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Polizei Kontrolle.Wie oft kontrolliert?

Themenstarteram 29. Juni 2007 um 17:18

Hallo zusammen hier im MT,

Ich habe seit 7 jahren Führerschein und wurde noch nie von Polizei angehalten wegen Allgemeine Verkehrskontrolle.

Mich interessiert wie oft ihr von Grünen angehalten seid Führerschein und KFZ Schein bzw. allgemeine Verkehrskonntrolle und so weiter?

Die kontrollieren zu wenig oder außer wenn man schnell ist auf BAB oder wenn die Blitzen.

was meint ihr..

Danke euch....

Beste Antwort im Thema
am 22. Mai 2015 um 15:50

Es erstaunt und erschreckt mich irgendwie jedes mal, das sich in diesem Teil des Forums mehr erlebnisorientiertes Volk rumtreibt als bei uns in der Großstadt an einer beliebigen Freitagnacht.

Im Dienst heute Nacht wird mit Sicherheit weniger rumgeheult werden als hier in den letzten paar Stunden :)

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am 25. Mai 2015 um 22:44

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Mai 2015 um 23:39:09 Uhr:

Aus dem gleichen Grund, aus dem du dich auch nicht von irgendwelchen Leuten filmen lassen willst.

Sicher mag man sich nicht filmen lassen - nur ist es nicht verboten.

Mit dem Urteil vom VG-Ansbach ist doch nochmals deutlich bestätigt worden, welche Dinge nach welchen Bestimmungen unzulässig sind.

GG mit den Persönlichkeitsrechten greift erst bei Veröffentlichung außerhalb des direkten Familienumfelds,

BDSG greift dann, wenn man sich durch die Aufnahme wirtschaftliche oder strafrechtliche Vorteile verschaffen will, oder für diese Zwecke die Aufnahme macht.

Das Filmen an sich im Auto oder aus dem Auto heraus für das reine Privatvergnügen ist nicht verboten, auch wenn man zum 10.000sten Mal seinen Arbeitsweg filmt. Die Nutzung des Videomaterials ist deutlich und stark reglementiert, das Filmen selbst jedoch nicht.

Persönliches Missfallen wird bei jedem zweifelsfrei vorhanden sein, nur ist das keine geltende Rechtsgrundlage für eine Untersagung.

Der Stand letztes Jahr mal bei uns vor dem Haus. Mich würde ja interessieren wie oft der so angehalten wird. :D

Copkiller

Geschmacklos.

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 00:24:39 Uhr:

 

Ich erwarte von dir als Moderator etwas mehr Professionalität und Freundlichkeit gegenüber anderen Menschen.

Langsam Evo,

Tecci schreibt hier als User, was er durch den Verzicht auf seinen Moderatortitel auch kenntlich gemacht hat. Als solchem ( User ) sei ihm seine Meinung auch unbenommen. So wie meine Meinung auch, obwohl diese Tecci oder manch User entgegensteht.

;)

Ich gönne und respektiere die Meinung aller Menschen, mit denen ich gewollt oder ungewollt zutun habe. Das es hier im Forum viele Unfreundliche Menschen gibt, ist ja nichts neues... Aber von einem Moderator, der meiner Auffasung nach auch ohne "Moderatortitel" ein Moderator ist, erwarte ich einfach mehr Professionalität, Freundlichkeit, Einfühlvermögen und Empathie gegenübern allen. Man darf nicht vergessen, dass hinter dem Account ein Menschliches Wesen sitzt.

Hier herrscht in vielen Themen "Lobbyismus". :rolleyes: :(

am 26. Mai 2015 um 4:57

Zitat:

@Dramaking schrieb am 26. Mai 2015 um 00:23:17 Uhr:

 

So dünn, dass es hier nicht mal mehr existent ist ;)

§113 StGB ist vor Kurzem nicht nur verschärft, sondern auch klarer definiert worden. Dieses "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" beinhaltet zwei Dinge

- den Widerstand, der über eine körperlich ausgeführte Gewalthandlung oder der Drohung mit einer solchen Gewalt unmittelbar gegen den Vollstreckungsperson ausgeführt sein muss. Bei einem passiven Verhalten, wie zB. das genannte Wegdrehen, sich abwenden, ignorieren, sich einer Mitarbeit verweigern, ... ist keine unmittelbare körperliche Gewalt gegen die Vollstreckungsperson und fällt somit nicht unter §113 StGB

- die Vollstreckungstätigkeit, die deutlich mehr ist, als eine hoheitliche Tätigkeit. Für eine Vollstreckungstätigkeit muss auch ein Vollstreckungsauftrag bzw. Vollstreckungsnotwendigkeit vor liegen. Das ist der Gerichtsvollzieher mit einem Gerichtsbeschluss und das sind auch Polizeibeamte, die im Rahmen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine Tätigkeit ausführen, zB. dann die Personenfeststellung oder auch "Erste-Hilfe"-Maßnahmen oder das Verscheuchen von Gaffern durchführen.

[...]

Du schreibst es doch hier selber.

Der Typ im Video sollte in Gewahrsam genommen werden, warum weiss ich nicht. Fakt ist, es sollte passieren -> Vollstreckungshandlung

Definition Gewaltbegriff: jede aktive Kraftaufwendung des Täters, die die Erschwerung oder Vereitelung der Amtshandlung zum Ziel hat. Darunter fällt auch aktives Sperren wie in diesem Fall, ergo: 113 StGB schreiben. Unmittelbare körperliche Gewalt ist KEINE Voraussetzung.

Das dieser Sachverhalt wahrscheinlich in 16 Bundesländern 16 Mal anders beurteilt wird, ist mir klar.

 

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 00:24:39 Uhr:

 

Hast Du mich nun zu deinem persönlichen Feind der Woche ernannt?

Ich erwarte von dir als Moderator etwas mehr Professionalität und Freundlichkeit gegenüber anderen Menschen.

Sagst ausgerechnet du :rolleyes:

Respekt und Freundlichkeit sind keine Einbahnstrasse, nur mal so.

am 26. Mai 2015 um 5:06

Ich hoffe die Beamten werden alle gefeuert, einschliesslich die die das Video zurueck hielten.

am 26. Mai 2015 um 5:20

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 00:57:25 Uhr:

Geschmacklos.

Genial :D nur häßlich ausgeführt.

am 26. Mai 2015 um 5:43

Zitat:

@mattalf schrieb am 26. Mai 2015 um 07:06:24 Uhr:

Ich hoffe die Beamten werden alle gefeuert, einschliesslich die die das Video zurueck hielten.

Die kriegen ein "du-du-du" in Form einer milden Disziplinarstrafe und das war's.

am 26. Mai 2015 um 7:02

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. Mai 2015 um 06:57:03 Uhr:

Der Typ im Video sollte in Gewahrsam genommen werden, warum weiss ich nicht.

Weil Du immer über die entscheidende Stelle drüberweg liest?

Er sollte in Gewahrsam kommen, weil er einen Polizisten angegriffen hat. Nur ist dieser Angriff erst erfolgt, nachdem ihn der Polizist geschlagen hat.

 

Zitat:

Fakt ist, es sollte passieren -> Vollstreckungshandlung

Definition Gewaltbegriff: jede aktive Kraftaufwendung des Täters, die die Erschwerung oder Vereitelung der Amtshandlung zum Ziel hat. Darunter fällt auch aktives Sperren wie in diesem Fall, ergo: 113 StGB schreiben.

Irgendwie scheint da eine Sperre bei Dir zu sitzen, was ist so schwer, den Sachverhalt zu lesen?

Beim 113 ist der zeitliche Ablauf immanent, die Vollstreckungsmaßnahme hat erst ab/mit dem Schlag gegen den Polizisten begonnen. Vor dem Schlag gab es keine Vollstreckungsmaßnahme und ab dem Schlag gab es keinen Widerstand mehr.

Kein 113, so war es auf dem Video zweifelsfrei zu sehen, haben es die beteiligten Polizisten vor Gericht eingeräumt (einräumen müssen), hat es die Staatsanwaltschaft gesehen und den Vorwurf zurückgezogen, und der Richter letztendlich dann auch entschieden.

Auch keine anderen Folgen gegen den Autofahrer für den Schlag gegen den Polizisten, da es sich hierbei um eine straffreie Handlung im Rahmen einer Abwehr- bzw. Notwehrmaßnahme gegen den zuvor grundlos ergangenen Schlag des Polizisten gegen den Autofahrer gehandelt hat.

Allerdings deutlichen Ärger für einige Polizisten, wegen grundloser Gewaltausübung, Körperverletzung, Nötigung, falsche Verdächtigung, uneidliche Falschaussage, Strafvereitelung im Amt, ...

 

Zitat:

Das dieser Sachverhalt wahrscheinlich in 16 Bundesländern 16 Mal anders beurteilt wird, ist mir klar.

Völliger Unfug.

Der 113 ist ein Bundesgesetz, der nicht lokal modifiziert oder ausgelegt werden kann.

 

Du lässt hier ohnehin permanent äußerst erstaunliche Rechtskenntnisse und -auslegungen ab: Wer (seine Persönlichkeits-)Rechte aus dem Grundgesetz gegen einen Bürger einfordert, der beweist, dass er das GG weder kennt, noch überhaupt gelesen hat.

Wie in jedem anderen Gesetz steht gleich ganz vorne, für wen das Gesetz eine Wirkung entfaltet. Gleich im Artikel 1 steht unmissverständlich, wer ausschließlich Rechte und wer ausschließlich Pflichten aus dem GG hat.

Jemand ("Amtsperson"), der Rechte aus dem GG gegen einen (Otto Normal-)Bürger fordert oder ableitet, der handelt verfassungswidrig, siehe Artikel 1 Absatz 3 GG.

Und da Du beim Thema Filmen mit einer Dashcam das GG angeführt hast, erläutere doch mal bitte, wie Du als Polizist und somit dem GG uneingeschränkt einhalten müssend (Artikel 1 Abs.3 GG), ein Verbot des Filmens aussprechen könntest, ohne gegen ein "Keine Sanktionen ohne Verbot" (Artikel 103 GG) oder der "Unschuldsvermutung" (Artikel 11 GG) zu verstoßen.

Da es kein Verbot gegen das Filmen an sich gibt und die reine Vermutung einer späteren illegalen Nutzung des Videomaterials der Unschuldsvermutung entgegen steht, ist Dein Hinweis auf ein von Dir dann ausgesprochenes Verbot und Beschlagnahme der Kamera weit jenseits einer Rechtsgrundlage.

 

Selbst das ignorieren der internen Anweisung, aufgrund der derzeit etwas schlechten Presse, beim Auftreten in der Öffentlichkeit den Ball deutlich flacher zu halten, scheint Dir eine große Freude zu bereiten.

So schön war das nun nicht, öffentlich zugeben zu müssen, dass man Statistiken deutlich anders führt, als sie üblicherweise von allen anderen Behörden geführt und öffentlich wahrgenommen werden. Die tolle Sache, dass bei der Polizei Wohnungseinbrüche, Diebstahldelikte, ... für vollständig aufgeklärt gelten, wenn der Name eines Verdächtigen ermittelt ist.

Ob sich der Verdacht bei der weiteren, dann staatsanwaltschaftlichen Ermittlung gleich wieder in Luft auflöst, oder im Gerichtsverfahren nur ein Verdacht bleibt, aber nicht für einen hinreichenden Tatnachweis mit Verurteilung ausreicht, ist der Polizei komplett egal.

Für die Polizei ist der Fall aufgeklärt, alles andere würde nur die eigene Statistik, insbesondere im EU-Vergleich deutlich versauen; außerdem sind es nur Entscheidungen, die viel später von ganz anderen Behörden getroffen wurden und nicht beeinflussbar sind.

Sich als Polizeisprecher vor eine Fernsehkamera zu stellen, sich über die fehlende Einflussnahme bei einer Gerichtsentscheidung zu mokieren und damit ganz offen an der Gewaltenteilung zu sägen, dafür muss man schon Eier in der Hose haben.

Oder auch die kleine Nummer, die da momentan mit der (Bundes-)Polizei in Hannover läuft. Da existieren mindestens vier Straftäter, jedoch wird nur gegen einen Verdächtigen ermittelt und selbst diese Ermittlung steht auch unmittelbar vor der Einstellung.

Der Misshandelte macht derzeit keine Aussage, und die Kollegen wissen von nichts, bzw. verweigern die Aussage, weil eine Aussage einem Tateingeständnis einer Strafvereitelung im Amt entsprechen würde und man sich nicht einer Straftat bezichtigen, bzw. sich dem Verdacht dazu aussetzen braucht.

Wird mit großer Sicherheit wieder mal so eine Sache, die man hinterher mit "keine Straftat begangen, da niemand verurteilt wurde" beweisen kann. Auch interessant, dass das Vorhandensein einer Tat sich daran orientiert, ob jemand verurteilt wurde oder nicht.

Man sollte auch nicht näher darüber nachdenken, dass es einerseits Taten gibt, die als aufgeklärt gelten, wenn ein Verdächtiger existiert, andererseits dann auch Taten nicht mal existieren, wenn niemand verurteilt wurde.

am 26. Mai 2015 um 7:27

Alles klar...es ist mir ehrlich gesagt zu mühselig, das hier auseinander zu pflücken, wird hier sowieso nur zerredet bzw selektiv wahrgenommen deswegen äußere ich mich dazu nicht mehr.

Ich spreche hier aus gelebter Berufserfahrung und nicht Schreibtischtheorie, wer meint, es besser zu wissen: viel Spass und hoffentlich ist der Realitätsschock irgendwann nicht zu krass.

am 26. Mai 2015 um 7:54

Erklaer mal den Freispruch vor Gericht wo doch angeblich eine Rechtmaessige Verhaftung gemacht werden sollte. Wenn dem so waere, wuerde es nicht den Freispruch geben.

Keiner weiß genau was passiert ist. Das was ich gesehen habe ist, dass der Mann in Gewahrsam genommen werden sollte, bevor es zur der Rangelei/Übergriffen kam. Ich meine gesehen zu haben, dass der Polizist versucht hat, ihm den Arm auf den Rücken zu drehen, wogegen er sich dann gewehrt hat. Was der Grund für die offensichtlich versuchte Ingewahrsamnahme war, darüber lässt sich nur spekulieren. Er sollte aber offensichtlich vorher und nicht erst nach dem "Angriff" auf den Polizisten in Gewahrsam genommen werden, so dass man hier durchaus von einem Widerstand sprechen kann. Offensichtlich wurde aber dann ja wohl festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme nicht rechtens war, so dass im Umkehrschluß auch kein Widerstand vorlag.

Insgesamt sah die ganze Sache schon nicht sehr professionell aus.

Aber wie ich schon sagte: Keiner von uns war dabei und es gibt soviel mögliche Gründe, warum sich diese Situation so hochgeschaukelt hat. Z.B. verbale Provokation oder ähnliches, wobei dies dann nicht so ausarten sollte.

Ich bin aber auch der Meinung, dass die ganze Sache bis ins letzte aufgeklärt werden sollte. Den Ruf nach Entlassung der Beteiligten halte ich allerdings für leicht übertrieben.

Wir sind alles Menschen und machen Fehler. Das gilt auch für die Polizei. Wenn jeder Fehler im Beruf sofort zur Entlassung führen sollte, hätten wir bald ein paar Arbeitslose mehr.

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 26. Mai 2015 um 01:19:51 Uhr:

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 00:24:39 Uhr:

 

Ich erwarte von dir als Moderator etwas mehr Professionalität und Freundlichkeit gegenüber anderen Menschen.

Langsam Evo,

Tecci schreibt hier als User, was er durch den Verzicht auf seinen Moderatortitel auch kenntlich gemacht hat. Als solchem ( User ) sei ihm seine Meinung auch unbenommen. So wie meine Meinung auch, obwohl diese Tecci oder manch User entgegensteht.

;)

Euch Moderatoren sieht man hier aber auch immer als unparteiisches Vorbild, welche die Spielregeln auch beherrschen, egal ob nun als User oder als Moderator.

am 26. Mai 2015 um 8:34

Auf das "wir sind alle nur Menschen mit haufenweise Fehlern"-Argument warte ich schon die ganze Zeit. Das ist die argumentative Bankrotterklärung. Das ist arm und traurig. Ein Polizist in Ausübung seines Dienstes, zumal er mit Gewaltausübung verbunden ist, *muss* mehr sein. Sonst hat er seinen Beruf verfehlt. Meilenweit.

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