Polizei hat Auto beschlagnahmt
Hallo zusammen,
ich bin etwas ratlos und bräuchte eure Hilfe. Vor einem Monat habe ich mir einen VW Golf 7R mit Akrapovic-Auspuffanlage gekauft (Baujahr 10/2017, also ohne OPF). Der Verkäufer (privat) hat mir versichert, dass das Fahrzeug nicht modifiziert ist. Am vergangenen Samstag geriet ich jedoch in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Ich habe nichts falsch gemacht, es handelte sich einfach um eine Routinekontrolle.
Nach meinem Wissen ist das Fahrzeug original, lediglich etwas lauter aufgrund der Auspuffanlage. Die Beamten haben das Fahrzeug gründlich überprüft, aber nichts Verdächtiges gefunden. Anschließend wurde die Lautstärke des Fahrzeugs gemessen – erlaubt sind 80 Dezibel, bei mir wurden 82 gemessen, also noch innerhalb der Toleranz.
Das Problem der Beamten war, dass das Auto beim Abtouren ab 3700 Umdrehungen ein „Blubbern“ von sich gibt. Da ich mich mit Autos nicht auskenne, sagten mir die Polizisten, dass möglicherweise die Software verändert worden sei. Als Laie glaubte ich ihnen und erklärte, dass ich das Fahrzeug kürzlich erworben habe. Daraufhin beschlagnahmten sie das Auto und kündigten eine Begutachtung an.
Nun habe ich einige Fragen:
• Wie lange kann es dauern, bis ich mein Auto zurückbekomme?
• Sollte tatsächlich eine Veränderung an der Software vorgenommen worden sein, welche Kosten kommen auf mich zu (Abschleppkosten, Gutachten, Strafe, Mängelbeseitigung, etc.)?
• Kann man aus dem Gutachten entnehmen, wann die Änderungen vorgenommen wurden, um meine Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen? Mein Anwalt meinte, das wäre entscheidend.
• Falls keine Veränderungen festgestellt werden, welche Kosten kann ich gegenüber der Polizei geltend machen?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.
Freundliche Grüße ???
44 Antworten
Die Aussage von MrMurphy in Bezug auf Verantwortung für das Fzg ist richtig.
Ausrede wie" hat TÜV oder schon so gekauft " lässt die Polizei bei Kontrolle nicht gelten.
Er zieht gar nicht in Erwägung, dass mit dem Auto alles in Ordnung sein könnte:
"Wenn die Polizei schon hört das dein Fahrzeug offensichtlich zu laut ist wird das auch von dir erwartet."
"Ein deutlicher Minuspunkt für dich ist dabei, das der mögliche Mangel in deinem Fall akkustisch deutlich wahrnehmbar war."
Also einfach abwarten.
Es ist doch gar nicht zu laut,wurde mit 2 dB mehr als zugelassen gemessen.
Das haben die doch gar nicht beanstandet.
Zitat:
@moooo030 schrieb am 6. Oktober 2024 um 18:49:58 Uhr:
, vlt nachdem ich das Auto zurückkriege.
Dann werden sie Dir schon sagen, ob an der Software was gemacht wurde oder nicht.
Das prüfen die in der Zwischenzeit ab
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Zitat:
@moooo030 schrieb am 5. Oktober 2024 um 23:31:09 Uhr:
Kann man aus dem Gutachten entnehmen, wann die Änderungen vorgenommen wurden, um meine Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen? Mein Anwalt meinte, das wäre entscheidend.
Wie lange hast du das Auto? Gerade bei Software wird's schwierig das genaue Datum so ohne weiteres zu ermitteln. Indiz wären z.B. Fehlerspeichereinträge die davon hervorgerufen werden. Ist auch erstmal nicht die Aufgabe des Gutachters den die Polizei bestellt, da geht es erstmal nur darum ob irgendwelche unzulässigen Veränderungen vorgenommen wurden.
Also erstmal abwarten, wie das Gutachten zu verwerten ist weiß hoffentlich dein Anwalt.
Meines Wissens kann man sehen, wann das STG letztmalig überschrieben wurde.
Ja, aber das ist nicht Gegenstand eines Gutachtens wenn es erstmal nur um die Frage geht OB unzulässige Veränderungen vorgenommen werden. Ein Auslesen wann ein Steuergerät letztmalig überschrieben wurde gibt die normale Software der Prüforganisationen auch nicht her, da muss bei Verdacht eine tiefere Diagnose, ggf. mit einem Herstellertester gemacht werden.
Dazu gibt es ja durchaus auch Manipulationsmöglichkeiten ohne die originalen STG zu überschreiben mit Zwischenboxen, mechanischem Blockieren von Auspuffklappen usw..
Von daher heißt es jetzt wohl oder übel das Gutachten abwarten.
Zitat:
@Senfkugel schrieb am 6. Oktober 2024 um 17:26:10 Uhr:
Du sagst, du hättest keine RSV, aber meinst, dass dein Anwalt sagte, das ein gewisser Ausgangspunkt entscheidend ist.
Hm, ohne RSV keine anwaltliche Hilfe möglich? 🙄
Zitat:
@moooo030 schrieb am 6. Oktober 2024 um 18:49:58 Uhr:
Die Polizei sagte mir ich würde das Auto in 1 bis 2 Wochen das Auto wieder erhalten, vlt nachdem ich das Auto zurückkriege.
Wer zahlt da eigentlich den Mietwagen für den Zeitraum?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Moers75 schrieb am 6. Oktober 2024 um 20:59:51 Uhr:
mit Zwischenboxen,
Auch deren verbau ist selbst nach dem entfernen feststellbar.
Und nach solchen Boxen suchen die Rennleiter als erstes
Falls das Gutachten positiv ausfällt, also die Betriebserlaubnis erloschen sollte, der Halter selbst:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 6. Oktober 2024 um 20:59:51 Uhr:
Ja, aber das ist nicht Gegenstand eines Gutachtens wenn es erstmal nur um die Frage geht OB unzulässige Veränderungen vorgenommen werden. Ein Auslesen wann ein Steuergerät letztmalig überschrieben wurde gibt die normale Software der Prüforganisationen auch nicht her, da muss bei Verdacht eine tiefere Diagnose, ggf. mit einem Herstellertester gemacht werden.Dazu gibt es ja durchaus auch Manipulationsmöglichkeiten ohne die originalen STG zu überschreiben mit Zwischenboxen, mechanischem Blockieren von Auspuffklappen usw..
Von daher heißt es jetzt wohl oder übel das Gutachten abwarten.
Und das Programmieren im ausgebauten Zustand, welches von Flashzähler
nicht dokumentiert wird.
Gutachter, TÜV oder Staatsmacht können keine Veränderungen
in der ECU SW erkennen.
Wenn der Datensatz im Motorsteuergerät wirklich geändert wurde,
bleibt nur ein erneutes Aufspielen des original Datensatz, welches nur
offiziell über den VW Händler möglich ist und das gut bezahlt werden
muss.
Sollte keine "Manipulation" durchgeführt worden sein, übernimmt
der Steuerzahler alle anfallenden Kosten.
An den Betroffenen, eine KFZ Rechtschutz sollte man immer
haben !
Tom
Zitat:
@hydrou schrieb am 7. Oktober 2024 um 10:43:59 Uhr:
Falls das Gutachten positiv ausfällt, also die Betriebserlaubnis erloschen sollte, der Halter selbst:
Und wenn alles ordnungsgemäß war? Wenn keine Manipulation festgestellt wurde? Weil sich ein Polizist nicht auskannte?
Zitat:
@bimota schrieb am 7. Oktober 2024 um 11:38:24 Uhr:
Zitat:
@hydrou schrieb am 7. Oktober 2024 um 10:43:59 Uhr:
Falls das Gutachten positiv ausfällt, also die Betriebserlaubnis erloschen sollte, der Halter selbst:Und wenn alles ordnungsgemäß war? Wenn keine Manipulation festgestellt wurde? Weil sich ein Polizist nicht auskannte?
Viel Spaß. Meine Heimatstadt - Dortmund City (Wallring) gilt als Hotspot. Da wird nicht lange gefackelt am Wochenende. Auto aufm Abschlepper, Handy einkassiert. Wenn alles ordnungsgemäß war, schickt dir das Abschleppunternehmen trotzdem die Rechnung. Und du kriegst noch Post von der Polizei und von der Zulassungsstelle. Ist einem Kumpel von mir passiert.
Bei seinem Auto war alles konform, stand auch im Gutachten. Bezahlen sollte er trotzdem.
Da konnte er sich nur mit einem Rechtsanwalt rauskämpfen.
Der zuständige Richter hat das Einspruchsverfahren nur sehr widerwillig für den Geschädigten entschieden und war auch noch patzig dabei.
Ich kann ja verstehen, dass man die Raser und Poser nicht in der City haben will, aber das grenzt teilweise schon an Willkür, und der ganze Ordnungsapparat arbeitet gegen einen. 🙂
Ich vermeide daher sowieso schon Innenstädte. Am Wochenende verzichte ich ganz darauf in die City zu fahren. Gar kein Bock. 🙂 Sie vermissen mich nicht, ich vermisse sie nicht.
Bezahlen musste es übrigens am Ende die Polizeidienststelle, die den Schlepper gerufen und das Gutachten beauftragt hat.
Zitat:
@Ascender schrieb am 7. Oktober 2024 um 14:12:17 Uhr:
Bezahlen musste es übrigens am Ende die Polizeidienststelle, die den Schlepper gerufen und das Gutachten beauftragt hat.
...aber sicher nicht aus der Kaffeekasse. Also: letztendlich der Steuerzahler.