PKW oder Wohnwagen ablasten wegen 15kg!?
Hallo zusammen,
ich habe mich heute hier registriert weil ich gerne Hilfe bei dieser Entscheidung hätte :-)
Wir sind eine 4 Köpfige Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder 2&5Jahre) und fahren einen VW Touran.
Wir haben und jetzt einen Fendt WoWa von 1988 gegönnt um die Welt zu erkunden.
Ich besitze lediglich den Führerschein der Klasse B.
Mein PKW hat ein Leergewicht (G) von 1654kg und eine zGg (F.1) von 2250kg, in der Zeile 22 im Fahrzeugschein steht noch zu F.1: +65kg, Also ein zGg von 2315kg
Unser WoWa hat ein Leergewicht von ca. 960kg (Laut Datenblatt) und ein zGg von 1200kg.
PKW Schwerer als WoWa ist schon mal gut.
Nur liege ich durch den Eintrag in 22 beim Gespann nun bei 3515kg zGg. (darf aber nur 3500kg wegen FS Klasse B)
Was ich bisher gelesen habe ist, dass ich mein zGg gut und gerne um 15kg ablasten kann.
Meine Frage: Was ist hier nun am sinnvollsten? WoWa um 15kg ablasten = 15kg weniger Zuladung?
Oder PKW um 15kg ablasten, dass ich in Zukunft eventuell auch andere Wohnwägen mit 1200kg zGg ziehen kann? Und wo muss ich dafür hin, wie mache ich das ganze?
Beste Antwort im Thema
Führerschein aufstocken auf Klasse B96 oder BE.
Alles andere wäre unsinn.
67 Antworten
Zitat:
@zoekie schrieb am 14. Januar 2019 um 21:45:51 Uhr:
Mal Hand aufs Herz. Wer von Euch weiss denn ganz genau, mit welchem Gewicht er am Haken ganz genau unterwegs ist ?????
Ich und mein Vater z.B.
Zitat:
@zoekie schrieb am 14. Januar 2019 um 21:45:51 Uhr:
Wenn die Cops das Gespann auf die Waage stellen, dann wird das tatsächliche Gewicht genommen und nicht das was in den Papieren steht....
Beim Führerschein zählt aber nur der "Papierwert", egal wie viel das Gespann tatsächlich wiegt.
Beispiel:
Unterwegs mit tatsächlichen 3400Kg, bei einem Gespann mit einem zulässigen Gesamtgewicht von insgesamt 3600Kg, ist fahren ohne Führerschein.
Unterwegs mit tatsächlichen 3600Kg, bei einem Gespann mit einem zulässigen Gesamtgewicht von insgesamt 3400Kg, ist "nur" eine Überladung.
Die zweite Variante wäre mir da deutlich lieber, wenn auch nicht meine liebste Variante.
Hier ist eigentlich alles detailliert und gut verständlich erklärt :
Zitat:
@zoekie schrieb am 14. Januar 2019 um 21:45:51 Uhr:
Was kostet so ein B96 oder BE eigentlich und wo ist der Unterschied zwischen beiden ???
Soweit ich mich erinner ca. 150 € Unterschied.
BE hast du 6 Pflichtstunden und eine praktische Prüfung (Anhängen oder Abhängen, mit Anhänger ganz normal fahren und einmal Rückwärts in eine Kreuzung (Wohngebiet) den Anhänger an den Bürgersteig abstellen). Beim B96 hast du keine praktische Prüfung und nur 5 Pflichtstunden?
Das sehe ich auch so. Wenn das Tatsächliche Gewicht das Zulässige überschreitet, ist es Überladen und da wird bei 15 kg zumindest in D Keiner was sagen.
Sind jedoch die Gesamtgewichte ausgereizt, dann ist es ein Führerscheinvergehen und das wird in jedem Fall teurer.
Ich sags auch nochmal, mach den blöden Führerschein und du hast Ruhe, der kostet auch nicht „die Welt” und schwierig ist er ebenso nicht.
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Ich hab (außer mir) noch nicht viele gesehen die auf dem Bauhof über die Waage gefahren sind. Mein Großer "darf" 2.600ks ziehen säuft mir aber mit dem Knaus (1.400kg) den Geldbeutel leer. Der Kleine, ein japanischer Allradler, genehmigt sich "nur" 12 Maß. Nach den Rechenspielereien dürfte ich an meinem J5 mit 3.100Kg immer noch nen Tausenter hinten dran hängen. Könnte er, weil er nen guten Antritt mit Turbo, bis zum 4.Gang locker schaffen. der 5. ist nurmehr der Overdrive. Fazit .... Der Kleine darf genausoviel ziehen wie der Große aber dem Großen ist es wurscht wenn das Gespann von einer Bö erwischt wird.
Ich denke, daß das schlimmste Problem die Selbstüberschätzung ist. Der Karren "darf" 1.200kg ziehen also mach ich das.
Hinten hängen dann 1.400 kg´s und der Hänger macht dann mit dem Joghurtbecher was er will.
@Oldredneck du hast zwar Recht, aber das ist nicht das Thema sondern hier geht es darum, dass unter Umständen der Führerschein ungültig ist und das würde ich nicht riskieren, wenn dann nämlich was passiert zahlt auch die Versicherung nicht neben vielen anderen Unannehmlichkeiten.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 15. Januar 2019 um 01:10:32 Uhr:
Das sehe ich auch so. Wenn das Tatsächliche Gewicht das Zulässige überschreitet, ist es Überladen und da wird bei 15 kg zumindest in D Keiner was sagen.
Sind jedoch die Gesamtgewichte ausgereizt, dann ist es ein Führerscheinvergehen und das wird in jedem Fall teurer.Ich sags auch nochmal, mach den blöden Führerschein und du hast Ruhe, der kostet auch nicht „die Welt” und schwierig ist er ebenso nicht.
Beim überladen gegenüber zulässiger Gesamtmasse sind 15kg nix und würde bestimmt nicht geahndet. Zumindest nicht in Deutschland.
Aber hier geht es ja nicht ums Überladen, sondern das du technisch gesehen über dem drüber bist, was du eigentlich gesetzlich fahren darfst. Und hier muss die Polizei nicht mal nachmessen, sondern bei einer stinknormalen Kontrolle beide Zulassungsbescheinigungen kontrollieren.
Also Fahren ohne Fahrerlaubnis. Herzlichen Glückwunsch.
Gerade im Versicherungsfall kommt es bestimmt auf die 15kg an, wenn dadurch die Versicherung viel Geld sparen kann. Und ne Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis folgt bestimmt auch...
Wenn der TE es so macht, wie es ihm der TÜV-Mensch eingeredet hat (also gar nichts unternehmen), fährt er mit dem Gespann ohne passenden Führerschein, völlig unabhängig davon, wie das Gespann real beladen ist.
Traurig genug, wenn, wie hier berichtet, solche "Honks" beim TÜV herumlaufen....
ja stimmt, In manchen Fahrzeugscheinen steht z.B. bei Transportern zggew. 3500 und bei Anhängerbetrieb erhöht sich das GG um die Stützlast von 75 kg ,, dann fährt man auch mit einem 750 kg hänger ohne Füherschein, da dann C nötig ist.
Ja, das ganze hat mir auch keine Ruhe mehr gelassen und ich habe noch mehr im Internet recherchiert.
Bei F.1: 2250KG zGg
unter 22: zu F.1 +65kg bei Angängerbetrieb
Hänger: 1200kg zGg
dann bin ich leider wirklich bei 3515kg und der Heini vom Tüv hat mir nichts anderes als alternative Fakten geliefert -.-
Danke nochmal an alle für die vielen Antworten
Dann jetzt trotzdem nochmal zur Hauptfrage:
PKW oder WoWa um 15/16kg ablasten?
Führerschein machen, ja ich weiß aber dafür hat nicht jeder immer das passende Kleingeld zur Hand...
Zitat:
@Aimyst
Danke nochmal an alle für die vielen Antworten
Dann jetzt trotzdem nochmal zur Hauptfrage:
PKW oder WoWa um 15/16kg ablasten?Führerschein machen, ja ich weiß aber dafür hat nicht jeder immer das passende Kleingeld zur Hand...
Antwort auf Hauptfrage:
Führerschein B96 oder BE machen.
Frage doch mal in der Fahrschule an was der B96 dort kostet.
Ich habe dies an einem Samstag Vormittag gemacht und saß dort mit Führerschein - Neulingen zusammen wo gerade u.a, das Thema Anhänger mit behandelt wurde
Kosten insg. unter 300 Euro incl Fahrschulkosten, Führerschein Neuausstellungskosten, Foto ...
Anschließend kann was über 2 Stunden gefahren in der Stadt + Autobahn, kurzes Einparken + Ankupplen / Abkuppeln
BE wird etwas teurer sein .... denke so 600-700 Euro je nach Fahrschule.
Ablasten von Wohnwagen oder Auto wird hier nicht richtig werden bzw. du wirst beim Fahrzeugwechsel wieder vor dem gleichen Problem stehen.
Stell dir das mit dem Ablasten des Wohnwagens nicht so einfach vor: Ich wollte einen 7,5 m Wohnwagen (Hymer Eriba Nova) der von 1350 auf 1700 (maximale Stufe) aufgelastet, war wg. 100-zulassung um 100 kg ablasten. Der TÜV-Prüfer forderte allerdings, dass der Wohnwagen zunächst gewogen wird. Meinen Einwand, dass der ja niemals so leer schwerer als 1600 kg sen könnte, ließ er nicht gelten.
Und ob da bei deinem 1200 kg-Ding das noch Reserven für das Ablasten vorhanden sind, bezweifle ich.
Also B96 oder BE machen !
Bitte keine Vorschläge mehr Bezüglich BE oder B96.
Ich bin nicht der einzige der das Gespann ziehen soll und dass wir uns alle noch mal in die Fahrschule setzen kommt jetzt (vorerst) mal nicht in Frage.
Also ich denke ich werde zum Tüv oder lieber dann zur Dekra fahren und einen Antrag auf Ablastung des PKWs anfordern, eine neues Typenschild bei VW ordern und damit dann zur Zulassungsstelle marschieren.
Beim Ablasten ( des PKW ) kann der dann auch einen 1200 kg Bauanhänger fahren, Frau und Kinder auch, ansonsten B96
Dann wollen wir aber demnächst hier lesen, ob der Aufwand fürs Ablasten wirklich geringer ist, als einen (oder twei) B96 zu machen. Ich glaube nicht daran, außerdem ist die Problematik nur in die Zukunft verschoben.