PKW LKW-Zulassung, welcher Führerschein?
Hallo an alle, hoffe ich hab das richtig Forum für meine Frage ausgewählt.
Meine Frage bezieht sich auf PKW´s mit LKW Zulassung (z.B. Pickups oder Pritschenfahrzeuge). Wenn diese Steuerlich eine LKW Zulassung besitzen darf man die dann nur ab Führerscheinklasse C fahren oder reicht auch der B solange die 3,5 to Gesamtmasse nicht überschritten werden.
Ist zwar eine doofe Frage aber das interessiert mich schon eine ganze weile.
Beste Antwort im Thema
B reicht.
22 Antworten
JA! Und die meisten FahrerInnen haben bereits einen. Die Neuen Fahrer machen diesen nach wenigen Wochen, wenn feststeht, dass sie auch bleiben ... 😁
Ach ja: DANKE für die Antwort!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Darf ich mich da mal einklinken? *KLICK* In unserem Fuhrpark gibt es sowohl VW-Busse als auch TRANSIT Busse mit jeweils 9 Sitzen (inclusive Fahrer) und werden zur Personenbeförderung einschließlich Rollstuhlfahrer, genutzt. Ihr Mann kam mit dem Gerücht um die Ecke, eine Kollegin mit Führerschein B dürfte den Transit NICHT fahren, weil er "zu groß"(?) wäre. Klar ist der größer als ein VW Bus fährt aber in der gleichen Typ Klasse.
Stimmt es nun, das sie den Transit NICHT fahren darf, obwohl er maximales Gesamtgewicht von 3t hat? Ich denke mal, dass es nur eine Schutzbehauptung ist, weil ihr das Fahrzeug zu "groß" ist und steht damit nicht alleine.
beim Gewicht von 3 t reicht der B Schein völlig aus, bei privatem nutzen darf man 8 Personen + Fahrer Transportieren, also max 9 Personen im Fahrzeug, bei privaten Fahrten mit mehr als neun Personen plus Fahrer wird dann die Führerscheinklassen D oder D1 erforderlich, je nach Personenanzahl, ein Personenbeförderungsschein ist nicht nötig,
bei gewerblicher Nutzung muss ein Personenbeförderungsschein vorliegen, auch wenn nur eine Person neben dem Fahrer mitfährt,
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
beim Gewicht von 3 t reicht der B Schein völlig aus, bei privatem nutzen darf man 8 Personen + Fahrer Transportieren, also max 9 Personen im Fahrzeug, bei privaten Fahrten mit mehr als neun Personen plus Fahrer wird dann die Führerscheinklassen D oder D1 erforderlich, je nach Personenanzahl, ein Personenbeförderungsschein ist nicht nötig,Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Darf ich mich da mal einklinken? *KLICK* In unserem Fuhrpark gibt es sowohl VW-Busse als auch TRANSIT Busse mit jeweils 9 Sitzen (inclusive Fahrer) und werden zur Personenbeförderung einschließlich Rollstuhlfahrer, genutzt. Ihr Mann kam mit dem Gerücht um die Ecke, eine Kollegin mit Führerschein B dürfte den Transit NICHT fahren, weil er "zu groß"(?) wäre. Klar ist der größer als ein VW Bus fährt aber in der gleichen Typ Klasse.
Stimmt es nun, das sie den Transit NICHT fahren darf, obwohl er maximales Gesamtgewicht von 3t hat? Ich denke mal, dass es nur eine Schutzbehauptung ist, weil ihr das Fahrzeug zu "groß" ist und steht damit nicht alleine.
sowas: ich hätte glatt gesagt, mehr als die neun Personen dürfen nicht in dem für neun Personen zugelassenen Fahrzeug sein (§21 Absatz 1 StVZO) und die Fahrerlaubnis würde nur von den der nach den Baumerkmalen des Fahrzeugs vorgesehenen Anzahl von Personen abhängen und nicht von der tatsächlich beförderten Anzahl (§6 Absatz 1 FeV)
Wie begründet sich deine abweichende Rechtsauffassung?
Zitat:
bei gewerblicher Nutzung muss ein Personenbeförderungsschein vorliegen, auch wenn nur eine Person neben dem Fahrer mitfährt,
wenn nicht eine der diversen Ausnahmen greift, z.B. nach der Freistellungsverordnung.
Ebenfalls nicht, wenn der Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis der D-Klassen ist und es sich nicht um Taxi- oder Mietwagenverkehr handelt.
Zur ursprünglichen Frage:
Wenn der Transit für 8 Fahrgäste auf Sitzplätzen _und_ zusätzlichen Fahrgästen in Rollstühlen ausgelegt ist (plus Fahrer), dann ist es ein KOM und es wird die passende D-Klasse benötigt.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
sowas: ich hätte glatt gesagt, mehr als die neun Personen dürfen nicht in dem für neun Personen zugelassenen Fahrzeug sein (§21 Absatz 1 StVZO)
Solange für alle Sitzplätze Gurte vorgeschrieben sind. Nimm mal einen VW T2 oder Mitsubishi L 300 in der 9-Sitzer-Version...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
sowas: ich hätte glatt gesagt, mehr als die neun Personen dürfen nicht in dem für neun Personen zugelassenen Fahrzeug sein (§21 Absatz 1 StVZO)Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
beim Gewicht von 3 t reicht der B Schein völlig aus, bei privatem nutzen darf man 8 Personen + Fahrer Transportieren, also max 9 Personen im Fahrzeug, bei privaten Fahrten mit mehr als neun Personen plus Fahrer wird dann die Führerscheinklassen D oder D1 erforderlich, je nach Personenanzahl, ein Personenbeförderungsschein ist nicht nötig,
ich habe auch nichts anderes geschrieben,
Zitat:
und die Fahrerlaubnis würde nur von den der nach den Baumerkmalen des Fahrzeugs vorgesehenen Anzahl von Personen abhängen und nicht von der tatsächlich beförderten Anzahl (§6 Absatz 1 FeV)
Wie begründet sich deine abweichende Rechtsauffassung?
das du das Haar in der Suppe gesucht und gefunden hast, 😉, natürlich ist die anzahl der Sitzplätze entscheidend für die erforderliche Führerscheinklasse, und nicht die anzahl der mitfahrenden Personen,
bei gewerblicher Nutzung muss ein Personenbeförderungsschein vorliegen, auch wenn nur eine Person neben dem Fahrer mitfährt,
Zitat:
wenn nicht eine der diversen Ausnahmen greift, z.B. nach der Freistellungsverordnung.
wir gehen mal davon aus das es in diesem Fall keine Ausnahmen gibt, zumindest hat er nichts geschrieben diesbezüglich,
Zitat:
Ebenfalls nicht, wenn der Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis der D-Klassen ist und es sich nicht um Taxi- oder Mietwagenverkehr handelt.
ist vermutlich in diesem Fall auch nicht gegeben,
Zitat:
Zur ursprünglichen Frage:
Wenn der Transit für 8 Fahrgäste auf Sitzplätzen _und_ zusätzlichen Fahrgästen in Rollstühlen ausgelegt ist (plus Fahrer), dann ist es ein KOM und es wird die passende D-Klasse benötigt.
dann wäre es so wie ich es oben schon geschrieben habe, wenn mehr als neun Personen/Plätze im Fahrzeug sind ist die B Klasse nicht mehr ausreichend, ,
ich habe es so verstanden das der Transit inclusive des Rollstuhlfahrers und Fahrers maximal platz für 9 Personen bzw. Plätze bietet, und somit wäre der Klasse B Führerschein ausreichend,
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Solange für alle Sitzplätze Gurte vorgeschrieben sind. Nimm mal einen VW T2 oder Mitsubishi L 300 in der 9-Sitzer-Version...Zitat:
Original geschrieben von hk_do
sowas: ich hätte glatt gesagt, mehr als die neun Personen dürfen nicht in dem für neun Personen zugelassenen Fahrzeug sein (§21 Absatz 1 StVZO)
och, das Thema hatten wir doch neulich erst ;-)
Ich verstehe "Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind." weiterhin so, dass hier die in der Zulassungsbescheinigung angegebene und damit auch für die Frage der benötigten Fahrerlaubnis relevante Anzahl an Sitzen maßgeblich ist.
Hatten wir. Irgendwo habe ich vor ein paar Tagen noch ein Schreiben der hiesigen FEB in der Hand gehabt, das eine andere Sicht belegte. Wenn ich es wiederfinde - und einen Scanner finde - stelle ich es ein.
Ein Bekannter besitzt zB eine Bajaj-Rikscha. Diese ist als Trike angemeldet. Dieses Trike darf auf Grund wenig Leistung (unter 15 KW) mit dem A1 Führerschein ab 16 Jahren mit bis zu 8 Personen gefahren werden und fährt 65 km/h schnell.
Ebenso ist eine Piaggio Classic mit 800 kg Zuladung zumeist als LKW zugelassen (aus KFZ-Steuer-Gründen), wird bei Versicherungen als PKW geführt und darf mit dem Führerschein Klasse A1 ab 16 Jahren gefahren werden. Der B oder C Führerschein ab dem 19.01.2013 ausgestellt berechtigt nicht das Fahrzeug zu fahren.
Bei dem Fahrzeug muss man allerdings bei Auslandsfahrten vorsichtig sein, da viele Länder der EU andere Regeln haben. In Belgien benötigt man zwar auch nur den A1, allerdings ist dafür noch ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben.