PKW und Anhänger mit dem selben Kennzeichen, geht das? (Deutschland)

Hallo Leute,

so ein Gespann ist vorhin vor mir gefahren, PKW mit Lastenanhänger (~500kg), beide genau dasselbe EU-Kennzeichen. Bisher kannte ich nur die Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, wobei ein Fahrzeug immer auf dem Hof stehenbleiben muß. Hat sich da mittlerweile etwas Neues ergeben?

Vielen Dank schon mal von Mischko

(Ja, ich habe schon im Internet danach gesucht.)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@torre01 schrieb am 1. Juni 2015 um 08:21:02 Uhr:


Das geht meines Wissens eigentlich nur für Anhänger die ausschließlich zum Transport von Sportgeräten oder von Tieren für Sportzwecke (z.B. Schlittenhunde o.ä.) verwendet werden.
Solche Anhänger sind zulassungsfrei, es muss aber ein Duplikat des Kennzeichens vom ziehenden Fahrzeug angebracht werden.
Falsch

. Die sind zulassungsfrei, somit steuerfrei, benötigen aber ein eigenes amtliches Kennzeichen (grün), eine HU und so weiter.

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Stimmt, da hatte sich was geändert

Vor allem hat sich das Gesetz geändert 😁 Steht jetzt alles in der FZV und nicht mehr in der StVZO...

Danke für Eure Antworten, da wird der Kollege wohl doch illegal mit dem Hänger unterwegs gewesen sein.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 1. Juni 2015 um 10:42:29 Uhr:



Zitat:

@nordlicht schrieb am 1. Juni 2015 um 08:45:57 Uhr:


ich kenne Wiederholungskennzeichen nur bei zulassungsfrieen Anhängern bis 25 Km/h - z.B. in der Landwirtschaft und bei Bauwagen.
Da ist es üblich, dass am Anhänger das Kennzeichen des Zugfahrzeuges angebracht werden darf. Voraussetzung ist allerdings, die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers ist auf 25km/h beschränkt, Die Anhänger besitzen meist eine mechanische Seilzugbremse oder sind auflaufgebremst. Wer schneller fahren will, muss den Anhänger separat zulassen mit einem eigenen Kennzeichen und eine Druckluftbremse verbaut haben.

Ich darf sogar mit meinem ungebremsten Anhänger 80 fahren 😉, und auch diverse zugelassene Anhänger der Firma sind nur auflaufgebremst (Zugfahrzeuge <7,5t) und dürfen auch 80 fahren. Die Schnelläufer-Bauwagen sind allerdings, wie Du auch schriebst, mit einer Druckluftbremse ausgerüstet und können deshalb nur von LKW

>

7,5t gezogen werden.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 1. Juni 2015 um 21:37:52 Uhr:


Danke für Eure Antworten, da wird der Kollege wohl doch illegal mit dem Hänger unterwegs gewesen sein.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 1. Juni 2015 um 21:37:52 Uhr:



Zitat:

@ttru74 schrieb am 1. Juni 2015 um 10:42:29 Uhr:


Da ist es üblich, dass am Anhänger das Kennzeichen des Zugfahrzeuges angebracht werden darf. Voraussetzung ist allerdings, die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers ist auf 25km/h beschränkt, Die Anhänger besitzen meist eine mechanische Seilzugbremse oder sind auflaufgebremst. Wer schneller fahren will, muss den Anhänger separat zulassen mit einem eigenen Kennzeichen und eine Druckluftbremse verbaut haben.

Ich darf sogar mit meinem ungebremsten Anhänger 80 fahren 😉, und auch diverse zugelassene Anhänger der Firma sind nur auflaufgebremst (Zugfahrzeuge <7,5t) und dürfen auch 80 fahren. Die Schnelläufer-Bauwagen sind allerdings, wie Du auch schriebst, mit einer Druckluftbremse ausgerüstet und können deshalb nur von LKW>7,5t gezogen werden.

Wie hoch ist denn das zulässige Gesamtgewicht des ungebremsten Anhängers?

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Zitat:

@ttru74 schrieb am 2. Juni 2015 um 08:03:11 Uhr:



[...] Wie hoch ist denn das zulässige Gesamtgewicht des ungebremsten Anhängers?

Satte 500kg!

Ok, ich bezog mich auf größere Anhänger, nicht auf PKW Anhänger, dasind ungebremst bis 750kg je nach Zugfahrzeug möglich.

Ich habe mich an diesem Satz gestoßen:

Zitat:

@ttru74 schrieb am 1. Juni 2015 um 10:42:29 Uhr:


[...] Wer schneller fahren will, muss den Anhänger separat zulassen mit einem eigenen Kennzeichen und eine Druckluftbremse verbaut haben.

Den kann man so allgemein nicht stehen lassen. Ein Tandemachs-Mini-Bagger-Anhänger hat z.B. 3,5t, ist nur auflaufgebremst und dennoch mit 80km/h fahrbar. Aber da fällt mir etwas auf, hat es was mit der Anzahl der Achsen zu tun, ob pneumatische Bremse oder nicht? Ein Bauwagen mit Druckluftbremse hat ja immer zwei Achsen...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 2. Juni 2015 um 21:33:46 Uhr:


..., hat es was mit der Anzahl der Achsen zu tun, ...

Achsen, Gewichte, Nutzung, ... da spielt vieles mit rein:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html

Zitat:

@torre01 schrieb am 1. Juni 2015 um 08:21:02 Uhr:


Das geht meines Wissens eigentlich nur für Anhänger die ausschließlich zum Transport von Sportgeräten oder von Tieren für Sportzwecke (z.B. Schlittenhunde o.ä.) verwendet werden.
Solche Anhänger sind zulassungsfrei, es muss aber ein Duplikat des Kennzeichens vom ziehenden Fahrzeug angebracht werden.

Sobald der Hänger eine Tüv-Plakette braucht (was eigentlich bei allen, was auf der Straße rollt, üblich ist (ausgenommen Fahrräder)), gibt es auch ein gesondertes Kennzeichen...oder irre ich mich da?

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 2. Juni 2015 um 22:24:45 Uhr:


Sobald der Hänger eine Tüv-Plakette braucht (was eigentlich bei allen, was auf der Straße rollt, üblich ist (ausgenommen Fahrräder)), gibt es auch ein gesondertes Kennzeichen...oder irre ich mich da?

ja, du irrst:

Die Kausalität ist genau andersrum.

Sobald etwas ein eigenes Kennzeichen haben muss(!), muss es auch zur HU.

Das führt zu so lustigen Ergebnissen, dass eine Behörden-Mofa (die kein Versicherungskennzeichen bekommt, weil der Halter Eigenversicherer ist) ein 'amtliches' Kennzeichen führen muss und deswegen HU-pflichtig wird. Die typgleiche Mofa eines privaten Halters, der sie freiwillig zulassen lässt bekommt ebenfalls ein 'amtliches' Kennzeichen, ist aber nicht HU-pflichtig.

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