Pkw auf Lkw Zulassung umbauen

Hey,hab da Mal eine außergewöhnliche Frage,ich bin am überlegen ob ich einen Kombi mit mindestens 2,5 l Diesel so Umbau das ich ihn zum Lkw zulassen kann ist das möglich,der Grund ich bräuchte den Wagen nur um Autos auf Anhänger zu holen und würde ihn auch nur gewerblich nutzen,ist das möglich oder nicht

29 Antworten

Zitat:

@annine95 schrieb am 15. Februar 2022 um 09:33:24 Uhr:


Danke schön für eure vielen Antworten,das mit den Umbauten ist mir ja klar das das gemacht werden muss und mit Sonntag Fahrverbot das stimmt nicht das habe ich schon geklärt ,bin jetzt aber leider nicht viel schlauer wie vorher??,wird er jetzt vom Finanzamt dann als Lkw versteuert oder nicht??

Das mit dem Sonn und Feiertagsfahrverbot habe ich vor einiger Teit selbst erlebt. Ich durfte eine saftige Strafe zahlen.
Du darfst Sportanhänger ( Pferde, Fahrrad, Motorrad u.s.w an Sonn und Feiertagen ziehen.
Ich war mit einen Caddy Kastenwagen der als LKW zugelassen ist und Hänger unterwegs.

Gerold

Wie schon gesagt: Es kommt auf den Fahrtzweck an, nicht auf die Art des Anhängers! Wenn du gewerblich unterwegs warst, ist die Strafe gerechtfertigt, ansonsten würde ich dagegen vorgehen.
https://www.adac.de/.../

Zitat:

@Florian48 schrieb am 15. Februar 2022 um 09:47:50 Uhr:


Nicht nur eingetrieben – der Zoll legt auch die steuerliche Einstufung fest.

Stimmt. Bei mir wollten sie einen ganz bestimmten Text im Kfz-Schein stehen haben. Siehe Bild.
Der Münchner Zöllner sagte, er habe eine Software, die die Eintragungen daraufhin scannt und dann die Einstufung als LKW automatisch vornimmt. Dem Unterhachinger TÜVler war das völlig unbekannt. Ich mußte ihn zwingen, mit meinem Telefon direkt mit dem Zöllner zu sprechen, so daß er schließlich nachgegeben hat. Dann wieder zur Zulassungsstelle. Gebühr zusammen ca 100 Euro.
Also lieber vorher alles mit dem lokalen Zöllner absprechen.

Sitzbefest verschweißt

Spezielle Software brauchen die nicht, die bekommen einfach die Ziffer 22 übermittelt und bei der Festsetzung wird diese auf Eintragung bzgl S.1 geprüft.

Ähnliche Themen

Moin Moin !

Noch nicht angesprochen wurde, dass der TE sehr wahrscheinlich eine Erlaubnis seiner Verkehrsbehörde benötigt und das Fzg einen Fahrtenschreiber!

MfG Volker

Ist der Fahrtenschreiber nicht erst ab 3.5 t zGM Pflicht?

Zitat:

@Florian48 schrieb am 18. Februar 2022 um 13:33:31 Uhr:


Ist der Fahrtenschreiber nicht erst ab 3.5 t zGM Pflicht?

Fahrtenschreiber sowieso gar nicht, der war früher ab 7,5 t

Heute übernimmt diese Funktion das EG-Kontrollgerät und das ist ab 3,5 t zGM, allerdings werden Zugfahrzeug und Anhänger addiert, sofern beide der gewerblichen Güterbeförderung dienen.

(Ganz genau genommmen ab 2,8 t, aber unter 3,5 t sind Handaufzeichnungen zulässig)

Das Kontrollgerät heißt umgangssprachlich Fahrtenschreiber, egal ob alt und mechanisch oder neu und elektronisch. Fast alle wussten auch, was schreyhalz damit meint. Wenn du schon Erbsen zählst: Die alten mechanischen hießen "Fahrtschreiber".

Zum 1. Juli 2026 treten übrigens die EU-Sozialvorschriften für alle Fahrzeuge bzw. Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einer zHm von mehr als 2,5 Tonnen in Kraft, daraus ergeben sich dann wieder andere Pflichten.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 18. Februar 2022 um 15:51:31 Uhr:


Das Kontrollgerät heißt umgangssprachlich Fahrtenschreiber, egal ob alt und mechanisch oder neu und elektronisch. Fast alle wussten auch, was schreyhalz damit meint. Wenn du schon Erbsen zählst: Die alten mechanischen hießen "Fahrtschreiber".

Das ist schlicht komplett falsch.

Der Fahrtenschreiber hatte den Sinn, nach schweren Unfällen die gefahrene Geschwindigkeit auszuwerten, daher war und ist er auch erst ab 7,5 t zGM vorgeschrieben.

Das EG-Kontrollgerät hingegen hat mit Sozialvorschriften/Arbeitsrecht zu tun und mit der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten.

Aus praktischen Gründen ist seit einigen Jahren die "Fahrtenschreiberfunktion" ins das EG-Kontrollgerät integriert, welches schon ab 3,5 t zGM vorgeschrieben ist.

Es handelt sich also um zwei ganz unterschiedliche Baustellen. Und es hat auch gar NICHTS mit "mechanisch bzw. elektronisch" zu tun

Bitte unterlasse Begriffe wie "Erbsenzählerei", nur weil du keine Ahnung hast.

Zitat:

@nogel schrieb am 18. Februar 2022 um 18:47:04 Uhr:


Der Fahrtenschreiber hatte den Sinn, nach schweren Unfällen die gefahrene Geschwindigkeit auszuwerten, daher war und ist er auch erst ab 7,5 t zGM vorgeschrieben.

Neue Lkw und Busse mussten seit dem 23. März 1953, alle älteren Lkw und Busse ab dem 23. Dezember 1953 auch nach StVZO § 57a mit Fahrtenschreibern ausgerüstet sein. Er wurde v. a. zur Beweis-Entlastung des Fahrpersonals im Zusammenhang mit der Lenk- und Ruhezeit eingeführt, um das Persönliche Kontrollbuch (sog. Lügenbuch, heute Fahrerkarte) zum Teil zu entlasten[6].

Hmm hört sich jetzt nicht nur nach Geschwindigkeit an 😉

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 18. Februar 2022 um 19:06:40 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 18. Februar 2022 um 18:47:04 Uhr:


Der Fahrtenschreiber hatte den Sinn, nach schweren Unfällen die gefahrene Geschwindigkeit auszuwerten, daher war und ist er auch erst ab 7,5 t zGM vorgeschrieben.

Neue Lkw und Busse mussten seit dem 23. März 1953, alle älteren Lkw und Busse ab dem 23. Dezember 1953 auch nach StVZO § 57a mit Fahrtenschreibern ausgerüstet sein. Er wurde v. a. zur Beweis-Entlastung des Fahrpersonals im Zusammenhang mit der Lenk- und Ruhezeit eingeführt, um das Persönliche Kontrollbuch (sog. Lügenbuch, heute Fahrerkarte) zum Teil zu entlasten[6].

Hmm hört sich jetzt nicht nur nach Geschwindigkeit an 😉

Wikipedia:

"...Die wachsende Verkehrsdichte und steigende mögliche Höchstgeschwindigkeit der Lkw und deren erste schwere Unfälle gaben in den 1930er Jahren Anlass für Geschwindigkeitsmessungen. Hierfür wurde das Gerät inkl. einer Tachoscheibe als Entlastungszeuge angesehen..."

Entsprechend gilt auch: wenn du einen LKW privat nutzt, z.B. den Hausbau, dann brauchst du bis 7,5 t gar nichts, über 7,5 t aber einen Fahrtenschreiber (jedoch kein EG-Kontrollgerät)

Zitat:

@nogel schrieb am 18. Februar 2022 um 18:47:04 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 18. Februar 2022 um 15:51:31 Uhr:


Das Kontrollgerät heißt umgangssprachlich Fahrtenschreiber, egal ob alt und mechanisch oder neu und elektronisch. Fast alle wussten auch, was schreyhalz damit meint. Wenn du schon Erbsen zählst: Die alten mechanischen hießen "Fahrtschreiber".

Das ist schlicht komplett falsch.
Der Fahrtenschreiber hatte den Sinn, nach schweren Unfällen die gefahrene Geschwindigkeit auszuwerten, daher war und ist er auch erst ab 7,5 t zGM vorgeschrieben.
Das EG-Kontrollgerät hingegen hat mit Sozialvorschriften/Arbeitsrecht zu tun und mit der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten.
Aus praktischen Gründen ist seit einigen Jahren die "Fahrtenschreiberfunktion" ins das EG-Kontrollgerät integriert, welches schon ab 3,5 t zGM vorgeschrieben ist.
Es handelt sich also um zwei ganz unterschiedliche Baustellen. Und es hat auch gar NICHTS mit "mechanisch bzw. elektronisch" zu tun
Bitte unterlasse Begriffe wie "Erbsenzählerei", nur weil du keine Ahnung hast.

Da irrst du dich komplett.

Die Scheiben des mechanischen Fahrtschreibers wurden schon immer dazu herangezogen, Lenk- und Ruhezeiten nachzuweisen, deswegen musste man auch immer die Scheiben der letzten 28 Tage dabeihaben.

Zitat:

Entsprechend gilt auch: wenn du einen LKW privat nutzt, z.B. den Hausbau, dann brauchst du bis 7,5 t gar nichts, über 7,5 t aber einen Fahrtenschreiber (jedoch kein EG-Kontrollgerät)

Auch das ist nicht korrekt: Mit einem Gespann, das über 7,5 t zGM liegt, ist die Bedienung des Kontrollgeräts Pflicht, auch wenn das Zugfahrzeug unter 7,49 t zGM hat.

Weiter musst du unterscheiden zwischen nationalen und EG-Regelungen, da es auch nur national zugelassene Fahrtschreiber gibt, beispielsweise für den Linienverkehr, der nicht immer unter die Aufzeichnungspflicht fällt.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 18. Feb. 2022 um 20:2:35 Uhr:


deswegen musste man auch immer die Scheiben der letzten 28 Tage dabeihaben

Nicht immer. Früher nur die der laufenden Woche und die letzten beiden (?) der vorigen.

Das Fragezeichen, weil ich nicht mehr ganz sicher bin, zu lange her.

Seit 1.1.2008: laufender Tag und die vorausgegangenen 28 Kalendertage
Davor: laufende Woche und die vorausgehenden 15 Kalendertage

Moin Moin !

Zitat:

Fahrtenschreiber sowieso gar nicht, der war früher ab 7,5 t

 

Heute übernimmt diese Funktion das EG-Kontrollgerät

Ja , so habe ich das früher auch gelernt, und seit kurzem heisst es wieder Fahrtenschreiber , wurde uns auf einer Besprechung mitgeteilt. Hat einfach den Grund , dass seit Jahren keine Fahrtenschreiber alter Bauweise mehr hergestellt werden , es gibt nur noch EG-Kontrollgeräte , also hat man die logischerweise wieder in Fahrtenschreiber umbenannt 😁

Zitat:

Heute übernimmt diese Funktion das EG-Kontrollgerät und das ist ab 3,5 t zGM, allerdings werden Zugfahrzeug und Anhänger addiert, sofern beide der gewerblichen Güterbeförderung dienen.

Fast richtig, denn es reicht, das der Anhänger der gewerblichen Güterbeförderung dient , und genau das liegt hier vor. Auch wenn das Zugfzg nichts befördert , es zieht den Anhänger , und zusammen liegen die zGG sicher weit über 3,5 t.

mfG Volker

Deine Antwort
Ähnliche Themen