PKW als LKW anmelden aber als PKW nutzen verboten?

Hallo, ich will mir ein Chevrolet Suburban kaufen dieser kann günstiger als LKW zugelassen werden, jedoch muss dann die Ladefläche größer sein als die Sitzfläche.
Das Auto welches ich mir kaufen will ist momentan als LKW zugelassen, also könnte ich es kaufen es als LKW über mich laufen lassen und somit weniger Steuern und Versicherung zahlen.
Frage:
Was passiert wenn ich den beim Straßenverkehrsamt und bei der Versicherung als LKW eintragen lasse jedoch dann die schnell Installierbaren weiteren Sitze wieder montiere?
Verboten seitens des Verkersamtes und/oder der Versicherg?

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Die LKW Zulassung beinhaltet für gewöhnlich eine eingetragene Menge an Sitzen.

Somit dürfte deine Fahrt bei zusätzlichen Sitzen schon bei der ersten Polizei-Kontrolle zu ende sein und teuer werden.

Fahren ohne Versicherungsschutz, Erloschene Betriebserlaubniss durch nicht eingetragene Veränderungen am Fahrzeug, die besagte Steuerhinterziehung usw.

Ob es das Wert ist wage ich mal zu bezweifeln.

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Hi,

scheinbar gibt es da sehr unterschiedliche auslegungen des Gesetztes durch die Finanzämter <img src="/images/smilies/wink.gif" alt="" />

Bei den gezeigten Fahrzeug wird der Laderaum aber kaum ausreichen,ich bezweifle das der LPG Tank (das ist doch einer?) zur Ladefläche dazuzählt. Und dann wird es wohl zu knapp mit der ladefläche.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

scheinbar gibt es da sehr unterschiedliche auslegungen des Gesetztes durch die Finanzämter <img src="/images/smilies/wink.gif" alt="" />

Bei den gezeigten Fahrzeug wird der Laderaum aber kaum ausreichen,ich bezweifle das der LPG Tank (das ist doch einer?) zur Ladefläche dazuzählt. Und dann wird es wohl zu knapp mit der ladefläche.

Gruß Tobias

Ja, das ist ein LPG-Tank, jedoch soll der nach kauf unters Auto.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver


Wir reden hier nicht über Steuerhinterziehung, sondern über das Erlöschen der BE.

Die Steuerhinterziehung ist in dem hier diskutierten Fall allerdings der kritischere Punkt, da uneingeschränkt ein Straftatbestand.

Um zu verhindern, das das passiert, wird der TÜV entsprechende Einträge zur Zulassung machen. Nicht nur bezüglich der Schlüsselnummer, auch entsprechend der Sitzplätze mit dazugehörigen Auflagen.
Wie zB. verschweissen, der hinteren Gurtaufnahmen, sodass in der letzten Reihe eh keiner mehr sitzen kann und darf.

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Mahlzeit,

Ich interessiere mich ebenfalls für so einen Suburban mit einem 6.5l Disel Motor.

@Koon86 oder andere Suburban Besitzer, hast Du schon nachgemessen, wie lang ist es vom durchgedrücktem Gaspedal bis zu der Rückenlehne in der 2ten Reihe und von da aus zur geschlossenen Heckklappe?

Ich habe das Gefühl, dass die Ladefläche kürzer ist als der Fahrgastraum.

Danke.

Nur mal so nebenbei, auch wenn es LKWs gibt die mehrere Sitze haben, sind diese immer mit eingetragen.
Ich bin früher Sattel und Hängerzug gefahren und die Sitze waren immer mit eingetragen.

Letztens im Fernsehen bei Vorsicht Kontrolle...
Ein LKW-Fahrer nahm Frau und Kind mit.
Bei der Kontrolle waren nur zwei Sitze in der Sattelzugmaschine eingetragen, das Kind sitze auf der Liege im hinterem Teil der Kabine. Eine Person konnte nicht mehr weiter mit fahren, so fuhr dann die Frau mit ihrem Kind mit dem Taxi nach Hause.

Was bedeutet erlöschen der Betriebserlaubnis??
Neben den Strafanzeigen wegen der Steuer und der Versicherung wird das Fahrzeug stillgelegt, es darf dann keinen Meter mehr fahren.

Ich meine auch mal gehört zu haben dass hier keine Fenster vorhanden sein dürfen, aber genau weiß ich es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Koon86


Frage:
Was passiert wenn ich den beim Straßenverkehrsamt und bei der Versicherung als LKW eintragen lasse jedoch dann die schnell Installierbaren weiteren Sitze wieder montiere?
Verboten seitens des Verkersamtes und/oder der Versicherg?

werden die hinteren Fahrgäste beim Unfall getötet oder verletzt, zahlst du ein Leben lang ( Verlust der ABE )

Vom Finanzamt gibt es dann noch eine Klage wg. Steuerhinterziehung.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Ich meine auch mal gehört zu haben dass hier keine Fenster vorhanden sein dürfen, aber genau weiß ich es nicht.

Fenster sind Finanzamtsache. Akzeptiert das lokale FA die Fenster, ist es i.O. Will das Finanzamt,

Gitter, Verblechungen, muss nachgerüstet werden.

Hatte Fenster + LKW-Zulassung

Schau mal Heinz, es ist ja nicht schlimm keine Ahnung zu haben, und es ist auch keine Schande.
Aber muss man das denn andauernd so offen zeigen?

Moinsen, also mein Plan "Suburban" auf LKW zulassen werden jedoch doch dran scheitern dass ich zuviele umänderungen vornehmen müsste.
Ich werde etwas sparen und wenn ein günstiger auf dem Markt ist dann mir einen kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Superpopper


Mahlzeit,

Ich interessiere mich ebenfalls für so einen Suburban mit einem 6.5l Disel Motor.
Ich habe das Gefühl, dass die Ladefläche kürzer ist als der Fahrgastraum.

Danke.

Hy, erstmal würde ich dir auf ein Suburban raten welcher schon auf Autogaß umgerüstet ist zu kaufen.

Disel oder Benzin kannst man bei einem Verbrauch kombiniert 20l doch nicht leisten.

Zu der Frage mit der Länge der Ladefläche.

Wie gesgt, es gibt 3Sitzreihen, wenn alle 3Reihen im Auto sind dann ist der Fahrgastraum größer als die Ladefläche, viele Suburban Fahrer aber nehmen die letzte Reihe raus

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