Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -

Hallo,

durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.
Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.

Liebe Grüße
Herbert

Beste Antwort im Thema

Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.
Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.
Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.

Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.

Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]

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Entschuldige bitte, aber das ist Unsinn!
Der Abgasausstoß kann höchstens besser werden, wenn das Fz nicht mehr mit voller Zuladung fährt oder wie siehst du das?
Verbraucht ein schweres Auto weniger als ein leichtes?

Steuern bezahlt man weiterhin für einen Ausstoß, den das Fz nicht mehr erreichen wird und wenn einem selbst das egal ist, muss ganz bestimmt kein neuer Abgastest erfolgen.
Dem Finanzamt soll es egal sein.

Dass man Fahrzeuge nicht einfach auflasten kann, ist aus dem umgekehrten Grund eine ganz andere Sache.

Wenn das alles Blödsinn ist, was wir hier schreiben, dann laß uns bitte in dem Glauben.

Die Vorschriften zur Besteuerung, Einstufung, Zulassung und damit verbundene Auf- und Ablastungen haben sich in den letzten Jahren leider geändert.
Was vor einiger Zeit ging und mit festem Augenzudrücken bestimmter Prüfer heute noch geht, geht anderswo streng nach Gesetz und Verordnungen eben nicht mehr.
Fertig.
Ich kann es nur so wiedergeben, wie ich es von 2 unabhängigen Stellen voneinander erzählt bekommen habe. Kannst du drüber denken, was du willst, ist so und fertig. Ich kann es nicht ändern.
Frau macht B96 und kann dann auch das nächste Fahrzeug samt dann aufgelasteten Anhänger fahren.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Entschuldige bitte, aber das ist Unsinn!
Der Abgasausstoß kann höchstens besser werden, wenn das Fz nicht mehr mit voller Zuladung fährt oder wie siehst du das?
Verbraucht ein schweres Auto weniger als ein leichtes?

Steuern bezahlt man weiterhin für einen Ausstoß, den das Fz nicht mehr erreichen wird und wenn einem selbst das egal ist, muss ganz bestimmt kein neuer Abgastest erfolgen.
Dem Finanzamt soll es egal sein.

Eben nicht. Die Schadstoffeinstufung ist Ausstoß bezogen auf Gewicht. Danach zahlt man die Steuern. Ist das fahrzeug "leichter", verschlechtert sich diese Bilanz und die Schadstoffeinstufung wird schlechter. Damit werden dann auch die Steuern höher. Dies ist aber praktisch eben nicht ermittelbar, deshalb geht ablasten nicht.

@Mark-86:

Zitat:

Eben nicht. Die Schadstoffeinstufung ist Ausstoß bezogen auf Gewicht. Danach zahlt man die Steuern. Ist das fahrzeug "leichter", verschlechtert sich diese Bilanz und die Schadstoffeinstufung wird schlechter. Damit werden dann auch die Steuern höher. Dies ist aber praktisch eben nicht ermittelbar, deshalb geht ablasten nicht.

Die Erklärung ist nach vollziehbar.

Wenn das Fahrzeug natürlich leichter wird, verringert sich auch der Schadstoffausstoß und von daher muss sich die Bilanz ja keineswegs verschlechtern. Wenn man dann noch daran denkt, um wieviel sich der Schadtstoffausstoß erhöht, wenn das Fahrzeug, wie so oft, nicht in der Ausstattung herum fährt (z.B. breitere Reifen usw. usw), die bei der Erlangung des NEFZ-Verbrauchs zugrunde gelegen hat, ist die Abweichung der Bilanz in diesem Fall mit einiger Sicherheit (auch) irrelevant.
Aber egal, wenn es so Vorschrift ist, dann muss man das auch einhalten.

Mein Wagen ist EZ Anfang 2009 und die Ablastung erfolgte im Mai 2013.

War der TÜV-Prüfer (übrigens der Chef der Truppe und nahezu nur für "Besonderheiten" zuständig) in dem Fall uninformiert oder hat er richtig gehandelt?

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Zitat:

Original geschrieben von navec


War der TÜV-Prüfer (übrigens der Chef der Truppe und nahezu nur für "Besonderheiten" zuständig) in dem Fall uninformiert oder hat er richtig gehandelt?

Dazu würde ich mir jetzt keine Gedanken mehr machen. Es ist doch für dich so OK. Fertig.

Wenn er meinen Caddy abgelastet hätte, wäre es für mich auch OK gewesen.

Wobei es zum T5 auch was VW zum Thema Ab- und Auflasten geben müßte, da der ja auch als California mit Wohnmobilzulassung erhältlich ist. Der T5 dürfte in eine andere Fahrzeug(homologations)klasse eingeordnet sein, auch wenn "PKW" oder "Multifunktionsfahrzeug" angegeben ist.

Zitat:

Wenn das Fahrzeug natürlich leichter wird, verringert sich auch der Schadstoffausstoß und von daher muss sich die Bilanz ja keineswegs verschlechtern. Wenn man dann noch daran denkt, um wieviel sich der Schadtstoffausstoß erhöht, wenn das Fahrzeug, wie so oft, nicht in der Ausstattung herum fährt (z.B. breitere Reifen usw. usw), die bei der Erlangung des NEFZ-Verbrauchs zugrunde gelegen hat, ist die Abweichung der Bilanz in diesem Fall mit einiger Sicherheit (auch) irrelevant.

Aber egal, wenn es so Vorschrift ist, dann muss man das auch einhalten.

Ja, nur, das verringern des Schadstoffausstoßes kann man eben nicht mehr per Daumen Peilen, sondern braucht dazu ein neues Abgasgutachten und ob sich der Schadstoffausstoß wirklich verringert wage ich zu bezweifeln, da die Masse sich ja Grundsätzlich nicht ändert, sondern nur die zulässige.

Eine Fahrschule hier im Umkreis bietet den B96-Kurs für knapp 200,- als Gruppenkurs an.
Wenn keine Gruppe zustande kommt, kostet es nen Hunni mehr.

Die anderen liegen bei ca. 400,- bis 450,- Teuronen.

@Mark-86:

Zitat:

...ob sich der Schadstoffausstoß wirklich verringert wage ich zu bezweifeln, da die Masse sich ja Grundsätzlich nicht ändert, sondern nur die zulässige.

eben, in der Realität ändert sich bei mir überhaupt nichts, außer dass ich jetzt nicht bis zu 800kg zuladen darf, was ich ohnehin nicht machen würde, sondern nur noch bis zu 600kg. Von daher finde ich ein Quasi-Verbot der Ablastung aus Gründen des Schadstoffausstoßes auch reichlich unsinnig (Umweltmässig sogar kontraproduktiv)

Allerdings ist es mir jetzt so ungefähr klar, weswegen einige "fette" Autos, mit hohem Schadstoffausstoß, relativ günstige Schadstoffeinstufungen (Labels) haben:
hohes zul. GG wird anscheinend steuerlich gefördert

@PIPD black:

Zitat:

Dazu würde ich mir jetzt keine Gedanken mehr machen. Es ist doch für dich so OK. Fertig.

Interessieren würde es mich halt schon, denn hier wurde ja von dir die Behauptung aufgestellt, dass es aktuell anders gehandhabt wird als früher und daher wollte ich wissen, ob mein Fall (EZ: 2009, Ablastung: 2013) schon als "früher" gilt.

Es ist weder ein Verbot, noch ein Quasiverbot, sondern einfach so, dass der Schadstoffausstoß an die Nutzlast gekoppelt wird.

Du kannst einfach einer Partei beitreten, dort deine Ansichten vertreten und wenn die genug andere vertreten, nach Berlin gehen und es besser machen... Kein Problem...

Na ja, wenn eine Ablastung eine aufwändige Einzelabnahme erforderlich machen sollte, um die Schadstoffeinstufung zu aktualisieren, würde ich so eine Ablastung schon als quasi-verboten bezeichnen.

In meinem Fall war der finanzielle Aufwand ca 20€ beim TÜV und 11€ bei der Zulassungsstelle.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


Eine Fahrschule hier im Umkreis bietet den B96-Kurs für knapp 200,- als Gruppenkurs an.
Wenn keine Gruppe zustande kommt, kostet es nen Hunni mehr.

Die anderen liegen bei ca. 400,- bis 450,- Teuronen.

Für ein bisschen was über 450,- € bekommste bei mir den BE, musst nur dazu in den großraum Halle kommen und Anhänger um die Ecke nach links zurück schieben sollte man auch schon können ;-)

Gruss
Maik

Danke Maik für das Angebot.....aber an einem Wochenende wirst du das wohl nicht hinbekommen mit Fahrstunden, Theorie und Prüfungen oder?

Bei der BE gibt es nur ne Praktische Prüfung da ist nix mit Theorie, 90 minuten Übungsfahrt im Vorfeld dann die 5 Besonderen Ausbildungsfahrten und fertig ;-).

Außerdem wird es schwer auf der Behörde einen grund zu finden das du den Schein unbedingt hier im Osten machen willst gerade weil es bei dir ja auch genug Fahrschulen gibt.

Gruß
Maik

Wieso ein Wochenende?

Die Gegend eignet sich auch für einen interessanten Campingurlaub! 😉 Und Führerschein im Urlaub ist ein alter Hut.

Tag zusammen,
vor einiger Zeit bin ich in einer Zeitschrift auf die neuen Führerscheine aufmerksam geworden und stellte mir die Frage wie das realiszisch kontrolliert werden soll?

Hatt die Bag oder Polente ne Wage im Kofferaum?

Wir fahren mit nem Caravan umher und meine Freundin hatt keinen Anhängerführerschein.
Vor nicht alzu langer Zeit wollte sie dann das Gespann fahren da es ja eigentlich unter die neuen Regelungen fallen sollte.
Da ich mir nicht sicher war lehnte ich es ab - Streit inklusive :-)

Damals bewegten wir eine E Klasse mit ca 2 T Leergewicht und nen Wohnwagen mit 1,6 zgl Gesamt Gewicht. Tatsächliches Gewicht unbekannt wahrscheinlich noch schwerer.
Macht schon mal über 3,5 T also meiner Meinung nach gehts nicht.
Wenn der Anhänger aber nun leer ist sagen wir mal optimistisch 1,4 T käme ich bei leerem Zugfahrzeug vieleicht unter 3,5 T.

Laut meinen Recherchen wird aber das zulässige Gewicht des Pkw berechnet was in meinen Augen totaler Quatsch ist da das Fahrverhalten bei schwerem Zugfahrzeug eigentlich immer deutlich besser ist.

Nun könnte man sagen na gut dann mach doch B96 bis was wars? 4250 kg oder so?

Jetzt hänge ich den Wohni hinter unseren Transit: Nur Theorie
2 Personen drin unbeladen
Leergewicht ist so 1800 1900 sowas
Zulässiges Gesamtgewicht liegt aber bei über 3 Tonnen wenn ich mich nicht täusche.
Dazu kommt der Änhänger mit sagen wir 1,5 T.
Macht 4,5 Tonnen und wieder keinen Führerschein fürs Gespann obwohl das tatsächliche Gewicht des Zuges wahrscheinlich sogar leichter ist als das Gespann mit der E Klasse.

Wie soll man denn jetzt bei Fahrtantritt wissen ob man das Gespann fahren darf oder nicht?
Vor jeder Fahrt zum Landhandel auf die Waage fahren?

Da es im Moment ja Trend ist das jeder mit nem SUV umher fährt die gerne mal alleine schon um die 3,5 Tonnen auf die Waage stemmen stellt sich mir die Frage nach dem Sinn der neuen Führerscheinklasse.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]

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