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Plug-In-Hybrid - Dienstwagen zuhause laden
Hallo zusammen,
bei mir steht demnächst die Auswahl eines Dienstwagens an.
Vor dem Hintergrund der Steuerbegünstigung von Plug-In-Hybriden (nur 0,5% statt 1% des Listenpreises sind zu versteuern (reduziert die eigenen Kosten um 50%!) habe ich mich schon nähergehend mit Modellen und deren tatsächlichen Kosten (für den Arbeitnehmer) beschäftigt.
In unserer Firma wird bei einem Plug-In-Hybriden erwartet, dass dieser regelmäßig zuhause geladen wird (da man es ansonsten für unnötig hält, dass jemand den teureren Plug-In-Hybriden samt schweren Akkus durch die Gegend kutschiert). Argumentation verstehe ich. Zuhause laden ist auch kein Problem.
Problematisch ist jedoch die Verrechnung. Erstattet werden mir dafür 25€ im Monat. Dies ist gesetzlich als Pauschale festgelegt. Tanken hingegen wird komplett erstattet.
Mit 25 Euro kommt man natürlich nicht annähernd hin wenn man ihn nach jeder Fahrt zuhause anstöpselt und lädt.
Gibt es bislang tatsächlich keine andere technische Methode, die zudem gesetzlich anerkannt ist, den Stromverbrauch nachzuhalten und diesen mit dem Arbeitgeber entsprechend zu verrechnen?
Vorallem für reine Elektrowagenfahrer wäre die Regelung ansonsten ja total irrsinnig, wenn regelmäßig zuhause geladen wird.
Vielleicht gibt es da schon jemanden im Forum der Erfahrungen mit einem Plug-In oder Elektrowagen als Dienstwagen hat?
Vielen Dank vorab.
Beste Antwort im Thema
Häh, 80€/Monat Ladekosten für nen Plug In-Hybrid?
Das sind ja an die 270kWh (0,30€/kWh). Damit könnte man mit nem reinen E-Auto 3500 bis 4000km weit fahren.
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121 Antworten
Zitat:
@Henson2 schrieb am 26. Februar 2021 um 12:36:38 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Februar 2021 um 08:55:59 Uhr:
Beim Dienstwagen kann man das als Eigenbeteiligung geltend machen und direkt vom geldwerten Vorteil abziehen. So wie beim Verbrenner, wenn man z.B. im Urlaub auf eigene Kosten tankt.
Wieso sollte man bei einem Firmenwagen auf eigene Kosten tanken. Bei einem Firmenwagen ist es doch gerade nur darum sinnvoll, weil man keine eigene Kosten hat. Wenn bei meinem Wagen nicht alles von Reinigung über Sprit bis zu Reifenwechsel bezahlt würde, wäre der Sinn ja fast weg.
Und wenn die Firmenwagenpolicy sagt, dass es keine Tankkarte dazu gibt, aber 500 Euro mehr Cash zum Gehalt? Dann kann man das durchaus so machen.
Zitat:
@Henson2 schrieb am 26. Februar 2021 um 12:36:38 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Februar 2021 um 08:55:59 Uhr:
Beim Dienstwagen kann man das als Eigenbeteiligung geltend machen und direkt vom geldwerten Vorteil abziehen. So wie beim Verbrenner, wenn man z.B. im Urlaub auf eigene Kosten tankt.
Wieso sollte man bei einem Firmenwagen auf eigene Kosten tanken. Bei einem Firmenwagen ist es doch gerade nur darum sinnvoll, weil man keine eigene Kosten hat. Wenn bei meinem Wagen nicht alles von Reinigung über Sprit bis zu Reifenwechsel bezahlt würde, wäre der Sinn ja fast weg.
Beim Ex-Arbeitgeber war es "Gentleman Agreement", dass die Tankkarte im Urlaub auch Urlaub hat.
Ist ja auch egal, jedenfalls kann man Eigenbeteiligungen fast immer steuerlich geltend machen. Außer Parkgebühren und Bußgelder.
Moin,
Ist ja ein reger Austausch auf meine Frage.
Mit war das mit der Absetzung von Eigenbeteiligung auch neu.
Bei meinem ersten Dienstwagen musste ich trotz 1% Geldwerten Vorteil private Fahrten privat tanken. Das ist jetzt nicht so, aber für den Strom zuhause gibt es derzeit kein Abrechnungsprozedere. Je nach Steuerklasse bekommt man ja ca. 50% der privat verauslagten Kosten über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
Und die Wallbox wird ja mit 900€ gefördert und irgendwo habe ich gelesen, dass 20% der Arbeitsleistung von Installation bei der Steuer angesetzt werden können. Also auch nicht so schlecht. Den geteilten Link werde ich mir mal in Ruhe ansehen. Vielen Dank alle Hinweise!
P.S. ich habe mir privat noch die ADAC Ladekarte (EnBW) besorgt und zahle das privat. Geht ganz gut und die zusätzliche Karte neben der App ist Gold wert.
Zitat:
@HKCustom schrieb am 26. Februar 2021 um 17:47:51 Uhr:
irgendwo habe ich gelesen, dass 20% der Arbeitsleistung von Installation bei der Steuer angesetzt werden können.
Das ist die Steuerregelung für "Haushaltsnahe Dienstleistungen" bzw. Handwerkerkosten.
Die können grundsätzlich mit 20% von der Steuer abgesetzt werden - diverse individuelle Ausnahmefälle mal ausgeschlossen.
Dann musst du aber das ganze so aufsplitten, dass du dem FA klar machst, dass du nur 20% der Mehrkosten, die über die 900€ hinausgehen, angesetzt hast.
Für das Absetzen der Stromkosten gibt es vereinfacht eine Pauschale von 50/25€ bzw. 30/15€ je nachdem ob E-Auto oder PHEV und Lademöglichkeit AG ja/nein. Die mag zwar nicht ganz die Tankkosten an der heimischen Steckdose decken, wird aber von FA einfach durchgewunken.
Seit dieses Jahr sind die Pauschalen höher:
Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 50 Euro),
35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge (bis 2020: 25 Euro).
Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 20 Euro),
15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge (bis 2020: 10 Euro).
I.d.R. ist die steuerliche Absetzbarkeit für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht mehr gegeben, wenn man die kfw Förderung in Anspruch genommen hat.
Es könnte klappen, wenn Ladestation und Installation auf 2 separaten Rechnungen stehen. 900€ Ladestation, Rechnung zur KfW. Rest: Steuererklärung, haushaltsnahe Dienstleistungen (da kommt aber nun nicht so viel bei herum)
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 3. März 2021 um 12:18:44 Uhr:
Es könnte klappen, wenn Ladestation und Installation auf 2 separaten Rechnungen stehen. 900€ Ladestation, Rechnung zur KfW. Rest: Steuererklärung, haushaltsnahe Dienstleistungen (da kommt aber nun nicht so viel bei herum)
Geht nicht, da die KFW das "Gesamtpaket" bezuschusst. Die Förderung läuft nur, wenn die Rechnungen für das Material und das Installieren eingereicht werden. Deshalb darf man die Box ja auch nicht selber installieren.
Genau so sieht es aus. Danke für die Klarstellung.
Da es hier in den Dienstwagen-Ladethread am besten passt:
Gibt es irgendwo eine Übersicht über Wallboxen mit MID-Zähler?
Natürlich wäre es günstiger, sich einen MID-Zähler in den Zählerkasten zu bauen, dann sehe ich aber nur den Gesamtverbrauch der Wallbox, nicht wie viel welches Auto geladen hat.
Die günstigste Box die ich bisher gefunden habe, ist die Elvi EVBox für knapp 1.100 Euro.
Das kannst mal bei mobility-house nachsehen und entsprechend filtern. Aber einen niedrigeren Preis hatte ich bisher ohne intensive Recherche auch noch nicht gefunden.
Aber Mid braucht man ja mindestens, wenn dann auch mal der mögliche private E-Wagen geladen werden soll
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. März 2021 um 12:21:00 Uhr:
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 3. März 2021 um 12:18:44 Uhr:
Es könnte klappen, wenn Ladestation und Installation auf 2 separaten Rechnungen stehen. 900€ Ladestation, Rechnung zur KfW. Rest: Steuererklärung, haushaltsnahe Dienstleistungen (da kommt aber nun nicht so viel bei herum)
Geht nicht, da die KFW das "Gesamtpaket" bezuschusst. Die Förderung läuft nur, wenn die Rechnungen für das Material und das Installieren eingereicht werden. Deshalb darf man die Box ja auch nicht selber installieren.
Frage: Die KfW bezuschusst 900€. Was ist mit der Summe darüber? Darf ich die ansetzen? Dafür habe ich keine Förderung erhalten.
Natürlich darf man die Box selbst installieren und anschließen (sofern man das aufgrund seiner Ausbildung darf, also ein Elektriker). Durch seinen AG (er selbst?) lässt man dann den Anschluss bestätigen. Trifft aber natürlich auf die wenigsten zu.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 03. März 2021 um 13:19:38 Uhr:
Frage: Die KfW bezuschusst 900€. Was ist mit der Summe darüber? Darf ich die ansetzen? Dafür habe ich keine Förderung erhalten.
Versuchen kann man es, mehr als eine Ablehnung kann ja nicht passieren. Die haushaltsnahen Dienstleistungen machen aber nicht wirklich viel Geld aus. Das wird bei niemandem über Wallbox JA/NEIN entscheiden, oder?
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 3. März 2021 um 13:58:13 Uhr:
Natürlich darf man die Box selbst installieren und anschließen (sofern man das aufgrund seiner Ausbildung darf, also ein Elektriker). Durch seinen AG (er selbst?) lässt man dann den Anschluss bestätigen. Trifft aber natürlich auf die wenigsten zu.
Aus den Bedingungen:
Die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladestation darf nur ein Fachunternehmen durchführen, das in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). D. h. nur wer als eingetragenes Installationsunternehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen.
Privatpersonen können diese Tätigkeiten – unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation – nicht ausführen.
Eine Rechnung eines solchen Betriebs sollte man also haben. Sonst könnte ich das auch meinen Nachbarn machen lassen. Der ist auch Elektriker, aber als Instandhalter in der Industrie angestellt.
Der selbstständige eingetragene Installationsunternehmer darf das bei sich Zuhause schon noch irgendwie machen. Ob er sich selbst dann eine Rechnung schreiben muss? Egal, ist ein Sonderfall, der extrem selten zutrifft. Du hast Recht!