PÖL = Steuerhinterziehung???
Hallo Allerseits... Da das Thema hier schon oft diskutiert wurde, aber keiner hier so richtig Ahnung von Steuern zu haben scheint und sich immer nur auf Hören-Sagen beziehen habe ich mal meine Frau, die Steuerfachangestellte ist zum Thema befragt. Das hat sie geantwortet:
Ist es Steuerhinterziehung, wenn ich statt der 19% MwSt, die ich auf den üblichen Kraftstoff zahlen würde, nur 7% zahle?
- Nein. Es ist so, dass auf Lebensmittel (PÖL) 7% MwSt erhoben wird. Wenn ich nun ein Lebensmittel ( z.B. eine Kartoffel, aus der ich einen Stempel machen möchte, mit anschließendem Verkauf auf dem Bauernmarkt ) nehme und es nicht verzehren möchte, nicht zu Aldi sagen kann: " Pass mal auf. Ich möchte bitte 19% versteuern, weil ich das Lebensmittel zweckentfremden möchte." Damit kann weder Aldi, noch das Finanzamt etwas anfangen. Wie soll das funktionieren? Sollen wir demnächst beim Kauf jeden möglichen Zweck angeben, für das wir das Produkt evtl. verwenden??? Das funktioniert nicht. Und wie bitte denkt ihr euch das mit dem Nachversteuern??? Wie soll das gehen? Geht man da zum Finanzamt und sagt, hier haste etwas mehr MwSt, ich hab mit dem PÖL getankt. Die wüssten gar nicht, was sie damit anfangen sollen. Die können nicht einfach mehr Steuern ohne Grund einnehmen. Und es gibt definitiv kein Gesetz, dass die Zweckentfremdung von Lebensmitteln zu einer Nachversteuerung zwingt. Warum nicht? Nun, weil das eine Reihe von sehr kompliziert durchführbaren Konsequenzen mit sich führen würde. Zuerst einmal müsste man hierzu wissen, dass die erhobene Mineralölsteuer ( auf Benzin, Diesel etc. ) eine Verkehrssteuer ist. Die Verkehrssteuer steht den Ländern zu. Auf Öl liegt auch eine indirekte Steuer. Nämlich die Verbrauchsteuer - naiv, wer glaubt wir Verbraucher zahlen wirklich nur die MwSt. Aber das nur nebenbei.Die Verbrauchsteuer steht jedoch nicht den Ländern, sondern dem Bund zu. Die Umsatzsteuer an sich macht hier wirklich keine Probleme, denn das ist eine Gemeinschaftssteuer und steht Bund UND Ländern zu. Dass wir nicht einfach nachversteuern können, weil wie soll das gehen, hatten wir ja schon geklärt... Also müssten wir wie gesagt, bei jedem Kauf angeben, zu was wir das Produkt verwenden möchten. Angenommen wir würden uns wirklich die Mühe machen - wobei das mehr als utopisch ist -, was ist denn wenn wir uns plötzlich umentscheiden ???? Dann sind wir doch natürlich so, weil wir ja korrekt sein wollen, dass wi dann alles irgendwie wieder rückgängig machen wollen, was unsere Angabe beim Kauf angeht. Das Aufkommen der Steuern ist in §106 GG nachzulesen.
Also nochmal? Ist es Steuerhinterziehung? Ja - aber legal. Da es nicht möglich ist, das PÖL nachzuversteuern. Bitte antworten, wenn das mal jemand geschafft haben soll...
Ich würde auch gerne wissen wieso du einen dran kriegen sollst, wenn du mit PÖL erwischt wirst??? Dann hätten die von Pro Sieben ja im Nachhinein ein echtes Problem gehabt, nach ihrer Salat-Öl-Rally... :-) Und WER genau sollte einem da Ärger machen??? @FrankMuttenTaxi: Was hier ebenso erwähnt, soll in diesem Fall der Hersteller dran sein? Mit welcher Begründung genau????
Bei Fragen hierzu kann sich gerne nochmal an mich gewendet werden.
17 Antworten
okay 😉 das wusste ich bereits 😁 - aber ich dachte eigentlich an deinen post von über mir:
Zitat:
Original geschrieben von FRANKMuttentaxi
was mir noch einfällt
verkauft ein bauer/ölmühler das rapsöl welches in einen behälter gefüllt wird der nicht zur lebenmittellagerung freigegeben/geeignet ist (spezielle keimfreie ibc´s z.b.) dann ist in diesem moment das rapsöl KEIN lebensmittel mehr. somit nicht 7 sondern 19%mwst.
gruß
frank
wär gut, wenn ich dazu irgendwelche anhaltspunkte bekäme - um noch mehr grundlagen zu haben - für den fall, dass ich wiedermal einem interessenten das pölen näherbringen soll. gibt viel interesse im bekanntenkreis - nur will ich natürlich keine märchen erzählen...
grüße,
rthago
Zitat:
Original geschrieben von rthago
okay 😉 das wusste ich bereits 😁 - aber ich dachte eigentlich an deinen post von über mir:
wär gut, wenn ich dazu irgendwelche anhaltspunkte bekäme - um noch mehr grundlagen zu haben - für den fall, dass ich wiedermal einem interessenten das pölen näherbringen soll. gibt viel interesse im bekanntenkreis - nur will ich natürlich keine märchen erzählen...
grüße,
rthago
das habe ich von meiner alten tanke. die verkaufen fast alles:alle benzinsorten diesel biodiesel rapsöl erdgas lpg ethanolbenzin.
und der chef sagte mir das mit der mwst. sobald das als lebensmittelfreigegebene rapsöl bei ihm im tank landet ist es kein lebensmittel mehr. somit ist der steuersatz anders. ansonsten kannst ja mal
hieranrufen. wenn er zeit hat dann kannst auch mal gut schnacken. kannst einiges über pöl und steuern erfahren.
gruß
frank
Moin,
Der Nachweis das dein Pöl korrekt "versteuert" ist, wären z.B. Tankstellenquittungen, aus denen ergeht, das du das PÖL bei einer Tankstelle als Kraftstoff gekauft hast.
Eine entsprechende Nachversteuerung ... kann man ganz einfach beim jeweiligen Hauptzollamt beantragen. Wen interessiert, wieso das notwendig sein kann ... und wie das geht ... sollte mal z.B. nach Zoll und Kaffeesteuer bei Google suchen. Da gibt es ähnliche "Probleme".
MFG Kester