Polizei behauptet ich hatte mein Handy am Steuer obwohl es ein iPod war
Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen bei einer Polizeikontrolle angehalten.
Im ersten Moment dachte ich es wäre (wie schon öfters) weil ich einen e36 fahre mit dickeren Reifen und einem schönem Auspuff.
Mir wurde, zu meiner Verwunderung, vorgeworfen ich habe mein Handy während der Fahrt benutzt. Ich habe lediglich meinen iPod bedient. Als ich es den Polizisten erklärt habe meinte er nur weil mein in der Mittelkonsole liegt ich habe dies bedient anstatt meinen iPod. Glauben wollten mir die Herren von der Rennleitung leider nicht.
Nun habe ein Bußgeld bekommen wegen Handy am Steuer.
Habe ich eine Chance das Verfahren zu gewinnen oder sollte ich es lieber sein lassen?
Beste Antwort im Thema
Handy- und iPod-Benutzer während Autofahrten gehören nicht nur lapidar, sondern mit gewichtigen Geldstrafen, Punkten und Fahrverboten bestraft. Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer. Für solche Leute habe ich kein Verständnis, egal wie sehr sie hier im Forum herumjammern.
Ohne Gruß, fmbw10.
166 Antworten
Hallo, CptJonny816,
Zitat:
@CptJonny816 schrieb am 10. Oktober 2016 um 23:59:42 Uhr:
Ich habe lediglich meinen iPod bedient. Als ich es den Polizisten erklärt habe meinte er nur weil mein in der Mittelkonsole liegt ich habe dies bedient anstatt meinen iPod. Glauben wollten mir die Herren von der Rennleitung leider nicht.
hast Du den Beamten auch Dein iPod gezeigt?
Wenn ja: Hat es Ähnlichkeit mit Deinem Handy?
Wenn Du das iPod nicht gleich zeigen konntest und dieses Dingen erst im Nachhinein als Ausrede benutzen willst, dann kannst Du die Sache vergessen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Zitat @CptJonny816
Viel mehr geht es mir um mein Recht als Bürger, ich habe nichts verbrochen und soll nun für etwas was ich nicht begangen habe belangt werden.
Ich glaube sie würden es auch nicht gut heißen wenn man ihnen eine Straftat unterstellt, welche sie nicht begangen haben.
Keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Hoffentlich schmeisst der Richter Dir den $1 der StVO an den Kopf:
"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Mir als potenziellem Unfallopfer ist es scheiß-egal, ob Du durch ein Handy oder einen iPod abgelenkt wirst.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 11. Oktober 2016 um 10:33:35 Uhr:
Hallo, CptJonny816,Wenn Du das iPod nicht gleich zeigen konntest und dieses Dingen erst im Nachhinein als Ausrede benutzen willst, dann kannst Du die Sache vergessen.
Viele Grüße,
Uhu110
Selbst, wenn er es gleich zeigen könnte, Fakt ist doch, dass IPod UND das Handy auf der Mittelkonsole lagen. Logischerweise würde nun jeder behaupten, dass er das IPod angefasst hätte.
Dumm gelaufen, so würd ich das abhaken und das Bussgeld, wenn auch zähneknirschend, bezahlen. Auf eine Klage mit ungewissem Ausgang würd ich es hier nicht ankommen lassen.
@CptJonny816
Wenn Du diese Wahrheit glaubwürdig rüberbringen kannst, dann lass Dich umgehend von einem Anwalt vertreten und Einspruch einlegen. In der Beweisaufnahme kommt es darauf an, die anzeigenden Polizisten auf das tatsächlich Gesehene hin zu vernehmen. Das solltest Du in fachkundige Hände geben. Wegen des Kostenrisikos wäre eine Verkehrs-RS-Versicherung sinnvoll. Im Forum wirst Du allerdings jede Meinung wiederfinden. Toi, toi, toi.
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In all diese Geräte gehört ein Zwangschip, der von der Motorsteuerung per was auch immer angesteuert wird und diese lahmlegt. Sollte in der Herstellung nicht mehr wie 1 - 2 Euro kosten und die Debatten haben sich erledigt.
Egal, wie die Im-Verkehr-immer-alles-Richtigmacher hier auf den TE eindreschen und ihm - eigentlich ja auch völlig zu Recht - erklären, dass er sich gefälligst auf den Verkehr zu konzentrieren und KEINERLEI Gerät zu bedienen hat....
.... wenn dein Anwalt nicht gerade auf den Kopf gefallen ist und in der Akte nicht explizit drinsteht, dass beide oder mehrere Polizisten GESEHEN haben, dass du eindeutig ein Mobiltelefon bedient hast (egal zu welchem Zweck, es kommt nur auf den Gerätetyp an), dann wird die Sache im Regelfall eingestellt, in einer Hauptverhandlung nach Einspruch kannst du ggf. auch einen Freispruch erzielen, wobei auch hier die Einstellung ohne Kostenübernahme häufiger ist.
Alles in allem macht es aber nur Sinn, wenn du rechtsschutzversichert bist.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 11. Oktober 2016 um 08:34:06 Uhr:
Zitat:
@Blue346L schrieb am 11. Oktober 2016 um 02:01:17 Uhr:
Man kann schon versuchen, den Richter zu überzeugen, aber die Chancen stehen da ziemlich schlecht. Wobei die Anzahl der Zeugen eine untergeordnete Rolle spielt. Der Richter hat freie Beweiswürdigung, und kann glauben, wem er will.Ein Richter geht aber auch nach der Glaubhaftigkeit eines Zeugen. Und ich denke mal, dass die Aussage von zwei Polizisten wesentlich schwerer wiegt als die Aussage des Delinquenten.
Zumindest in Deutschland.
Auf die Entfernung kann ein Zeuge wohl nicht mit Sicherheit aussagen ob es ein Smartphone oder ein oPod war.
Man hat doch die Uhrzeit, evtl. kann man die Daten des Smartphones auswerten.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 11. Oktober 2016 um 12:42:10 Uhr:
Egal, wie die Im-Verkehr-immer-alles-Richtigmacher hier auf den TE eindreschen und ihm - eigentlich ja auch völlig zu Recht - erklären, dass er sich gefälligst auf den Verkehr zu konzentrieren und KEINERLEI Gerät zu bedienen hat....
Hör auf zu blubbern, keiner macht alles richtig, aber die die Du ansprichst heulen dann nicht wegen Kinderkacke ihr rum, das wäre mir viel zu peinlich.
Der TE kommt mir hier vor wie der picklige Jüngling in Fuck you göthe, erst tritt er dem Lehrer in die Eier, und als der Lehrer ihn ins Wasser schupst heult er wie ein Baby und wimmert das er alles seinem Papi erzählt und belehrt den Lehrer das er das gar nicht darf.
Jammerlappen !
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 11. Oktober 2016 um 13:48:24 Uhr:
.Man hat doch die Uhrzeit, evtl. kann man die Daten des Smartphones auswerten.
Wie wärs noch mit einem Gutachter ?
Und wer sagt denn, dass er telefoniert hat ? Oder wird beim Handy jeder Zugriff mit Zeitstempel protokolliert ?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Oktober 2016 um 13:48:29 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 11. Oktober 2016 um 12:42:10 Uhr:
Egal, wie die Im-Verkehr-immer-alles-Richtigmacher hier auf den TE eindreschen und ihm - eigentlich ja auch völlig zu Recht - erklären, dass er sich gefälligst auf den Verkehr zu konzentrieren und KEINERLEI Gerät zu bedienen hat....Hör auf zu blubbern, keiner macht alles richtig, aber die die Du ansprichst heulen dann nicht wegen Kinderkacke ihr rum, das wäre mir viel zu peinlich.
Der TE kommt mir hier vor wie der picklige Jüngling in Fuck you göthe, erst tritt er dem Lehrer in die Eier, und als der Lehrer ihn ins Wasser schupst heult er wie ein Baby und wimmert das er alles seinem Papi erzählt und belehrt den Lehrer das er das gar nicht darf.
Jammerlappen !
Woher weißt Du denn, dass er nicht wirklich sein ipod bedient hat. Das ist nun mal erlaubt. Wenn nur die Chance von 1% besteht, dass er die Wahrheit sagt, kannste Dir eigentlich Deinen ganzen Streifen da schenken. Ich hab auch manchmal in der linken ne Flasche Cola, in der rechten n Brötchen, und auf dem Beifahrersitz liegt der Laptop, auf dem ich meine Mails (während der Fahrt) lese. Ist alles erlaubt. Und damit ist es völlig wurscht, was die Herren Moralapostel hier wieder zum besten geben.
Leider ist es (an den TE gerichtet) jedoch in der Tat so, dass die Chancen ziemlich gering sein dürften, mit dieser Story durchzukommen. Ob sie nun wahr ist, oder nicht. Tatsache ist eben, dass es einfach stressfreier ist, den Punkt sowie die 60€ (oder sind es inzwischen mehr?) zu akzeptieren, und beim nächsten mal einfach n bisschen mehr aufzupassen. Die Jungs in grün (bzw. blau) fahren ja meistens nicht im Tarnmodus durch die Gegend. Und mit nem "alten" Dreier, breiten Schlappen und nem dicken Auspuff findet schon mal grundsätzlich ein gewissen "Profiling" statt, wessen sich nun mal jeder bewußt sein sollte, der dieser Tage so durch die Gegend fahren möchte. 😉
Zitat:
@SNobbe schrieb am 11. Oktober 2016 um 10:52:25 Uhr:
Zitat:
Zitat @CptJonny816
Viel mehr geht es mir um mein Recht als Bürger, ich habe nichts verbrochen und soll nun für etwas was ich nicht begangen habe belangt werden.
Ich glaube sie würden es auch nicht gut heißen wenn man ihnen eine Straftat unterstellt, welche sie nicht begangen haben.Keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Hoffentlich schmeisst der Richter Dir den $1 der StVO an den Kopf:
"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."Mir als potenziellem Unfallopfer ist es scheiß-egal, ob Du durch ein Handy oder einen iPod abgelenkt wirst.
Dein Einwand ist zwar verständlich, gehört hier aber nicht hin, da hier niemand gefährdet oder behindert wurde. Es geht hier nur um den Vorwurf des telefonierens.
@TE
Ich bin auch der Meinung, dass während der Fahrt die Finger an keines der Geräte gehören. Du kannst allerdings Einspruch einlegen und den Zeugen dahingehend befragen oder durch deinen Anwalt befragen lassen, ob er ausschließen kann, dass es der Ipod war, den er gesehen hat. Von der Antwort häüngt dann vermitl. die Entscheidung des Richters ab.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 11. Oktober 2016 um 14:11:31 Uhr:
. Ich hab auch manchmal in der linken ne Flasche Cola, in der rechten n Brötchen, und auf dem Beifahrersitz liegt der Laptop, auf dem ich meine Mails (während der Fahrt) lese. Ist alles erlaubt. Und damit ist es völlig wurscht, was die Herren Moralapostel hier wieder zum besten geben.
Du fährst also freihändig und schaust nichtmal auf die Straße ? Und das soll erlaubt sein ?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 11. Oktober 2016 um 14:16:42 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 11. Oktober 2016 um 14:11:31 Uhr:
. Ich hab auch manchmal in der linken ne Flasche Cola, in der rechten n Brötchen, und auf dem Beifahrersitz liegt der Laptop, auf dem ich meine Mails (während der Fahrt) lese. Ist alles erlaubt. Und damit ist es völlig wurscht, was die Herren Moralapostel hier wieder zum besten geben.Du fährst also freihändig und schaust nichtmal auf die Straße ? Und das soll erlaubt sein ?
Ja. Leider. Zumindest so lange nichts passiert. Aber solche, ich sag jetzt mal bewußt Idioten, wird es immer geben, die sich noch damit brüsten. Ich hoffe nur, dass solche Leute, falls es deswegen zum Unfall kommt, einfach nur stumpf vor einen Baum fahren, ohne dass Unschuldigte geschädigt werden.
Naja Falle eines Unfalles hat man wegen des §1 sicherlich schlechte Karten, aber grundsätzlich erlaubt ist es. Möchte sehen, wie man mir eine Strafe wegen Frühstückens im Auto aufdrückt.