Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -

Hallo,

durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.
Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.

Liebe Grüße
Herbert

Beste Antwort im Thema

Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.
Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.
Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.

Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.

Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]

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@Omegab25dt Wenn du einen LKW-FS Klasse C1 oder CE1 hast, darfst du keinen 40-Tonner fahren.
Die beiden Klassen sind gewichtsbeschränkt.

Im Prinzip ist es mit B96 das Gleiche, denn auch dort greift eine Gewichtsbeschränkung.

Und in beiden Fällen gleich: Es zählen im FS-Recht IMMER nur die Werte aus den Fahrzeugpapieren, NICHT die tatsächlichen.

Das "Pervese" daran ist eben, dass das Gespann lt. Papier im Rahmen liegen kann, tatsächlich aber deutlich darüber liegt, man aber nur wegen ner Ordnungswidrigkeit (Überladung) belangt wird, obwohl man außerhalb seiner Gewichtsklasse lt. FS unterwegs und somit aus dem Strafrecht (Fahren ohne gültigen FS) raus ist.

darum gehts ja garnciht, du hast oben behauptet, das wenn dann z.b. was überladen ust und man mit B, bzw B96
über die 3,5 bzw 4,25t kommt es fahren ohne Führerschein ist, dazu hätte ich gerne nen link wo es steht!

Nö. Hab ich nicht.
Lese den Post und verstehe ihn richtig.
Es ging einzig und allein um die Fahrzeuggewichte lt. Papiere.
Liegt die Summe dieser Gewichte über den Werten von B oder B96 fährst du gültigen FS.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 2. November 2015 um 12:01:19 Uhr:


Es ging einzig und allein um die Fahrzeuggewichte lt. Papiere.
Liegt die Summe dieser Gewichte über den Werten von B oder B96 fährst du *gültigen FS.
* ohne

klitzekleine Korrektur.....sorry🙂

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Zitat:

@scoty81 schrieb am 2. November 2015 um 09:10:43 Uhr:


Genau, keine Prüfung. Ich will aber trotzdem mal querchecken was mich der BE kosten würde.
Ich rechne aber mit knapp 800€ und das wäre es mir nicht wert

800€ für die BE, wow das wäre Krass 😰.

Wenn du den Anhänger Rückwerts links um eine Ecke schieben kannst solltest du nicht mehr wie 2 Übungsstunden + die 5 Sonderfahrten benötigen, da würdest du bei mir mit der Prüfgebühr bei ca. 500€ rauskommen.

Ich würde prinzipell immer den BE Schein machen wenn ich vor der Entscheidung B96 oder BE stehen würde, später kaufst du dir vieleicht doch nochmal einen größeren Wohnwagen oder größeres Auto und ruck zuck bist du über den 4250kg gesammtgewicht der B96 drüber.

Gruß
Maik

Zitat:

@Maik380 schrieb am 15. November 2015 um 19:11:16 Uhr:


Ich würde prinzipell immer den BE Schein machen wenn ich vor der Entscheidung B96 oder BE stehen würde, später kaufst du dir vieleicht doch nochmal einen größeren Wohnwagen oder größeres Auto und ruck zuck bist du über den 4250kg gesammtgewicht der B96 drüber.

Warum dann nicht gleich den C1E oder gar den CE? 😁

Mit dem C1E kann man dann immerhin auch Wohnmobile über 3,5 t fahren. 🙄

Ich denke, irgendwo muss man sich die Grenze setzen. 4.250 kg sind für ein Wohnwagengespann schon viel Holz.

Aber es stimmt auch, dass gleich ein größerer Führerschein günstiger ist als wenn man nach und nach immer höher steigt.

Zitat:

@egn schrieb am 16. November 2015 um 07:35:28 Uhr:


Ich denke, irgendwo muss man sich die Grenze setzen. 4.250 kg sind für ein Wohnwagengespann schon viel Holz.

So viel ist das gar nicht, wenn man mal bedenkt, was ein passendes Auto für einen 1.500-kg- oder auch 1.700-kg-Wohnwagen so auf die Waage bringt.

Und damit meine ich jetzt nicht so Wanderdünen, wie unseren Caddy, die mit Ach und Krach 1.500 kg ziehen DÜRFEN. Spaß macht das auf jeden Fall nicht. Mit passendem Antrieb und Motorisierung sind auch die 4.250 kg ratzfatz erledigt.

@Maik380 500 € incl. aller Gebühren.....wo soll ich meine Frau hinschicken?😛

So 600€ sind hier in der Region (Ruhrgebiet Nord) normal, 500€ wenn das in Verbindung mit dem B Führerschein gemacht wird. Ich würde auch BE statt B96 machen, wobei, nächstes Mal würde ich die 500 sparen und gleich CE machen 😁

Ca. 500 € haben hier die diversen Fahrschulen auf ihrer Internetseite und auf Nachfrage für den B96 ausgerufen.
Für den BE heißt es dann: B96+zusätzl. Fahrstunden+Prüfungsgebühren=ca. 800 €.

Hab bfur b96 200 bezahlt und be hatte auch 800 gekostet. Ich kann mit dem onega jetzt bisbauf 100 kg die anhangelast. Die erhöhte von 2100 kg ausnutzen. Und nen 2t wowa ist schon was

Hallo zusammen,

ich hole das Thema nochmal aus der Versenkung, da ich das Thema leider gerade vor mir habe und etwas verwirrt bin. Ich habe bis letztes Wochenende meinen Pferdehänger mit Führerscheinklasse B gefahren.

Audi A3 Leermasse: 1387 KG, z. Gesamtmasse: 1870 KG. Anhängelast: 1800KG
Anhänger z. Gesamtmasse 1300KG

1870 KG + 1300 KG = 3170 KG = 1. OK
1387 > 1300 KG = 2. OK

Nun habe ich den Anhänger verkauft, da er bald auseinander gefallen wäre ;-)
Also muss ein neuer her.

Alle Anhänger die ich finde haben eine z. Gesamtmasse von 1400 KG - 1600KG (fahre nur max 1 Pferd und es kommen nur 1,5 Hänger in Frage). Sagen wir mal, ich kaufe einen Hänger mit 1600KG um alles offen zu lassen.

1870 KG + 1600 KG = 3470 KG = 1 OK (Klasse B)
1378 KG > 1600 KG = NICHT OK (Klasse B)

Jetzt gibt es ja aber die "Lösung" neuen Führerschein zu machen. Ich interessiere mich für die Klasse B96, nur eine Sache kann ich trotz mehrtätiger Recherche nicht finden.

Darf bei Klasse B96 die Leermasse des Fahrzeugs geringer sein, als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers?
Oder muss ich deswegen wirklich BE machen?

Kann mir jemand helfen?

Danke und LG Natalie

die Leermasse ist sein dem 19.01.2013 uninteressant, beide zul.gg dürfen bei b 96 nciht über 4250kg sein

darfst also nen wowa mit 1445kg zul gg dranhängen

edit: was hab ich denn da gerechnet, also mit Klasse B darf der anhänger eine zul gg von 1630kg und mi be dann theroetische 2380kg

Genau, es zählen nur noch die Gesamtmassen!

oder eben den B96 "dazu kaufen"....dann geht auch ein Anhänger mit dem du die zulässige Anhängelast deines FZ ausnutzen kannst.

Die Leermasse des Zug-FZ spielt nur bei der 100km/h-Regelung in D eine Rolle.

Fahren darfst du das Gespann mit "B", allerdings nur max. 80 km/h.
Die 100-er Zulassung des Anhängers wird für dieses Gespann nicht greifen, da Leermasse des Zugfahrzeugs geringer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist.

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