Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -
Hallo,
durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.
Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.
Liebe Grüße
Herbert
Beste Antwort im Thema
Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.
Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.
Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.
Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.
Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]
214 Antworten
Zitat:
@Unna-a38 schrieb am 1. November 2015 um 17:42:14 Uhr:
... Hatt die Bag oder Polente ne Wage im Kofferaum? ...
Um schon mal diese Frage zu beantworten: Ja ... die
Polizeisetzt tatsächlich mobile und stationäre Waagen ein. In der Regel werden "verdächtige" Gespanne dann auf (Autobahn-)Parkplätze geleitet und gewogen. Im Verdachtsfall können die Beamten das zu kontrollierende Fahrzeug aber auch (zwangsweise) zur nächstliegenden Wiegemöglichkeit eskortieren.
Das Thema "Führerscheinarten" verbunden mit der Diskussion "wer darf wann was ..." hatten wir z.B. HIER oder auch HIER schon mehrfach bis zum Erbrechen. Bitte dazu einfach mal die Forensuche verwenden. Ich denke nicht, dass es hierzu einen erneuten Thread braucht.
Zudem kann Dir keiner von uns sagen, was Deine Freundin ziehen darf oder eben nicht, da uns nicht bekannt ist, ob Deine Freundin 18 oder 86 Jahre alt ist und wann sie somit welchen Führerschein erworben hat (z.B. aktueller B oder alter 3er??). 😉
Gruß
NoGolf
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]
Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.
Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.
Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.
Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.
Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]
Wenn du wissen willst, ob du ein Gespann von den Massen her fahren darfst, schaust du
1. in die Fahrzeugpapiere und
2. in deinem Führerschein.
Überladung wird geahndet - so oder so.
Es macht wenig Sinn, über den Sinn gesetzlicher Reglungen zu labern. Meist geht es nicht um Unsinn, sondern um Unverständnis. Auch unverstandene Gesetze sind gültig.
Schön, dass das Thema endlich mal wieder auf den Tisch kommt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]
Ich habe die Themen hier angehängt da es bereits ein ausführliches Thema zum Führerschein gibt 😉
Gruß Scoty81
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Nachdem ich dieses Thema seinerzeit erstellt habe, erlaube ich mir auf den Grund der Themenerstellung, nämlich einen ADAC-Newsletter mit einem Link, hinzuweisen, der eine leichte Berechnung gewährleistet.
Einfach auf Seite 1 den ersten Beitrag lesen.
Wie schon geschrieben sind die tatsächlichen Gewichte für den Führerschein nicht relevant, sondern die in den Fahrzeugpapieren angegebenen zulässigen Gewichte.
Ich muss nun auch dem B96 machen da unser neuer Alhambra 2,4to Gesamtgewicht hat und unser WoWa mehr als 1,3to wiegt
@scoty81 Dann kannst du ja demnächst mal über den Ablauf und die aktuellen Kosten dazu berichten. Würde mich freuen, das mal aus erster Hand zu erfahren.🙂
Kann ich machen, erstes Angebot liegt.
2 Kl. B Unterrichte, 50€ und 6 Fahrstunden 45€, macht 320€
Dazu kommt aber noch ein biometrisches Foto, ein Sehtest und die Erstellung eines neuen Führerscheins dazu.
Nicht wirklich günstig.
Da gibt es keine Prüfung. Nur ne Bescheinigung über die (erfolgreiche) Teilnahme.
Die legst du der FS-Stelle vor und bekommst dann den neuen FS.
Das ist ja eben der Vorteil beim B96: würde dort eine Prüfung stattfinden, könntest du auch gleich den BE machen. Denn mit den Prüfungsgebühren wäre der B96 dann preislich fast auf dem gleichen Level.
Genau, keine Prüfung. Ich will aber trotzdem mal querchecken was mich der BE kosten würde.
Ich rechne aber mit knapp 800€ und das wäre es mir nicht wert
Pipd black. Wo steht es dss es fahren ohne fs ist. Die polizei hat mir selber gesagt ist ne ganz normale überladung. Zeig mal den gesetztestext dazu. Wäre auch völlig unlogisch. Dann wsre jeder lkw mitnmehr wie 40t direkt ohne fs unterwegs
Zitat:
@Omegab25dt schrieb am 2. November 2015 um 11:11:38 Uhr:
Pipd black. Wo steht es dss es fahren ohne fs ist. Die polizei hat mir selber gesagt ist ne ganz normale überladung. Zeig mal den gesetztestext dazu. Wäre auch völlig unlogisch. Dann wsre jeder lkw mitnmehr wie 40t direkt ohne fs unterwegs
Der Unterschied zwischen Überladung (tatsächliches Gewicht größer als zulässiges Gewicht) und Führerscheinklassen (Summe der zulässigen Gewichte) ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 2. November 2015 um 11:39:13 Uhr:
Der Unterschied zwischen Überladung (tatsächliches Gewicht größer als zulässiges Gewicht) und Führerscheinklassen (Summe der zulässigen Gewichte) ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?Zitat:
@Omegab25dt schrieb am 2. November 2015 um 11:11:38 Uhr:
Pipd black. Wo steht es dss es fahren ohne fs ist. Die polizei hat mir selber gesagt ist ne ganz normale überladung. Zeig mal den gesetztestext dazu. Wäre auch völlig unlogisch. Dann wsre jeder lkw mitnmehr wie 40t direkt ohne fs unterwegs
Offensichtlich doch:
1. Führerschein B: Zulässige Gespannmasse 3,5 t. OK. Tatsächliche Gespannmasse 3,6 t: Also Überladen.
2. Führerschein B: Zulässige Gespannmasse 4 t. Nicht OK. Tatsächliche Gespannmasse 3 t. Also: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (fehlender BE oder B96).
Lernt Omega, wenn er eine Fahrschule besucht.