Pol. Kontrolle / Fahrzeugänderung nicht i.O.

BMW 4er F36 (Gran Coupé)

Hey zusammen,

da ich bisher noch nicht damit konfrontiert wurde und das mein erstes Mal war wollte ich mal eure Erfahrung erfragen. Ich war gestern mit meinem "neuen" 440i in einer Kontrolle. Gleich vorne weg: Die beiden waren super nett, wir haben uns gut unterhalten und man merkte einfach dass er definitiv Ahnung hat. Das erste was er mir angeprangert hatte waren so "Haifisch" Flaps 2x links und 2x rechts aus weichem Plastik, ca. 10cm lang und 3cm breit. Beim TÜV letztens hieß es dass die Dinger Aerodynamisch keinen Einfluss haben und weich sind und nicht breiter als das Fahrzeug sind und daher eintragungsfrei sind. Der Polizist hatte das anders gesagt und meinte mir eine Ordnungswidrigkeit drücken zu müssen. Ich hab dann gemeint, dass ich sie eh abziehen wollte und tat dies Vorort. Dann schaute er weiter herum ums Fahrzeug. Dass das Auto sehr sehr tief ist (alles eingetragen mit KW GFW usw.) wunderte es mich, dass er das nicht "angezweifelt" hatte. Als wir dann in den Motorraum schauten viel ihm direkt die Charge Pipe von Kies Motorsport auf. Auch hier vorne weg, ja ich hätte mich erkundigen können, bin aber von der Aussage vom Vorbesitzer hängen geblieben. Er meinte die würde das Ansaugverhalten nicht verändern usw. Beim letzten TÜV war hier die Aussage, dass diese genau gleich groß ist und technisch nichts ändert außer dass diese aus Alu ist (hält einfach besser Stand als das orig. Plastik von BMW) und deswegen auch nicht eingetragen werden muss.
Was ist denn jetzt Sache? Der eine sagt so, der andere sagt so. Der eine Polizist hat mehr Ahnung, der nächste hat weniger Ahnung und der dritte denkt er hat Ahnung. Wenn ich beim TÜV bin dann gehe ich als Laie davon aus dass ich mich auf die Aussage von einem Experten verlassen muss?
Der Polizist meinte nun, er schreibt eine Ordnungswidrigkeit und eine Meldung an die Zulassungsstelle.

Was kommt hier auf mich zu? Straftat? Stilllegung? Führerscheinentzug?

War heute noch mal beim TÜV direkt Vorort und habe mich mit einem Sachverständigen unterhalten. Dieser meinte klar, ohne Dokumente wäre es illegal (was auch logisch ist). Man kann auch kein Einzelgutachten machen oder so weil die Motoren bei sowas im Labor dann getestet werden usw. (war seine Aussage, keine Ahnung ob da was dran ist).
Warum bekommt aber eine Chargepipe keine ABE/Genehmigung wenn diese technisch nichts ändert sondern einfach nur ein anderes Material ist? (Ok das Thema geht glaube ich weiter in der Diskussion wenn man das ausführen würde)... 😁

Danke schon mal im Vorraus 🙂

18 Antworten

Zitat:

Übrigens steht in jeder ABE genau drin, wie und in welcher Kombination das entspr. Teil verbaut werden darf.
3 Teile mit jeweils getrennter ABE können eben zusammen trotzdem unzulässig sein.

Ja, das ist mir auch klar. Ist oft ein Thema bei GWF mit anderen Felgen etc. Wie gesagt, geht hier auch nicht um die Eventuri Ansaugung sondern um das Ladeluftrohr (Chargepipe) 🙂

Zitat:

@BMWuppdich schrieb am 30. April 2024 um 14:22:33 Uhr:


Erlöschen der Betriebserlaubnis, Grundtatbestand 70€ Bußgeld.

Dazu kommen noch ca 20-30 Euro Bearbeitungsgebühr, die ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Kein Punkt, kein Fahrverbot. Auf den Bescheid warten, bezahlen, fertig.

Hast du eine Mängelkarte bekommen? Dann musst du die Änderung zurück bauen. Ansonsten setzt dir die Straßenverkehrsbehörde die Karre außer Betrieb.

Nein, ich habe gar nichts direkt bekommen. Er meinte er muss die Flaps und die CP aufschreiben und melden. Wäre eine OWI aber sonst nichts. Muss weder das KFZ vorführen oder sonst was. Habe auch keine Mängelkarte bekommen. Die Flaps habe ich ja direkt vor Ort runtergezogen. Ich habe nur unterschrieben dass ich mich dazu nicht äußere und mehr war es nicht.
Er meinte, dass er die KFZ Zulassung mit der OWI informiert. Kann es sein dass die das KFZ dann stilllegen lassen? Oder dass ich dann noch mal Vorführen muss ob das zurückgebaut wurde etc.?

Nein, eine Stilllegung wirst Du dafür nicht befürchten müssen, da der erkannte Mangel vor Ort abgestellt wurde und somit nur das Bußgeld für die Anbringung (egal wers war) erhoben wird.
Die CP wirst Du rücktauschen müssen, sonst gilt der Mangel als nicht abgestellt.

Du schreibst es doch schon selbst, die Eventuri Anlage (legal eingetragen) wurde um eine KIES Chargepipe erweitert und das reicht vollkommen, weil es nun mal keine legale CP gibt, in Verbindung mit der Eventuri schon mal gar nicht.

Die Kies CP wäre wahrscheinlich nie aufgefallen, wenn der Name da nicht dick und fett drauf wäre.
Kannst ja z. B. die CP von 55parts einbauen, die ist neutral.

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