1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. PKW oder Wohnwagen ablasten wegen 15kg!?

PKW oder Wohnwagen ablasten wegen 15kg!?

VW

Hallo zusammen,

ich habe mich heute hier registriert weil ich gerne Hilfe bei dieser Entscheidung hätte :-)

Wir sind eine 4 Köpfige Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder 2&5Jahre) und fahren einen VW Touran.
Wir haben und jetzt einen Fendt WoWa von 1988 gegönnt um die Welt zu erkunden.
Ich besitze lediglich den Führerschein der Klasse B.

Mein PKW hat ein Leergewicht (G) von 1654kg und eine zGg (F.1) von 2250kg, in der Zeile 22 im Fahrzeugschein steht noch zu F.1: +65kg, Also ein zGg von 2315kg

Unser WoWa hat ein Leergewicht von ca. 960kg (Laut Datenblatt) und ein zGg von 1200kg.
PKW Schwerer als WoWa ist schon mal gut.
Nur liege ich durch den Eintrag in 22 beim Gespann nun bei 3515kg zGg. (darf aber nur 3500kg wegen FS Klasse B)

Was ich bisher gelesen habe ist, dass ich mein zGg gut und gerne um 15kg ablasten kann.

Meine Frage: Was ist hier nun am sinnvollsten? WoWa um 15kg ablasten = 15kg weniger Zuladung?
Oder PKW um 15kg ablasten, dass ich in Zukunft eventuell auch andere Wohnwägen mit 1200kg zGg ziehen kann? Und wo muss ich dafür hin, wie mache ich das ganze?

Beste Antwort im Thema

Führerschein aufstocken auf Klasse B96 oder BE.

Alles andere wäre unsinn.

67 weitere Antworten
67 Antworten

Das musst du natürlich schreiben, dass es mehrere Personen gibt die die Kombination aus deinem Auto und Wohnwagen dann nutzen wollen.

Zitat:
"Also ich denke ich werde zum Tüv oder lieber dann zur Dekra fahren und einen Antrag auf Ablastung des PKWs anfordern, eine neues Typenschild bei VW ordern und damit dann zur Zulassungsstelle marschieren."

Das wird noch bestimmt lustig was das kostet, sofern überhaupt möglich.

Wie alt ist der Touran bzw. welcher Euro-Abgas-Norm ist der zugeordnet?

Meinen 2007-er Caddy mit Euro4 konnte man in einem gewissen Rahmen ohne technische Änderungen noch ablasten. Ich hab das zGG um 60 kg reduzieren lassen. Der TÜV hier wollte da nicht ran. Bei mir hat es dann eine Dekra-Niederlassung im Rahmen eines Serviceaufenthalts in der Werkstatt in Berlin gemacht.

Habe es aus den gleichen und ähnlichen Gründen wie du machen lassen.

Wie hier schon geschrieben stand, kostet die entsprechende Herstellerbescheinigung normalerweise Geld. (Ich habe es glücklichen Umständen zu verdanken, dass ich sie nicht bezahlen mußte.) Die Dekra-Abnahme hat dann ca. 50,- € gekostet, dazu noch die Kosten bei der Zulassungsstelle iHv. 15,- €.

Ab Euro5 funktioniert das mit dem Ablasten wohl nicht mehr. Es kann auch gut sein, dass VW derlei Bescheinigungen grds. nicht mehr ausstellt. Das ist schon an vielen Stellen passiert und nicht nur beim Ablasten.

Entweder du schreibst mal ne mail an die Kundenbetreuung von VW in WOB oder du schickst deinen Vertragshändler mal in die Spur.

Mein Touran ist auch ein EURO4 und die TÜV Stelle an der ich die 20kg ablasten (bzw die Bescheinigung abholen) will sagte schon sie brauch dann nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und 30€.
Bei VW erkundigt sich schon mein Kontakt nach einem neuen Typenschild.
Und die Kosten in der Zulassungsstelle werden auch übersichtlich bleiben.

Ich halte euch auf dem laufenden.

Zitat:

@renesomi schrieb am 15. Januar 2019 um 12:43:14 Uhr:


Stell dir das mit dem Ablasten des Wohnwagens nicht so einfach vor: Ich wollte einen 7,5 m Wohnwagen (Hymer Eriba Nova) der von 1350 auf 1700 (maximale Stufe) aufgelastet, war wg. 100-zulassung um 100 kg ablasten. Der TÜV-Prüfer forderte allerdings, dass der Wohnwagen zunächst gewogen wird. Meinen Einwand, dass der ja niemals so leer schwerer als 1600 kg sen könnte, ließ er nicht gelten.

Und ob da bei deinem 1200 kg-Ding das noch Reserven für das Ablasten vorhanden sind, bezweifle ich.
Also B96 oder BE machen !

Dass er den zumindest vorher mal auf der Waage haben möchte, sollte man ihm schon zu gestehen.
Es ist nach meinen Erfahrungen bei derartigen Anliegen leider häufig vom Zufall abhängig, welchen Prüfer man gerade erwischt hat und wie der gerade drauf ist....

Übrigens:

Selbst bei meinem 850kg zu.GG-"Dings", hätte ich kein großes Problem damit, wenn da nur 834kgin den Papieren stehen würden, sofern das bei mir führerscheintechnisch notwendig wäre.

mein ehemaliges 1000kg-zul GG-"Dings" (Eriba-Touring-Troll-O) hatte ich um 30kg abgelastet (wegen 9..AusnahmeVO) und auch das war bei dem WoWa (reales Leergewicht 760kg) überhaupt kein Problem.

Die 16kg würden bei einer realen Kontrolle vermutlich noch unter die Messtoleranz fallen bzw. dürfte eine Überladung von 16kg keine große Strafzahlung nach sich ziehen.

Zitat:

@Aimyst schrieb am 15. Januar 2019 um 12:48:17 Uhr:



Also ich denke ich werde zum Tüv oder lieber dann zur Dekra fahren und einen Antrag auf Ablastung des PKWs anfordern, eine neues Typenschild bei VW ordern und damit dann zur Zulassungsstelle marschieren.

Du brauchst weder eine Herstellerbescheinigung noch ein neues Typenschild.

Zur Herstellerbescheinigung: Bei der Erhöhung unter Ziff. 22 handelt es sich um einen rein deutschen Eintrag, wie dem COC des Fahrzeuges zu entnehmen ist. In anderen Ländern wird das Fahrzeug ganz ohne diese Aufschläge zugelassen und genutzt.

Zum Typenschild: Das braucht wahrscheinlich gar nicht geändert zu werden, da die dort aufgeführten Werte auch nach der Umtragung noch stimmen. Im übrigen darf der TÜV ein Typenschild auch selbst ändern.

Bitte beachten:

Geändert werden muss und darf nur die unter Ziff. 22 aufgeführte Änderung zu F1, bitte nicht eine evtl. ebenfalls eingetragene Erhöhung zur Hinterachslast versehentlich mit ändern lassen. Zur Not muss der Eintrag aufgesplittet werden, wenn es bisher ein gemeinsamer Eintrag war. Der eigentlich Wert unter F1 muss und darf nicht geändert werden.

Gruß Rainer

Mit der COC hast ein Thema angeschnitten ... ne never endless Story. Halt nem Cop ne COC hin und er wird er blass um die Nese. Mit meiner COC hab ich noch jeden Cop zur Verzweiflung gebracht. Gut es waren nicht sehr viele aber immerhinque. https://www.motor-talk.de/.../...se-aehnlich-skyteam-t6451226.html?...

Witzig wirds erst wenn du nem Polizisten einen BTM-Führerschein vor die Nase hältst, wenn er gerade im begriff ist dich nach Drogenkonsum zu fragen. 😁

Spass bei Seite... Ich würde fast drauf wetten das der TE auch so ohne irgendwelche Zusatzführerscheine oder Ablastungen in den Urlaub fahren könnte ohne kontrolliert zu werden.

Aber wir wollen uns ja alle Vorschriftsgemäß verhalten und nicht wegen 15kg den Versicherungsschutz verlieren im Falle eines Unfalls. 😛

Zitat:

Spass bei Seite... Ich würde fast drauf wetten das der TE auch so ohne irgendwelche Zusatzführerscheine oder Ablastungen in den Urlaub fahren könnte ohne kontrolliert zu werden.

Puh, also ohne Kontrolliert zu werden... Ich wurde mit meinem Wohnmobil die letzten 80.000km schon öfter kontrolliert... Grade bei Grenzübertritten außerhalb der EU wird da viel drin gelesen...
Ob jemals jemand den Passus unten findet und versteht, dass ist ne andere Frage... Wahrscheinlich nicht... Vor allem nicht, wenn sich der Passus in einem 3 Beiblätter füllenden Teil bewegt...

Rein Rechtlich bleibt es aber eben Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Chance dass ein Polizist in Spanien das raus bekommt, ist wahrscheinlich sehr gering. Bei einem Schadensfall sieht das schon anders aus, unser Sachverständiger kann das durchaus lesen, und der liest sowas auch und teilt dann der Versicherung wenn sie ihn beauftragt durchaus mit, dass die Fahrerlaubnis BE erforderlich gewesen wäre und bittet, das zu prüfen... Wenn sowas dann durchgeht und die VS Geld spart, bringt ihm das Sternchen und neue Aufträge, lesen & schreiben kann der ^^

Mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil würde ich noch nie angehalten. Bin ich auch froh drum, weil ich ein Marathon Fahrer bin mit weniger Pausen als gemeinhin empfohlen wird.

Außerdem isses lästig der Polizei vermutlich noch in einer Fremdsprache zu erklären was ein BTM Führerschein ist.

Zitat:

@Oldredneck schrieb am 16. Januar 2019 um 00:46:42 Uhr:


Mit der COC hast ein Thema angeschnitten ... ne never endless Story. Halt nem Cop ne COC hin und er wird er blass um die Nese. Mit meiner COC hab ich noch jeden Cop zur Verzweiflung gebracht. Gut es waren nicht sehr viele aber immerhinque. https://www.motor-talk.de/.../...se-aehnlich-skyteam-t6451226.html?...

Na ja,einen Polizisten interessiert eine COC weniger,er interessiert sich
für das was in der Zulassung steht.
Und die ist gültig,nicht was in der COC steht.

Eine COC muß nicht mit der Zulassung übereinstimmen.

Das ist Quark. In der Zulassung stehen z. B. heute nicht mehr alle zulässigen Radreifenkombinationen, im CoC sehr wohl. Woher soll der Herr Polizist wohl wissen, dass das, was du gerade fährst, zugelassen ist, wenn es nicht in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist, die du mitführst?

Also in meiner COC stehen auch nicht mehr Reifengrößen, aber bei Citroen z.B. kann man alle Freigaben runterladen und das sind einige Räder und Reifen.

Für Werkstätten und auch Polizisten gibt es die Möglichkeit Alles online abzurufen was freigegeben ist. Heute hat auch fast jeder Streifenwagen einen Laptop, oder ein Tablet an Bord und wenn ein Polizist das wirklich wissen will, hat er es in 2 Minuten.

Wenn da etwas nicht drinsteht, kann auch sein, dann muss aber eine ABE mitgeführt werden, dann stimmts auch wieder, ansonsten wirds kritisch.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 18. Januar 2019 um 23:40:04 Uhr:


Das ist Quark. In der Zulassung stehen z. B. heute nicht mehr alle zulässigen Radreifenkombinationen, im CoC sehr wohl. Woher soll der Herr Polizist wohl wissen, dass das, was du gerade fährst, zugelassen ist, wenn es nicht in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist, die du mitführst?

durch die CoC, die ich nicht mitführen muss, jedenfalls schon mal nicht.....

Zitat:

@PIPD black schrieb am 18. Januar 2019 um 23:40:04 Uhr:


Das ist Quark.

Ist natürlich kein Quark.

Wo steht in der COC das neue Gewicht wenn Du auf oder abgelastet hast ?

Und das war wohl auch das Thema hier,oder ?

Ähnliche Themen