PKW-Sonderrad/Falscher Geschwindigkeitsindex bestellt/Gutachten

Hallo Zusammen,
ich habe glaube ich Mist gebaut.😕
FAKTEN:
- O.Z. Formula HLT 7,5 J x 18 H2 ET50, Typ 01903, Gutachten Nr. 55808112 zur ABE 50962
- ContiContact TS 850 P 92V XL
- Höchstgeschwindigkeit PKW 244 km/h
- Techn. zul. maximal Masse je Achse 1040 / 1000 kg
- Angebrachte Reifen/Felgen: 225/35/ R19 88Y
- Anmerkungen: 225/40 R18 92Y 7,5x18 ET51

Unter den allgemeinen Hinweisen findet sich folgende Eintragung:
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahzeughöchstgescchwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchstgeschwindigkeit: 240 km/h
Tragfähigkeit (%) / Geschwindigkeitsindex: 91% / V

Fahrzeughöchstgeschwindigkeit: 250 km/h
Tragfähigkeit (%) / Geschwindigkeitsindex: - % / V

Fahrzeughöchstgeschwindigkeit: 240 km/h
Tragfähigkeit (%) / Geschwindigkeitsindex: 100% / W

Fahrzeughöchstgeschwindigkeit: 250 km/h
Tragfähigkeit (%) / Geschwindigkeitsindex: 95% / W

Ist nun der falsche Reifen aufgezogen, oder kann ich das durch ein Geschwindigkeitskleber im Cockpit "heilen"?

Erwähnenswert ist noch, dass sich beim Octavia RS durch den Brexit die e-Nummer geändert hat. Von e11 auf e8, die FFormula HLT Felge ist die Einzige, welche noch kein geändertes Gutachten auf die e8-Nummer hat. Damit müsste ich dann auch noch zur Einzelabnahme, ober fahren und warten, bis O.Z. das gemacht hat.

In diesem Zusammenhang die Frage, welche Strafen einem blühen, wenn man letztlich ohne Gutachten der Felgen unterwegs ist?

Hoffe auf Hinweise von Euch. Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Conti TS 850 ist ja ein Winterreifen . . . der darf auch drunter bleiben . . . "max. 240"er Aufkleber im Sichtfeld anbringen (und sich auch dran halten) und gut is.
(außer in Italien im Sommer, da müßten die Winterreifen trotzdem min. 244 aushalten (W -270) . . . auch wenn man in I gar nicht so schnell fahren darf)
Und wenn die Winterreifen bissl länger leben sollen, fährst erst gar nicht ü 200 ;-)
Tragfähigkeit 92 = 630 kg = auch ausreichend.

Und bei/mit den Y ist doch alles ok.

Oder was ist da jetzt das Problem ?

Brexit tritt doch erst in 10 Tagen in Kraft, oder ?

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ach wo, so einfach ist das in Deutschland dann doch nicht 😁

Eine (wesentliche) Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit wird ja hoffentlich niemand ernsthaft behaupten, also bleibt es bei der reinen Formalität der erloschenen Betriebserlaubnis. Kostet 'nen Fuffi, gibt keine Punkte oder sonstwas.

Das mit der Einzelabnahme sollte dagegen theoretisch schon wieder ein Problem sein: Laut der Einzelanweisung an die TP darf für reihenweise gefertigte Teile eben keine Einzelabnahme erfolgen, sondern der Hersteller muss eine Typgenehmigung oder ein Teilegutachten vorlegen.

Das hat allerdings in der Vergangenheit schon kaum jemanden gejuckt, uns spätestens seit dem Fall des §21-Monopols hat es wohl kaum noch praktische Bedeutung 😉

Ich war ja vor zwei Tagen beim Dekra und habe dort nachgefragt. Änderungsabnahme ist nicht, geht also nur über Einzelabnahme und da wurde dann ein Preis von ca. 150 EUR aufgerufen je nach Aufwand. Allerdings führt der Prüfer, mit dem ich gesprochen hatte, eine solche Abnahme nicht durch. Das machen nur speziell geschulte MA und die nächste Prüfstelle ist 40 km entfernt.

Bliebe nur noch der TüV, mit meinem "Stamm-TüVler" hatte ich aber mit dem Mini in 12/2019 etwas Probleme gehabt, da er mich aufgrund eines porösen Bremsschlauchs heimgeschickt hat. Lt. Mechaniker, welcher die vorderen Schläuche dann getauscht hatte, war der Prüfer sehr kleinlich.

Aber wenn er sagt, is nicht, dann is halt auch nicht.

Moin,

ich bitte VOR posten von halbseidenen Tipps sich mit den MT NUB 5.3 auseinander zu setzten.

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Der entsprechende Beitrag und die Diskussion dazu wurde entfernt.

Gruß
Zimpalazumpala

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