PKW auf ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren

Hallo,
habe eine Frage! Wie ist das, wenn ich als deutscher Staatsbürger ein Auto auf ausländischen Kennzeichen fahren würde? Habe nämlich vor mein Auto ins Ausland zu bringen, es dort zu verzollen und es auf meine Oma dort anzumelden. Kann ich Probleme mit der deutschen Polizei bekommen, wenn ich das Auto hier fahre? oder sollte ich mich lieber dort anmelden und den Wagen dann auf mich zulassen?

Beste Antwort im Thema

Was muss man geraucht haben, um so eine Tirade abzulassen?

Amen

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Zitat:

Original geschrieben von vwdavid


Aber was ist das für eine Steuerhinterziehung wenn ich mit dem Wagen von meiner Oma hier in Deutschland 3 Monate rumfahre?

Das ist Hinterziehung von deutscher Kraftfahrzeugsteuer.

Zitat:

Original geschrieben von zryd


Mir ist mal vor langer Zeit folgendes passiert: Ich bin mit einem Deutschen von Paris nach München gefahren, das Fahrzeug gehörte seiner französischen Freundin und war in F zugelassen.

Das hat nichts mit der Staatsbürgerschaft sondern mit deinem gemeldeten Wohnsitz. Ich bin demnächst deutscher Staatsbürger, wohnahft in Österreich. Damit müsste ich ein Auto mit Alpenkennzeichenfahren und an der Grenze wäre Schluss für mich? Never ever!

@drahke

dann ist es auch steuerhinteziehung wenn dein spanischer freund sich deinen wagen für 3 monate leiht und im spanien damit rumfährt???

das ist doch quatsch, oder mußte dir dein spanischer freund dir das auto für 3 monate abkaufen, und es sich dann in spanien anzumelden??? blödsinn.

und was ist mit leuten die eine doppelte staatsbürgerschaft haben, wie ich, der in D wohnt, aber ein auto mit polnischen kennzeichen hat, hinterziehe ich nun hier steuer oder in polen?? und was ist wenn ich mit meinem vaters auto nach polen fahre, hinterziehe ich dann die steuer in polen, weil ich polnischer staatsbürger bin und in polen mit einer deutsschn zulassung für 4 monate bin?????

fragen über fragen.....

Trotzdem Steuerhinterziehung, bei dem Spanier aber gegenüber dem spanischen Staat. Deswegen gibt es Übergangsfristen, zumeis 6 Monate in denen das Auto dann umgemeldet werden muss!
Steuerhinterziehung ist fast so schlimm wie Mord, von den Strafen, aber wird immer noch als KAvaliersdelikt gesehen!

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eminem7905 hattest du schonmal deswegen Probleme, dass du auf polnischen Kennzeichen in Deutschland unterwegs bist? Ich will nämlich das gleiche machen, aber nicht auch mich sondern auf meine Oma in Polen zulassen.

ausländisches Kennzeichen

es ist überall gleich oder ähnlich- ich bin jetzt von deutschland in die schweiz gezogen, habe aber immer noch meine wohnung in deutschland. da ich mich aber nun überwiegend in der schweiz aufhalte und wohne( arbeite ja auch hier), muss ich nun innerhalb von 12 monaten nach der einreise mein auto in der schweiz anmelden.6 monate sind schon um und das strassenverkehrsamt hat mich auch schon angeschrieben. also genau wie es umgekehrt auch in deutschland ist... leider. die steuern und abgaben sind in der schweiz höher. versicherungsmässig weiss ich es noch nicht, da muss ich mich erst schlau machen. ich hoffe aber, dass meine 35 % die ich in deutschland habe , auch hier irgentwie angerechnet werden können... kennt sich jemand mit diesem problem aus?

Hi,

lass dir deine schadenfreien Jahre von der Versicherung bestätigen und "mitgeben" (kriegst einen extra Bescheid darüber, den du auch nicht verlieren solltest).
Bei einer evtl. Rückkehr das ganze andersrum.

An sich kein Problem was die schadenfreien Jahre angeht, die gehen nicht verloren.

Grüße
Schreddi

schadensfreien versicherungsjahre

danke, das beruhigt mich ja etwas wenn das so einfach geht. hatte schon befürchtet, dass mir ausserhalb der eu nun die jahre verloren gehen. also haben gegenseitige abkommen auch was gutes.....

Hallo !

Bitte um hilfe bzw.um Rat !!

Meine Frau die auch Polnische stattsbürgerin ist,ist mit ihrem Auto vorrige Woche aus Polen gekommen.
Und heute bei der Verkehrskontrolle tratten voll die Problem auf !

1. Da Sie hier gemeldet ist darf sie nicht mit Polnischen kennzeichen fahren.Ab heute darf sie nicht mehr das Auto führen auch nicht mal wenn Sie das Auto nach Polen bringen möchte teilte uns die Polizei mit.Das Auto in der Garagge stehen lassen teilte uns die Polizei mit.
Da es das erste mal war gibt es eine Verwahrnung und es geht eine meldung an das Finanzamt.

Nun die Frage stimmt es alles ??? Ich kann das einfach nicht begreifen !!
Ja und wenn sie sich gleich am Montag abmeldet hier,dann hat sie keinen Wohnsitz und darf dann hier fahren ???
Bitte um hilfe und bin dankbar für jeden Rat bzw.seiten mit deutschen Strassen verkehrsrecht !!!

Vielen dank vorraus
Spike

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren' überführt.]

Willkommen bei MT

Über dieses Thema wurde hier bei MT bereits mehrfach diskutiert. Benutz die Suchfunkton (oben) - gib dort "ausländische Kennzeichen" ein und du findest jede Menge Beiträge, die dir bereits weiterhelfen (oder auch nicht).

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren' überführt.]

Hi,

als kleine Suchhilfe:
Hier --> darin ist noch ein älterer Thread verlinkt

Wie es in eurem konkreten Fall ist, wird schwer zu sagen sein - aber Hauptwohnsitz ist hier in D...
Demnach muss sie logischerweise auch ihr Fahrzeug hier anmelden - die verlinkten Threads beschäftigen sich mit ner anderen Konstellation.

Grüße
Schreddi

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren' überführt.]

wie teuer ist denn die verwarnung? und was kommt als nächste stufe? vielleicht lohnt es sich ja, es einfach drauf ankommen zu lassen... 😉

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren' überführt.]

Zur "Verwarnung" kommt aber wohl noch zusätzlich ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren' überführt.]

Sie hat das Auto gerade aus Polen gebracht und nicht mal eine Woche,Morgen sind es genau eine Woche.Es geht eine Meldung an das Finanzamt mehr nicht sagten die Bullen.
Das ist doch eine Schweinerei.
Sie ist Polnische Stattsbürgerin mit zwei Meldungen eine hier und natürlich polen.

Das habe ich noch beim suchen gefunden und frage mich ob ich mich auf das berufen kann.

Fahrzeug auf ausländischen Kennzeichen
Moin.
ich weiß, dass dieses Thema schon öfter hier durchgenommen wurde, aber es konnte nie geklärt werden. Deswegen habe ich mich mit diesem Thema etwas ausführlich auseinander gesetzt und musste feststellen.
Ich erkläre es euch an dem Beispiel Polen. Bevor Polen in die EU eingetreten ist, durfte ein Inländer nur ein Fahrzeug auf polnischen Kennzeichen führen, wenn er es beim Finanzamt gemeldet hat. Durch das melden beim Finanzamt musste er ab dem Tag, an dem der die Grenze nach Deutschland überschritten hatte, Steuern für das Fahrzeug zahlen. Es war Steuerfrei, wenn der ausländische Fahrzeughalter sich mit im Fahrzeug befand. So war es vor dem beitritt. Jetzt ist es so, dass die Steuerbefreiung nach § 3 KraftStG für PKW und Anhänger durch eine Veilzahl von bilateralen Verträgen und so genannten Doppelbesteuerungsabkommen ergänzt bzw. überlagert wurde, die nach § 15 I Nr.7 KraftStG mit allen EU Staaten vereinbart worden ist. Nach diesem Gegenseitigkeitsabkommen sind Kfz und Anhänger, die im Gebiet einer Vertragspartei zugelassen sind und zum vorübergehenden Aufenthalt in das Gebiet der anderen Vertragspartei gelangen, von den Steuern und Abgaben befreit. Als „vorübergehender Aufenthalt„ gilt ein Inlandsaufenthalt von bis zu einem Jahr, beginnend mit dem Tag des Grenzübertritts (vgl. auch § 5 IntVO). Die Gegenseitigkeitsabkommen kennen bei der Steuerfreiheit keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug benutzt. Es ist deshalb unerheblich, ob das Fahrzeug von einem Inländer oder Auslländer benutzt wird.
Daneben wird das deutsche Kraftfahrzeugsteuerrecht auch durch das multilaterale Genfer Abkommen v. 18.05.1956 (BGBL 1960 II, S. 2397;1961, S. 837, 922; 1983, S. 658; 1994, S. 446) überlagert. Da Deutschland und Polen Vertragsparteien dieses multilateralen Abkommens über die „Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im Internationalen Verkehr„ sind. Auch hiernach wird für die Benutzung von Fahrzeugen zum privaten und den vorübergehenden Aufenthalt Steuerbefreiung gewährt, wenn das Fahrzeug in einem anderen Vertragsstaat der Genfer Abkommens zugelassen ist. Auch das Genfer Abkommen kennt bei der Steuerbefreiung keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug benutzt.
Polen hat das Doppelbesteuerungsabkommen am 18.12.1972 mit Deutschland unterzeichnet und durch den Beitritt, reicht es wenn man nur noch in einem Staat die Fahrzeugsteuer zahlt. Daraus resultiert, dass ein Inländer ohne Probleme ein Fahrzeug auf polnischen Kennzeichen hier führt darf, unter der Voraussetzung, dass der Fahrzeughalter in Polen seine Steuern zahlt.
Deswegen müssen wir bei der Einführung von Waren seitdem Polen mit in der EU ist, auch keine Steuern mehr zahlen, was vor dem Beitritt anders war.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren' überführt.]

Das was du zitierst ist richtig, mit einer Einschränkung. Wenn ihr das Auto duaerhaft nutzt bzw. es sich dauerhaft in D befindet muss es in D zugelassen werden und demnach auch hier besteuert werden.
Falls du das kauderwelsch verstehst müsste sich doch die Frage von dir erledigt haben?

P.S.: Es heißt Polizei...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren' überführt.]

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