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Pkw verkaufen.. Käufer mit gelbe Kennzeichen???

Themenstarteram 17. März 2016 um 4:22

Hallo,

Ich werde meine PKW verkaufen und möchte es erst nach dem ich das Auto abgemeldet habe abgeben aber fragt sich nur ob die Käufer dann auch Geduld haben weil bei uns muss man für alles Termin machen, Fahrzeug anmelden/abmelden usw... Bis man Termin bekommt können auch 4-5 Tage vergehen also ich als Käufer hätte da keine Lust drauf ganz ehrlich! Vor knapp zwei Jahren hab ich mein erste PKW verkauft/abgemeldet da hab ich nur Fahrzeugschein gebraucht aber jetzt braucht man Fahrzeugbrien und TÜV Unterlagen dazu ??????

 

Meine Frage wäre kann ich den Käufer meine Auto geben wenn er mit gelbe Nr. Schilder kommt? Werde ihn dann die Papiere nach der Anmeldung aushändigen.

Kann es eventuell Probleme geben wenn er mein PKW welche laut kaufvetrag ihm gehört aber noch nicht angemeldet ist?

Problem ist halt auch das ich keine private stell Platz habe sonst würde ich mein PKW vorher anmelden und dann verkaufen. Abgemeldete Fahrzeuge haben ja in der Öffentlichkeit nichts verloren da weder versucht noch versteuert sind.

 

Wenn ihr weitere Tipps für mich habt dann lasst mich das bitte wissen. Hab grad kein Plan was und wieviel das machen soll. Früher ging's alles ohne Termine jetzt seit 6 mon. Muss man für alles Termin machen sogar für kurzzeit Kennzeichen. Offenbach am Main ????

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28 Antworten

Ein Kurzzeitkennzeichen ist keine Zulassung...

Hallo, an deiner Stelle wird ich direkt auf Anfrage am Telefon sagen das es eben 4-5 tage dauert bis der Käufer sich sein neues Auto abhohlen kann da DU es nur Abgemeldet verkaufen willst! Alles andere wäre Riskant und Schwachsinn!

Grüße

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. März 2016 um 14:16:00 Uhr:

Ein Kurzzeitkennzeichen ist keine Zulassung...

@tecci6n Kläre mich bitte zu Ostern mal auf. Für mich ist das sehr wohl eine Zulassung auf eben kurze Zeit. Vielen Dank im voraus für eine Erklärung.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 25. März 2016 um 07:51:33 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. März 2016 um 14:16:00 Uhr:

Ein Kurzzeitkennzeichen ist keine Zulassung...

@tecci6n Kläre mich bitte zu Ostern mal auf. Für mich ist das sehr wohl eine Zulassung auf eben kurze Zeit. Vielen Dank im voraus für eine Erklärung.

Ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes.

 

1. §16a Abs. 1 FZV: Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist [...] ein Kurzzeitkennzeichen führt.

 

2. §3 Abs. 1 FZV: Die Zulassung erfolgt durch ]...] Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. -> Der Fahrzeugschein für KZK ist keine Zulassungsbescheinigung.

 

Gibt auch noch mehr Hinweise, aber das deckt es ziemlich deutlich ab.

Zitat:

@mitsucolt01 schrieb am 25. März 2016 um 03:53:18 Uhr:

Hallo, an deiner Stelle wird ich direkt auf Anfrage am Telefon sagen das es eben 4-5 tage dauert bis der Käufer sich sein neues Auto abhohlen kann da DU es nur Abgemeldet verkaufen willst! Alles andere wäre Riskant und Schwachsinn!

Kunden wegschicken ist immer eine gute Idee, wenn man etwas verkaufen will.

Naja wenn sich der Verkauf lohnt, könnte er ja auch zusammen mit dem Käufer ein Straßenverkehrsamt in der Umgebung besuchen.

Abmelden eine Fahrzeugs sollte doch überall möglich sein.

Und vielleicht doch mal Tel. nachfragen in Offenbach.

Denn lt. Internett sind die Wartezeiten doch ok.?

http://www.kreis-offenbach.de/Wartezeiten-KFZ-Zulassung

Schöne Ostern Ulli

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 17. März 2016 um 12:55:54 Uhr:

Ich verstehe nicht, was hier immer für Sachen diskutiert werden. Es gibt genau drei Möglichkeiten:

1. Fahrzeug abgemeldet verkaufen. Wie der Köufer den Rest erledigt, kann dem Verkäufer TOTAL egal sein. Kurzzeitkennzeichen, rote Kennzeichen, Anhänger, ... Schränkt ggf. den Käuferkreis ein, bietet aber die meiste Sicherheit.

2. Fahrzeug am Tag des Verkaufs abmelden, mit den entwerteten Kennzeichen kann bis 24h des Abmeldetages gefahren werden. Ebenfalls relativ sicher, aber meist unbequem, wenn man die Kennzeichenkombination behalten will.

3. Angemeldet verkaufen. Gut für direkte Freunde. Sollte man es einer fremden Person verkaufen, dann auch die gesetzlich vorgeschriebene Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle schicken. Und zwar KOMPLETT ausgefüllt und von BEIDEN unterschrieben. Ansonsten ist sie unwirksam und man hat ggf. Probleme, insbesondere bei Steuer und Verkehrsverstößen. Ein Kaufvertrag ist KEINE Veräußerungsanzeige, anderer Inhalt, anderer Regelungsgehalt. Beachtet man das nicht, ist das Risiko für Rennereien und Ärger am größten.

Das ist m. E. eine gute Übersicht, von einer mit der Sache augenscheinlich vertrauten Person. Danke.

zu 1: Im Fall der Fälle käme das für mich eher nicht in Frage, da es in der Tat den Käuferkreis einschränkt. Wobei die Abgeschreckten nicht gleich Menschen mit unlauteren Absichten sein müssen. Auch ich, wäre ich Kaufinteressent, würde dadurch abgeschreckt.

zu 2: Dazu höre und lese ich immer, dass man mit einem abgemeldeten Fahrzeug aber nicht quer durch die Republik fahren darf sondern nur innerhalb des ursprünglichen Zulassungsbezirkes oder eventuell noch 1 bis 2 Bezirke weiter. Was ist denn wohl korrekt?

zu 3: Mit der Veräußerungsanzeige, die Bestandteil der bei vielen der im Netz verfügbaren Kaufvertragsmuster ist, ist man doch auf der sicheren Seite. Warum haben dann so viele Verkäufer dennoch Sorge mit diesem Verfahren?

 

Zu 2: bitte zwei Sachverhalte unterscheiden. Einmal die Fahrt mit ungesiegelten Kennzeichen im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei einer Vorwegzuteilung. Dann gilt Zulassungsbezirk plus ein angrenzender. Zum anderen die Fahrt NACH Entfernung der Plaketten. Bundesweit bis 24 Uhr des Abmeldetages bei bestehendem Versicherungsschutz.

 

Zu 3: weil sich viele Leute einfach immer für sehr schlau halten, schlauer auch als alle anderen, und glauben, dass das alles das gleiche ist oder man das nicht machen müsste. Die Realität zeigt ein anderes Bild, was man hier ja auch oft genug lesen kann.

Ist es eigentlich möglich sein Auto auch Online abzumelden/stilllegen zu lassen??

Da fährst Du mal rasch ins Internet und an der zweiten Keuzung biegst Du links ab. Schon bist Du da :D

Zitat:

@scrooge71 schrieb am 25. März 2016 um 18:23:19 Uhr:

Ist es eigentlich möglich sein Auto auch Online abzumelden/stilllegen zu lassen??

Wenn ein Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen ist, man im Besitz eines Ausweises mit aktivierter Onlineausweisfunktion plus zugehörigem Lesegerät ist und das angebotene ePayment-Verfahren unterstützt, DANN kann man sein Fahrzeug auch online abmelden :)

Ganz schön viele Einschränkungen ;)

Themenstarteram 31. März 2016 um 22:58

Danke für die Tipps Leute ??????????????

Motor-Talk ist wirklich eine super seite??????

Also ich hab das Fahrzeug verkauft und der Verkäufer kam aus ffm also 10 min von mir bis zum Frankfurter Zulassung stelle also sind wir zusammen hingefahren und der hat das alles übernommen aber vor meine Augen. Ab-an/ummeldung dann bin ich entspannt mit der öffentliche nachhause ??

 

Danke für die zahlreichen Antworten.

Also das mit gelbe Schilder funktioniert doch nicht mehr so wie früher seit 1 Jahr! Die bekommt man jetzt erst wenn man die Fahrzeug Papiere vorlegt! Ich finde das nicht normal aber muss damit leben weil ändern kann ich da eh nichts.

Komisch nur das ich bei und bei der Zulassungsstelle für an-ab/ummeldung,bewohnerausweis und und und für jeden kleine furz Termin vereinbaren muss was keine zwei min. Dauert! 10 km. Sieht die Welt fröhlich aus was Auto und rumdrum angeht!

Themenstarteram 31. März 2016 um 22:59

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 1. April 2016 um 00:58:15 Uhr:

Danke für die Tipps Leute ??????????????

Motor-Talk ist wirklich eine super seite??????

Also ich hab das Fahrzeug verkauft und der Verkäufer kam aus ffm also 10 min von mir bis zum Frankfurter Zulassung stelle also sind wir zusammen hingefahren und der hat das alles übernommen aber vor meine Augen. Ab-an/ummeldung dann bin ich entspannt mit der öffentliche nachhause ??

 

Danke für die zahlreichen Antworten.

Also das mit gelbe Schilder funktioniert doch nicht mehr so wie früher seit 1 Jahr! Die bekommt man jetzt erst wenn man die Fahrzeug Papiere vorlegt! Ich finde das nicht normal aber muss damit leben weil ändern kann ich da eh nichts.

Komisch nur das ich bei und bei der Zulassungsstelle für an-ab/ummeldung,bewohnerausweis und und und für jeden kleine furz Termin vereinbaren muss was keine zwei min. Dauert! 10 km. Sieht die Welt fröhlich aus was Auto und rumdrum angeht!

Ach die Smileys werden in Fragezeichen umgewandelt :(

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