Platin P40 - dürfen gefahren werden?
Hallo an alle hoffe ich finde hier HILFE ;-)
...habe mir einen V40, 1998, 1,8l 85KW Gebraucht gekauft....
Sommer reifen keine beiliegend somit welche erworben...
Platin P40 205/45 16
meine frage sind diese für MEIN Fahrzeug zulässig um diese fahren zu können?
-Muß ich die beim TüV eintragen/nachtragen lassen?
Danke euch allen für eure Antworten und die Zeit die Ihr euch zum lessen genommen habt.
(Vorgänger hat 17" eingetragen.!?)
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http://www.platin-felgen.de/.../...Mit-Vol%20%20%204x114-ET42-67,1.pdf
Sorry aber das war sonst nicht anders zu machen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 46243*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ: DMS 05 7016
Inhaber der ABE:
Hersteller:
Management Consulting & Service
67251 Freinsheim
Fulita International Entersprise PTE. Ltd.
B1 06/08 Golden Wall Auto Centre
89 Short Street, Singapore 188216
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 46243*01
Die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ DMS 05 7016, dürfen in den im beiliegenden Nachtragsgutachten
beschriebenen Ausführungen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des
Nachtragsgutachtens Nr. 55160405 genannten Bereifungen unter den angegebenen
Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten
werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde
zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen
in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH,
Lambsheim, vom 30.08.2007 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 19.02.2008
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 55160405
(Hunkele)
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 46243*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46243 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55160405 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DMS05 7016
Hersteller Fulita Intern. Enterprises LTD
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Auftraggeber Management Consulting &Service
Dürkheimer Hohl 25
D-67251 Freinsheim
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell DMS05
Typ DMS05 7016
Radgröße 7 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/
Lochkreis-
(mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
Einpress
- tiefe
(mm)
Radlast
(kg)
Abrollumfang
(mm)
Gültig ab
Herstelldatum
X2 DMS05 7016 X2/
N02 Ø63,4Ø54,1
4/100/54,1 38 580 1950 2/2005
X2 DMS05 7016 X2/
N03 Ø63,4Ø56,1
4/100/56,1 38 580 1950 2/2005
X2 DMS05 7016 X2/
N04 Ø63,4Ø56,6
4/100/56,6 38 580 1950 2/2005
X2 DMS05 7016 X2/
N05 Ø63,4Ø57,1
4/100/57,1 38 580 1950 2/2005
X2 DMS05 7016 X2/
N08 Ø63,4Ø59,1
4/100/59,1 38 580 1950 2/2005
X2 DMS05 7016 X2/
N10 Ø63,4Ø60,1
4/100/60,1 38 580 1950 2/2005
X3 DMS05 7016 X3/ohne Ring 4/108/63,4 38 580 1950 2/2005
WO DMS05 7016 WO/ohne Ring 4/108/65,1 25 580 1950 2/2005
W9 DMS05 7016 W9/N32 Ø72,6
Ø56,6
4/114,3/56,6 42 580 1965 2/2005
W9 DMS05 7016 W9/
N21 Ø72,6 Ø64,1
4/114,3/64,1 42 580 1965 2/2005
W9 DMS05 7016 W9/
N23 Ø72,6 Ø66,1
4/114,3/66,1 42 580 1965 2/2005
W9 DMS05 7016 W9/
N25 Ø72,6 Ø67,1
4/114,3/67,1 42 580 1965 2/2005
X5 DMS05 7016 X5/
N02 Ø63,4Ø54,1
5/100/54,1 38 650 1965 2/2005
X5 DMS05 7016 X5/
N03 Ø63,4Ø56,1
5/100/56,1 38 650 1965 2/2005
X5 DMS05 7016 X5/
N05 Ø63,4Ø57,1
5/100/57,1 38 650 1965 2/2005
W1 DMS05 7016 W1/
N27 Ø72,6 Ø60,1
5/108/60,1 42 750 2100 2/2005
W1 DMS05 7016 W1/
N20 Ø72,6 Ø63,4
5/108/63,4 42 750 2100 2/2005
W1 DMS05 7016 W1/
N22 Ø72,6 Ø65,1
5/108/65,1 42 750 2100 2/2005
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46243 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55160405 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DMS05 7016
Hersteller Fulita Intern. Enterprises LTD
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/
Lochkreis-
(mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
Einpress
- tiefe
(mm)
Radlast
(kg)
Abrollumfang
(mm)
Gültig ab
Herstelldatum
W1 DMS05 7016 W1/
N25 Ø72,6 Ø67,1
5/108/67,1 42 750 2100 2/2005
W2 DMS05 7016 W2/
N22 Ø72,6 Ø65,1
5/110/65,1 38 750 2100 2/2005
W3 DMS05 7016 W3/
N22 Ø72,6 Ø65,1
5/112/65,1 38 750 2100 2/2005
W3 DMS05 7016 W3/
N26 Ø72,6 Ø57,1
5/112/57,1 38 750 2100 2/2005
W3 DMS05 7016 W3/
N26 Ø72,6 Ø57,1
5/112/57,1 47 750 2100 2/2005
W3 DMS05 7016 W3/
N24 Ø72,6 Ø66,5
5/112/66,6 38 750 2100 2/2005
W3 DMS05 7016 W3/
N24 Ø72,6 Ø66,5
5/112/66,6 47 750 2100 2/2005
W4 DMS05 7016 W4/
N27 Ø72,6 Ø60,1
5/114,3/60,1 42 750 2100 2/2005
W4 DMS05 7016 W4/
N21 Ø72,6 Ø64,1
5/114,3/64,1 42 750 2100 2/2005
W4 DMS05 7016 W4/
N23 Ø72,6 Ø66,1
5/114,3/66,1 42 750 2100 2/2005
W4 DMS05 7016 W4/
N25 Ø72,6 Ø67,1
5/114,3/67,1 42 750 2100 2/2005
Kennzeichnung
KBA-Nummer 46243
Herstellerzeichen DMS
Radtyp und Ausführung DMS05 7016 (s.o.)
Radgröße 7Jx16H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46243 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55160405 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DMS05 7016
Hersteller Fulita Intern. Enterprises LTD
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe
(mm)
Statische
Radlast
(kg)
4/100 195/40R16 38 580
4/108 195/40R16 25 580
4/108 195/40R16 38 580
5/100 195/40R16 38 650
5/112 195/40R16 47 750
4/114,3 195/40R16 42 580
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,6 kg.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46243 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55160405 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DMS05 7016
Hersteller Fulita Intern. Enterprises LTD
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Anlagen
Beschreibung - 26.10.2005
Radzeichnung MCS-1092-02 Bl.1-3 02.11.2004
mit Änderung vom 19.10.2005
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1031-01 12.01.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-0130-01 12.01.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1034-01 12.01.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1035-01 12.01.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1036-01 12.01.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1037-01 12.01.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1038-01 12.01.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1039-01 12.01.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1040-01 12.01.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1041-01 12.01.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1042-01 12.01.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1056-01 08.08.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1057-01 12.08.2003
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1076-01 03.05.2005
Befestigungsmittelzeichnung MCS-1077-01 05.05.2005
Zentrierringzeichnung MCS-1047-01 13.01.2003
Zentrierringzeichnung MCS-1048-02 13.01.2003
mit Änderung vom 07.10.2005
Befestigungsmittelzeichnung Byars 6270 23.10.2001
Nabenkappenzeichnung C-332 02.01.2005
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 30.August 2007
Bohlander 00112783.DOC
13 Antworten
Über die SuFu bekommst du eine tolle PDF Datei mit allen Volvo Felgen und passenden und erlaubten reifen. So viel sei gesagt, ab werk sind xxx/45 R16 nicht erlaubt.
Ob 17" eingetragen sind spielt in deinem fall leider keine Rolle.
Ich würde egal was kommt auf jeden Fall 205er reifen mit nem 50er Querschitt fahren sprich 105/50 16 da die felgen mit den reifen auf deinem V40 arg klein und verloren in den Radkästen aussehen werden da diese selbst einen kleineren Abrollumfang wie die v40 Standartgröße ( 195/55 15) haben werden.
195/55 15= 1815
205/45 16= 1800
BTW: Die felgen müssen auf jeden fall eingetragen werden da die Erlaubte ET beim V40 44 ist und deine felgen ja 42 haben
Danke für die biherigen Antworten
Also um es genaus sagen zu können - es würde kein großes Problem geben um diese Felgen mit der Bereifung beim TüV einzutragen?
nein.
Also wenn er nich noch großartig tiefergelgt ist oder so.
Nur Reifen wird kein Thema sein
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Bremsscheiben Vorn -Continentalteves- (ATE Power Disc)
...wenn der Vorgänger mit den oben angegebenen 205 40 17" und den Bremsscheiben keine Probleme beim Fahren und einlencken hatte....
...wird es bei 205 45 16" auch kein Problem werden.
(derzeit 195 55 15"😉Winter.
Danke
Zitat:
Also um es genaus sagen zu können - es würde kein großes Problem geben um diese Felgen mit der Bereifung beim TüV einzutragen?
Ich frag mich wo du das gelesen hast😁
Um es mal kurz zu machen: Es kommt auf den Radumfang an. Der darf nicht mehr als 2% abweichen, sonst stimmt der tacho nicht mehr. K.a wie die 17" eingetragen wurden konnten
Btw. leg ein paar euro mehr auf den tisch und kaufe gescheite reifen. Da spart man nicht😉
Tja, die Bereifung ist schon drauf habe diese so gekauft - Profil 80% - Marke Hancock V12 DOT 1109
17" wurden vom vorgänger eingetragen....ob Tachoausgleich statt fand K.A.
Zitat:
Original geschrieben von 2literturbo
K.a wie die 17" eingetragen wurden konnten
Es sind bestimmt 205/40 17 eingetragen weil die haben nen Anrollmfang von 1818.
Dies ist korrekt 205 40 17
wie ist die Spann in der man sich Bewegen darf/kann? 1800-????205 45 16 sind doch daher fast Identisch und würden, wenn schon die 17" kein Problem da stellen...alleine aufgrund der ABE / Gutachten das der V40 Verzeichnet ist.
also wenn das mit den 2% hin kommt dann 1815 +- 36,3
d.h. von 1778,7 bis 1851,3 😉
Mein Tip: Mach die Reifen drauf und fahr hin nd hör dir an was er dazu sagt.
ACHTUNG: Schau in dem Gutachten von deinen Federn mal nach.
Wenn dort sowas steht wie: "Bei gesonderter Rad/Reifen Kombination ist eine Abnahme nach §21 STVO notwendig". Dann müssen die Reifen per Einzelabnahme angenommen werden und das darf nur der TÜV bzw. Dekra und das kostet ein wenig mehr, hab damals für meinen Golf 105€ bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von p_v40
also wenn das mit den 2% hin kommt dann 1815 +- 36,3
d.h. von 1778,7 bis 1851,3 😉
Was auf jedenfall gültig ist ist die STVZO §57 und ECE R-39,
diese besagen dass der Tacho
nie und zu keiner Zeitnacheilen darf und
kannbis zu 10% der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit zu viel anzeigen +4 km/h.
D.h. bei wirklich gefahrenen 50 km/h kann der Tacho 50 +5 +4 = 59 km/h anzeigen
bei wirklich gefahrenen 100 km/h kann der Tacho 100 +10 +4 = 114 km/h anzeigen.
Ob das mit den genannten Felgen / Reifen dann auch so ist, das findet dann der amtlich anerkannte Sachverständige mit der Prüfung auf nem Rollenprüfstand dann raus. Und schickt dich dann zur Tachoangleichung zu ner Fachwerkstatt...
Solong
B
EI super das nenne ich doch mal (eine) Antwort/en!
Danke.
Werde euch dennoch berichten was es gab - c.a. April denke ich.