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Plug-In-Hybrid - Dienstwagen zuhause laden

Themenstarteram 30. November 2019 um 7:11

Hallo zusammen,

bei mir steht demnächst die Auswahl eines Dienstwagens an.

Vor dem Hintergrund der Steuerbegünstigung von Plug-In-Hybriden (nur 0,5% statt 1% des Listenpreises sind zu versteuern (reduziert die eigenen Kosten um 50%!) habe ich mich schon nähergehend mit Modellen und deren tatsächlichen Kosten (für den Arbeitnehmer) beschäftigt.

In unserer Firma wird bei einem Plug-In-Hybriden erwartet, dass dieser regelmäßig zuhause geladen wird (da man es ansonsten für unnötig hält, dass jemand den teureren Plug-In-Hybriden samt schweren Akkus durch die Gegend kutschiert). Argumentation verstehe ich. Zuhause laden ist auch kein Problem.

Problematisch ist jedoch die Verrechnung. Erstattet werden mir dafür 25€ im Monat. Dies ist gesetzlich als Pauschale festgelegt. Tanken hingegen wird komplett erstattet.

Mit 25 Euro kommt man natürlich nicht annähernd hin wenn man ihn nach jeder Fahrt zuhause anstöpselt und lädt.

Gibt es bislang tatsächlich keine andere technische Methode, die zudem gesetzlich anerkannt ist, den Stromverbrauch nachzuhalten und diesen mit dem Arbeitgeber entsprechend zu verrechnen?

Vorallem für reine Elektrowagenfahrer wäre die Regelung ansonsten ja total irrsinnig, wenn regelmäßig zuhause geladen wird.

Vielleicht gibt es da schon jemanden im Forum der Erfahrungen mit einem Plug-In oder Elektrowagen als Dienstwagen hat?

Vielen Dank vorab.

Beste Antwort im Thema

Häh, 80€/Monat Ladekosten für nen Plug In-Hybrid?

Das sind ja an die 270kWh (0,30€/kWh). Damit könnte man mit nem reinen E-Auto 3500 bis 4000km weit fahren.

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Die Pflicht zu Smart Metern kommt so oder so.

 

Die Grenze mit den 6000 kWh/anno wird mit der Zeit auch noch weiter sinken.

 

Andere - so wie ich - haben eine Wärmepumpe als Heizung und kommen dann darüber zur Verpflichtung für Smart Meter.

 

Was will man machen :)

Zitat:

@Xentres schrieb am 5. Juli 2020 um 13:43:29 Uhr:

Die Pflicht zu Smart Metern kommt so oder so.

 

Die Grenze mit den 6000 kWh/anno wird mit der Zeit auch noch weiter sinken.

 

Andere - so wie ich - haben eine Wärmepumpe als Heizung und kommen dann darüber zur Verpflichtung für Smart Meter.

 

Was will man machen :)

Dito. Wärmepumpe + Photovoltaik ==> Smart Zähler von Anfang an...

Intelligente Messsysteme kommen bis 2032, je nachdem wie der Rollout-Plan des grundzuständigen Netzbetreibers (in der Regel derselbe wie der Netzbetreiber) aussieht. Dass auch Verbraucher unter 6.000 kWh/a in die Pflicht genommen werden, wäre mir neu. Im Messstellenbetriebsgesetz ist hierzu nichts vorgegeben.

Das intelligente Messsystem gibt's erst, wenn im rollierenden Dreijahresdurchschnitt die Grenze von 6.000 kWh/a überschritten wird. Kosten für das Verbrauchscluster 6.000 bis 10.000 kWh/a sind 100 EUR brutto und damit 80 EUR mehr gegenüber der modernen Messeinrichtung (20 EUR/a brutto), die verpflichtend für das Verbrauchscluster bis 6.000 kWh/a kommt.

Aber ihr könnt auch beim Messstellenbetrieb einen Wettbewerber wählen, z.B. in Verbindung mit einem Stromliefervertrag gibt's dann häufig Rabatte.

Ergänzung: Für die Wärmepumpe und die Einspeiseanlage habt ihr in der Regel doch separate Zähler. Das Positive dabei ist, dass ihr die drei Zähler (PV+WP+Haushalt) über ein gemeinsames Smart meter Gateway laufen lassen könnt, dann zahlt ihr nur einmal die Preisobergrenze des teuersten Messsystems, der Rest wird als moderne Messeinrichtung abgerechnet.

Aber Einspeiser und gesteuerte Verbraucher (Wärmepumpe) sind noch Zukunftsmusik, die werden noch nicht umgerüstet, weil noch keine Steuerbox für die verpflichtende Steuerung über das intelligente Messsystem vorhanden ist. Nur wenn die Einspeiseanlage unter 7 kWp oder eine 70%-Kappung hat , könnte evtl. bald ein intelligentes Messsystem folgen... bis 2032...

Wir haben über die Firma SCAPO GmbH Wallboxen installiert bekommen, mit einer Cloud Anbindung. Der Arbeitgeber kann auf die Wallbox zugreifen und wir bekommen jeden Monat eine Gutschrift über die geladenen kWh, in Relation zu unserem Strompreis. Das funktioniert einwandfrei und kann ich nur empfehlen.

32c7799d-c9ac-45bc-a3f0-965ff9c4db40

Zitat:

@Alfa.Tiger schrieb am 5. Juli 2020 um 20:45:31 Uhr:

... Nur wenn die Einspeiseanlage unter 7 kWp oder eine 70%-Kappung hat , könnte evtl. bald ein intelligentes Messsystem folgen... bis 2032...

Da habe ich natürlich Mumpitz geschrieben, unter 7 kWp installierter Leistung gibt's eine moderne Messeinrichtung, kein intelligentes Messsystem. Sorry! Ab 7 kWp und bei 70%-Kappung könnte es jedoch bald losgehen.

Ich fasse mal die Varianten zusammen, die ich in Foren gelesen habe. Zu erörtern wäre, ob der AG so steuerfrei die Ladekosten übernehmen kann. Ggf. Gibt es dazu Erfahrungen im Forum.

Alternative A

Die tatsächlichen Kosten für das regelmäßige Laden des Fahrzeuges können die Pauschale übersteigen. Der AN möchte diese mit einen separatem, geeichten Zähler, an dem nur die festverkabelte Wallbox hängt, nachhalten. Er erstellt monatlich einen Eigenbeleg auf Basis des tatsächlichen Strompreises pro kWh mit einer Zählerstandsfortschreibung und Zählernummer, ggf. belegt durch ein Foto des Zählerstandes.

Alternative B

Der AN lässt zu Hause in seinem Zählerkasten einen zweiten Zähler bzw. lässt sich einen Zweitarifezähler vom Versorger einbauen. Darauf schaltet der AG einen Stromvertrag, der auch direkt vom AG bezahlt wird. An diesem Zähler hängt dann nur der Firmenwagen.

Alternative C

Wie Alternative B, jedoch zahlt der AN den Stromvertrag und rechnet mit der entsprechenden Rechnung die Belastung monatlich als Reisekosten ab.

Diese Variante wird wohl von den Finanzämtern akzeptiert.

Alternative D

Der AN belässt beim Zählerkasten alles beim alten. Der Stromverbrauch des Firmenwagens wird über die Wallbox gemessen und dieser wird monatlich an den Arbeitgeber gesendet, bspw. durch den Log File oder ein Foto.

Zugleich legt der AN dem AG den privaten Stromvertrag vor. Der AG rechnet dann verbrauchte Strommenge multipliziert mit kWh-Preis und erstattet dem AN die entstandenen Kosten.

Zitat:

@DanielMassaro schrieb am 13. Oktober 2020 um 11:31:02 Uhr:

 

Alternative B

Der AN lässt zu Hause in seinem Zählerkasten einen zweiten Zähler bzw. lässt sich einen Zweitarifezähler vom Versorger einbauen. Darauf schaltet der AG einen Stromvertrag, der auch direkt vom AG bezahlt wird. An diesem Zähler hängt dann nur der Firmenwagen.

Ein Zweitarifzähler funktioniert anders: Es kann immer nur ein Zählwerk aktiv sein, auf dem der Stromverbrauch gezählt wird. Es ist also eine zeitliche Differenzierung möglich (z.B. Tagsüber oder nachts, Wochenende oder Wochentag), aber keine Verbraucherdifferenzierung.

Ansonsten klingt deine Zusammenfassung gut und vollständig. In der Regel wird - weil am einfachsten - wohl die Variante D zum Zuge kommen. In den meisten Wallboxen sind MID-konforme Zähler bereits integriert (die jedoch nicht zwingend dem deutschen Eichrecht entsprechen müssen). Diese taugen für die Abrechnung ggü. Arbeitgeber.

Zitat:

@Alfa.Tiger schrieb am 13. Okt. 2020 um 16:0:35 Uhr:

In den meisten Wallboxen sind MID-konforme Zähler bereits integriert (die jedoch nicht zwingend dem deutschen Eichrecht entsprechen müssen). Diese taugen für die Abrechnung ggü. Arbeitgeber.

Kann die Wallbox auch unterscheiden, welches Auto geladen wird? Wenn ich z.B. meinen Dienstwagen und den Privatwagen meiner Frau abwechselnd lade?

@Hannes1971

 

Grundsätzlich einfach so wohl kaum.

 

Es gibt aber Wallboxen, die mit RFID-Schlüsselanhängern freigeschaltet werden können und bei denen dann eine Zuordnung der geladenen Strommenge an den RFID-Schlüsselanhänger erfolgt.

 

Dadurch ließe sich in der Theorie beruflich und privat oder erstes/zweites Fahrzeug trennen.

 

Der go-eCharger zumindest kann das, dafür ist die Messung nicht MID-konform und ungenau. Gibt aber nehme ich an, auch neuere/bessere Modell mit solcher Technik und MID-konformen Zähler.

 

Die Elli wird beispielsweise extra für die Trennung zwischen Firmenwagen und Privatwagen beworben:

https://www.elli.eco/de/charger

Zitat:

@Xentres schrieb am 13. Oktober 2020 um 20:42:25 Uhr:

@Hannes1971

 

Grundsätzlich einfach so wohl kaum.

 

Es gibt aber Wallboxen, die mit RFID-Schlüsselanhängern freigeschaltet werden können und bei denen dann eine Zuordnung der geladenen Strommenge an den RFID-Schlüsselanhänger erfolgt.

 

Dadurch ließe sich in der Theorie beruflich und privat oder erstes/zweites Fahrzeug trennen.

 

Der go-eCharger zumindest kann das, dafür ist die Messung nicht MID-konform und ungenau. Gibt aber nehme ich an, auch neuere/bessere Modell mit solcher Technik und MID-konformen Zähler.

Prinzipiell ja, man kann trotzdem problemlos mehrere Wagen mit einer RFID Karte laden. Manipulationssicher ist das nicht.

@Waegener

 

Das ist die Tankkarte aber auch nicht...

Zitat:

@Waegener schrieb am 13. Okt. 2020 um 20:48:42 Uhr:

Prinzipiell ja, man kann trotzdem problemlos mehrere Wagen mit einer RFID Karte laden. Manipulationssicher ist das nicht.

Mit der Tankkarte könnte ich auch meine Frau losschicken...

Bei mir läuft das prima.

Ich habe zu Hause eine Wallbox und einen Stromzähler installiert ( fest verbunden) und rechne die verbrauchten KWh mit meinem Strompreis monatlich ab.

Kurze Excel Tabelle und fertig.

Jetzt nach 6 Monaten machen wir eine monatliche Pauschale und verrechnen dann im 12. Monat.

Ladestrom auf Arbeit wird direkt mit AG abgerechnet mit der Büromiete.

Sehr einfach, so habe ich es mir gewünscht und bin froh, dass es so unbürokratisch läuft.

Wallbox, Zähler und Absicherung habe ich selber gekauft und installiert.

Wurde ja schon beantwortet.

Mit der Tankkarte kannst du auch den Rasenmäher oder Wagen deiner Frau betanken. Wenn da dann plötzlich 20 Liter/100 km auftauchen, wird mal jemand kritisch nachfragen. Gleiches dürfte passieren, wenn man ein E-Auto abrechnet, das 40 kWh/100km verbraucht hat.

Also: Ja, Beschiss ist möglich, Auffliegen aber auch.

Die Authentifikation mittels fahrzeuggebundener RFID halte ich für ähnlich sinnvoll wie eine fahrzeuggebundene Tankkarte und sollte unproblematisch sein.

Moin,

hat jemand von euch ein bewährtes Musterdokument, wie ihr die tatsächlich zu Hause angefallenen Stromkosten (separater Zwischenzähler) mit eurem Arbeitgeber abrechnet? Ein Foto des Zählerstandes wäre ja nur die Anlage zum Dokument.

Danke vorab!

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