zu erkennen war, da es sehr stark geregnet hat darum bin ich links an der Polizeistreife vorbei gefahren und rechts wieder eingeschert. Pylonen standen auch nicht auf der Gegenfahrbahn. Eine durchgezogene Linie habe ich ebenfalls nicht überfahren. Als ich dann den schweren Verkehrsunfall in einer Rechtskurve sah, habe ich natürlich sofort gewendet und bin wieder in Richtung Streifenwagen, wo jetzt komischerweise ein Pylon stand. Der Polizeibeamte hat mir erst ein Verwarnungsgeld von Höhe von 35€ wegen Fahren entgegen der Fahrtrichtung ausgesprochen, als ich die ablehnte, hat er sich mit den anderen Kollegen beraten und nun wurden es 20€ wegen "Zeichen und Signale", laut Zahlschein. Das sehe ich aber nicht ein. Die Polizei muss doch den Verkehr regeln, auch wenn es regnet. Die Ausrede weil es regnet hat er auch noch zugegeben.
Beste Antwort im Thema
Irrtum sprach der Igel .
Der Pfeil reicht . Wenn du nicht sehen kannst , fahre langsamer . Nicht gesehen , ist immer die denkbar unnsinnigste Ausrede.
Giovanni.
50 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 22. September 2015 um 18:08:07 Uhr:
Dort steht auch: "Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen", das sind 1. seitliches Ausstrecken des/der Arms/Arme und 2. Hochheben des Arms. Dort steht nichts von lichttechnischen Einrichtungen der Fahrzeuge.Die im § genannten "geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug" beziehen sich auch das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers, nicht auf das Ableiten des Verkehrs vor einer Unfallstelle.
Höchst dünnes Eis, auf dem die beiden Polizisten unterwegs sind.
Eigentlich nicht, schau mal in die VwV-StVo zu §36 StVO. Dort müsste sinngemäß stehen, dass dem fließenden Verkehr sowohl PVB als auch deren Fahrzeuge Weisungen und Zeichen geben dürfen. Der Dachbalken auf den FuStw wäre ja sinnlos, wenn die von ihm gegebenen Zeichen nicht zu beachten wären.
@TE: Was haben dir die Kollegen denn für einen Tatbestandsnummer aufgeschrieben? Müsste 136106 sein. Den hätte ich dir im übrigen auch geschrieben, schon alleine weil du am FuStw vorbei gefahren bist. Warum hast du denn nicht angehalten, als du den Pfeil gesehen hast? Die Kollegen standen ja nicht zum Spass da.
Hätten deine Kollegen ihren Job ordentlich gemacht, wäre es nicht zum Missverständnis gekommen. Man kann doch das Fahrzeug entsprechend positionieren. Warum müssen die Kollegen auch noch ne bezahlte Pause im Streifenfahrzeug durchführen?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 22. September 2015 um 15:47:31 Uhr:
Naja, natürlich muss ein Pfeil so aufgestellt sein, dass man ihn bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch noch beachten kann.
Es ist mir ganz neu, dass sich die HzG sich auf die schlechte Sicht bezieht.
Zumindest sollte gesehen worden sein, dass da ein "ungewöhnliches Lichtzeichen" ist.
Das ist doch gleich eine "momentan unklare Verkehrssituation" auf die mit max zul. Geschwindikeit "draufgehalten" wurde.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 22. September 2015 um 18:41:55 Uhr:
Hätten deine Kollegen ihren Job ordentlich gemacht, wäre es nicht zum Missverständnis gekommen. Man kann doch das Fahrzeug entsprechend positionieren. Warum müssen die Kollegen auch noch ne bezahlte Pause im Streifenfahrzeug durchführen?
Und das kannst du beurteilen weil...? Den einzigen Fehler, den ich erkennen kann, hat der TE gemacht. Mir fällt kein plausibler Grund ein, an einem
auf der Strasseabgeparkten (man könnte auch sagen an einem die Strasse sperrenden) FuStw vorbei zu fahren und sich hinter diesem wieder einzuordnen. Da sollte eigentlich jeder VT von selbst drauf kommen.
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Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 22. September 2015 um 18:35:19 Uhr:
… @TE: Was haben dir die Kollegen denn für einen Tatbestandsnummer aufgeschrieben? Müsste 136106 sein. Den hätte ich dir im übrigen auch geschrieben, schon alleine weil du am FuStw vorbei gefahren bist. Warum hast du denn nicht angehalten, als du den Pfeil gesehen hast? Die Kollegen standen ja nicht zum Spass da.
Es ist nicht verboten, an Streifenwagen vorbeizufahren. Der TE schreibt ja, dass der in einer Einmündung stand und er, der TE, keine durchgezogene Linie überfahren o.ä. musste, um weiterzufahren.
Ein Pfeil auf dem Dach eines Polizeiautos heißt niemals "anhalten", warum hätte der TE also anhalten sollen?
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 22. September 2015 um 18:49:01 Uhr:
… Den einzigen Fehler, den ich erkennen kann, hat der TE gemacht. Mir fällt kein plausibler Grund ein, an einem auf der Strasse abgeparkten (man könnte auch sagen an einem die Strasse sperrenden) FuStw vorbei zu fahren und sich hinter diesem wieder einzuordnen. Da sollte eigentlich jeder VT von selbst drauf kommen.
Das Polizeiauto ist weder auf der Straße gestanden (sondern in der Einmündung) noch hat es die Straße gesperrt. Wie kommst du zu der Aussage?
Er schrieb was von "standen in der Einmündung" und dass er sich wieder auf die Spur einordnen musste, das liest sich für mich so dass sie auf der Strasse standen. Vielleich haben die grade gedreht, vllt kamen sie grade erst an, weiss ich nicht. Aber: spätestens, als er den Pfeil erkannt hat, hätte der TE anhalten müssen. Hat er nicht getan und das auch zugegeben. Die OWI ist demnach rechtmäßig.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 22. September 2015 um 18:49:01 Uhr:
Und das kannst du beurteilen weil...? Den einzigen Fehler, den ich erkennen kann, hat der TE gemacht. Mir fällt kein plausibler Grund ein, an einem auf der Strasse abgeparkten (man könnte auch sagen an einem die Strasse sperrenden) FuStw vorbei zu fahren und sich hinter diesem wieder einzuordnen. Da sollte eigentlich jeder VT von selbst drauf kommen.Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 22. September 2015 um 18:41:55 Uhr:
Hätten deine Kollegen ihren Job ordentlich gemacht, wäre es nicht zum Missverständnis gekommen. Man kann doch das Fahrzeug entsprechend positionieren. Warum müssen die Kollegen auch noch ne bezahlte Pause im Streifenfahrzeug durchführen?
Du weißt doch wie das ist, selbst wenn man neben dem als Sperre benutzten Streifenwagen steht und zusätzlich noch Handzeichen gibt. Es wird jede noch so kleine Lücke ( wird oft für Rettungsfahrzeuge frei gelassen ) genutzt, um da noch durch zu kommen. Und dann kommt noch meistens die Nachfrage: "Wie, ist hier gesperrt?"
Als ob der Streifenwagen dort nur zum Spass abgestellt wurde.
Wenn die Kollegen dann noch im Auto sitzen und sich auf die Anzeigen des RTK verlassen, ist´s noch schlimmer. Aber wir kennen alle die genaue Situation nicht.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 22. September 2015 um 18:58:26 Uhr:
… Aber: spätestens, als er den Pfeil erkannt hat, hätte der TE anhalten müssen. Hat er nicht getan und das auch zugegeben. Die OWI ist demnach rechtmäßig.
Bitte? Wenn bei einem Polizeiauto ein Pfeil auf dem Dach leuchtet, sollte ich in Richtung des Pfeiles vorbeifahren und nicht anhalten. Seit wann bedeutet ein Pfeil denn "anhalten"?
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 22. September 2015 um 18:41:55 Uhr:
Hätten deine Kollegen ihren Job ordentlich gemacht, wäre es nicht zum Missverständnis gekommen. Man kann doch das Fahrzeug entsprechend positionieren. Warum müssen die Kollegen auch noch ne bezahlte Pause im Streifenfahrzeug durchführen?
Na, keine Ahnung aber ein bisschen Polizei-Bashing betreiben?
Zitat:
@AMenge schrieb am 22. September 2015 um 19:23:24 Uhr:
Na, keine Ahnung aber ein bisschen Polizei-Bashing betreiben?Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 22. September 2015 um 18:41:55 Uhr:
Hätten deine Kollegen ihren Job ordentlich gemacht, wäre es nicht zum Missverständnis gekommen. Man kann doch das Fahrzeug entsprechend positionieren. Warum müssen die Kollegen auch noch ne bezahlte Pause im Streifenfahrzeug durchführen?
Hast du was anderes erwartet?😮
Zitat:
@AS60 schrieb am 22. September 2015 um 19:00:14 Uhr:
[...] Wenn die Kollegen dann noch im Auto sitzen und sich auf die Anzeigen des RTK verlassen, ist´s noch schlimmer. [...]
[
Klugscheißermodus
]
Die RTK zeigt außer blauem Blinklicht überhaupt nichts an.
[
/Klugscheißermodus
]😉
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 22. September 2015 um 20:06:58 Uhr:
[Klugscheißermodus]Zitat:
@AS60 schrieb am 22. September 2015 um 19:00:14 Uhr:
[...] Wenn die Kollegen dann noch im Auto sitzen und sich auf die Anzeigen des RTK verlassen, ist´s noch schlimmer. [...]
Die RTK zeigt außer blauem Blinklicht überhaupt nichts an.
[/Klugscheißermodus]😉
Vermute du weißt was ich meine.
Zitat:
@AS60 schrieb am 22. September 2015 um 20:40:11 Uhr:
Vermute du weißt was ich meine.Zitat:
@Mischkolino schrieb am 22. September 2015 um 20:06:58 Uhr:
[Klugscheißermodus]
Die RTK zeigt außer blauem Blinklicht überhaupt nichts an.
[/Klugscheißermodus]😉
Klar und ich hab gerade erstaunt festgestellt, daß
Hella die Dachbalken mit LED Schrift auch als RTK (Rundumlicht-Ton-Kombination) bezeichnet.Somit habe ich ein wenig voreilig kluggeschi.... 🙄
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 22. September 2015 um 21:57:09 Uhr:
Klar und ich hab gerade erstaunt festgestellt, daß Hella die Dachbalken mit LED Schrift auch als RTK (Rundumlicht-Ton-Kombination) bezeichnet. Somit habe ich ein wenig voreilig kluggeschi.... 🙄Zitat:
@AS60 schrieb am 22. September 2015 um 20:40:11 Uhr:
Vermute du weißt was ich meine.
Egal.