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Polizei hat Auto beschlagnahmt

VW

Hallo zusammen,

ich bin etwas ratlos und bräuchte eure Hilfe. Vor einem Monat habe ich mir einen VW Golf 7R mit Akrapovic-Auspuffanlage gekauft (Baujahr 10/2017, also ohne OPF). Der Verkäufer (privat) hat mir versichert, dass das Fahrzeug nicht modifiziert ist. Am vergangenen Samstag geriet ich jedoch in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Ich habe nichts falsch gemacht, es handelte sich einfach um eine Routinekontrolle.

Nach meinem Wissen ist das Fahrzeug original, lediglich etwas lauter aufgrund der Auspuffanlage. Die Beamten haben das Fahrzeug gründlich überprüft, aber nichts Verdächtiges gefunden. Anschließend wurde die Lautstärke des Fahrzeugs gemessen – erlaubt sind 80 Dezibel, bei mir wurden 82 gemessen, also noch innerhalb der Toleranz.

Das Problem der Beamten war, dass das Auto beim Abtouren ab 3700 Umdrehungen ein „Blubbern“ von sich gibt. Da ich mich mit Autos nicht auskenne, sagten mir die Polizisten, dass möglicherweise die Software verändert worden sei. Als Laie glaubte ich ihnen und erklärte, dass ich das Fahrzeug kürzlich erworben habe. Daraufhin beschlagnahmten sie das Auto und kündigten eine Begutachtung an.

Nun habe ich einige Fragen:

• Wie lange kann es dauern, bis ich mein Auto zurückbekomme?
• Sollte tatsächlich eine Veränderung an der Software vorgenommen worden sein, welche Kosten kommen auf mich zu (Abschleppkosten, Gutachten, Strafe, Mängelbeseitigung, etc.)?
• Kann man aus dem Gutachten entnehmen, wann die Änderungen vorgenommen wurden, um meine Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen? Mein Anwalt meinte, das wäre entscheidend.
• Falls keine Veränderungen festgestellt werden, welche Kosten kann ich gegenüber der Polizei geltend machen?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.

Freundliche Grüße ???

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44 Antworten

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 7. Oktober 2024 um 11:33:47 Uhr:


Gutachter, TÜV oder Staatsmacht können keine Veränderungen
in der ECU SW erkennen.

Aber selbstverständlich lässt sich der Inhalt des Chips auslesen und mit der originalen Software vergleichen. Selbst der Abgleich der Checksum des Flashinhalts sollte bereits Aufschluß über eine Modifikation liefern (die Checksum kann der Fahrzeughersteller liefern, ohne dabei Betriebsinterna zu verraten).

Der interne Flashzähler wird vom Chip selbstständig hochgezählt, sobald er in der Programmiermodus versetzt wird. Weicht er interne Zähler vom Zähler im Datenspeicher ab ist dies ein recht eindeutiges Indiz auf Manipulation.

Wenn ein Gutachter möchte, dann kann er so einiges ermitteln, was modifiziert wurde... und auch in etwa wann dies geschah.... solch eine Tiefenanalyse kostet natürlich auch entsprechend und normalerweise wird man (aus Kostengründen für den Steuerzahler) nicht so tief einsteigen... Möglich ist es dennoch.

Zitat:

@Ascender schrieb am 7. Oktober 2024 um 14:12:17 Uhr:


...
... Wenn alles ordnungsgemäß war, schickt dir das Abschleppunternehmen trotzdem die Rechnung. Und du kriegst noch Post von der Polizei und von der Zulassungsstelle. Ist einem Kumpel von mir passiert.
Bei seinem Auto war alles konform, stand auch im Gutachten. Bezahlen sollte er trotzdem.
Da konnte er sich nur mit einem Rechtsanwalt rauskämpfen.
Der zuständige Richter hat das Einspruchsverfahren nur sehr widerwillig für den Geschädigten entschieden und war auch noch patzig dabei.
...

Das habe ich mir fast gedacht.

Justizia, für wen war die ursprünglich nochmal?

Immerhin gibt es bei uns noch die Möglichkeit eines Einspruchs. So viel Meckern und schimpfen will ich gar nicht auf unseren Ordnungs- und Justizapparat. Schaut mal nach Frankreich, da ist Tuning gar ganz verboten. 🙂

Vor Ort sollte man nichts bezahlen und es aufs Verfahren ankommen lassen, wenn man sich sicher ist keinen Verstoß begangen zu haben. Bei dem besagten Kumpel wurde das Fahrwerk an seinem Nismo GT-R beanstandet. Der Wagen war bis auf die letzte Schraube original.
Aber eben zu auffällig für Dortmund City. Die wollten unbedingt was finden.

Am Ende waren es die Schleifspuren im Radkasten, welche die Beamten zweifeln ließ. Die hat er sich auf der Nordschleife geholt. In der Fuchsröhre setzen die Räder im Radkasten schon mal im Kompressionsknick auf (auch mit ganz anderen, gewöhnlichen Autos), wenn man da schnell genug durchfährt. Naja nun...

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 6. Oktober 2024 um 18:05:21 Uhr:


Als Halter (und auch nur als Fahrer) bist du für den ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeugs verantwortlich. Der Vorbesitzer interessiert in deinem Fall überhaupt nicht.

Es macht für eine mögliche Strafe durchaus etwas aus, wenn man von einer Manipulation wissen mußte oder die gar selber veranlaßt hat.

Zitat:

@moooo030 schrieb am 5. Oktober 2024 um 23:31:09 Uhr:



…Das Problem der Beamten war, dass das Auto beim Abtouren ab 3700 Umdrehungen ein „Blubbern“ von sich gibt…

Ist das nicht die berühmte deaktivierte Schubabschaltung!? Hat ein G7R vielleicht einen serienmäßigen Fahrmodus mit der Abschaltung?

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Ja die hört man nur wenn man im RACE Modus ist. Ansonsten ist das Auto sehr leise.

Würde man der Rennleitung gegenüber zugeben, dass man geträumt hat und innerorts verbotenerweise noch in diesem Klappenmodus unterwegs war und korrigiert man dies sofort, ergäbe das vermutlich nur ein Bußgeld wegen der unnötigen Lärmbelästigung und der Anfangsverdacht wäre hinfällig, dass das Auto technisch defekt oder verändert wäre, was die Sicherstellung und die kostenpflichtige Begutachtung nach sich zöge. Möglicherweise möchte die (hinterhältige) Rennleitung erzieherisch wirken, weil sie weiß wie unschön 2-3 Wochen ohne das Auto sind und besonders diese Erinnerung hängen bleibt wenn das Auto irgendwann wieder da ist. Kann aber auch ganz anders sein. 😉

Ich kann auch beide Seiten verstehen.

Halterseite:
Kann nichts dafür, wenn das Fahrzeug so Serie vom Band kam, mit dem Knallen (das gibt es ja wirklich)

Polizeiseite:
Kann nicht alles wissen.
Die Geräuschmessung erfolgt ja mit dem typischen Knallen. Vielleicht konnte das Geräusch Messgerät dieses knallen nicht messen (slow vs. Fast), und hat deshalb ein Gutachten angefordert.

Ich finde halt generell, die Genehmigung das alle möglichen Klappenanlagen zugelassen sind, ist halt Murks.
Dann noch unterschiedliche Rechtsstände und damit einhergehenden Unterschiede in der Ansteuerung, machen die Sache noch bescheidener...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Oktober 2024 um 19:56:59 Uhr:


Ich kann auch beide Seiten verstehen.

Halterseite:
Kann nichts dafür, wenn das Fahrzeug so Serie vom Band kam, mit dem Knallen (das gibt es ja wirklich)

Ist bei meinem Auto der Fall (Abarth 124 Spider). Nicht so übel krass wie bei den ganzen Tuning-Kisten, wo das nachträglich reinprogrammiert und Schalldämpfer entfernt werden. Es ist eher "rotzig". Aber man hört schon ein blubbern beim Gas wegnehmen. Ganz selten auch mal ein Knallen, wenn man plötzlich vom Gas geht und die Außenluft und der Motor kalt sind. Schätze mal da läuft er fetter und es gelangt mehr unverbrannter Sprit in die heiße Auspuffanlage.

https://www.youtube.com/watch?v=cAY0qu5vQQ0

Ich suche schon einen Programmierer, der mir da ein sauberes Mapping draufmacht. Aber so einfach ist das nicht. Die Standard-Mappings gehen ja alle auf mehr Leistung und mehr Geknalle. Das wird also eher teuer, wenn man es richtig machen will. Zumal der MultiAir-Motor nicht so einfach zum dran arbeiten ist. Und man braucht schon ein wenig Vertrauen in denjenigen. Dass der einen nicht den Motor falsch programmiert, weil es halt nicht direkt von namhaften Tunern ist, wie bspw. G-Tech.
Vielleicht ist auch zusätzliche Hardware nötig, wie bspw. ein freiprogrammierbares Steuergerät (teuer).

Aber die Vorteile: Langfristig besser für den Motor (Zylinder werden sonst mit zu viel Benzin gewaschen, könnte Ölfilmabriss bedeuten), Keramik-Katalysator dankt es einem (fragt mal die Ford Focus RS-Besitzer der ersten Generation).

Zitat:

Polizeiseite:
Kann nicht alles wissen.
Die Geräuschmessung erfolgt ja mit dem typischen Knallen. Vielleicht konnte das Geräusch Messgerät dieses knallen nicht messen (slow vs. Fast), und hat deshalb ein Gutachten angefordert.

Es gibt ja standadisierte Messverfahren. Gemessen wird das Standgeräusch, welches im Fahrzeugschein bei Nenndrehzahl eingetragen ist. Am besten mit geeichtem Gerät im entsprechenden Abstand. Beim Fahren kann (und darf bis zu einem gewissen grad) ein Auto lauter sein. Wenn der natürlich mit Geknalle und Gefurze aufgrund der Fahrweise auffällt (kurze Vollgasstöße, ruppiges Wegnehmen vom Gas), und viel zu laut ist, dann besteht ja ein hinreichender Anfangsverdacht, der ja die Grundlage für die Beauftragung des Gutachtens ist.

Soweit ich weiß dürfen Klappenanlagen nur ab einer gewissen Drehzahl aufgehen. Die Anlagen, die man mittels Knopfdruck aufmachen kann, sind nicht zugelassen. Ein Knöpfchen ist aber gerade bei den Posern sehr schnell mal irgendwo im Handschuhfach versteckt. 😉

Dass man diese Poser nicht in der City haben will, kann ich verstehen (wie ich schon auf der letzten Seite schrieb).

Dass man grundsätzlich alle "auffälligen" Autos rauszieht, und so lange rumsucht bis man irgendwas findet was ein Abschleppen rechtfertigt, und dass man dann noch das Handy unter dem Vorwand einkassiert es könnte Beweismittel enthalten (bspw. Filmaufnahmen, wobei die Cops die Passwortsperre nie überbrücken werden), finde ich dagegen weniger gut. Purer Aktionismus, bzw. abschreckende Maßnahmen.

Komischerweise sind am Wochenende immernoch genug Poser und Raser bei uns unterwegs, obwohl die Polizei die harten Bandagen rausfährt. In der Presse werden diese Aktionen natürlich als Erfolg verkauft. So und so viele Autos wegen Verdacht auf Manipulation zum Gutachter geschickt, usw. Wir bekommen aber nie Folgezahlen, wie viele denn nun wirklich aufgrund des Gutachtens stillgelegt wurden.
Und wenn dann noch Zulassungsstellen und Richter gegen Unschuldige arbeiten, finde ich das schon eine harte Nummer.

Zitat:

Ich finde halt generell, die Genehmigung das alle möglichen Klappenanlagen zugelassen sind, ist halt Murks.

Das ist schon okay, sofern die die gesetzlichen Auflagen erfüllen. Will das nicht entschuldigen, aber beachten sollte man auch, dass manche Anlagen keine gute Qualität haben und manchmal die Klappen festgammeln. Da kann der Besitzer auch nicht so recht was für. Kenne mehrere Abarth-Besitzer, bei denen das der Fall ist.

Die Rückholfeder der Klappe gammelt durch und bricht. Daraufhin bewegt sich die Klappe frei bei jedem Gasstoß - und sei er noch so klein. Dann stellt man das Auto ab. Im Auspuff sammelt sich gerne Kondenswasser. --> Klappe offen oder halb offen festgegammelt.

Und Fiat, bzw. Magneti Marelli verkaufen keine Einzelkomponenten, sondern nur Komplettanlagen. 🙂 In der Vertragswerkstatt wird auch keiner die Klappe wieder gängig machen wollen. Und eine Rückholfeder kriegt man da auch nicht. Die wollen nur Teile tauschen. Am liebsten luchsen sie dir 2,5 TEUR für die Komplettanlage + Montagekosten ab, obwohl der Schaden maximal ein paar EUR Materialwert hat. 😉

Zitat:

Dann noch unterschiedliche Rechtsstände und damit einhergehenden Unterschiede in der Ansteuerung, machen die Sache noch bescheidener...

Das ist großer Quatsch. Vor allem, wenn Lokalpolitiker ihre eigenen Bestimmungen durchsetzen. Bspw. sind die Schweiz und Österreich äußerst restriktiv.

Fährt man ein paar Kilometer weiter nach Italien, und man hat das "richtige Auto", dann wird man sogar von den Carabinieri angefeuert Gas zu geben. 😁 Das ist jedes Mal ein Kulturschock.

Zitat:

@Ascender schrieb am 08. Okt. 2024 um 21:50:43 Uhr:


Soweit ich weiß dürfen Klappenanlagen nur ab einer gewissen Drehzahl aufgehen. Die Anlagen, die man mittels Knopfdruck aufmachen kann, sind nicht zugelassen.

Klar, zu Hunderttausenden gebaut.

Sämtliche AMG, 63, 43, Porsche usw.

Alles per Tastendruck.

Ich meinte Nachrüstanlagen, aber ich mag mich da irren.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 7. Oktober 2024 um 10:16:29 Uhr:



Zitat:

@Senfkugel schrieb am 6. Oktober 2024 um 17:26:10 Uhr:


Du sagst, du hättest keine RSV, aber meinst, dass dein Anwalt sagte, das ein gewisser Ausgangspunkt entscheidend ist.
Hm, ohne RSV keine anwaltliche Hilfe möglich? 🙄

Na klar ist dies möglich, wieso werden dann diese Fragen nicht dem Anwalt gestellt? 😉

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 6. Oktober 2024 um 18:26:48 Uhr:


Hi

Ein Gutachter kann gar nicht erkennen ob dein Golf ein Chiptuning erhalten hat.
Ausser der Gutachter zieht einen fundierten Chiptuner hinzu der den Datenstand
deines Golf mit einen werksbelassenen Golf ( selbes Steuergerät ) vergleicht.

Du selbst kannst das aber auch bei einem fundierten Chiptuner.
Ich meine nicht die Tuner die nur drauf flashen sondern die selbst
Hand am Datensatz anlegen.

Tom

Das Auto wird kurzerhand auf einen Prüfstand geschnallt.

Da braucht keiner für ins STG gucken. Kumpel hat es auch schon durch.

Das war beim TE passiert ist grenzt schon an Willkür.
Aber so ist es halt in DE. Hab meine Erfahrungen auch schon mit so speziellen Beamten gemacht.

Die meisien meiner Punkte - damals - habe ich mir retlich verdient! Eine nichtgrüne Ampel fand ich mal streitbar - da war es ein ein sehr spezieller Beamter. ... Aber es gab da auch einige "spezielle" Beamte die dann *sehr Tolerant* waren. Die besten haben gar das verlorene Sprintduel von der Ampel weg weggesteckt 🙂

In Summe habe ich vllt. 1x gemeckert und mich 10x vor Glück beschiessen. Natürlich war das eine mal *extremst* ungerecht 😉

@moooo030

Was macht denn das beschlagnahmte Fahrzeug?

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