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PKW Anhänger parkt / wohnt / lebt immer im Parkhafen

Themenstarteram 23. September 2007 um 22:42

Wie lange darf eigentlich ein 750 kg. Baumarkthänger in einem Parkhafen einer normalen

Wohnstrasse stehen ? Muss der nicht vom Besitzer alle 2 Wochen oder alle 4 Wochen umgeparkt werden ? Der Hänger ist angemeldet und hat Tüv .

Danke an die Rechtsexperten , MB.

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24 Antworten

Moin moin!

Ich glaub, da geht einiges durcheinander.

Wie schon ausgeführt ist zwischen Parken und einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung zu unterscheiden. Letzte liegt immer dann vor, wenn der Zweck des Abstellens nicht der späteren Wiederinbetriebnahme dient. Insbesondere bei gewerblicher Nutzung sind die Ämter schnell mit der Sondernutzung (zB: "Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332, und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23. 5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957) und OVG Hamburg, Beschluss vom 20.12.1999). ")

}>"Öffentliche Verkehrsfläche"...ist jede Fläche, welche nicht durch Umzäunung oder andere Abgrenzungen klar als "nichtöffentliche Fläche" gezeichnet ist!!!

Solltet ihr also einen Zufahrtsweg zur Garage haben, welcher offen ist, darf jeder Verkehrsteilnehmer diese Fläche befahren!{<

Naja, so weit sind wir in D ja noch nicht, dass es eine Verstaatlichung privaten Eigentums gibt...

Der Unterschied für den Polizisten lag vermutlich schlicht darin, dass er nicht zuständig ist, wenn ein Parkplatz auf privatem Grund und Boden belegt wird. Die Prozesse über die rein zivilrechtliche Beitreibung der Abschleppkosten, wenn ein Falschparker privat "entsorgt" wird, füllen Bände...

Anders, wenn Dich ein Falschparker hindert, Dein Grundstück/Parkplatz zu verlassen - dann muss die Trachtengruppe abschleppen lassen!

Grüße, Mike

Hallo Bonny,

der bereits zitierten STVO ist eigentlich nichts hinzuzufügen....

Zu einem anderen Problem entwickelt sich -zumindest teilweise hier in Stuttgart mit reichlich Parkplatzverknappung- der Erfindungsreichtum vieler kleinerer Unternehmen, sei es das Küchenstudio, der Fensterbauer, die Kneipe oder sonstwer....

Werbung in der Zeitung, Funk und Fernsehen sind teuer.

Also: Ein Kleinanhänger mit Hochspriegel und Werbeplane gekauft (Investition einmalig ca. 1.000 € bis 1.500 € , Jahresunterhalt ca. € 100.--) und das Ding regelmäßig im öffentlichen Verkehrsraum geparkt - sehr zur Freude aller anderen....

Ich habe einmal gezählt: An einer exponierten Einfallstraße zum Stuttgarter Westen standen nicht weniger als 15 Kleinanhänger mit Werbeaufschriften.

Soll mir keiner erzählen, dass die zum Be- und Entladen dort stehen.

(..oder wozu braucht ein Radiogeschäft einen Anhänger ?)

Das gleiche findet sich zunehmend auch in Wohnstrassen.

Ich befürchte auch, dass das freundliche Wort von Mensch zu Mensch hier wenig Sinn macht.

Ich selbst hatte einen " freundlichen" Nachbarn, der mehr als 10 Jahre sein Riesenwohnmobil dauergeparkt hat und mit seinen 2 metern Hecküberhang den halben Gehweg blockierte. Machen konnte lt. STVO die Polizei nichts. Ist ja ne Karre und war angemeldet. Glücklicherweise paßte das Nachfolge-Modell nicht mehr in die gleiche Lücke....

Leider leben wir halt in einer verschärften Form der Ellenbogengesellschaft. Für die Mindestform des Funktionierens helfen halt oft wirklich nur die Gesetze.

Grüßle aus einem parkplatzknappen Großstadtrevier

Jazzer2004

am 4. Oktober 2007 um 0:48

@mike124

Wie die genaue Gesetzeslage ist, ist mir ehrlichgesagt egal.

Fakt ist nur: wenn jemand kurzfristig meinen privaten Stellplatz nutzt und mich nicht behindert, hat die Polizei keinerlei Handhabe.

Wenn ich nicht will, daß andere Verkehrsteilnehmer meinen privaten Platz nutzen, muß ich ihn einzäunen und dadurch klar als Privatgrund kenntlich machen.

 

Und jetzt zur Praxis!

Wenden auf der Fahrbahn...hat jeder in der Fahrschule gelernt...und jeder sucht sich in der Praxis eine Einfahrt, fährt dort rein und setzt zurück.:)

ICH befahre privaten Grund, darf ich machen!...denn es ist nicht eingezäunt.

Der Postbote parkt nicht in zweiter Reihe, er stellt sein gelbes Auto in die Einfahrt und verteilt innerhalb 5 Minuten die Post in der Nachbarschaft. DAS darf er nicht, er stellt eine Garage zu und könnte dadurch jemanden behindern...aber es wird geduldet. Denn der Mann von der DHL ist nach einigen Minuten wieder weg.

Ist die Einfahrt so breit, daß er die Garage nicht blockiert, dürfte er sogar den ganzen Tag dort stehen, ohne das die Polizei, bzw. die Gemeinde einschreiten kann.

Ist ein Witz...aber Tatsache!

 

Unsere Strasse ist so eng, daß da ein PKW am Rande parken kann und ein normaler PKW so gerade eben dran vorbei kommt.

Steht da eine S-Klasse...dann passt da vielleicht noch ein Lupo.:p

Daher wird unser "Parkplatz" mehrfach am Tag von Fremden genutzt. Solange ich weiß, wo der Besitzer zu finden ist, ist mir das wirklich egal. Dessen Karre kann besser bei uns auf privatem Grund stehen und der Müllwagen passt noch durch, wie anders rum! Der PKW würde auf der Strasse parken und der Müll-LKW dreht sich über mein teures Pflaster am geparkten PKW vorbei.

Das macht der LKW ein Dutzend mal und anschliessend habe ich die Steine lose liegen!:mad:

Letzten Samstag klingelte es bei uns an der Tür. Es war ein Rettungs-Sanitäter.:eek:

Und dieser Mann fragte allen Ernstes!!!...ob sie in nächster Zeit unseren Platz als Haltepunkt nutzen dürften, für Notfälle auf unserer Strasse. Der Platz wäre genau in der Mitte und von der Größe ideal für einen großen Rettungswagen usw.

Ich war dermassen entgeistert...eine solche Anfrage habe ich erst garnicht erwartet, habe immer gedacht, die Kameraden nehmen sich den Platz den sie brauchen, egal wie!

Spontan habe ich natürlich ja gesagt, keine Frage!

Wurde sofort notiert!

Und dann kam die zweite Frage: "Wären Sie bereit, die Tanne vor ihrem Haus fällen zu lassen?"

"Warum soll die Tanne weg?"

"Dann könnte hier auch ein Hubschrauber landen."

Die Erlaubniss, die Tanne zu fällen habe ich erstmal nicht gegeben, da in unmittelbarer Nähe ein Sportplatz vorhanden ist, der ist als Landeplatz wesentlich besser geeignet!

Unser privater Parkplatz befindet sich ca. 150m von einer unfallträchtigen Kreuzung entfernt. Zum Sportplatz sind es nochmal 150m.

"Im Ernstfall zählt jede Minute!!!"

Stimmt!

Aber wenn 2 Sankas bei uns stehen, kann kein Hubschrauber landen!

Erstversorgung bei uns...und dann Abtransport per Hubi ein paar Meter weiter.

DRK, THW. Johanniter, Feuerwehr und noch andere Gruppen  stellen gerade einen Plan zusammen, wo Platz  ist im Ernstfall...usw.

Vor 10 Jahren gab es noch Freiflächen, die heute zugebaut sind! Und jetzt suchen sie Flächen, die eventuell für Hubschrauber als Landeplatz dienen können.

In Kürze werde ich wohl näheres wissen. Entweder persönlich oder über Zeitungsartikel.

hallo

zwischen wenden und parken ist aber schon ein unterschied, oder?

;-)

zumindestens bei uns in AT sieht das anders aus

soferne eine fläche als private fläche erkennbar ist darf sie von anderen nicht benutzt werden.

übrigens auch von fussgängern nicht!

nicht jeder feldweg über eine wiese ist "spazierbar", sobald da ein schild steht: "privatbesitz - zutritt verboten" ist schluss

detto im strassenverkhr

solche flächen koennen aber ersessen werden

wenn jahrelang das parken für dritte ohne widerspruch zugelassen worden ist dann kann das zu lebendem recht werden. bei uns in AT aber erst nach 30 jahren ...

der hr vom trachtenverein hat sicher nicht recht

also ich würde da jedenfalls eine tafel hinmachen lassen

lg

g

Themenstarteram 20. November 2007 um 11:19

Der besagte kleine Anhänger der Heizungsbude steht übrigens immernoch im Parkhafen einer normalen Wohnstrasse. ( 20.11.2007)

Es wird immernoch ein und ausgeladen und der Hänger nicht bewegt.

Schade dass ich nicht mehr meinen CX Kombi besitze , damit haben wir früher komplette PKW s "umgesetzt".

( ..mit der AHK unter Schrottauto dann Hydraulik auf Normal und weg... )

Ok,dass war in den 80 er Jahren ein Spaß.

Gruß MB.

Zitat:

Original geschrieben von bonni25

 

Schade dass ich nicht mehr meinen CX Kombi besitze , damit haben wir früher komplette PKW s "umgesetzt".

( ..mit der AHK unter Schrottauto dann Hydraulik auf Normal und weg... )

Ok,dass war in den 80 er Jahren ein Spaß.

Gruß MB.

Seltsamer Humor, bonni25,

das nannte man zu Recht auch in den 80-ern schon Sachbeschädigung. Ein Spaß? Fragwürdig.:confused::confused:

Themenstarteram 20. November 2007 um 15:52

Hallo Franjooo1

Bitte doch genauer lesen , früher hatten wir wirklich Spaß , aber selbstverständlich nur an Schrottautos die nicht zugelassen waren .

Also allein daran zu denken bereitet mir Spaß , allein nur die Möglichkeit , wer niemals einen CX Kombi besessen hat , der kann hier nicht den Spaß verstehen.

Sorry wenn du durch meinen Humor irritiert wurdest , soll nie wieder vorkommen, dass ich etwas zum schmunzeln schreibe.

In Zukunft also nur noch trocken und total ernst . Gruß MB.

Nun, im Zusammenhang mit der Aussage, daß das Teil

Zitat:

Der besagte kleine Anhänger der Heizungsbude steht übrigens immernoch im Parkhafen einer normalen Wohnstrasse. ( 20.11.2007)

noch stört, war die humoristische Absicht zumindest nicht offensichtlich, sondern gut verdeckt.

Ich nehm's dann mal als Rohrkrepierer. ;)

Gruß

Franjo001

am 11. April 2010 um 8:22

Wenn er Dich stört, würde ich einen anderen Weg wählen: Die Heizungsfirma benutzt den Anhänger als "Lager". Somit verlagert sie teile ihrer betrieblichen Tätigkeit auf öffentliche Bereiche. - Und das ist unzulässig. Häufig reicht es schon, wenn ein Anwalt dem Verursacher ein "nettes" Schreiben schickt.

das Thema ist schon 3 Jahre alt, vermutlich ist die Heizungsfirma längst Pleite und der Insolvenzverwalter hat den Anhänger vor Jahren entsorgt oder die Beteiligten haben längst eine Lösung gefunden

Ich meine: Thema Schließen.

Nordjoe

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