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Plug-In-Hybrid - Dienstwagen zuhause laden

Themenstarteram 30. November 2019 um 7:11

Hallo zusammen,

bei mir steht demnächst die Auswahl eines Dienstwagens an.

Vor dem Hintergrund der Steuerbegünstigung von Plug-In-Hybriden (nur 0,5% statt 1% des Listenpreises sind zu versteuern (reduziert die eigenen Kosten um 50%!) habe ich mich schon nähergehend mit Modellen und deren tatsächlichen Kosten (für den Arbeitnehmer) beschäftigt.

In unserer Firma wird bei einem Plug-In-Hybriden erwartet, dass dieser regelmäßig zuhause geladen wird (da man es ansonsten für unnötig hält, dass jemand den teureren Plug-In-Hybriden samt schweren Akkus durch die Gegend kutschiert). Argumentation verstehe ich. Zuhause laden ist auch kein Problem.

Problematisch ist jedoch die Verrechnung. Erstattet werden mir dafür 25€ im Monat. Dies ist gesetzlich als Pauschale festgelegt. Tanken hingegen wird komplett erstattet.

Mit 25 Euro kommt man natürlich nicht annähernd hin wenn man ihn nach jeder Fahrt zuhause anstöpselt und lädt.

Gibt es bislang tatsächlich keine andere technische Methode, die zudem gesetzlich anerkannt ist, den Stromverbrauch nachzuhalten und diesen mit dem Arbeitgeber entsprechend zu verrechnen?

Vorallem für reine Elektrowagenfahrer wäre die Regelung ansonsten ja total irrsinnig, wenn regelmäßig zuhause geladen wird.

Vielleicht gibt es da schon jemanden im Forum der Erfahrungen mit einem Plug-In oder Elektrowagen als Dienstwagen hat?

Vielen Dank vorab.

Beste Antwort im Thema

Häh, 80€/Monat Ladekosten für nen Plug In-Hybrid?

Das sind ja an die 270kWh (0,30€/kWh). Damit könnte man mit nem reinen E-Auto 3500 bis 4000km weit fahren.

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Danke für die Antworten, also kann man über die eigene Steuererklärung nicht die kompletten Stromkosten für das Laden des Firmenwagens zurückbekommen. Man mindert „ nur“ sein zu versteuerndes Einkommen.

Naja, man kann die Tankkarte nehmen und fertig oder man legt halt für die Umwelt was drauf.

Manche AG wollen halt mit dem ganzen Abgerechne nichts zu tun haben. Tankkarte und fertig.

Laden in der Firma ist aber möglich bei mir.

Zitat:

@Melmo33 schrieb am 3. März 2020 um 10:27:44 Uhr:

 

Naja, man kann die Tankkarte nehmen und fertig oder man legt halt für die Umwelt was drauf.

Manche AG wollen halt mit dem ganzen Abgerechne nichts zu tun haben. Tankkarte und fertig.

Laden in der Firma ist aber möglich bei mir.

Du kannst doch auch mit Tankkarten laden. Siehe Shell.

Für daheim sollte doch der Beleg vom Zähler genug sein. Ja, ist manueller Aufwand für den AG, aber wenn Du 1x pro Jahr den Zähler abliest, ist das 1x Aufwand pro Jahr.

@holgor2000

 

Das setzt voraus, dass du einen entsprechenden Zähler Zuhause extra für die Lademöglichkeit hast.

 

Damit das sauber ist, muss das dann auch ein geeichter Zähler sein, für den man entsprechend eine Gebühr und Installationakosten hat.

 

Wie attraktiv das ist (Stromkosten abzüglich Zählerkosten umgerechnet in gesparte Steuer?), muss jeder selbst entscheiden...

Klar, aber das stellt doch kein Problem dar.

Wer keinen zweiten Zähler installieren möchte, kann mit dem AG darüber reden, ob er den Verbrauch an der Ladesäule messen kann/darf. Ist dann zwar nicht geeicht, aber zur Abrechnung ggü. dem AG muss das auch nicht geeicht sein.

Zitat:

@Xentres schrieb am 3. März 2020 um 15:47:17 Uhr:

@holgor2000

Das setzt voraus, dass du einen entsprechenden Zähler Zuhause extra für die Lademöglichkeit hast.

Damit das sauber ist, muss das dann auch ein geeichter Zähler sein, für den man entsprechend eine Gebühr und Installationakosten hat.

Ich habe diesen hier bei mir eingebaut:

https://www.elektro-wandelt.de/...romzaehler-MID-geeicht-28380015.html

Ist relativ günstig und die Installationskosten nur dafür sind relativ gering (Aufwand Elektriker <1 Stunde), auch inkl. kleiner Verteilerbox, z.B.:

https://www.elektro-wandelt.de/...g-73540501-Kleinverteiler-AK-05.html

Ich gestehe, ich habe keine persönliche Erfahrung mit diesem Thema, kann aber nur meine Meinung/Sorgen als AG nennen:

 

Wenn ich als AG eine Abrechnung mit meinem Mitarbeiter vornehme, die sich wiederum in meiner eigenen Bilanz niederschlagen soll, welche durch das Finanzamt geprüft wird, dann würde ich nichts anderes als einen geeichten Zähler inklusive Fotobeleg des Zählerstands akzeptieren.

 

Am Ende meldet der findige Steuerprüfer Bedenken an, ob da alles korrekt von einem verlässlichen Zähler abgelesen wurde...

 

Wie gesagt, nur mein Ansatz. Das können andere AGs lockerer sehen.

 

Bei uns wurde vor Jahren aufgrund fehlender "Strichlisten" sogar der Kaffeekonsum der Mitarbeiter geschätzt und als versteckter geldwerter Vorteil angesehen.

Normal sollte ein einfacher Zähler reichen, muss nur so geklemmt sein,dass man nicht noch was anderes betreiben kann. Also Zähler Wallbox und dann Typ 2 Stecker. Da kann man eigentlich nicht betrügen, außer man lädt das Auto vom netten Nachbar, der immer mal die Blumen gießt, mit.

Kommt wirklich auf den AG an und wenn der sagt, auf Arbeit ja, von mir aus auch mit Tankkarte aber keine Abrechnung mit zu Hause, dann kann ich halt nichts machen.

Deswegen der Versuch selbst, eben mit Verlust, direkt über Steuererklärung.

Die Frage ist nur, was bekomme ich dort für eine Kwh zurück.

Zitat:

@Xentres schrieb am 3. März 2020 um 18:25:58 Uhr:

Ich gestehe, ich habe keine persönliche Erfahrung mit diesem Thema, kann aber nur meine Meinung/Sorgen als AG nennen:

Wenn ich als AG eine Abrechnung mit meinem Mitarbeiter vornehme, die sich wiederum in meiner eigenen Bilanz niederschlagen soll, welche durch das Finanzamt geprüft wird, dann würde ich nichts anderes als einen geeichten Zähler inklusive Fotobeleg des Zählerstands akzeptieren.

Am Ende meldet der findige Steuerprüfer Bedenken an, ob da alles korrekt von einem verlässlichen Zähler abgelesen wurde...

Frag doch mal Dein Finanzamt. Soweit ich weiß wollen nicht mal die einen geeichten Zähler haben. Warum dann also solche Sorgen machen?

Wenn du das schriftlich vom Finanzamt hast und das auch einer Steuerprüfung der Firmenbelege über Auszahlungen an die Mitarbeiter standhält...

 

Ich kann mir schon vorstellen, dass aufgrund eines gefühlten "Risikos" oder Unwissens nicht jeder AG den selbstabgelesenen Strom zahlen möchte...

Es gibt genau zwei absolut rechtssichere Möglichkeiten, mit denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Erstattung der Stromkosten, die zu Hause anfallen, safe sind.

1. Pauschaler Auslagenersatz für Zuhauselader:

Monatliche Pauschale wenn zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

- 20 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (BEV);

- 10 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge (PHEV).

Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

- 50 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge;

- 25 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge.

Diese Pauschale kann jeden Monat steuer- und sozialversicherungsfrei über die Gehaltsabrechung erstattet werden. Das kostenlose Laden beim Arbeitgeber auf seine Kosten ist btw. eh immer steuer- und sozialversicherungsfrei.

2. Eigener Zähler.

Wenn der Arbeitgeber die tatsächlichen kompletten Kosten für das Laden zu Hause übernehmen soll (und damit das Ganze steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt) braucht der Arbeitnehmer zwingend einen eigenen gesonderten Zähler mit gesonderter Abrechnung. Am besten schließt man dann über diesen Zähler einen eigenen Vertrag direkt zwischen Versorger und Arbeitgeber ab. Dann ist der Arbeitnehmer komplett raus und der Strom wird direkt vom Arbeitgeber bezahlt. An den Anschluss hängt man dann die Wallbox. Der Zähler muss ein zugelassener Zähler sein, vom Versorger genehmigt und von einem Fachbetrieb installiert bzw. mindestens abgenommen werden.

Das lässt sich in einem Schreiben des Bundesfinanzministers an alle Finanzämter bundesweit entnehmen. Daher 100% rechtssicher.

@Xentres: Wenn der Kaffe Deiner Mitarbeiter tatsächlich zu Nachzahlungen in einer Prüfung geführt hat, hast Du keinen wirklich guten Steuerberater.

Zitat:

@Melmo33 schrieb am 3. März 2020 um 18:53:57 Uhr:

Normal sollte ein einfacher Zähler reichen, muss nur so geklemmt sein,dass man nicht noch was anderes betreiben kann. Also Zähler Wallbox und dann Typ 2 Stecker. Da kann man eigentlich nicht betrügen, außer man lädt das Auto vom netten Nachbar, der immer mal die Blumen gießt, mit.

Kommt wirklich auf den AG an und wenn der sagt, auf Arbeit ja, von mir aus auch mit Tankkarte aber keine Abrechnung mit zu Hause, dann kann ich halt nichts machen.

Deswegen der Versuch selbst, eben mit Verlust, direkt über Steuererklärung.

Die Frage ist nur, was bekomme ich dort für eine Kwh zurück.

Für den Fall, dass der AG die Kosten für das zu Hause laden nicht übernimmt und man die tatsächlichen Stromkosten über die Steuererklärung erstattet bekommen möchte. Wo trägt man das ein? In der Anlage N unter Werbungskosten? Ich habe keinen Steuerberater und mache es immer selbst.

Zitat:

@Weis2020 schrieb am 5. Juni 2020 um 03:58:04 Uhr:

Für den Fall, dass der AG die Kosten für das zu Hause laden nicht übernimmt und man die tatsächlichen Stromkosten über die Steuererklärung erstattet bekommen möchte. Wo trägt man das ein? In der Anlage N unter Werbungskosten? Ich habe keinen Steuerberater und mache es immer selbst.

Das kommt zum einen darauf an, wem das Auto gehört. Und zum anderen, welche Fahrten Du machst.

Wenn Dir das Auto gehört:

Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit gibt es die Entfernungspauschale. Mit dieser Pauschale ist alles an Kosten abgegolten und Du kannst keine Stromkosten mehr zusätzlich geltend machen. Nur für Fahrten, die als Reisekosten abgerechnet werden dürfen, kann man statt einer Pauschale auch tatsächliche Kosten geltend machen. Das ist aber ein Rechenexempel, ob sich das lohnt und kann immer nur im konkreten Einzelfall beantwortet werden. Vermutlich (das zeigt die ganz überwiegende Erfahrung) wird es sich nicht lohnen und Deine Stromkosten verpuffen, weil Du sie nirgendwo ansetzen kannst.

Wenn das Auto dem Arbeitgeber gehört (also ein klassischer Dienstwagen ist):

Kosten, die ein Arbeitnehmer mit Dienstwagen für diesen Wagen selbst trägt (egal ob Zuzahlung zur Leasingrate, Benzin oder Strom), kann der Arbeitnehmer von der Privatnutzung abziehen, die monatlich besteuert wird. Das passiert dann im Lohnbüro des Arbeitgebers und Du siehst auf der monatlichen Lohnabrechnung, dass der Anteil "Privatnutzung Kfz" kleiner wird. Also Deine Belastung mit Lohnsteuer und Sozialversicherung ebenfalls. Dafür musst Du Deine Stromkosten jeweils dem Arbeitgeber mitteilen und nachweisen. Sollte der Arbeitgeber das nicht direkt bei der Lohnabrechnung machen (Nachweisproblem oder einfach keinen Bock), kann man die selbst getragenen Kosten unter Werbungskosten in der Anlage N geltend machen.

 

.

Wenn das Auto dem Arbeitgeber gehört (also ein klassischer Dienstwagen ist):

Kosten, die ein Arbeitnehmer mit Dienstwagen für diesen Wagen selbst trägt (egal ob Zuzahlung zur Leasingrate, Benzin oder Strom), kann der Arbeitnehmer von der Privatnutzung abziehen, die monatlich besteuert wird. Das passiert dann im Lohnbüro des Arbeitgebers und Du siehst auf der monatlichen Lohnabrechnung, dass der Anteil "Privatnutzung Kfz" kleiner wird. Also Deine Belastung mit Lohnsteuer und Sozialversicherung ebenfalls. Dafür musst Du Deine Stromkosten jeweils dem Arbeitgeber mitteilen und nachweisen. Sollte der Arbeitgeber das nicht direkt bei der Lohnabrechnung machen (Nachweisproblem oder einfach keinen Bock), kann man die selbst getragenen Kosten unter Werbungskosten in der Anlage N geltend machen.

Ich werde es jetzt über die Lohnabrechnung machen.

Diese bekommt von mir eine Excel-Tabelle, in die ich fortgesetzt die monatlichen Zählerstände eintrage.

Aller zwei Monate werden die Kosten die mir entstehen ( verbrauchte KWh x Stromkosten) ausgezahlt.

Dies soll 1:1 stattfinden, werde die erste Abrechnung Ende diesen Monats bekommen und kann dann ja mal berichten.

 

Bin selber gespannt, bei mir kommen bis jetzt ca. 80-85€ im Monat zusammen.

 

Wäre schön wenn das so klappt, fahre viel mit Strom und das macht auch Spaß und man wird nicht so schnell geblitzt ;)

Eine Sache habt ihr aber jetzt ganz vergessen.

Wenn ihr Zuhause mehr als 6000kw/h pro Jahr verbraucht muss euer Netzbetreiber Strom einen SmartMeter einbauen den er fernauslesen kann. Da kann man sich auch nicht gegen wehren weil die Bundesnetzagentur das vorschreibt.

Kostet zwischen 40 und 160€/Jahr zusätzlich zur normalen Zählergebühr.

Nun wird es interessant wie man sich das wieder holt. Weil ohne FW wäre der Verbrauch ja nicht so hoch. Und dementsprechend kein smartmeter nötig. ;)

Zitat:

@intekz schrieb am 5. Juli 2020 um 12:45:41 Uhr:

Eine Sache habt ihr aber jetzt ganz vergessen.

Wenn ihr Zuhause mehr als 6000kw/h pro Jahr verbraucht muss euer Netzbetreiber Strom einen SmartMeter einbauen den er fernauslesen kann. Da kann man sich auch nicht gegen wehren weil die Bundesnetzagentur das vorschreibt.

Kostet zwischen 40 und 160€/Jahr zusätzlich zur normalen Zählergebühr.

Nun wird es interessant wie man sich das wieder holt. Weil ohne FW wäre der Verbrauch ja nicht so hoch. Und dementsprechend kein smartmeter nötig. ;)

Das sehen die EFUs aber nicht so eng. Ich beziehe seit Jahren mehr als 6000 kWh und auch als ich die Wallbox anmeldet wollte man den Zähler nicht tauschen.

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