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Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -

Themenstarteram 8. Juli 2011 um 9:12

Hallo,

durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.

Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.

Liebe Grüße

Herbert

Beste Antwort im Thema

Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.

Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.

Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.

Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.

Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]

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am 8. Juli 2011 um 12:20

Ist ok, aber vorsichtig , FE-Inhaber die vor dem 12.1.13 die Prüfung machen, dürfen nur die jetzigen Regelungen fahren.

Giovannini..

Hallo zusammen.

Dazu habe ich mal eine Frage.

Meine Frau hat 1999 nur B gemacht. Unser TEC hat max. 990kg, gezogen von einem Jeep mit max. 2.920kg.

Das würde ja dann bedeuten das Sie dieses Gespann aktuell nicht fahren dürfte, da mit max. 3.910kg deutlich über den erlaubten 3.500kg, aber ab 2013 nach Schulung und mit B96 schon. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Danke und Gruß,

Andreas

Nö, siehste richtig. Das ist ja auch der "knackpunkt":D

am 9. Juli 2011 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von B-OmegaV6

Hallo zusammen.

Dazu habe ich mal eine Frage.

Meine Frau hat 1999 nur B gemacht. Unser TEC hat max. 990kg, gezogen von einem Jeep mit max. 2.920kg.

Das würde ja dann bedeuten das Sie dieses Gespann aktuell nicht fahren dürfte, da mit max. 3.910kg deutlich über den erlaubten 3.500kg, aber ab 2013 nach Schulung und mit B96 schon. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Danke und Gruß,

Andreas

am 9. Juli 2011 um 12:13

Ganz so einfach ist das nicht ,außer der Festlegung,

3500 kg plus 750 kg für den Anhänger darf sie im Augenblick 4250 kg fahren.

Die andere noch mögliche Variante ist folgende:

Wenn die zul. Gesamtmasse des Zuges nicht 3500 kg übersteigt darf sie wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers nicht gößer als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges ist diesen Zug auch fahren. Dabei aber immer die zul. Anhängelast des Fahrzeuges beachten.

Diese beiden für die meisten Leute komplizierten Berechnungen will man ab dem 19.1.13 ändern.

Sag danke.

Giovannini.

am 9. Juli 2011 um 13:05

Moin,

hat evtl. jemand einen Link zu der genauen Gesetztesvorlage oder ähnlichem?

Ich hba einige bekannte wo das interessant ist.

Wenn ich das richtig verstanden habe gilt mit dem B96: die komplette regelung mit den gewichten wie beim klasse B, nur dass die 3,5 tonnen max.zul.zuggesammtgewicht auf 4,25t angehoben wird?

greez

BarT <-- der zum glück mit BCE keine probleme mehr hat..

am 9. Juli 2011 um 14:40

Im Augenblick ist es so wie ich es geschrieben habe .

Ab dem 19.1.13 gibt es nur die zweite Möglichkeit nicht mehr, sondern du kannst einen Anhänger dahinterhängen, der sowohl zur Anhängelast passt , als auch der Zug nicht eine größere zul. Gesamtmasse als 3,5 t hat.

Immer darauf achten es wird immer außer der Anhängelast , da ist es das tatsächliche Gwicht des Anhängers, das zul . Gewicht berechnet. Da hat schon so mancher zahlen müssen.

Übrigens , für dein Fahrzeug und deine Frau trifft garnichts zu. Sie sollte zur Fahrschule gehen und BE machen. Da wird der Anhänger bis 3,5 t angenommen vorausgesetzt die Anhängelast stimmt.

Wenn du noch mal nachlesen willst:

FeV (Fahrerlaubnisverordnung.)

Giovanni

am 9. Juli 2011 um 15:24

Ach so, sollte nach dem 19.1.13 jemand die Regelung Anhänger und ziehendes Fahrzeug 4250 kg in Anspruch nehmen wollen müßte eine Fahrerschulung nachgewiesen werden und SZ B96 eintragen lassen.

Aber ist ein Verwaltungsakt , demnach kostenpflichtig.

Du siehst also, das ist garnicht einfach und schon garnicht mit zwei Worten erklärbar.

Giovanni.

Zitat:

Original geschrieben von cKef_BarT

Moin,

hat evtl. jemand einen Link zu der genauen Gesetztesvorlage oder ähnlichem?

Ich hba einige bekannte wo das interessant ist.

Wenn ich das richtig verstanden habe gilt mit dem B96: die komplette regelung mit den gewichten wie beim klasse B, nur dass die 3,5 tonnen max.zul.zuggesammtgewicht auf 4,25t angehoben wird?

greez

BarT <-- der zum glück mit BCE keine probleme mehr hat..

Nicht die komplette regelung. Es wurde ja wegen der Wohnwagengespanne gemacht ( hab es zumindest in ner zeitschrift so gelesen).

Ein Gespann darf mit dem B96 4,25t zul.Gesamtgewicht haben OHNE Gewichtsverhältinisse zwischen Zugwagen und Hänger zu beachten. Natürlich darf nur soviel angehängt werden wie es der Hersteller des Zugwagen erlaubt !

z.B. mein Tiguan 2170kg Gesamtgewicht(laut Papiere:D) darf max.2100 kg anhängen. Damit kann man ganz ordentliche kaliber von Wohnwagen ziehen. Wenn der WoWa tatsächlich 2100 kg wiegen würde könnte man den Tiguan 20Kg ablasten und hätte in meinem fall exakt 4250 kg.

Gruß mucks

Nabend,

jetzt muss ich hier auchmal schreiben, ich finde es eine große Sauerei mit den Führerscheinklassen!

Früher durften alle bis 7,5 t. Ges. heute brauch man für alles einen Führerschein!

Ich denke es wird immer weniger Leute geben, die mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren, weil sie nicht die entsprechenden Führerscheine haben!

Ganz zu schweigen von Wohnmobilen die mehr als 3,5t. wiegen.

Ich habe das Problem nicht, da ich den CE habe, allerdings wird kaum jemand eine Schulung in kauf nehmen, um Wohnwagen fahren zu drüfen, "denke ich jedenfalls"!

LG

Glaube ich weniger. Der neue B96 lässt sehr viele Gespanne zu, und Wohnwagen mit mehr als 2t sind schon ein ganz schönes Kaliber. Da hast du mit Zugfahrzeug ganz schnell mal 13m Gespannlänge.

Mehr als 3,5t - Natürlich kostet der C1E - wenn ich ihn benötige- Geld. Aber mal ganz ehrlich, ein Womo ist doch ne Langfristige Sache. Wo ist das Problem ? Den Führerschein mach ich einmal und das war's dann. Wenn ich mir das vorstelle ein Führerschein-Neuling und dann gleich mal mit Vatis 8 Meter Womo + Anhänger hintendrann auf die Strasse:rolleyes: Nee, ist mir lieber die müssen zuerst unter professioneller Aufsicht mit sowas "üben".

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Den Führerschein mach ich einmal und das war's dann. Wenn ich mir das vorstelle ein Führerschein-Neuling und dann gleich mal mit Vatis 8 Meter Womo + Anhänger hintendrann auf die Strasse:rolleyes: Nee, ist mir lieber die müssen zuerst unter professioneller Aufsicht mit sowas "üben".

Ja gut, das ist ja wieder eine andere Sache, "machen und machen dürfen", allerdings will der großteil der heutigen Jugend nicht mit dem Wowa in den Urlaub fahren......

 

Ja gut, das ist ja wieder eine andere Sache, "machen und machen dürfen", allerdings will der großteil der heutigen Jugend nicht mit dem Wowa in den Urlaub fahren......

abwarten bis die ü30 sind. einmal im leben will doch jeder mit womo weg. wems gefällt macht das öfters und wem nicht der fiegt wie immer an den ballermann :-)

Was glaubt Ihr warum DRK, ASB, Freiwillige Feuerwehr usw Probleme haben Fahrer zu finden.

Warum sind immer weniger Transporter mit Doppelbereifung auf der Hinterachse unterwegs.

Auch hier gibt es nicht genügend Fahrer mit dem passenden Schein und so zieht es sich durch sämtliche Gewerbe mit besonderen Anforderungen. Ob jede Zusatzausbildung Sinn macht oder doch nur Geldschneiderei ist kann man schon hinterfragen!

Gruß

Dortmunder 65

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