Polizei beschädigt bei Einsatz mein Fahrzeug leicht

Heute Abend beschädigte die Polizei meines Heimatortes die hintere Tür (Fahrerseite) bei einem Einsatz leicht.
Ich parkte auf dem Parkplatz eines Supermarktes neben einem Polizeifahrzeug. Kurz vor Betreten des Supermarktes bekam ich mit, dass die Beamten einen Betrunkenen abführten, derr sich dabei zur Wehr setzte. Kurze Zeit beobachtete ich das geschehen, und sah noch aus der Ferne, dass der Betrunkene auf den hinteren Sitz gezwängt wurde. Ohne mir weitere Gedanken zu machten tätigte ich meine Einkäufe. Als ich danach zu meinem Fahrzeug kam, sah die die Delle hinten links. Also auf zur Polizei.
Diese teilte mir nun mit, ich solle einen Strafantrag gegen dden Betrunkenen stellen, da er von innen gegen die Tür getreten hätte. Seine Haftpflichtversicherung würde den Schaden dann regulieren. Ich hingegen war und bin der Meinung, dass die Polizei für den Schaden aufkommen muss, da sie der Fahrzeughalter ist (außerdem hätten die Beamten den Wagen zurücksetzen können, wenn ein problemloses Einsteigen in den Wagen nicht möglich war...).
Ich weiß doch nicht, ob der Betrunkene wirklich gegen die Tür getreten hat. Außderdem stellt sich die Frage, ob ein Mensch am Rande der Gesellschaft überhaupt eine Haftpflichtbersicherung besitzt? Der Schaden wurde außerdem vom Polizeifahrzeug hervorgerufen usw. ...
Kennt jemand die rechtliche Lage? Wer muss zahlen (der Staat oder der Festgenommene). Sollte meinen Schaden nicht die Polizei regulieren (als Kollateralschaden des Einsatzes) und sich dann den Betrag vom Betrunkenen wiederholen?
Wie auch immer, ich bin für jeden Tipp dankbar.
Ansonsten wünsche ich allen ein schönes Pfingstfest.

18 Antworten

dann klär mich mal auf

Die Polizei hat mitbekommen das ein Schaden an deinem Fahrzeug entstanden ist und ist abgehauen?
Nennt man das net Fahrerflucht????

Ja. Siehe ein paar Postings weiter oben.

~

Mal ganz langsam.

Hier hatten wir es mit der Störung der öffentlichen Ordnung zu tun.
Es war ein betrunkener Randalierer in Gewahrsam zu bringen. Dieser ist vorher aufgefallen (sonst wäre ja keine Polizei angerückt) und hat bei seiner Festnahme auch noch Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet.

Ob und wie dabei ein Schaden am Auto entstanden sein könnte ist unklar, der Geschädigte vermutet dies und ich will ihm nicht widersprechen.
Zeugen gibt es nicht, die Polizisten ordnen die Schädigung einem ihnen bekannten Hergang zu.

Deswegen sollte sich der Geschädigte zunächst deutlich sein Beweisproblem vor Augen halten.

So dann sollte er sich klar machen, dass es sich hier um einen hoheitlichen Akt zum Schutze der Allgemeinheit handelte.
Während er aufgrund des festgenommen Betrunkenen sicher einkaufen gehen konnte ist vermutlich sein Auto zu Schaden gekommen.
Selbst wenn die Beamten den Sachschaden bemerkt haben, so ist zu prüfen, ob der Betrunkene sich nicht selbst gefährdete und daher unverzüglich in Gewahrsam und unter ärztliche Aufsicht zu stellen war.

Hier liegt in jedem Fall keine private oder geschäftliche Fahrt oder ein Beladevorgang vor,
sondern eine hoheitliche Massnahme.

Ihr könnt alle schön Fahrerflucht und Gefährdungshaftung von Halter und Fahrer o.ä. als Anspruchsgrundlage prüfen,
ich empfehle unverändert einen RA zu konsultieren.

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